Neuer Zukunftsfonds: Millionen für die ambulante Digitalisierung

Djamal Sadaghiani
Zukunftsfonds digitale Gesundheit: Frisches Geld für Praxen

Der ambulante Versorgungssektor in Deutschland steht vor einer neuen Förderinitiative. Ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung eines spezialisierten Zukunftsfonds vor, der die Digitalisierung und IT-Sicherheit in Praxen und ambulanten Gesundheitseinrichtungen gezielt vorantreiben soll. Ab dem Jahr 2027 sollen dafür substanzielle Mittel bereitstehen, um moderne IT-Strukturen und alltagstaugliche digitale Prozesse direkt in der Versorgung zu verankern.

25 Millionen Euro jährlich für moderne IT-Strukturen

Die Initiative ist Kernbestandteil des Referentenentwurfs für das sogenannte Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium. Vorgesehen ist, dass dem neuen „Zukunftsfonds digitale Gesundheit“ ab 2027 jährlich 25 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zufließen. Die Finanzierung soll im System haushaltsneutral gegenfinanziert werden, indem die Mittel des bestehenden Innovationsfonds im Gegenzug um denselben Betrag angepasst werden.

Bisherige Förderprogramme hatten ihren Schwerpunkt häufig auf den Klinikbereich gelegt. Niedergelassene Praxen, therapeutische Einrichtungen und ambulante Leistungserbringer standen bei der digitalen Aufrüstung, der Telematikinfrastruktur und den damit verbundenen Sicherheitsanforderungen dagegen oft vor erheblichen finanziellen und organisatorischen Hürden. Der neue Fonds soll hier gezielt ansetzen.

Fokus auf Praxistauglichkeit und Cybersicherheit

Das Ministerium will mit den Fördermitteln sicherstellen, dass digitale Anwendungen nicht an der Versorgungsrealität vorbeientwickelt werden. Zu den Förderschwerpunkten gehören:

  • Praxistaugliche Softwarelösungen: Entwicklung und Ausbau digitaler Werkzeuge, die bürokratische Abläufe minimieren und das Personal entlasten.
  • Stärkung der IT-Sicherheit: Gezielte Investitionen in Sicherheitskonzepte gegen Cyberrisiken und Datenverluste in ambulanten Einrichtungen.
  • Interoperabilität und Standards: Einheitliche digitale Schnittstellen, um den Datenaustausch zwischen Praxen, Pflegediensten und Therapeuten verlässlich zu gestalten.
  • Skalierung bestehender Anwendungen: Wissenschaftlich begleitete Überführung bewährter Pilotprojekte in den flächendeckenden Versorgungsalltag.

Gefördert werden sollen laut dem Entwurf sowohl Neuentwicklungen als auch die Weiterentwicklung und Skalierung bereits bestehender Systeme. Voraussetzung für einen Zuschlag ist eine verpflichtende wissenschaftliche Begleitung sowie ein fundiertes Konzept zum Transfer der Ergebnisse in die breite Versorgungspraxis.

Neues Gremium prüft die Vorhaben

Über die Auswahl und Bewilligung der Förderanträge soll künftig ein neu einzurichtendes „Digital Health Council“ entscheiden. Dem Gremium sollen zentrale Akteure des Gesundheitswesens angehören, darunter Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie Repräsentanten der Telematikgesellschaft und der Gesundheitswirtschaft.

Für die Vernetzung von ambulanter Medizin, Hilfsmittelversorgung und Pflegepraxis könnte der Fonds einen wichtigen Schritt bedeuten: Funktionierende Schnittstellen und sichere IT-Systeme gelten als Grundvoraussetzung, um Fachkräfte spürbar von Dokumentationspflichten zu entlasten und mehr Zeit für die Betreuung von Patienten zu schaffen.

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