Nach Gewalttaten: NRW verschärft Gesetz für psychisch Kranke massiv

Benedikt Hübenthal
NRW reformiert PsychKG: Strengere Regeln nach Gewalttaten psychisch Kranker

Düsseldorf – Als Konsequenz aus mehreren schweren Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen zieht Nordrhein-Westfalen (NRW) nun weitreichende Konsequenzen. Die Landesregierung plant eine umfassende Reform, um die Bevölkerung besser zu schützen und gleichzeitig Betroffenen zielgerichteter zu helfen.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat hierzu in Düsseldorf den Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vorgestellt. Das Gesetz, das noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden soll, bringt tiefgreifende Veränderungen für Kliniken, Behörden und Patienten mit sich.

Reaktion auf bundesweite Vorfälle

In der jüngeren Vergangenheit hatten Vorfälle, bei denen Menschen mit psychischen Erkrankungen schwere Gewalttaten begingen, bundesweit für Entsetzen gesorgt. Gewalttaten in Magdeburg und Aschaffenburg Ende 2024 sowie ein Messerangriff auf Polizisten in Hattingen Ende 2025 entfachten eine intensive Debatte über den Umgang mit potenziell gefährlichen, psychisch kranken Straftätern. Innen- und Gesundheitsminister der Länder wurden daraufhin aufgefordert, rechtliche Lücken zu schließen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Um den sogenannten Drehtüreffekt – die ständige Entlassung und rasche Wiederaufnahme von Patienten – zu verhindern und den Schutz der Allgemeinheit als klaren Grundsatz zu verankern, sieht der Gesetzesentwurf folgende Kernpunkte vor:

  • Strengere Kontrollen bei Entlassungen und Beurlaubungen: Bisher durften Kliniken in eigener Verantwortung über Beurlaubungen von bis zu zehn Tagen entscheiden. Künftig sollen ausschließlich Amtsgerichte über frühzeitige Entlassungen urteilen. Zudem können Gerichte schon bei der Anordnung der Unterbringung eine Beurlaubung ausschließen oder unter Vorbehalt stellen.
  • Mehr Zeit für gerichtliche Prüfungen: Gerichte erhalten künftig 24 Stunden mehr Zeit, um eine sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zu bestätigen. Dies gilt insbesondere bei extremen Erregungszuständen, bei denen eine fundierte Gefahrenprognose Zeit erfordert.
  • Strukturierte Medikamenteneinnahme statt Dauerunterbringung: Laut Gesundheitsminister Laumann sind viele Betroffene nicht gefährlich, solange sie ihre Medikamente zuverlässig einnehmen. Daher führt der Gesetzentwurf eine sogenannte "Pausierung" ein. Diese ermöglicht eine von Krankenhäusern überwachte, strukturierte Medikamentenabgabe, ohne dass die Patienten durchgängig in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden müssen.
  • Verbesserter Informationsfluss: Der Austausch zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten, Sicherheits- und Ausländerbehörden sowie Flüchtlingsunterkünften wird massiv ausgebaut. Kliniken sind künftig verpflichtet, alle für die Nachsorge relevanten Informationen lückenlos weiterzugeben, anstatt nur allgemeine Entlassungsmitteilungen auszustellen.

Millionen-Investition in die Prävention

Neben restriktiveren Maßnahmen legt die Landesregierung einen starken Fokus auf die Vorbeugung. Ab dem Jahr 2027 wird jedes der 53 Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, einen gemeindepsychiatrischen Verbund vorzuhalten. Für diesen Ausbau der niedrigschwelligen Unterstützungsangebote stellt das Land dauerhaft rund 6,3 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Die frühzeitige und kontinuierliche Behandlung sei die beste Prävention gegen fremdgefährdendes Verhalten, betonte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium. Mit der Gesetzesnovelle versucht NRW nun den schwierigen Spagat: Die Rechte und therapeutischen Bedürfnisse der Erkrankten zu wahren und gleichzeitig das berechtigte Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger konsequent durchzusetzen.

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