Das eigene Zuhause ist für die meisten Menschen der Ort, an dem sie ihren Lebensabend verbringen möchten. In der vertrauten Umgebung in Fürth, sei es in der Südstadt, in Burgfarrnbach oder in Stadeln, fühlen sich Senioren sicher und geborgen. Doch mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben wie das Reinigen der Wohnung, das Einkaufen oder das Wäschewaschen immer schwerer. Genau hier setzt der sogenannte Entlastungsbetrag der Pflegekasse an. Pflegebedürftige haben Anspruch auf 125 Euro monatlich, um sich Unterstützung im Alltag zu holen. Doch viele Senioren und ihre Angehörigen in Fürth lassen dieses Geld ungenutzt verfallen, weil die Regelungen unklar sind oder sie nicht wissen, wie sie anerkannte Dienstleister finden.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert und schrittweise, wie Sie als Senior oder Angehöriger in Fürth den 125-Euro-Entlastungsbetrag optimal für eine Haushaltshilfe einsetzen. Wir klären auf, warum Sie nicht einfach die nette Nachbarin oder eine private Putzhilfe über die Pflegekasse abrechnen können, welche gesetzlichen Vorgaben in Bayern gelten und wie Sie zertifizierte Dienstleister in der Region finden. Unser Ziel ist es, Ihnen einen vollständigen Leitfaden an die Hand zu geben, damit Sie die Ihnen zustehenden Gelder voll ausschöpfen und Ihren Alltag spürbar erleichtern können.
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen in Deutschland, die im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) unter § 45b geregelt ist. Der Gesetzgeber hat diesen Betrag eingeführt, um pflegebedürftige Menschen dabei zu unterstützen, möglichst lange und selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit zu leben. Gleichzeitig soll der Betrag pflegende Angehörige entlasten, die oft neben ihrem Beruf und der eigenen Familie die Betreuung der Senioren übernehmen.
Jeder Pflegebedürftige, der mindestens den Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Das entspricht einer Summe von 1.500 Euro im Jahr. Wichtig zu verstehen ist: Es handelt sich hierbei um eine sogenannte zweckgebundene Sachleistung. Das bedeutet, das Geld wird Ihnen nicht einfach auf Ihr privates Girokonto überwiesen. Sie können es nur für ganz bestimmte, gesetzlich definierte Leistungen ausgeben – und auch nur bei Dienstleistern, die eine offizielle staatliche Anerkennung besitzen.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt. Wenn Sie beispielsweise Pflegegrad 2 oder höher haben, erhalten Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro zusätzlich zum regulären Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen (für den ambulanten Pflegedienst). Der Betrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet und führt auch nicht zu einer Kürzung anderer Leistungen.
Gemeinsame Spaziergänge fördern die Lebensfreude und beugen Einsamkeit vor.
Die Einsatzmöglichkeiten des Entlastungsbetrags sind vielfältig, solange sie dem Ziel dienen, den Pflegebedürftigen im Alltag zu unterstützen oder die Pflegepersonen zu entlasten. In der Praxis werden diese Leistungen als Angebote zur Unterstützung im Alltag (AuiA) bezeichnet. Zu den häufigsten und beliebtesten Leistungen, die Senioren in Fürth in Anspruch nehmen, gehören:
Klassische Haushaltshilfe: Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Badreinigung), Fensterputzen, Treppenhausreinigung (sofern dies zu den Mieterpflichten gehört).
Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung sowie das Beziehen der Betten.
Einkaufsservice: Begleitung zum Supermarkt in Fürth, Tragen der Einkaufstaschen oder die vollständige Übernahme von Besorgungen (z.B. Apotheke, Post, Bäcker).
Zubereitung von Mahlzeiten: Unterstützung beim Kochen, Vorbereiten von Mahlzeiten für die Woche oder Hilfe beim Essenanreichen.
Alltagsbegleitung und Betreuung: Gemeinsame Spaziergänge im Fürther Stadtpark, Vorlesen, Gesellschaftsspiele spielen, um Einsamkeit und sozialer Isolation vorzubeugen.
Begleitdienste: Begleitung zu Arztterminen (beispielsweise ins Klinikum Fürth oder zu Fachärzten in der Innenstadt), zu Behörden, zum Friseur oder zu kulturellen Veranstaltungen.
