Strukturreform der Jugendhilfe: Behindertenbeauftragte warnen vor Sparplänen
Die geplante Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe steht vor ihrer ersten großen Hürde in der Länderkammer massiv unter Beschuss. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen fordern von der Bundesregierung grundlegende Nachbesserungen an dem Gesetzesvorhaben. Aus ihrer Sicht droht die Reform zu einem reinen Sparpaket zu werden, bei dem die Bedürfnisse betroffener Familien und junger Menschen mit Handicap auf der Strecke bleiben.
Kritik an Abkehr von der „Inklusiven Lösung“
Im Zentrum der Kritik steht die lang versprochene Zusammenführung aller Hilfen unter einem gemeinsamen Dach. Bislang müssen Familien je nach Art der Beeinträchtigung unterschiedliche Ämter ansteuern: Während Jugendämter für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen zuständig sind, fällt die Eingliederungshilfe für körperlich oder geistig behinderte Kinder in den Aufgabenbereich der Sozialämter. Dieser bürokratische Spießrutenlauf sollte durch die sogenannte „Inklusive Lösung“ eigentlich beendet werden.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht nun jedoch lediglich eine unverbindliche Erprobungsklausel vor, anstatt eine verbindliche Gesamtzuständigkeit festzuschreiben. Betroffene Verbände und Fachleute befürchten, dass damit eine über Jahre vorbereitete Modernisierung auf unbestimmte Zeit vertagt wird.
Gefahr für individuelle Rechtsansprüche
Die Konferenz der Behindertenbeauftragten warnt zudem vor einer Verschiebung hin zu pauschalen Gruppenangeboten. Nach den bisherigen Plänen sollen standardisierte, infrastrukturelle Angebote Vorrang vor maßgeschneiderten Einzelfallhilfen erhalten. Dies könnte dazu führen, dass individuelle Unterstützung wie Schul- und Kita-Assistenzen oder spezielle therapeutische Hilfen künftig deutlich schwerer bewilligt werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, bezeichnete ein Rütteln an der individuellen Bedarfsermittlung als schwere Zäsur für die Inklusionspolitik. Pauschale Infrastrukturleistungen seien zwar wichtig, dürften jedoch den passgenauen Rechtsanspruch des einzelnen Kindes keinesfalls ersetzen.
Forderungen an den Bundesrat
Da das Gesetz im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Zustimmung des Bundesrates bedarf, appellieren die Interessenvertreter an die Bundesländer, ihren Einfluss geltend zu machen. Gefordert werden insbesondere:
- Verbindliche Gesamtzuständigkeit: Eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Bündelung aller Leistungen bei der Kinder- und Jugendhilfe ohne bloße Experimentierklauseln.
- Bedarfsgerechte Hilfeplanung: Erhalt und Stärkung von individuellen, personenzentrierten Fördermaßnahmen.
- Gleichrangigkeit der Hilfen: Keine einseitige Bevorzugung pauschaler Gruppenangebote zulasten notwendiger Einzelfallassistenz.
- Verfahrenslotsen absichern: Die etablierte Beratung und Begleitung für betroffene Familien an den Schnittstellen der Ämter langfristig fortzuführen.
Ob die Bundesländer den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form mittragen oder grundlegende Änderungen durchsetzen, entscheidet über die Zukunft tausender pflegebedürftiger und beeinträchtigter junger Menschen in Deutschland.
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