Rezeptur-Stopp in Praxen bedroht die Patientenversorgung
In deutschen Arztpraxen drohen gravierende Versorgungslücken bei individuell hergestellten Arzneimitteln. Grund dafür ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die das bisherige Vorgehen bei Verordnungen für den Praxis- und Sprechstundenbedarf drastisch einschränkt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt nun eindringlich vor den Folgen für die ambulante Versorgung und fordert das Bundesgesundheitsministerium zum zügigen Eingreifen auf.
Gerichtsurteil kippt bewährte Praxis
Nach der gerichtlichen Entscheidung dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel grundsätzlich nur noch auf Basis einer patientenindividuellen Verordnung anfertigen. Da bei Bestellungen für den allgemeinen Praxis- und Sprechstundenbedarf kein direkter Personenbezug vorliegt, greift das sogenannte Rezepturprivileg nicht mehr. Für die Vor-Ort-Versorgung in Praxen bedeutet dies einen massiven Einschnitt.
Bislang war es gängige Praxis, dass Ärzte bestimmte wirkstoffhaltige Lösungen, Salben oder Tropfen auf Vorrat für die Praxis bestellten, um Patienten direkt im Behandlungszimmer oder bei dringenden Eingriffen versorgen zu können. Dies ist nun rechtlich nicht mehr zulässig.
Warum Fertigarzneimittel oft keine Alternative sind
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass zahlreiche benötigte Medikamente am Markt überhaupt nicht als fertiges Präparat erhältlich sind. Häufig fehlen:
- Geeignete Darreichungsformen oder Wirkstoffkonzentrationen für spezielle Eingriffe
- Verfügbare Fertigarzneimittel aufgrund anhaltender Lieferengpässe
- Spezielle Zubereitungen für die Diagnostik oder Notfalltherapie vor Ort
Wenn Patienten nun für jede noch so kleine Rezeptur zunächst ein individuelles Rezept einlösen und die Arznei zum nächsten Termin mitbringen müssen, führt dies nicht nur zu erheblichem Mehraufwand, sondern verzögert auch dringend notwendige Behandlungen.
KBV fordert gesetzliche Nachbesserung
Um akute Versorgungsengpässe und bürokratische Hürden im Praxisalltag abzuwenden, pocht die KBV auf eine zeitnahe gesetzliche Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium. Ziel müsse es sein, den Praxen rechtssicher zu ermöglichen, unverzichtbare Rezepturen weiterhin unkompliziert für den Praxis- und Sprechstundenbedarf zu beziehen.
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