Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist für Senioren und deren Angehörige oft mit vielen emotionalen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Eine der drängendsten Fragen, die uns bei PflegeHelfer24 in der täglichen Beratung begegnet, ist die nach der finanziellen Machbarkeit. Die Kosten für eine vollstationäre Unterbringung sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Wer im Jahr 2026 nach einem Pflegeplatz in Erlangen oder der umliegenden Region Mittelfranken sucht, wird schnell feststellen, dass die Rente allein in den allermeisten Fällen nicht mehr ausreicht, um die monatlichen Gebühren zu decken.
In diesem umfassenden und aktuellen Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, mit welchem Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) Sie aktuell rechnen müssen, wie sich die Gesamtkosten für ein Pflegeheim in Erlangen zusammensetzen und welche finanziellen Entlastungen der Gesetzgeber im Jahr 2026 für Sie bereithält. Als Experten für Seniorenpflege und Barrierefreiheit zeigen wir Ihnen zudem auf, welche Rechte Sie haben, wann das Sozialamt einspringt und welche bezahlbaren Alternativen es zur vollstationären Pflege gibt.
Wenn Sie sich mit den Kosten für ein Pflegeheim beschäftigen, werden Sie unweigerlich auf den Begriff Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, kurz EEE, stoßen. Dieser Wert ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt bei der Berechnung Ihrer monatlichen Belastung.
Bis zum Jahr 2017 stiegen die Kosten für Heimbewohner massiv an, sobald sie in einen höheren Pflegegrad (damals noch Pflegestufe) eingestuft wurden. Je pflegebedürftiger ein Mensch wurde, desto teurer wurde sein Platz im Heim. Um diese finanzielle Bestrafung für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes abzuschaffen, hat der Gesetzgeber den EEE eingeführt.
Der EEE ist ein fester monatlicher Betrag für die rein pflegerischen Leistungen, der für alle Bewohner eines bestimmten Pflegeheims exakt gleich hoch ist – völlig unabhängig davon, ob die Person den Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder den höchsten Pflegegrad 5 hat. Die Pflegekasse zahlt bei einem höheren Pflegegrad zwar mehr Geld an das Pflegeheim, aber diese Erhöhung fängt lediglich die gestiegenen Pflegekosten auf. Ihr persönlicher Anteil an den Pflegekosten (der EEE) bleibt konstant.
Wichtig zu wissen: Personen mit Pflegegrad 1 bilden hier eine Ausnahme. Für sie gilt der EEE nicht in dieser Form. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 lediglich einen pauschalen Zuschuss von 125 Euro (den sogenannten Entlastungsbetrag) für die vollstationäre Pflege. Daher müssen Personen mit Pflegegrad 1 fast die gesamten Pflegekosten selbst tragen. Ein Umzug in ein Pflegeheim wird in der Regel erst ab Pflegegrad 2 wirtschaftlich sinnvoll und von den Kassen umfassend bezuschusst.
Gemeinsam die Finanzen und Pflegekosten in Ruhe planen.
Der EEE ist jedoch nur ein Teil der Gesamtrechnung. Wenn Sie am Ende des Monats die Rechnung des Pflegeheims in Erlangen in den Händen halten, setzt sich der sogenannte Gesamteigenanteil aus vier verschiedenen Kostenblöcken zusammen. Es ist essenziell, diese vier Säulen zu verstehen, um Angebote verschiedener Einrichtungen in Erlangen und Umgebung transparent vergleichen zu können.
1. Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE): Wie bereits erläutert, ist dies Ihr privater Anteil an den reinen Pflegekosten (Körperpflege, medizinische Behandlungspflege, Betreuung), der nicht von der Pflegekasse abgedeckt wird.
2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten): Diese Kosten müssen Sie zu 100 Prozent selbst tragen. Sie umfassen die Zimmerreinigung, die Bereitstellung von Strom, Wasser und Heizung, die Müllentsorgung sowie die gesamte Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Zwischenmahlzeiten und Getränke). Die Pflegekasse beteiligt sich an diesen sogenannten Hotelkosten grundsätzlich nicht.
