Die HEK - Hanseatische Krankenkasse gehört zu den traditionsreichsten Krankenversicherungen Deutschlands. Gegründet im Jahr 1826 als "Kranken-Verein der Commis des Löblichen Kramer-Amts" in Hamburg, blickt die HEK auf eine nahezu 200-jährige Geschichte zurück. Mit ihrem Hauptsitz in Hamburg und bundesweiter Öffnung betreut die HEK heute über 576.000 Versicherte mit mehr als 900 Mitarbeitenden. Als Ersatzkasse ist sie Mitglied im Verband der Ersatzkassen (vdek) und bietet neben der Krankenversicherung auch umfassende Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die HEK-Pflegekasse ein wichtiger Partner, der nicht nur finanzielle Unterstützung bietet, sondern auch mit Beratungsangeboten, digitalen Services und einem rund um die Uhr erreichbaren Kundenservice zur Seite steht. Die Pflegekasse der HEK übernimmt je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen für die häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege.
Persönliche Beratung schafft Vertrauen.
Tradition trifft moderne Versorgung.
Die HEK legt besonderen Wert auf umfassende Erreichbarkeit und modernen Service. Versicherte und ihre Angehörigen können die HEK auf verschiedenen Wegen kontaktieren:
Telefonischer Kontakt:
Die kostenfreie Service-Hotline 0800 0213213 steht 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung. Hier beantworten qualifizierte Fachkräfte alle Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Anrufe aus dem Ausland steht die Nummer 0049 40 656 96 10 00 zur Verfügung.
Schriftlicher Kontakt:
HEK - Hanseatische Krankenkasse
22039 Hamburg
E-Mail: kontakt@hek.de
Fax: 040 65696-1237
Kundenzentren vor Ort:
Die HEK unterhält vier Kundenzentren in Norddeutschland, in denen persönliche Beratungsgespräche ohne vorherige Anmeldung möglich sind:
Hamburg: Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg
Lübeck: Dr.-Julius-Leber-Straße 3-7, 23552 Lübeck
Kiel: Sophienblatt 46, 24114 Kiel
Rostock: Rungestraße 17, 18055 Rostock
Digitale Services:
Die HEK Service-App ermöglicht es Versicherten, Dokumente zu scannen und zu versenden, Mitgliedsbescheinigungen anzufordern, Online-Fragebögen auszufüllen und vieles mehr. Die App steht für Smartphones und Tablets zur Verfügung und bietet eine sichere Kommunikation mit der Krankenkasse. Zusätzlich gibt es einen Live-Chat für persönliche Beratungsgespräche und die Möglichkeit, einen Rückruf zu vereinbaren.
Die Hotline ist rund um die Uhr erreichbar.
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines bundesweit einheitlichen Begutachtungsverfahrens. Es gibt fünf Pflegegrade, die unterschiedliche Schweregrade der Pflegebedürftigkeit abbilden:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Personen mit Pflegegrad 1 haben noch keinen ausgeprägten Pflegebedarf, benötigen aber bereits Unterstützung im Alltag. Sie erhalten vor allem Leistungen zur Prävention und Verbesserung des Wohnumfelds.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf alle ambulanten und stationären Pflegeleistungen einschließlich Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Bei Pflegegrad 3 ist bereits ein deutlich erhöhter Pflegebedarf vorhanden, der sich in höheren Leistungsbeträgen widerspiegelt.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine sehr intensive Pflege und Betreuung erforderlich ist.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte)
Der höchste Pflegegrad wird bei schwerster Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben.
Unterlagen helfen bei der Einstufung.
Nach Eingang des Pflegeantrags bei der HEK wird der Medizinische Dienst (MD) mit der Begutachtung beauftragt. Der MD vereinbart einen Termin für die Begutachtung, die in der Regel in der Häuslichkeit des Antragstellers stattfindet. In einigen Fällen kann bei Einverständnis auch eine telefonische Begutachtung durchgeführt werden.
Die sechs Begutachtungsmodule:
Modul 1 - Mobilität im Wohnbereich (10% Gewichtung):
Bewertet werden Fähigkeiten wie Positionswechsel im Bett, Treppensteigen und Fortbewegen in der Wohnung.
