Pflegereform bedroht Infektionsschutz in der häuslichen Pflege
Rund 4,9 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland werden in den eigenen vier Wänden versorgt – der Großteil davon, etwa 3,1 Millionen Betroffene, ausschließlich durch pflegende Angehörige. Eine zuverlässige Basishygiene ist dabei das Fundament für eine sichere und würdevolle Versorgung. Doch genau dieser Grundpfeiler gerät durch geplante Gesetzesänderungen zur Neuordnung der Pflegeversicherung unter Druck.
Pflegehilfsmittel im neuen Entlastungsbudget: Was droht Betroffenen?
Bisher haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen gesetzlich garantierten Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich als zweckgebundene Sachleistung nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Dazu gehören unverzichtbare Schutzartikel wie:
- Flächen- und Händedesinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen und Mund-Nasen-Bedeckungen
Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz steht jedoch ein grundlegender Systemwechsel im Raum: Der bisherige, eigenständige Sachleistungsanspruch soll abgeschafft und in ein pauschales Entlastungsbudget integriert werden. Dadurch treten notwendige Hygieneprodukte künftig in einen direkten finanziellen Wettbewerb mit anderen essenziellen Unterstützungsleistungen, etwa der Verhinderungspflege oder Entlastungsangeboten im Alltag.
Pflegegrad 1 vor dem kompletten Ausfall beim Infektionsschutz
Besonders gravierend sind die Auswirkungen für Menschen mit dem Pflegegrad 1. Da das neu strukturierte Entlastungsbudget nach den aktuellen Entwürfen erst ab Pflegegrad 2 greifen soll, würden Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 den Zugang zu erstattungsfähigen Hygiene- und Schutzartikeln komplett verlieren. Dies betrifft vor allem Personen am Beginn einer Pflegebedürftigkeit, bei denen frühzeitige Prävention eine spätere Verschlechterung des Gesundheitszustandes abwenden soll.
Experten warnen vor gravierenden Mehrkosten durch Infektionen
Branchenverbände wie der Bundesverband Medizintechnologie schlagen angesichts dieser Pläne Alarm. Eine Schwächung der Basishygiene im häuslichen Umfeld erhöhe nicht nur das Infektionsrisiko für die Pflegebedürftigen selbst, sondern gefährde auch die Gesundheit der pflegenden Angehörigen maßgeblich.
Mangelnder Infektionsschutz in der Laienpflege führt im Ernstfall zu schweren Komplikationen, behandlungsbedürftigen Wundinfektionen, Sepsis oder Krankenhausaufenthalten. Die dadurch entstehenden Behandlungskosten im Gesundheitssystem übersteigen die Einsparungen bei den Pflegehilfsmitteln bei Weitem. Fachleute fordern deshalb weiterhin einen zweckgebundenen und qualitätsgesicherten Sachleistungsanspruch, um die häusliche Pflege zukunftssicher und gesundheitlich geschützt aufzustellen.
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