3. Investitionskosten: Dies ist vergleichbar mit der Kaltmiete für eine Wohnung. Das Pflegeheim legt die Kosten für den Bau, die Instandhaltung, die Modernisierung und die Pacht des Gebäudes auf die Bewohner um. Da Erlangen eine Universitätsstadt mit einem sehr angespannten Immobilienmarkt und hohen Grundstückspreisen ist, fallen die Investitionskosten hier oft spürbar höher aus als im ländlichen Raum Bayerns.
4. Ausbildungsumlage: Mit diesem Betrag beteiligen sich alle Pflegeheimbewohner an den Kosten für die Ausbildung des Pflegepersonals. Diese Umlage wurde eingeführt, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen und die Ausbildungsvergütungen zu finanzieren.
Alle vier Posten zusammen ergeben den Betrag, den Sie theoretisch jeden Monat an das Heim überweisen müssten. Doch glücklicherweise gibt es seit einigen Jahren staatliche Zuschüsse, die diese Summe wieder etwas reduzieren.
Die Kosten für Pflegeheime kennen seit Jahren nur eine Richtung: steil nach oben. Aktuelle Auswertungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) aus dem Frühjahr 2026 belegen, dass die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige in Bayern einen neuen Höchststand erreicht hat.
Im bayerischen Landesdurchschnitt sehen die monatlichen Kosten (vor Abzug der Leistungszuschläge) im Jahr 2026 wie folgt aus:
Unterkunft und Verpflegung: durchschnittlich 965 Euro
Investitionskosten: durchschnittlich 433 Euro
EEE (inklusive Ausbildungskosten): durchschnittlich 2.115 Euro
Gesamtkosten vor Zuschüssen: durchschnittlich 3.513 Euro pro Monat
Da Erlangen zu den wirtschaftsstarken und teureren Regionen in der Metropolregion Nürnberg gehört, müssen Sie hier mit Kosten rechnen, die leicht über dem bayerischen Durchschnitt liegen. Insbesondere die Investitionskosten können in Erlangen schnell zwischen 500 Euro und 650 Euro monatlich betragen, da die Immobilien- und Pachtpreise in der Stadt enorm hoch sind. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung liegen in städtischen Einrichtungen oft bei rund 1.000 Euro bis 1.100 Euro.
Ein typischer Pflegeplatz in Erlangen kostet im Jahr 2026 vor jeglichen Zuschüssen somit oft zwischen 3.600 Euro und 3.900 Euro im Monat. Eine enorme Summe, die ein normales Rentnereinkommen bei Weitem übersteigt.
Um die Bewohner vor der finanziellen Überforderung zu schützen, hat der Gesetzgeber den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI eingeführt. Dieser Zuschuss der Pflegekasse reduziert Ihren EEE (und nur diesen!). Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden dadurch nicht gesenkt.
Der Clou an diesem System: Je länger Sie in einem vollstationären Pflegeheim leben, desto höher wird der prozentuale Zuschuss der Pflegekasse. Dies soll vor allem Menschen schützen, die viele Jahre auf stationäre Pflege angewiesen sind und deren Ersparnisse ansonsten unweigerlich aufgebraucht würden.
Im Jahr 2026 gelten folgende gesetzliche Entlastungsstufen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5:
Im ersten Jahr (Monat 1 bis 12): Die Pflegekasse übernimmt 15 Prozent Ihres EEE.
Im zweiten Jahr (Monat 13 bis 24): Der Zuschuss steigt auf 30 Prozent des EEE.
Im dritten Jahr (Monat 25 bis 36): Die Pflegekasse übernimmt 50 Prozent des EEE.
Ab dem vierten Jahr (ab Monat 37): Der Zuschuss erreicht den Höchstsatz von 75 Prozent des EEE.
