Lungenkrebs früher erkennen: Mediziner fordern Ausbau im Betrieb

Dominik Hübenthal
Lungenkrebs-Früherkennung: Mehr Befugnisse für Betriebsärzte gefordert

Die rechtzeitige Diagnose von bösartigen Veränderungen des Lungengewebes entscheidet oft über die Heilungschancen. Seit April steht langjährigen, starken Raucherinnen und Rauchern zwischen 50 und 75 Jahren eine jährliche Niedrigdosis-Computertomografie als gesetzliche Kassenleistung zur Verfügung. Doch ausgerechnet eine wichtige Schnittstelle zur Zielgruppe ist im Praxisalltag blockiert: Betriebs- und Werksärzte können die strukturierte Früherkennung bislang nicht vollumfänglich veranlassen und abrechnen.

Prävention direkt am Arbeitsplatz stärken

Anlässlich der bundesweiten Krebspräventionswoche machen der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sowie die Deutsche Krebshilfe auf ein zentrales Versäumnis aufmerksam. Arbeitsmediziner haben einen besonders direkten und vertrauensvollen Zugang zu vielen Beschäftigten – darunter auch zu Personen, die selten aus eigener Initiative hausärztliche Praxen zur Vorsorge aufsuchen. Zwar sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeitsmedizinische Fachkräfte formal als Zuweiser vor, rechtliche Hürden im Sozialgesetzbuch verhindern jedoch eine direkte Vergütung über die gesetzlichen Krankenkassen.

Die Verbände warnen davor, diese Chance verstreichen zu lassen. Gerade in Berufsfeldern mit zusätzlicher Schadstoffbelastung oder hohem Anteil an Rauchern könnten Betriebsärzte maßgeblich dazu beitragen, gefährdete Personen über Nutzen und Risiken des Screenings aufzuklären und rechtzeitig weiterzuleiten.

Bürokratische Lücke gefährdet den Erfolg des Screenings

Das Früherkennungsprogramm zielt auf aktive sowie ehemalige Raucher ab, deren Rauchstopp noch keine zehn Jahre zurückliegt und die über mindestens 25 Jahre hinweg intensiv Tabak konsumiert haben. Ziel der schonenden Niedrigdosis-CT ist es, kleinste Rundherde aufzuspüren, bevor sie erste Symptome verursachen.

Damit das Angebot in der Breite ankommt, fordern Fachverbände nun vom Gesetzgeber eine zügige Nachbesserung:

  • Rechtssicherheit: Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), um die Krebsfrüherkennung explizit in den Aufgabenbereich von Betriebsärzten einzubinden.
  • Gleichstellung bei der Vergütung: Qualifizierte Arbeitsmediziner müssen entsprechende Beratungs- und Zuweisungsleistungen regulär mit den Krankenkassen abrechnen können.
  • Verzahnung mit Rauchstopp-Angeboten: Das Screening soll eng mit betrieblichen Programmen zur Tabakentwöhnung verknüpft werden, um das Erkrankungsrisiko nachhaltig zu senken.

Wird diese Regelungslücke zeitnah geschlossen, könnte die Arbeitsmedizin einen entscheidenden Beitrag leisten, schwere Krebserkrankungen früher zu entdecken und Betroffenen die bestmöglichen Therapiechancen zu sichern.

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