Schicksalsabstimmung für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Djamal Sadaghiani
Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Mitglieder stimmen Ende 2026 über Fortbestand ab

In Rheinland-Pfalz steht die Landespflegekammer vor einer richtungsweisenden Weichenstellung. Rund 40.000 Pflegefachpersonen im Bundesland sollen voraussichtlich im späten Herbst 2026 in einer offiziellen Urabstimmung darüber entscheiden, ob ihre berufsständische Selbstverwaltung erhalten bleibt oder endgültig aufgelöst wird.

Landesregierung leitet neutrales Votum ein

Die Vorbereitungen für das im Koalitionsvertrag verankerte Verfahren laufen auf Hochtouren. Um eine neutrale, transparente und rechtssichere Durchführung zu garantieren, hat das zuständige Landesministerium eine öffentliche Ausschreibung für einen externen Dienstleister gestartet. Der vorläufige Zeitplan sieht vor, dass die stimmberechtigten Fachkräfte zwischen Ende November und Mitte Dezember ihr Votum abgeben können.

Das federführende Sozialministerium betonte vor dem Landtag, dass bei der bevorstehenden Befragung der tatsächliche Nutzen für die Pflegekräfte im Mittelpunkt stehen müsse und nicht der bloße Selbsterhalt bestehender Strukturen. Die Fragestellung soll einfach und unmissverständlich formuliert sein, damit das Votum der Basis eine eindeutige Richtungsentscheidung liefert.

Konsequenzen für das Heilberufsgesetz

Sollte sich die Mehrheit der Beschäftigten gegen die Fortführung der Pflegekammer aussprechen, kündigte die Landesregierung an, die gesetzlichen Konsequenzen unverzüglich umzusetzen. In diesem Fall wird ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes ausgearbeitet und dem Landtag zur Auflösung der Körperschaft vorgelegt.

Hintergrund: Langjährige Kontroversen

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz nahm 2016 als bundesweit erste Institution dieser Art ihre Arbeit auf. Ziel war es, dem Pflegeberuf eine starke, eigenständige Stimme in der Gesundheitspolitik zu verleihen – analog zu den Kammern der Ärzteschaft. Doch das Projekt sah sich von Beginn an massiver Kritik ausgesetzt. Streitpunkte waren vor allem die verpflichtende Mitgliedschaft und die Erhebung von Beiträgen.

Nachdem ein früherer, kammereigener Befragungsversuch im Frühjahr an technischen Problemen und methodischer Kritik gescheitert war, soll das nun staatlich begleitete Verfahren für endgültige Klarheit sorgen.

Was bedeutet das für Pflegefachpersonen?

Für die beruflich Pflegenden in Rheinland-Pfalz bietet die anstehende Abstimmung die Gelegenheit, direkt über ihre standespolitische Zukunft mitzubestimmen:

  • Mitspracherecht: Alle wahlberechtigten Pflegefachkräfte können unabhängig von ihrer Fachrichtung ihre Stimme abgeben.
  • Klarer Zeitrahmen: Die Befragung soll bis zum Jahresende 2026 abgeschlossen und zeitnah ausgewertet werden.
  • Verbindliches Signal: Das Ergebnis entscheidet über den Fortbestand der Pflichtmitgliedschaft oder den Übergang zu alternativen Modellen der Berufsvertretung.

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