Rekordhoch bei Behandlungsfehlern: Krankenkassen schlagen Alarm
Ein falscher Schnitt im OP, eine übersehene Diagnose oder Komplikationen bei der Geburt: Wenn in der Medizin Fehler passieren, hat das für die betroffenen Patienten oft gravierende und lebenslange Folgen. Die neuesten Zahlen der Techniker Krankenkasse (TK) zeichnen nun ein besorgniserregendes Bild: Noch nie gab es so viele Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler wie im vergangenen Jahr.
Zahl der Verdachtsfälle steigt dramatisch an
Wie aus den aktuellen Daten von Deutschlands größter gesetzlicher Krankenkasse hervorgeht, wandten sich im Jahr 2025 insgesamt 7.540 Versicherte mit dem Verdacht auf einen medizinischen Fehler an die TK. Dies entspricht einem alarmierenden Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Trend zeigt dabei seit Längerem steil nach oben: Wurden 2023 noch 6.509 Fälle registriert, waren es zwei Jahre zuvor erst 5.981.
Besonders brisant: Etwa jeder dritte Verdachtsfall erhärtet sich nach einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst so weit, dass Medizinrechts-Spezialisten juristische Schritte einleiten können. Experten gehen zudem von einer massiven Dunkelziffer aus, da viele Patienten ärztliche Fehler gar nicht erst als solche erkennen oder den Weg zur Krankenkasse scheuen.
In diesen Bereichen passieren die meisten Fehler
Nicht jede medizinische Disziplin ist gleichermaßen von Fehlervorwürfen betroffen. Die Auswertung der TK zeigt eine klare Verteilung der gemeldeten Verdachtsfälle im Jahr 2025:
- Chirurgische Eingriffe: 29 Prozent
- Zahnmedizin und Kieferorthopädie: 17 Prozent
- Geburtshilfe und Gynäkologie: 11 Prozent
Zusammen machen diese drei Fachrichtungen mehr als die Hälfte aller gemeldeten Fälle aus. Besonders in der Chirurgie sind die Folgen eines Fehlers für den Patienten meist unmittelbar und schwerwiegend spürbar.
Gesetzliche Hürden: Krankenkassen dürfen Patienten oft nicht warnen
Eine große Hürde bei der Aufklärung von Ärztepfusch ist paradoxerweise das Gesetz. Experten für Behandlungsfehler bei der TK weisen auf eine erhebliche strukturelle Schwäche im deutschen Gesundheitssystem hin. Selbst wenn die Krankenkasse in den vorliegenden Abrechnungsdaten offensichtliche Hinweise auf einen Behandlungsfehler entdecke, verbiete es die aktuelle Gesetzeslage, die betroffenen Versicherten aktiv darauf hinzuweisen.
Forderung nach einer offenen Fehlerkultur und einem Zentralregister
Angesichts dieser bedenklichen Entwicklung fordert der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas ein radikales Umdenken. Fehler würden im medizinischen Alltag noch immer viel zu oft bagatellisiert oder gar verschwiegen, anstatt sie als Chance zur Verbesserung der Patientensicherheit zu begreifen. Baas plädiert nachdrücklich für die Einführung einer offenen Fehlerkultur in Kliniken und Praxen.
Zudem kritisiert der Kassenchef die derzeitige Zersplitterung der Daten: Derzeit führen Ärztekammern, der Medizinische Dienst und die Krankenkassen jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden. Dadurch fehle ein entscheidender Überblick über die Gesamtlage. Die Lösung liege laut der Techniker Krankenkasse in einem zentralen Melderegister sowie einer strikten Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen.
Was können Betroffene bei einem Verdacht tun?
Für Patienten, die den Verdacht hegen, Opfer eines Behandlungs- oder Pflegefehlers geworden zu sein, ist schnelles Handeln wichtig. Betroffene sollten sich nicht davor scheuen, umgehend Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufzunehmen. Diese kann ein kostenfreies Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) in die Wege leiten, welches als wichtige Grundlage für mögliche Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen dient. Wichtig ist es zudem, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und sämtliche medizinischen Unterlagen sowie Arztbriefe sorgfältig aufzubewahren.
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