Schleswig-Holstein baut Klinikstruktur um: Sechs neue Versorgungsregionen
Die weitreichende Krankenhausreform des Bundes wirft ihre Schatten voraus und zwingt die Bundesländer zum Handeln. In Schleswig-Holstein stehen nun tiefgreifende Veränderungen in der Kliniklandschaft an. Um die medizinische Versorgung zukunftssicher aufzustellen, plant das nördlichste Bundesland künftig mit sechs neuen Versorgungsregionen. Dies soll nicht nur die Qualität der Behandlungen steigern, sondern auch den besonderen geografischen Herausforderungen des Landes gerecht werden.
Sechs Regionen statt starrer Kreisgrenzen
Wie das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium mitteilte, orientieren sich die neuen Versorgungsregionen nicht primär an geografischen oder administrativen Kreisgrenzen. Vielmehr basieren sie auf den tatsächlichen Patientenströmen. Das Ziel ist es, die Krankenhausplanung so bedarfsgerecht wie möglich an der realen Versorgungssituation auszurichten.
Die geplante Aufteilung umfasst folgende sechs Regionen:
- West: Die gesamte Nordseeküste von Sylt bis an die Elbe.
- Nordost: Das Gebiet von der östlichen dänischen Grenze bis Rendsburg.
- Mitte: Vom Nord-Ostsee-Kanal im Norden bis Kaltenkirchen im Süden.
- Südwest: Reicht vom südlichen Teil des Kanals bis vor die Tore Hamburgs.
- Ost: Umfasst Fehmarn und Ostholstein bis zur Lübecker Stadtgrenze.
- Süd: Erstreckt sich von Lübeck bis nach Geesthacht.
Balance zwischen Grundversorgung und Spezialisierung
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte im Rahmen der Pläne, dass die wohnortnahen Leistungen der Grund- und Basisnotfallversorgung unbedingt gestärkt werden sollen. Gleichzeitig sei es jedoch notwendig, komplexe und personalintensive Behandlungen an bestimmten Standorten zu bündeln. Nur so könne eine dauerhaft routinierte und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden.
Schleswig-Holstein stehe dabei vor ganz eigenen Herausforderungen: Weite ländliche Flächen, Inseln und Halligen erfordern maßgeschneiderte Lösungen, um im Notfall schnelle Hilfe garantieren zu können. Die bewährte Klinikstruktur des Landes habe sich bereits in der Vergangenheit stetig weiterentwickelt, nun werde dieser Prozess durch die bundesweiten Vorgaben beschleunigt.
Freie Krankenhauswahl bleibt bestehen
Trotz der strukturellen Neuordnung müssen sich Patientinnen und Patienten keine Sorgen um ihre Wahlfreiheit machen. Laut der Gesundheitsministerin bleibt die freie Klinikwahl unangetastet. Die Einteilung in die sechs Versorgungsregionen diene lediglich als Planungsgrundlage für die Behörden und Krankenhäuser, um die Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen zu organisieren.
Bis Ende 2026 sollen die Kliniken im Land ihre finalen Bescheide über die zugeteilten Leistungsgruppen erhalten. Damit wird endgültig feststehen, welches Krankenhaus künftig welche medizinischen Spezialisierungen anbieten darf. Für die Bürgerinnen und Bürger im Norden bedeutet dies langfristig eine transparentere und zielgerichtetere Gesundheitsversorgung.
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