Streit um Pharma-Standortklausel: Rabatt-Pläne stehen vor dem Aus

Djamal Sadaghiani
Pharma-Standortklausel wackelt: Streit um Milliardenkosten der GKV

Die Pläne der Bundesregierung, forschende und produzierende Pharmaunternehmen in Deutschland durch Ausnahmen bei gesetzlichen Rabatten zu stärken, geraten zunehmend ins Wanken. Ein eigens eingesetztes Fachgremium hat zwar Empfehlungen für eine sogenannte Standortklausel vorgelegt, doch zentrale Fragen der Finanzierung und Umsetzung sind nach wie vor ungeklärt. Gleichzeitig schlagen die gesetzlichen Krankenkassen Alarm vor drohenden Mehrbelastungen in Milliardenhöhe.

Entlastung für standorttreue Arzneimittelhersteller geplant

Hintergrund der Debatte ist das Gesetz zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem der verpflichtende Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel von vormals sieben auf 15,5 Prozent heraufgesetzt wurde. Um Abwanderungen der pharmazeutischen Industrie ins Ausland zu verhindern, sollte eine Standortklausel geschaffen werden. Nach dem vorgelegten Modell könnten Unternehmen den Abschlag stufenweise wieder reduzieren, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Als zwingende Grundvoraussetzung empfiehlt das Gremium, dass Pharmafirmen einen festgelegten Anteil ihrer klinischen Studien an deutschen Prüfzentren durchführen. Weitere Rabattnachlässe sind daran gekoppelt, ob Unternehmen:

  • mindestens sieben Prozent ihres GKV-Umsatzes in hiesige Forschung und Entwicklung investieren,
  • über 500 Millionen Euro in deutsche Produktions- und Sachanlagen stecken oder wesentliche Produktionskapazitäten vorweisen,
  • ihre Beschäftigten nach geltenden Tarifverträgen entlohnen.

Krankenkassen warnen vor Milliardenbelastung

Gegen die vorgelegten Vorschläge regt sich vehementer Widerstand bei den Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband sowie die Ersatzkassen befürchten, dass die Ausnahmeregelungen die gesetzliche Krankenversicherung mit bis zu 1,3 Milliarden Euro zusätzlich belasten könnten. Dadurch würde das angestrebte Einsparvolumen der jüngsten Reformen zur Beitragsstabilität empfindlich beschnitten.

Kassenvertreter betonen, dass Industriepolitik und Standortförderung keine Aufgaben der Beitragszahler seien. Wenn Vergünstigungen für bestimmte Hersteller gewährt werden, müssten diese entweder durch höhere Abschläge von reinen Vertriebsunternehmen gegenfinanziert oder direkt aus Steuermitteln des Bundes getragen werden.

Enge Zeitpläne gefährden die Umsetzung

Neben dem finanziellen Streitpunkt erweist sich der parlamentarische Zeitplan als enorme Hürde. Da die Neuregelung der Herstellerabschläge bereits zum Jahreswechsel greift, bleibt den Ministerien für Gesundheit sowie Wirtschaft und Energie kaum noch Zeit, die Empfehlungen in ein rechtssicheres und praxistaugliches Gesetz zu überführen. Ob und in welcher Form die Standortklausel letztlich realisiert werden kann, bleibt damit vollkommen offen.

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