Wichtige administrative Änderung ab 2026: Eine große Erleichterung für Sie als Angehörige und Bewohner tritt Mitte des Jahres in Kraft. Ab dem 1. Juli 2026 sind die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, diesen Leistungszuschlag direkt auf Grundlage der Informationen der Pflegeeinrichtung zu berechnen und an das Heim abzuführen. Das bedeutet für Sie: Das Pflegeheim stellt Ihnen künftig nur noch den bereits reduzierten, verbleibenden Eigenanteil in Rechnung. Das fehleranfällige und bürokratische Hin und Her von Rechnungen entfällt weitestgehend.
Gute Pflege hat ihren Preis, sichert aber auch Lebensqualität.
Viele unserer Klienten bei PflegeHelfer24 fragen uns fassungslos, warum die Kosten trotz der staatlichen Zuschüsse jedes Jahr weiter steigen. Die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr hat in Deutschland im Jahr 2026 erstmals die Schwelle von 3.200 Euro deutlich überschritten.
Dafür gibt es drei wesentliche Hauptgründe:
Das Tariftreuegesetz: Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, ihr Personal nach Tarif (oder tarifähnlich) zu bezahlen, um überhaupt Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen zu dürfen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um Pflegekräfte fair zu entlohnen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die daraus resultierenden, massiven Lohnsteigerungen werden jedoch über den EEE direkt an die Heimbewohner weitergegeben.
Inflation und Energiekosten: Die allgemeinen Preissteigerungen für Lebensmittel, Strom, Gas und Dienstleistungen schlagen sich direkt in den Kosten für Unterkunft und Verpflegung nieder. Pflegeheime sind Großverbraucher, weshalb sich die Inflation hier besonders stark bemerkbar macht.
Fehlende staatliche Übernahme der Investitionskosten: Eigentlich sind die Bundesländer gesetzlich für die Vorhaltung und Förderung der Pflegeinfrastruktur zuständig. Die Praxis sieht jedoch anders aus: Die Länder wälzen die Investitionskosten fast vollständig auf die Pflegebedürftigen ab. Würde der Freistaat Bayern hier seiner Pflicht vollumfänglich nachkommen, könnten Heimbewohner sofort um durchschnittlich über 400 Euro im Monat entlastet werden.
Weitere offizielle und detaillierte Informationen zu den politischen Entwicklungen und Forderungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Um die nackten Zahlen greifbar zu machen, lassen Sie uns ein konkretes, realistisches Rechenbeispiel für das Jahr 2026 in Erlangen durchspielen.
Herr Müller (82 Jahre alt) hat den Pflegegrad 3 und zieht neu in ein Pflegeheim im Erlanger Stadtgebiet. Das Heim hat folgende monatliche Kostensätze kalkuliert:
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsumlage: 2.200 Euro
Unterkunft und Verpflegung: 1.050 Euro
Investitionskosten: 550 Euro
Gesamtkosten vor Zuschuss: 3.800 Euro
Da Herr Müller neu in das Heim einzieht (erstes Jahr), greift der Leistungszuschlag von 15 Prozent auf den EEE. 15 Prozent von 2.200 Euro sind 330 Euro.
Diese 330 Euro zieht die Pflegekasse vom EEE ab. Herr Müller muss also noch folgende Beträge aus eigener Tasche zahlen:
Restlicher EEE: 1.870 Euro
Unterkunft und Verpflegung: 1.050 Euro
Investitionskosten: 550 Euro
Tatsächlicher Eigenanteil im 1. Jahr: 3.470 Euro monatlich
Herr Müller bezieht eine monatliche Rente von 1.900 Euro. Es entsteht somit jeden Monat eine finanzielle Lücke von 1.570 Euro. Wie wird diese Lücke geschlossen?
Die finanzielle Lücke von 1.570 Euro im Monat muss Herr Müller zunächst aus seinem eigenen Ersparten decken. Der Gesetzgeber verlangt, dass Pflegebedürftige ihr eigenes Vermögen einsetzen, bevor die Allgemeinheit einspringt. Allerdings gibt es ein sogenanntes Schonvermögen.
