Mammografie-Screening: Gesetzliche Kassen zahlen künftig ab 45 Jahren
Ein wegweisender Schritt für die Frauengesundheit und die Krebsfrüherkennung in Deutschland: Frauen haben künftig bereits ab dem vollendeten 45. Lebensjahr Anspruch auf eine regelmäßige Mammografie auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Herabsetzung der bisherigen Altersgrenze von 50 Jahren offiziell beschlossen und damit das organisierte Screening-Programm für Millionen gesetzlich Versicherte erweitert.
Mehr Schutz für rund 2,5 Millionen Frauen
Durch die Neuregelung erweitert sich der Kreis der anspruchsberechtigten Frauen spürbar. Rund 2,5 Millionen Frauen im Alter zwischen 45 und 49 Jahren können zukünftig an dem qualitätsgesicherten Früherkennungsprogramm teilnehmen. Bisher stand die Untersuchung alle zwei Jahre Frauen zwischen 50 und 75 Jahren kostenfrei zur Verfügung. Mit der Absenkung umfasst die bundesweite Zielgruppe nunmehr fast 17 Millionen Frauen.
Das Ziel der Röntgenuntersuchung der Brust ist es, bösartige Gewebeveränderungen bereits in einem sehr frühen Stadium zu entdecken – oft noch bevor tastbare Knoten oder sonstige Symptome auftreten. Je früher Brustkrebs diagnostiziert wird, desto schonender sind in der Regel die Therapien und desto höher stehen die Heilungschancen.
Stufenweiser Start: Termine ab Sommer 2027
Bis die ersten Untersuchungen für die neue Altersgruppe anlaufen, bedarf es noch organisatorischer und technischer Vorbereitungen. Der Beschluss wird zunächst durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft. Sofern keine Beanstandung erfolgt, sieht der Gemeinsame Bundesausschuss einen gestaffelten Fahrplan vor:
- Ab 1. August 2027: Frauen zwischen 45 und 49 Jahren können sich voraussichtlich eigenständig über die sogenannten Zentralen Stellen für einen Termin in einer Screening-Einheit anmelden. Zudem werden umfassende Versicherteninformationen bereitgestellt.
- Ab Januar 2028: Zu diesem Zeitpunkt soll das bewährte, meldedatenbasierte Einladungsverfahren greifen. Anspruchsberechtigte Frauen erhalten dann automatisch eine schriftliche Einladung zur Untersuchung per Post.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wies darauf hin, dass die Bereitstellung der kommunalen Meldedaten und die Schaffung der IT-Infrastruktur einen gewissen Vorlauf erfordern. Die Übergangsphase mit Selbstanmeldung stellt sicher, dass Frauen die Untersuchung dennoch zeitnah wahrnehmen können.
Nutzen überwiegt Risiken wissenschaftlich belegt
Die Absenkung der Altersgrenze stützt sich auf fundierte Untersuchungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie Gutachten des Bundesamts für Strahlenschutz. Früherkennungsuntersuchungen unterliegen strengen Abwägungen, da gesunde Personen untersucht werden und Fehlalarme oder Überdiagnosen psychische Belastungen erzeugen können.
Die wissenschaftlichen Auswertungen zeigten eindeutig, dass der medizinische Nutzen einer früheren Untersuchung das geringe Risiko überwiegt. Durch die Ausweitung des Screenings können auch bei jüngeren Frauen Brustkrebserkrankungen früher erkannt und erfolgreich behandelt werden.
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