Unterstützung bei der Alltagsorganisation: Hilfe beim Sortieren von Post, beim Ausfüllen von Formularen (keine rechtliche oder steuerliche Beratung) oder bei der Organisation des Haushalts.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Leistungen keine Grundpflege (wie Körperpflege, Waschen, Anziehen) und keine medizinische Behandlungspflege (wie Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen) umfassen. Für diese pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten sind ambulante Pflegedienste zuständig, die über die Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2) oder die Krankenversicherung (Verordnung häuslicher Krankenpflege) abgerechnet werden.
Hier liegt das größte Missverständnis und der häufigste Fehler, den Senioren und Angehörige machen: Viele glauben, sie könnten einfach eine private Putzhilfe aus der Nachbarschaft engagieren, ihr 125 Euro in bar geben und die Quittung bei der Pflegekasse einreichen. Das ist rechtlich nicht möglich.
Die Pflegekassen erstatten die Kosten für den Entlastungsbetrag ausschließlich dann, wenn die Leistung von einem nach Landesrecht anerkannten Dienstleister erbracht wurde. Da Fürth in Bayern liegt, greift hier die bayerische Gesetzgebung, genauer gesagt die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) in Verbindung mit den Richtlinien für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Um diese staatliche Anerkennung zu erhalten, müssen Dienstleister in Bayern strenge Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
Fachliche Qualifikation: Die eingesetzten Mitarbeiter müssen eine spezielle Basisqualifikation (oft ein Pflegebasiskurs oder eine Schulung für Alltagsbegleiter nach § 43b / 53c SGB XI) absolviert haben.
Versicherungsschutz: Der Anbieter muss eine ausreichende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, falls bei der Arbeit in Ihrer Wohnung in Fürth ein Schaden entsteht.
Zuverlässigkeit: Die Dienstleister müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und regelmäßige Fortbildungen nachweisen.
Konzepterstellung: Der Anbieter muss der zuständigen bayerischen Behörde ein schlüssiges Konzept vorlegen, wie er die Unterstützung im Alltag fachgerecht umsetzt.
Diese strengen Vorgaben dienen Ihrem Schutz. Sie stellen sicher, dass keine ungeschulten Personen in Ihren sensiblen privaten Bereich eindringen und dass bei eventuellen Schäden (z.B. wenn beim Putzen eine wertvolle Vase zu Bruch geht) ein Versicherungsschutz besteht. Der Nachteil dieser strengen Regulierung ist jedoch, dass anerkannte Dienstleister oft teurer sind als private Putzhilfen vom Schwarzmarkt und dass es in Städten wie Fürth zu Wartezeiten kommen kann, bis ein anerkannter Anbieter freie Kapazitäten hat.
Eine gute Beratung hilft dabei, den passenden Dienstleister zu finden.
Die Suche nach einem zertifizierten Anbieter in Fürth kann herausfordernd sein, besonders wenn man die regionalen Strukturen nicht kennt. Es gibt jedoch mehrere verlässliche Wege, um anerkannte Dienstleister zu finden:
Der Pflegestützpunkt Fürth: Dies ist Ihre erste und wichtigste neutrale Anlaufstelle. Pflegestützpunkte bieten kostenlose und unabhängige Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Mitarbeiter dort kennen die regionale Versorgungslandschaft in Fürth und dem Landkreis ganz genau. Sie können Ihnen aktuelle Listen von anerkannten Dienstleistern aushändigen, die in Ihrem spezifischen Postleitzahlengebiet (z.B. in Dambach, Vach oder der Innenstadt) tätig sind.
Die eigene Pflegekasse: Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an. Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Liste der in Ihrer Region zugelassenen Anbieter zur Verfügung zu stellen. Viele Kassen bieten mittlerweile auch komfortable Online-Suchportale an, in denen Sie Ihre Fürther Postleitzahl eingeben können.
Der Pflegefinder Bayern: Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bietet oft Online-Datenbanken an, in denen nach anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gesucht werden kann. Hier sind alle Dienstleister gelistet, die das aufwendige Anerkennungsverfahren in Bayern erfolgreich durchlaufen haben.
Ambulante Pflegedienste: Viele klassische ambulante Pflegedienste in Fürth bieten neben der medizinischen Pflege auch hauswirtschaftliche Versorgung an. Fragen Sie bei lokalen Pflegediensten nach, ob diese freie Kapazitäten für die Hauswirtschaft haben.