Im Jahr 2026 liegt das Schonvermögen für alleinstehende Personen bei 10.000 Euro. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 20.000 Euro. Dieses Geld darf nicht angetastet werden und dient als Notgroschen. Auch eine selbst genutzte, angemessene Immobilie, in der der Ehepartner weiterhin lebt, ist in der Regel geschützt.
Sobald das verwertbare Vermögen von Herrn Müller bis auf die geschützten 10.000 Euro aufgebraucht ist, tritt das Sozialamt auf den Plan. In Bayern, und somit auch für Erlangen, ist in der Regel der Bezirk Mittelfranken als sogenannter überörtlicher Sozialhilfeträger für die Gewährung der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen zuständig.
Die Hilfe zur Pflege ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Der Bezirk Mittelfranken übernimmt dann exakt den Betrag, der Herrn Müller monatlich fehlt, um die Pflegeheimrechnung zu begleichen. Herr Müller erhält zudem einen kleinen Barbetrag (das sogenannte Taschengeld) zur persönlichen Verfügung, damit er sich Dinge wie Friseurbesuche, Fußpflege oder kleine Anschaffungen leisten kann.
Dank Angehörigen-Entlastungsgesetz bleiben Kinder oft finanziell verschont.
Eine der größten Sorgen vieler Senioren ist es, ihren Kindern im Alter finanziell zur Last zu fallen. "Müssen meine Kinder für mein Pflegeheim in Erlangen bezahlen?" ist eine Frage, die wir bei PflegeHelfer24 fast täglich hören.
Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes können wir hier in den allermeisten Fällen Entwarnung geben. Kinder werden vom Sozialamt nur dann zum sogenannten Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen die Grenze von 100.000 Euro überschreitet.
Dabei gelten folgende wichtige Grundregeln:
Die 100.000-Euro-Grenze gilt pro Kind. Das Einkommen von Schwiegerkindern (also den Ehepartnern der Kinder) wird bei der Berechnung dieser Grenze nicht mit dem Einkommen des eigenen Kindes addiert.
Es zählt das Bruttoeinkommen aus allen Einkunftsarten (Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge).
Nur wenn ein Kind diese Grenze überschreitet, prüft das Sozialamt detailliert, wie viel Elternunterhalt tatsächlich gezahlt werden muss. Dabei werden eigene Kredite, Altersvorsorge und Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern großzügig abgezogen.
Haben Sie mehrere Kinder und nur eines verdient über 100.000 Euro, wird auch nur dieses eine Kind anteilig zur Kasse gebeten. Die anderen Kinder bleiben verschont.
In der Praxis bedeutet das: Die überwiegende Mehrheit der erwachsenen Kinder in Deutschland muss sich nicht an den Pflegeheimkosten der Eltern beteiligen. Das Sozialamt (der Bezirk Mittelfranken) übernimmt die Kosten dauerhaft, ohne das Geld von der Familie zurückzufordern.
Ein kleiner Lichtblick für Pflegebedürftige in Erlangen ist das Bayerische Landespflegegeld. Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, das seinen pflegebedürftigen Bürgern eine derartige, nicht zweckgebundene finanzielle Unterstützung gewährt.
Voraussetzungen für das Landespflegegeld im Jahr 2026:
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Bayern (z. B. in Erlangen).
Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie einmal im Jahr eine steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.000 Euro. Dieses Geld steht Ihnen völlig zur freien Verfügung. Sie können es nutzen, um einen Teil Ihres Eigenanteils im Pflegeheim abzufedern, sich besondere Wünsche zu erfüllen oder Zuzahlungen für Medikamente zu leisten. Das Landespflegegeld wird nicht als Einkommen bei der Hilfe zur Pflege angerechnet. Es bleibt Ihnen also in jedem Fall erhalten.
Ein barrierefreier Badumbau ermöglicht längeres Wohnen im eigenen Zuhause.
