Notfallreform auf der Kippe: Bundesländer erzwingen Vermittlungsausschuss

Djamal Sadaghiani
Notfallreform vor Vermittlungsausschuss: Länder fordern Nachbesserungen

Kaum hat der Deutsche Bundestag die lange erwartete Notfallreform verabschiedet, formiert sich in den Bundesländern geschlossener Widerstand. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat sich dafür ausgesprochen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um zentrale Punkte des Gesetzespakets grundlegend nachzuverhandeln. Auch im Innenausschuss zeichnet sich ein klares Votum für diesen Schritt ab. Damit gerät der Zeitplan für das milliardenschwere Vorhaben ins Wanken.

Warum die Bundesländer auf die Bremse treten

Im Kern zielt die Reform darauf ab, die chronisch überlasteten Notaufnahmen und Rettungsdienste durch eine effizientere Patientensteuerung zu entlasten. Vorgesehen sind unter anderem flächendeckende Integrierte Notfallzentren (INZ) an Kliniken, eine engere Verzahnung der Notrufnummern 112 und 116 117 sowie ein bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren. Doch genau bei der konkreten Umsetzung sehen die Länder ihre verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzen bedroht.

Besonders die Planungshoheit über die Krankenhauslandschaft sorgt für massiven Unmut in den Landeshauptstädten. Mehrere Länder – darunter Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt – kritisieren, dass die Vergabe und Standortwahl der neuen Notfallzentren maßgeblich an den bisherigen Landesplanungen vorbeilaufen könnte. Wenn Gremien wie der erweiterte Landesausschuss Standorte per Mehrheitsbeschluss festlegen können, sehen die Länder ihre Hoheit über Versorgungsstrukturen und Bettenkapazitäten beschnitten.

Kritikpunkte der Länder im Überblick

  • Krankenhausplanung: Die Länder fordern verbindliches Einvernehmen statt einfacher Mehrheitsentscheidungen bei der Festlegung von Notfallzentren.
  • Rettungsdienst und Kommunen: Kommunale Spitzenverbände und Landesregierungen warnen vor unzureichender Gegenfinanzierung und starren Bundesvorgaben, die regionale Besonderheiten ignorieren.
  • Arzneimittelabgabe: Vorgesehene Erleichterungen für Notärzte bei der direkten Abgabe von Medikamenten an Patienten stoßen vielerorts auf Bedenken bezüglich bewährter Versorgungswege.

Kommt es zum Stillstand im Gesetzgebungsverfahren?

Obwohl das Gesetz im Bundesrat formell nicht zustimmungspflichtig ist, besitzen die Länder über das Einspruchsrecht ein scharfes Schwert. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses können sie den Bund an den Verhandlungstisch zwingen. Die finale Abstimmung im Plenum der Länderkammer steht in Kürze an; ein Votum für die Schlichtung gilt angesichts der Ausschussempfehlungen jedoch als so gut wie sicher.

Für Pflegekräfte, medizinisches Personal und Patienten bedeutet diese Hängepartie vor allem eines: Ungewissheit. Während Notaufnahmen weiterhin unter dem täglichen Patientenansturm ächzen, müssen Bund und Länder nun im Vermittlungsausschuss tragfähige Kompromisse finden, um die dringend benötigte Reform nicht auf unbestimmte Zeit zu blockieren.

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