Nachbarschaftshilfen und Wohlfahrtsverbände: Große Träger wie die Caritas, die Diakonie, das Bayerische Rote Kreuz (BRK) oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Fürth haben oft spezialisierte Abteilungen für Alltagshilfen. Zudem gibt es in Bayern das Modell der anerkannten organisierten Nachbarschaftshilfe, bei dem ehrenamtliche Helfer, die eine Schulung absolviert haben, über einen Träger abgerechnet werden können.
Ein wichtiger Tipp für die Suche: Geben Sie nicht auf, wenn die ersten zwei oder drei Anbieter, die Sie anrufen, aktuell keine neuen Klienten aufnehmen können. Der Fachkräftemangel betrifft auch die Hauswirtschaft. Lassen Sie sich auf Wartelisten setzen und rufen Sie regelmäßig an, um Ihr Interesse zu bekräftigen.
Wenn Sie einen anerkannten Dienstleister in Fürth gefunden haben, stellt sich die Frage der Bezahlung. Grundsätzlich gibt es bei der Nutzung des 125-Euro-Entlastungsbetrags zwei verschiedene Abrechnungswege:
Bei dieser Methode schließen Sie einen Vertrag mit dem zertifizierten Dienstleister ab. Am Ende des Monats erhalten Sie von dem Anbieter eine Rechnung über die erbrachten Leistungen (z.B. 4 Stunden Haushaltshilfe zu je 35 Euro = 140 Euro). Sie überweisen diesen Betrag zunächst von Ihrem eigenen Konto an den Dienstleister. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit einem formlosen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft die Rechnung (insbesondere, ob der Dienstleister anerkannt ist) und überweist Ihnen dann Ihr Guthaben aus dem Entlastungsbetrag (in diesem Beispiel maximal 125 Euro, die restlichen 15 Euro tragen Sie selbst) auf Ihr Konto zurück.
Vorteil: Sie haben stets die volle Kontrolle über die Rechnungen und wissen genau, was abgerechnet wird.Nachteil: Sie müssen finanziell in Vorleistung gehen, was bei knappen Renten belastend sein kann, und Sie haben den bürokratischen Aufwand des Einreichens.
Dies ist der weitaus bequemere und in der Praxis bevorzugte Weg. Sie unterschreiben bei Ihrem Dienstleister eine sogenannte Abtretungserklärung. Mit diesem Dokument ermächtigen Sie den Dienstleister, seine erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen, ohne dass das Geld über Ihr Konto fließt. Der Dienstleister schickt die Rechnung also direkt an die Kasse, und diese überweist das Geld direkt an das Unternehmen. Sie erhalten lediglich einen Leistungsnachweis, den Sie abzeichnen müssen, um zu bestätigen, dass die Haushaltshilfe auch tatsächlich bei Ihnen in Fürth war.
Vorteil: Sie haben keinerlei bürokratischen Aufwand und müssen nicht in Vorleistung gehen.Nachteil: Sie müssen den Überblick über Ihr Budget behalten, damit Sie wissen, wie viel von den 125 Euro noch übrig ist. Seriöse Dienstleister informieren Sie jedoch rechtzeitig, wenn das Budget erschöpft ist.
Für einen großen Frühjahrsputz lässt sich angespartes Guthaben ideal nutzen.
Ein besonders attraktiver Aspekt des Entlastungsbetrags ist das sogenannte Ansparprinzip. Viele Senioren benötigen nicht jeden Monat exakt 125 Euro. Vielleicht sind Sie im Sommer viel im Garten und brauchen weniger Hilfe, möchten dafür aber im Winter eine intensivere Reinigung Ihrer Wohnung in Fürth vornehmen lassen. Oder Sie finden erst nach einigen Monaten Suche einen passenden Dienstleister.
Der Gesetzgeber hat hierfür eine sehr bürgerfreundliche Regelung geschaffen: Wenn Sie die 125 Euro in einem Kalendermonat nicht oder nicht vollständig verbrauchen, verfällt das Geld nicht sofort. Der Restbetrag wird automatisch auf den nächsten Monat übertragen und auf Ihrem virtuellen Konto bei der Pflegekasse angespart. So können Sie über die Monate hinweg ein beträchtliches Guthaben aufbauen.
