Aus für Hybrid-DRG: Politik plant Abschaffung ab 2028

Dominik Hübenthal
Hybrid-DRG vor dem Aus: Sektorengleiche Vergütung soll 2028 enden

Im deutschen Gesundheitssystem zeichnet sich eine bedeutsame Kurskorrektur ab: Das Vergütungsmodell der sogenannten Hybrid-DRG soll bereits im Jahr 2028 wieder vollständig eingestellt werden. Diese Neuregelung ist Bestandteil eines aktuellen Änderungsantrags der Regierungskoalition im Rahmen des anstehenden Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.

Was hinter den Hybrid-DRG steckt

Die sektorengleiche Vergütung über Hybrid-Fallpauschalen wurde eingeführt, um den lang ersehnten Wandel hin zu mehr ambulanten Behandlungen in Kliniken und Facharztpraxen voranzutreiben. Das Ziel des Instruments war eindeutig: Unabhängig davon, ob ein medizinischer Eingriff stationär im Krankenhaus oder ambulant in einer Praxis erfolgt, sollte derselbe feste Pauschalbetrag vergütet werden. Damit sollten finanzielle Fehlanreize für unnötig lange Klinikaufenthalte abgebaut und das Gesundheitssystem entlastet werden.

Kritik und Gründe für die Kehrtwende

Trotz der anfänglichen Hoffnungen stieß das Modell seit seiner Einführung bei vielen Akteuren im Gesundheitswesen auf erhebliche Vorbehalte. Fachverbände und Klinikvertreter bemängelten unter anderem:

  • Bürokratischer Mehraufwand: Die Abrechnungssysteme erwiesen sich in der Praxis oft als zu komplex und schwerfällig.
  • Unzureichende Wirtschaftlichkeit: Viele Kliniken und ambulante Operateure beklagten, dass die Pauschalen die tatsächlichen Kosten für Personal, Nachsorge und Vorbereitung nicht realistisch abbilden.
  • Fehlende Steuerungswirkung: Der erhoffte sprunghafte Anstieg bei der Ambulantisierung blieb hinter den politischen Erwartungen zurück.

Ausblick: Wie geht es mit der Ambulantisierung weiter?

Mit dem geplanten Auslaufen der Hybrid-DRG bis 2028 steht die Gesundheitspolitik vor der Herausforderung, alternative und nachhaltigere Mechanismen zur Ambulantisierung zu etablieren. Die Notwendigkeit, Behandlungen aus dem kostenintensiven stationären Sektor in den ambulanten Bereich zu verlagern, bleibt angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege und steigender Kassenbeiträge unverändert hoch. In den kommenden Beratungen zur Notfallreform wird sich zeigen, wie die Versorgungsstrukturen zukünftig ohne Hybrid-DRG zukunftssicher vergütet werden sollen.

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