Bürokratieabbau im Gesundheitswesen: Neuer Gesetzentwurf sorgt für Kritik
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, administrative Abläufe im Gesundheits- und Pflegesektor spürbar zu entschlacken und langwierige Prozesse bei der Hilfsmittelversorgung zu vereinfachen. Doch während die Stoßrichtung grundsätzlich begrüßt wird, fallen die Reaktionen von Fachverbänden und Ärzteorganisationen verhalten aus.
Bagatellgrenze gegen die Flut an Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Ein zentraler Baustein der Reform ist die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums könnten dadurch rund 70 Prozent der bisherigen Prüfverfahren für ärztlich verordnete Leistungen entfallen. Bislang sahen sich Praxen häufig wegen Bagatellbeträgen von wenigen Euro mit aufwendigen Regressforderungen und zeitraubenden Prüfverfahren durch die Krankenkassen konfrontiert.
Das Gesetzespaket soll das gesamte Versorgungssystem bis zum Ende des Jahrzehnts um jährlich bis zu 180 Millionen Euro entlasten. Neben den Erleichterungen für Praxen sind bundesweit vereinheitlichte Rahmenverträge und beschleunigte Schiedsverfahren im Hilfsmittelbereich vorgesehen, um Verzögerungen bei dringend benötigten Hilfen für Pflegebedürftige und Patienten abzubauen.
Ärzteverbände fordern mutigere Schritte
Trotz dieser Entlastungsansätze überwiegt in den Stellungnahmen die Skepsis. Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gehen die vorgesehenen Regelungen zwar in die richtige Richtung, bleiben jedoch hinter den tatsächlichen Notwendigkeiten zurück. Die Standesvertretung bemängelt, dass viele konkrete Vorschläge aus der Praxis keine Berücksichtigung gefunden haben. Bei einer konsequenteren Umsetzung ließen sich mehrere hundert Millionen Euro einsparen und wertvolle Arbeitszeit für die direkte Patientenversorgung gewinnen.
Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband meldet deutlichen Nachbesserungsbedarf an. Zwar sei das Ende zahlloser Kleinverfahren ein wichtiges Signal, allerdings sollte die geplante Bagatellgrenze von 300 Euro nicht pro Praxisstandort, sondern pro einzelnem Arzt gelten. Zudem wird kritisiert, dass das Dickicht aus Dokumentationspflichten, Meldeformaten und Detailanfragen der Kostenträger noch immer viel zu wenig gelichtet werde.
Bedeutung für Pflege und Hilfsmittelversorgung
Für Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Betroffene berührt die Reform einen besonders sensiblen Bereich: die zügige Versorgung mit Pflege- und Hilfsmitteln. Standardisierte Vertragsstrukturen und weniger Prüfaufwand könnten künftig dazu beitragen, bürokratische Hürden zwischen Verordnung, Genehmigung und Auslieferung abzubauen. Ob das Gesetz diese Hoffnungen im Versorgungsalltag erfüllen kann, hängt maßgeblich von den weiteren parlamentarischen Beratungen und möglichen Nachbesserungen ab.
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