Die wichtige Frist: Der 30. Juni des Folgejahres Sie können das angesparte Guthaben aus einem gesamten Kalenderjahr in das nächste Jahr mitnehmen. Allerdings gibt es eine absolute Verfallsfrist: Das Guthaben aus dem Vorjahr muss bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht und abgerechnet sein. Was bis zu diesem Stichtag nicht genutzt wurde, verfällt ersatzlos.
Ein konkretes Beispiel für das Jahr 2026: Angenommen, Sie haben im gesamten Jahr 2025 keinen Pflegedienst für die Hauswirtschaft gefunden und Ihre vollen 1.500 Euro (12 x 125 Euro) angespart. Dieses Geld nehmen Sie mit in das Jahr 2026. Sie haben nun bis zum 30. Juni 2026 Zeit, diese 1.500 Euro aus dem Vorjahr auszugeben – zusätzlich zu den regulären 125 Euro, die Ihnen in den Monaten Januar bis Juni 2026 ohnehin zustehen. Wenn Sie am 1. Juli 2026 noch Guthaben aus 2025 übrig haben, wird dieses von der Pflegekasse gestrichen. Es lohnt sich also, rechtzeitig vor dem Sommer einen Dienstleister in Fürth zu beauftragen, beispielsweise für einen großen Frühjahrsputz oder das Waschen der Gardinen, um das angesparte Geld sinnvoll zu nutzen.
In der Praxis stellen viele Senioren schnell fest: Bei einem durchschnittlichen Stundensatz für anerkannte Haushaltshilfen von etwa 30 bis 40 Euro reichen die 125 Euro gerade einmal für 3 bis 4 Stunden Unterstützung im Monat. Für jemanden, der wöchentlich Hilfe beim Putzen und Einkaufen in Fürth benötigt, ist das oft zu wenig.
Hier kommt ein sehr mächtiges, aber oft unbekanntes Instrument des Pflegegesetzes ins Spiel: der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI. Diese Regelung gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, steht Ihnen ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen zu (bei Pflegegrad 2 sind das aktuell 770 Euro). Dieses Budget ist eigentlich für den ambulanten Pflegedienst gedacht, der Sie körperlich pflegt (z.B. beim Duschen hilft). Wenn Sie jedoch dieses Sachleistungsbudget nicht oder nicht vollständig für die körperliche Pflege benötigen – etwa weil Ihre Angehörigen diese Aufgabe übernehmen oder Sie noch sehr selbstständig sind –, können Sie bis zu 40 Prozent dieses Sachleistungsbudgets "umwandeln" und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (also für die Haushaltshilfe) nutzen.
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 2: Ihnen stehen 770 Euro Pflegesachleistungen zu. Davon können Sie 40 Prozent umwandeln. Das sind 308 Euro pro Monat. Rechnet man nun den regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro dazu, stehen Ihnen plötzlich 433 Euro pro Monat ausschließlich für eine anerkannte Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Betreuung zur Verfügung! Mit diesem Betrag können Sie problemlos eine wöchentliche, mehrstündige Unterstützung in Ihrem Fürther Zuhause finanzieren.
Um diesen Umwandlungsanspruch zu nutzen, müssen Sie in der Regel keinen komplizierten Antrag stellen. Es reicht meist eine formlose Mitteilung an die Pflegekasse oder ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung des anerkannten Dienstleisters. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrem Pflegestützpunkt in Fürth oder direkt von PflegeHelfer24 beraten.
Ein Treppenlift ergänzt die Haushaltshilfe für ein sicheres Zuhause.
Eine Haushaltshilfe ist ein enorm wichtiger Baustein, um den Alltag im Alter zu bewältigen. Doch oft reicht die Hauswirtschaft allein nicht aus, um ein sicheres und barrierefreies Leben im eigenen Zuhause zu gewährleisten. Als Spezialist für Seniorenpflege-Beratung und -Organisation betrachtet PflegeHelfer24 Ihre Situation ganzheitlich. Wenn die Beine schwächer werden und das Treppensteigen im eigenen Haus in Fürth zur Qual wird, nützt auch die sauberste Wohnung nichts, wenn Sie das obere Stockwerk nicht mehr erreichen können.
