Neue Prüfquote für Kliniken: Warum der Bürokratieabbau weitgehend verpufft
Der Abbau bürokratischer Hürden im Gesundheitswesen steht seit Langem ganz oben auf der politischen Agenda. Ein aktueller Gesetzesvorstoß sollte Krankenhäusern mehr Luft bei der Prüfung ihrer Abrechnungen verschaffen. Doch die geplante Einführung einer neuen, besonders niedrigen Prüfquotenklasse dürfte in der Praxis kaum spürbare Erleichterung bringen. Schätzungen aus den parlamentarischen Beratungen verdeutlichen, wie gering die tatsächliche Reichweite der Maßnahme ausfällt.
Große Reformhoffnung, minimale Reichweite
Die Neuregelung sieht vor, eine besonders günstige Prüfquote von lediglich einem Prozent für Kliniken einzuführen, die bei Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst kaum Auffälligkeiten aufweisen. Wer eine Quote von 90 Prozent und mehr an unbeanstandeten Schlussrechnungen für vollstationäre Behandlungen erreicht, soll künftig seltener kontrolliert werden. Die nächste Stufe greift bei einem Anteil von 80 bis unter 90 Prozent beanstandungsfreier Abrechnungen mit einer Quote von bis zu fünf Prozent.
Was nach einem wirksamen Anreizsystem für fehlerfreie Abrechnungen klingt, hat jedoch einen gravierenden Haken: Nach offiziellen Modellrechnungen der Regierungskoalition werden bundesweit voraussichtlich nur rund 100 Krankenhäuser die strengen Vorgaben für die Ein-Prozent-Quote erfüllen können. Für die überwiegende Mehrheit der Klinikeinrichtungen ändert sich durch die Neuerung nichts.
Rund 1.000 Euro Ersparnis pro Klinik im Jahr
Auch für die wenigen Häuser, die sich für die Vorzugsklasse qualifizieren, fällt die Entlastung ernüchternd aus:
- Wenige Prüfungen weniger: Pro berechtigtem Krankenhaus werden voraussichtlich nur etwa 30 Rechnungen pro Jahr weniger durch den Medizinischen Dienst kontrolliert.
- Geringer Zeitgewinn: Ausgehend von einem durchschnittlichen Bearbeitungsaufwand von rund einer Stunde pro beanstandeter Rechnung summiert sich die Arbeitsersparnis auf lediglich 30 Stunden jährlich.
- Finanzieller Mini-Effekt: Die monetäre Entlastung wird in den Unterlagen auf lediglich etwa 1.000 Euro pro Jahr und Haus beziffert.
Angesichts der massiven Defizite, unter denen viele Krankenhäuser leiden, und der täglichen Stunden, die medizinisches sowie pflegerisches Personal mit Nachweisen verbringt, wirkt diese Ersparnis wie ein Tropfen auf den heißen Stein.
Bürokratieabbau bleibt Mammutaufgabe
Die geplante Regelung, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, ist Teil eines Gesetzespakets zur Reform der Notfallversorgung und setzt Vereinbarungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge um. In Fachkreisen wächst jedoch die Skepsis gegenüber kleinteiligen Sonderregelungen. Verbände fordern seit Monaten grundlegende Reformen statt punktueller Quotenverschiebungen, um das Personal am Krankenbett wirksam von Dokumentationspflichten zu befreien.
Solange bürokratische Entlastungen im Bereich weniger Arbeitsstunden pro Jahr verharren, bleibt der erhoffte Befreiungsschlag für den Klinikalltag aus. Für eine echte Entlastung von Pflegekräften und Ärzten sind tiefgreifende Vereinfachungen der Dokumentations- und Prüfprozesse erforderlich.
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