Angesichts von Eigenanteilen von weit über 3.000 Euro im Monat stellen sich viele Familien in Erlangen die berechtigte Frage, ob ein Pflegeheim wirklich der einzige und beste Weg ist. Wir von PflegeHelfer24 sind darauf spezialisiert, Senioren in ganz Deutschland ein würdevolles, sicheres und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Oftmals ist der Umzug in eine vollstationäre Einrichtung gar nicht zwingend erforderlich, wenn das häusliche Umfeld professionell angepasst und unterstützt wird. Hier sind die wichtigsten Alternativen und Hilfsmittel, die wir Ihnen anbieten können:
1. Die 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) Als eine der gefragtesten Alternativen zum Pflegeheim vermitteln wir erfahrene Betreuungskräfte, die direkt bei dem Pflegebedürftigen einziehen. Sie übernehmen die Grundpflege, führen den Haushalt, kochen, begleiten zu Ärzten und leisten vor allem wertvolle Gesellschaft. Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege sind oft deutlich transparenter und in vielen Fällen – insbesondere wenn das Pflegegeld der Pflegekasse zur Refinanzierung genutzt wird – günstiger als der Eigenanteil in einem Erlanger Pflegeheim. Zudem bleibt der Senior in seiner vertrauten Umgebung, was gerade bei beginnender Demenz von unschätzbarem Wert ist.
2. Ambulante Pflege und Alltagshilfen Wenn der Pflegebedarf noch nicht rund um die Uhr besteht, ist die Kombination aus einem lokalen ambulanten Pflegedienst in Erlangen (für die medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung) und unseren Alltagshilfen ideal. Unsere Betreuer kommen stundenweise, helfen beim Einkaufen, reinigen die Wohnung und entlasten pflegende Angehörige.
3. Barrierefreier Badumbau (mit 4.000 Euro Zuschuss) Der häufigste Grund für einen unfreiwilligen Umzug in ein Pflegeheim sind Stürze im Badezimmer. Eine hohe Badewanne wird im Alter zur gefährlichen Barriere. PflegeHelfer24 organisiert für Sie den komplett barrierefreien Badumbau – beispielsweise den Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche. Das Beste daran: Die Pflegekasse zahlt hierfür einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt. In vielen Fällen deckt dieser Zuschuss die gesamten Umbaukosten, sodass Sie keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen.
4. Technische Hilfsmittel für maximale Sicherheit Um die Sicherheit alleinlebender Senioren in Erlangen zu gewährleisten, bieten wir eine breite Palette an zertifizierten Hilfsmitteln an:
Hausnotruf: Ein Knopfdruck am Handgelenk genügt, und rund um die Uhr wird Hilfe gerufen. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad in der Regel die monatlichen Grundkosten.
Treppenlifte: Wenn das Schlafzimmer im ersten Stock unerreichbar wird, ist ein Treppenlift die Lösung. Auch hier greift der 4.000-Euro-Zuschuss der Pflegekasse.
Elektromobile und Elektrorollstühle: Für den Erhalt der Mobilität im Erlanger Stadtgebiet oder für Ausflüge in den Schlossgarten sorgen unsere modernen, leicht bedienbaren Elektromobile.
Badewannenlifte: Eine kostengünstige Alternative zum Komplettumbau, die ein sicheres Baden ohne fremde Hilfe ermöglicht.
Lassen Sie sich von unseren Experten bei PflegeHelfer24 kostenlos und unverbindlich beraten, bevor Sie voreilig den teuren Schritt in ein Pflegeheim gehen. Oft lässt sich die häusliche Pflegesituation mit den richtigen Bausteinen über viele Jahre stabilisieren.
Sollte die häusliche Pflege trotz aller Hilfsmittel und Unterstützungsangebote nicht mehr ausreichen, ist der Umzug in ein Pflegeheim der richtige und verantwortungsvolle Schritt. Damit Sie in Erlangen die beste Einrichtung für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget finden, haben wir diese praktische Checkliste für Sie zusammengestellt:
Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Falls sich der Zustand verschlechtert hat, beantragen Sie umgehend eine Höherstufung bei der Pflegekasse, bevor der Umzug stattfindet.