Hier greifen verschiedene Hilfsmittel und Dienstleistungen ineinander, die wir für Sie organisieren können:
Der Treppenlift: Wenn das Reinigen der oberen Etagen durch die Haushaltshilfe erledigt wird, Sie selbst aber nicht mehr sicher hinaufkommen, ist ein Treppenlift die ideale Lösung. Die Pflegekasse bezuschusst solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (zu denen auch ein barrierefreier Badumbau gehört) mit bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem.
Der Hausnotruf: Die Haushaltshilfe ist vielleicht nur wenige Stunden in der Woche bei Ihnen. Was passiert in der restlichen Zeit? Ein Hausnotrufsystem bietet 24 Stunden am Tag Sicherheit. Auf Knopfdruck haben Sie sofort Kontakt zu einer Notrufzentrale. Auch hier übernimmt die Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades in der Regel die monatlichen Grundkosten.
Elektromobile und Elektrorollstühle: Wenn die Haushaltshilfe den Großeinkauf übernimmt, möchten Sie vielleicht trotzdem noch selbstständig zum Bäcker in Fürth fahren oder einen Ausflug in den Rednitzgrund machen. Moderne Elektromobile geben Ihnen diese Mobilität zurück.
24-Stunden-Pflege: Wenn der Unterstützungsbedarf so groß wird, dass stundenweise Haushaltshilfen und ambulante Pflegedienste nicht mehr ausreichen, organisieren wir die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Hierbei zieht eine Betreuungskraft mit in Ihren Haushalt ein und übernimmt sowohl die komplette Hauswirtschaft als auch die Grundpflege und Betreuung.
Der Vorteil einer umfassenden Pflegeberatung ist, dass alle diese Leistungen optimal aufeinander abgestimmt werden. Wir prüfen, welche Budgets (wie der 125-Euro-Entlastungsbetrag, das Pflegegeld, die Sachleistungen und die Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung) Ihnen zustehen und wie Sie diese kombinieren können, ohne eigenes Geld zu verschwenden.
Um die trockene Theorie greifbar zu machen, zeigen wir Ihnen anhand von drei typischen, fiktiven Beispielen aus dem Fürther Alltag, wie Senioren den Entlastungsbetrag und weitere Leistungen clever einsetzen.
Frau Müller lebt allein in einer 3-Zimmer-Wohnung in der Südstadt. Sie hat Pflegegrad 1 aufgrund leichter Arthrose, die ihr das Bücken und Heben erschwert. Die Grundpflege (Waschen, Anziehen) schafft sie noch problemlos allein. Sie nutzt ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro ausschließlich für eine anerkannte Reinigungsfirma. Alle zwei Wochen kommt eine geschulte Kraft für knapp zwei Stunden, um die Böden zu wischen, das Bad gründlich zu reinigen und schwer erreichbare Stellen abzustauben. Frau Müller hat eine Abtretungserklärung unterschrieben, sodass der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Sie muss sich um nichts kümmern und genießt ihre saubere Wohnung.
Herr Schmidt ist Witwer, hat Pflegegrad 2 und leidet unter beginnender Demenz. Er ist körperlich noch relativ fit, vergisst aber oft Dinge und fühlt sich einsam, da sein Sohn in München lebt. Der Sohn hat über den Pflegestützpunkt Fürth einen anerkannten Betreuungsdienst organisiert. Herr Schmidt nutzt nicht nur die 125 Euro, sondern wandelt auch einen Teil seiner ungenutzten Pflegesachleistungen um (Umwandlungsanspruch). Dadurch stehen ihm monatlich rund 350 Euro zur Verfügung. Zweimal pro Woche kommt nun ein Alltagsbegleiter für jeweils zwei Stunden. Sie gehen gemeinsam im Schlosspark Burgfarrnbach spazieren, erledigen den Lebensmitteleinkauf und trinken anschließend zusammen Kaffee. Dies strukturiert Herrn Schmidts Woche und entlastet den Sohn in München enorm, da er weiß, dass regelmäßig jemand nach seinem Vater sieht.
