Neues Notfallgesetz: Apotheker warnen vor Risiken bei Medikamenten

Djamal Sadaghiani
Notfallreform: Apotheker schlagen Alarm wegen Arzneimittelsicherheit

Nach dem Beschluss der Notfallreform durch den Deutschen Bundestag wächst die Kritik an den Neuregelungen zur Medikamentenversorgung im Akutfall. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnt eindringlich davor, dass zentrale Schutzmechanismen bei der Arzneimittelvergabe gelockert werden. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht das sogenannte ärztliche Dispensierrecht, das Medizinern künftig erlauben soll, Arzneien im Notdienst direkt an Hilfesuchende auszuhändigen.

Aufweichung des Vier-Augen-Prinzips befürchtet

Bislang gilt in Deutschland eine strikte Trennung: Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und stellen Rezepte aus, während Apotheken die Verordnung gegenprüfen, Wechselwirkungen kontrollieren und das Präparat abgeben. Diese doppelte Kontrolle habe sich über Jahrzehnte als Sicherheitsnetz bewährt, um Überdosierungen und folgenschwere Medikationsfehler zu vermeiden.

Mit den Neuerungen im Rahmen der Notfallversorgung sollen Ärztinnen und Ärzte in den künftigen Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie im ambulanten Notdienst befugt sein, verschreibungspflichtige Medikamente direkt mitzugeben – insbesondere zu Randzeiten, an Wochenenden oder vor Feiertagen. Nach Ansicht der Apothekerschaft wird die schützende Kontrollinstanz dadurch an einer besonders sensiblen Schnittstelle ausgehebelt.

Gefahren für ältere und pflegebedürftige Patienten

Gerade in der Notfall- und Akutversorgung von Seniorinnen, Senioren und chronisch Kranken birgt eine unzureichende Prüfung erhebliche Risiken. Häufig nehmen Betroffene bereits eine Vielzahl dauerhafter Medikamente ein. Fehlt die detaillierte pharmazeutische Überprüfung möglicher Unverträglichkeiten oder Gegenanzeigen, steigt die Gefahr schwerer Komplikationen spürbar an.

Vertreter der Apotheker betonen die typischen Problemfelder bei einer unvollständigen Medikationsanalyse im Notfall:

  • Unerkannte Wechselwirkungen: Neu verabreichte Akutmedikamente können die Wirkung lebensnotwendiger Dauermedikamente verstärken oder blockieren.
  • Falsche Dosierungen: Organe wie Niere oder Leber arbeiten im Alter oft eingeschränkt, was präzise Dosisanpassungen verlangt.
  • Fehlende Beratung: Einnahmehinweise, etwa zur Einnahmezeit oder Verträglichkeit mit Nahrungsmitteln, könnten in hektischen Notaufnahmen zu kurz kommen.

Funktionierendes Notdienstnetz statt Parallelstrukturen

Die Apothekerverbände verweisen darauf, dass ein funktionierendes System bereits existiert. Tausende Apotheken gewährleisten flächendeckend an 365 Tagen im Jahr einen verlässlichen Nacht- und Notdienst. Die Schaffung von parallelen Vertriebswegen in Notfallpraxen sei daher unnötig und entziehe den bestehenden Notdienstapotheken wichtige Erlöse, die für den Erhalt dieses Rund-um-die-Uhr-Netzes unverzichtbar seien.

Entscheidung im Bundesrat steht bevor

Nachdem das Notfallgesetz die Hürde im Bundestag genommen hat, befasst sich nun der Bundesrat mit dem Gesetzeswerk. Die Interessenvertreter der Apotheken appellieren an die Bundesländer, das Vorhaben kritisch zu prüfen und die Apothekenpflicht als Schutzinstrument für die Patientensicherheit uneingeschränkt zu verteidigen. Ob die Länderkammer Nachverhandlungen erzwingt, entscheidet sich in den anstehenden Beratungen.

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