Rekord-Zuzahlungen: GKV-Versicherte zahlen über eine Milliarde Euro extra für Hilfsmittel
Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland greifen für medizinische Hilfsmittel immer tiefer in die eigene Tasche. Ob für das unauffälligere Hörgerät, den wendigeren Rollator oder speziell angefertigte Schuheinlagen – wer mehr Komfort oder eine ansprechendere Optik wünscht, muss die Differenz zum Kassenmodell selbst tragen. Im vergangenen Jahr summierte sich diese Bereitschaft zur Zuzahlung auf eine Rekordsumme.
Mehrkosten knacken die Milliarden-Marke
Wie aus dem aktuellen Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes hervorgeht, beliefen sich die freiwillig gezahlten Aufschläge der Versicherten auf rund 1,13 Milliarden Euro. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg von knapp neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig stiegen auch die regulären Ausgaben der Krankenkassen für Hilfsmittel um fünf Prozent auf insgesamt 12,12 Milliarden Euro an.
Jeder vierte Versicherte wählt das Premium-Modell
Obwohl die Kassen die medizinisch notwendige und wirtschaftlichste Variante vollständig übernehmen, entscheidet sich ein wachsender Teil der Patienten bewusst für aufpreispflichtige Extras. Die aktuellen Zahlen verdeutlichen diese Entwicklung:
- In 77,7 Prozent der Fälle reichte den Versicherten das kostenfreie Standardmodell.
- In 22,3 Prozent der Verordnungen wurde eine höherwertige Versorgung mit Eigenbeteiligung gewählt – dies markiert den höchsten Stand seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2019.
- Die durchschnittliche Zuzahlung pro Mehrkostenfall kletterte um sieben Prozent auf 158,61 Euro.
Hörgeräte als größter Kostentreiber
Besonders bei Hörhilfen greifen Patienten tief in die Tasche. Obwohl diese nur knapp sechs Prozent aller Mehrkostenfälle ausmachen, fallen sie wegen der teils immensen Aufschläge für moderne Technik, Bluetooth-Funktionen und unauffälliges Design finanziell besonders stark ins Gewicht.
GKV-Spitzenverband pocht auf umfassende Beratung
Angesichts der steigenden finanziellen Belastung für die Versicherten mahnt der GKV-Spitzenverband zur Transparenz. Laut dem Verband hat jeder Versicherte das uneingeschränkte Recht auf eine mehrkostenfreie und medizinisch ausreichende Versorgung. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung sei nur dann vorgesehen, wenn Patienten sich bewusst für Leistungen entscheiden, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen.
Entscheidend sei hierbei eine ehrliche und umfassende Beratung durch Sanitätshäuser, Optiker oder Hörakustiker. Versicherte müssen im Vorfeld genau darüber aufgeklärt werden, welchen gesetzlichen Leistungsanspruch sie haben und für welche Extras sie tatsächlich aus eigener Tasche zahlen.
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