Herr Weber pflegt seine Frau (Pflegegrad 3) aufopferungsvoll zu Hause. Bisher haben sie den Entlastungsbetrag nicht genutzt, da Herr Weber den Haushalt selbst geführt hat. Im Frühjahr 2026 stellt er fest, dass ihm die Kraft ausgeht. Die Fenster wurden seit über einem Jahr nicht geputzt und der Garten verwildert (Hinweis: Gartenarbeit wird nur in sehr engen Grenzen von wenigen Anbietern übernommen, meist nur das Kehren von Gehwegen zur Sturzprävention). Herr Weber wendet sich an seine Pflegekasse und erfährt, dass die gesamten 1.500 Euro aus dem Jahr 2025 noch auf dem virtuellen Konto liegen, aber am 30. Juni 2026 verfallen würden. Er beauftragt sofort einen anerkannten hauswirtschaftlichen Dienst aus Fürth mit einem intensiven "Frühjahrsputz", der Gardinenwäsche und der kompletten Grundreinigung der Wohnung. Die Rechnung in Höhe von 800 Euro wird problemlos aus dem angesparten Guthaben des Vorjahres beglichen. Danach stellt er auf einen regelmäßigen, wöchentlichen Rhythmus um, finanziert aus den laufenden monatlichen 125 Euro.
Wenn Sie einen vielversprechenden Anbieter gefunden haben, steht in der Regel ein Erstgespräch in Ihrer Wohnung an. Dieses Gespräch ist entscheidend, um die Erwartungen zu klären und festzustellen, ob die "Chemie" stimmt. Schließlich lassen Sie diese Person in Ihre intimste Privatsphäre. Nutzen Sie diese Checkliste für Ihr Erstgespräch:
Anerkennung prüfen: Stellen Sie die wichtigste Frage direkt zu Beginn: "Verfügen Sie über die Anerkennung nach Landesrecht Bayern (AVSG), um direkt mit der Pflegekasse über den 125-Euro-Entlastungsbetrag abrechnen zu können?" Lassen Sie sich dies im Zweifel schriftlich bestätigen.
Abrechnungsart klären: Fragen Sie, ob der Anbieter die bequeme Abtretungserklärung akzeptiert oder ob Sie in Vorleistung gehen müssen.
Kosten und Stundensätze: Lassen Sie sich die genauen Stundensätze nennen. Gibt es versteckte Kosten wie Anfahrtspauschalen innerhalb von Fürth? Werden Wochenend- oder Feiertagszuschläge berechnet?
Leistungsumfang definieren: Klären Sie exakt, was gemacht wird und was nicht. Darf die Kraft auch auf eine Trittleiter steigen, um Fenster zu putzen (oft aus versicherungstechnischen Gründen untersagt)? Werden auch Einkäufe erledigt?
Kontinuität des Personals: Fragen Sie, ob immer dieselbe Person zu Ihnen kommt. Ständige Personalwechsel sind für Senioren oft sehr belastend. Eine feste Bezugsperson baut Vertrauen auf.
Vertretungsregelungen: Was passiert, wenn Ihre feste Haushaltshilfe krank wird oder Urlaub hat? Garantiert der Anbieter eine Vertretung, oder fällt der Termin dann einfach aus?
Kündigungsfristen: Prüfen Sie den Vertrag auf Kündigungsfristen. Sie sollten flexibel bleiben können, falls Sie mit der Leistung unzufrieden sind oder sich Ihr Pflegebedarf ändert.
Materialien und Putzmittel: Klären Sie, wer die Putzmittel und Geräte (Staubsauger, Wischer) stellt. In der Regel nutzen die Dienstleister die bei Ihnen vorhandenen Geräte. Stellen Sie sicher, dass diese funktionstüchtig sind.
Im Beratungsalltag tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst:
Kann ich mir die 125 Euro auch einfach bar auszahlen lassen? Nein, das ist rechtlich absolut ausgeschlossen. Der Entlastungsbetrag ist eine reine Sachleistung. Er dient ausschließlich der Bezahlung von anerkannten Dienstleistern. Eine Barauszahlung, auch nicht von Teilbeträgen, findet nicht statt.
Kann meine Schwiegertochter die Haushaltshilfe übernehmen und die 125 Euro bekommen? Nein. Angehörige bis zum zweiten Grad (dazu gehören Kinder, Enkel, Geschwister, aber auch angeheiratete Verwandte wie Schwiegerkinder) können grundsätzlich nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Der Gesetzgeber möchte mit dem Geld professionelle, externe Strukturen fördern und verhindern, dass das Geld einfach im Familienkreis "verteilt" wird.