Kostenübersichten anfordern: Lassen Sie sich von infrage kommenden Pflegeheimen in Erlangen und Umgebung (z.B. Herzogenaurach, Forchheim, Fürth) detaillierte Preislisten für das Jahr 2026 aushändigen. Achten Sie auf die genaue Aufschlüsselung von EEE, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Leistungszuschlag berechnen lassen: Bitten Sie die Einrichtungsleitung, Ihnen den monatlichen Eigenanteil inklusive des § 43c SGB XI Zuschusses vorzurechnen.
Finanzstatus klären: Addieren Sie alle monatlichen Einkünfte (Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen). Vergleichen Sie diese Summe mit dem berechneten Eigenanteil.
Schonvermögen ermitteln: Prüfen Sie Ihre Ersparnisse. Alles über 10.000 Euro (als Alleinstehender) muss für die Pflegekosten eingesetzt werden.
Sozialamt frühzeitig kontaktieren: Wenn absehbar ist, dass das Vermögen in wenigen Monaten aufgebraucht sein wird, stellen Sie frühzeitig den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Bezirk Mittelfranken. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, und rückwirkende Zahlungen sind oft schwierig durchzusetzen.
Kinder informieren: Sprechen Sie offen mit Ihren Kindern über die finanzielle Situation und klären Sie sie über die 100.000-Euro-Grenze des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf, um unbegründete Ängste zu nehmen.
Landespflegegeld beantragen: Falls noch nicht geschehen, beantragen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) das Bayerische Landespflegegeld von 1.000 Euro jährlich.
Besichtigungstermine vereinbaren: Besuchen Sie mehrere Pflegeheime in Erlangen. Achten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auf die Atmosphäre, den Geruch, den Umgang des Personals mit den Bewohnern und die angebotenen Aktivitäten.
Heimvertrag prüfen: Unterschreiben Sie nicht sofort. Nehmen Sie den Heimvertrag mit nach Hause, lesen Sie das Kleingedruckte (insbesondere zu Kündigungsfristen und Regelungen bei Abwesenheit, z.B. bei Krankenhausaufenthalten) und lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten.
Für detaillierte Informationen zu Qualitätsprüfungen von Pflegeheimen können Sie auch die offiziellen Transparenzberichte der Pflegekassen, beispielsweise über den Verband der Ersatzkassen (vdek), abrufen.
Die Kosten für ein Pflegeheim in Erlangen stellen eine enorme finanzielle Herausforderung dar. Im Jahr 2026 müssen Sie bei einem Neueinzug im ersten Jahr mit einem monatlichen Eigenanteil von durchschnittlich 3.200 Euro bis 3.500 Euro rechnen, da die Kosten für Personal, Energie und Gebäudeinvestitionen weiter gestiegen sind.
Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) sorgt zwar dafür, dass Sie bei einer Verschlechterung Ihres Pflegegrades (von Grad 2 bis 5) nicht noch mehr zahlen müssen, dennoch bleibt die Grundbelastung extrem hoch. Linderung verschafft der gesetzliche Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Heim steigt (von 15 Prozent im ersten Jahr auf bis zu 75 Prozent ab dem vierten Jahr).
Reicht das eigene Geld nicht aus, springt nach Aufbrauch des Schonvermögens von 10.000 Euro das Sozialamt (Bezirk Mittelfranken) ein. Ihre Kinder bleiben dank der 100.000-Euro-Einkommensgrenze in der Regel unangetastet.
Bevor Sie jedoch den endgültigen Schritt in ein Pflegeheim gehen, empfehlen wir von PflegeHelfer24, alle häuslichen Alternativen zu prüfen. Mit einer professionellen 24-Stunden-Pflege, einem von der Kasse bezuschussten barrierefreien Badumbau und intelligenten Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf oder Treppenlift lässt sich der Wunsch, den Lebensabend im eigenen Zuhause in Erlangen zu verbringen, oft sicher, bezahlbar und würdevoll realisieren. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuelle Pflegesituation.
Die wichtigsten Antworten rund um Eigenanteil, Sozialamt und Alternativen im Überblick.