Was ist, wenn der Dienstleister in Fürth teurer ist als 125 Euro im Monat? Wenn Ihre monatliche Rechnung beispielsweise 150 Euro beträgt, übernimmt die Pflegekasse genau 125 Euro (sofern Sie kein angespartes Guthaben aus Vormonaten haben). Die restlichen 25 Euro müssen Sie als privaten Eigenanteil selbst bezahlen. Der Dienstleister wird Ihnen darüber eine separate Rechnung stellen.
Muss ich den Entlastungsbetrag jedes Jahr neu beantragen? Nein. Sobald Sie einen Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) zuerkannt bekommen haben, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Sie müssen ihn nicht separat beantragen. Sie müssen lediglich die Rechnungen der Dienstleister einreichen oder die Abtretungserklärung unterschreiben. Das Budget wird jeden Monat automatisch auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse bereitgestellt.
Gilt der Entlastungsbetrag auch, wenn ich im Pflegeheim lebe? Der 125-Euro-Entlastungsbetrag ist primär für die häusliche Pflege gedacht. Wenn Sie vollstationär in einem Pflegeheim in Fürth leben, ruht dieser Anspruch für die klassische Haushaltshilfe. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Geld im Heim für spezielle zusätzliche Betreuungsangebote (die über die reguläre Heimversorgung hinausgehen) genutzt werden kann. Hierzu sollten Sie zwingend Rücksprache mit der Heimleitung und der Pflegekasse halten.
Ich habe Pflegegrad 1 abgelehnt bekommen. Was nun? Ohne Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie (oder Ihre Angehörigen) innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen. Oftmals werden bei der ersten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wichtige Aspekte übersehen. Führen Sie ein detailliertes Pflegetagebuch, um Ihren Hilfebedarf bei der Nachbegutachtung besser belegen zu können.
Für weitere, hochoffizielle und rechtlich bindende Informationen rund um die Pflegeversicherung und den Entlastungsbetrag empfehlen wir stets auch einen Blick auf die Seiten der Bundesregierung. Detaillierte Erläuterungen finden Sie beispielsweise beim Bundesministerium für Gesundheit.
Die Organisation einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Fürth erfordert anfangs etwas Geduld und bürokratisches Wissen, aber der Aufwand lohnt sich enorm. Lassen Sie uns die wichtigsten Schritte für Ihren Erfolg noch einmal zusammenfassen:
Voraussetzung prüfen: Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (mindestens 1) vorliegt. Nur dann haben Sie Anspruch auf die 125 Euro monatlich.
Anerkannten Dienstleister suchen: Beauftragen Sie keine private Putzhilfe vom Schwarzmarkt. Suchen Sie gezielt nach Anbietern mit Anerkennung nach bayerischem Landesrecht. Nutzen Sie dafür den Pflegestützpunkt Fürth oder fragen Sie Ihre Pflegekasse nach regionalen Listen.
Guthaben prüfen: Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob Sie noch angespartes Guthaben aus dem Vorjahr haben. Denken Sie an die Verfallsfrist zum 30. Juni des Folgejahres!
Abrechnung klären: Unterschreiben Sie am besten eine Abtretungserklärung, damit der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnet und Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Budget erweitern (ab Pflegegrad 2): Wenn die 125 Euro nicht ausreichen, prüfen Sie den Umwandlungsanspruch (bis zu 40% der Pflegesachleistungen), um mehr Stunden für die Haushaltshilfe finanzieren zu können.
Ganzheitlich denken: Kombinieren Sie die Haushaltshilfe mit anderen sinnvollen Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf oder einem Treppenlift, um Ihre Selbstständigkeit im eigenen Zuhause in Fürth maximal abzusichern.
Nehmen Sie die Hilfe an, die Ihnen der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Der Entlastungsbetrag ist kein Almosen, sondern ein hart erarbeiteter Versicherungsanspruch, der Ihnen zusteht. Er ermöglicht es Ihnen, Ihr Zuhause in Fürth sauber und gepflegt zu halten, soziale Kontakte zu pflegen und Ihre Angehörigen spürbar von den Pflichten des Alltags zu befreien. Gehen Sie den ersten Schritt, rufen Sie Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt an und organisieren Sie sich die Unterstützung, die Sie verdienen.
Die wichtigsten Antworten rund um den Entlastungsbetrag in Fürth