Modul 2 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% Gewichtung):
Hier geht es um die örtliche und zeitliche Orientierung sowie die Fähigkeit, Entscheidungen im Alltag zu treffen.
Modul 3 - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Gewichtung):
Beurteilt werden Verhaltensauffälligkeiten wie Ängste, Aggressionen oder nächtliche Unruhe. Bei Modul 2 und 3 wird der höhere Wert für die Bewertung herangezogen.
Modul 4 - Selbstversorgung (40% Gewichtung):
Das am stärksten gewichtete Modul bewertet die Fähigkeit zur Körperpflege, zum An- und Auskleiden sowie zum Essen und Trinken.
Modul 5 - Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20% Gewichtung):
Hier wird bewertet, wie selbstständig die Person Medikamente einnehmen, Blutzucker messen oder andere therapierelevante Tätigkeiten ausführen kann.
Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung):
Bewertet wird die Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen.
Die HEK entscheidet nach Vorlage des Gutachtens über den Pflegegrad. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu fünf Wochen nach Antragseingang. Außerhäusliche Aktivitäten werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.
Begutachtung findet meist zu Hause statt.
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Die HEK-Pflegekasse bietet verschiedene Leistungsformen für die häusliche Pflege an, die je nach individueller Situation kombiniert werden können.
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen:
Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen sichergestellt wird. Die monatlichen Beträge seit Januar 2025:
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro (plus 15 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 3: 599 Euro (plus 26 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 4: 800 Euro (plus 35 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 5: 990 Euro (plus 43 Euro gegenüber 2024)
Wichtig: Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erforderlich. Diese Beratung dient der Sicherung der Pflegequalität und der Unterstützung pflegender Angehöriger.
Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste:
Wenn die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht wird, übernimmt die HEK-Pflegekasse die Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen:
Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistung
Pflegegrad 2: 796 Euro (plus 35 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro (plus 65 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro (plus 81 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro (plus 99 Euro gegenüber 2024)
Die Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der HEK ab.
Kombinationsleistung - das Beste aus beiden Welten:
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber in bestimmten Bereichen professionelle Unterstützung benötigt wird.
Die Berechnung erfolgt prozentual: Wird beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch genommen, werden die verbleibenden 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. An diese prozentuale Aufteilung ist man für sechs Monate gebunden, außer es tritt eine wesentliche Veränderung der Pflegesituation ein.
Beispielrechnung bei Pflegegrad 3:
Pflegesachleistung zu 60% genutzt: 1.497 Euro × 0,6 = 898,20 Euro
Restliches Pflegegeld (40%): 599 Euro × 0,4 = 239,60 Euro
Pflegedienste übernehmen professionelle Leistungen.
Kombinationsleistung einfach erklärt.
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (seit Januar 2025, vorher 125 Euro). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsleistungen eingesetzt werden:
Serviceleistungen von Pflegediensten (z.B. Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Begleitung bei Spaziergängen)
Bei Pflegegrad 1: Pflegeleistungen wie Körperpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst
Zuschuss zu Eigenanteilen bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, einschließlich Nachbarschaftshilfe (je nach Bundesland unterschiedlich geregelt)
Nicht genutzte Beträge werden automatisch angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Eine Beantragung ist nicht erforderlich - der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Die Erstattung erfolgt auf Rechnungsvorlage oder durch direkte Abrechnung des Dienstleisters mit der HEK.
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, stundenweise eine Pflegeeinrichtung zu besuchen. Dies entlastet pflegende Angehörige und fördert soziale Kontakte. Die monatlichen Leistungsbeträge seit 2025:
Pflegegrad 1: Keine Tages-/Nachtpflege
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Wichtig: Die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in voller Höhe in Anspruch genommen werden - sie wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.
Nachtpflege bietet Sicherheit und Ruhe.
Wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist, übernimmt die HEK-Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und bereits seit sechs Monaten zu Hause gepflegt wurde.
Man unterscheidet zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege:
Stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden täglich):
Die HEK erstattet nachgewiesene Aufwendungen bis zu 1.685 Euro pro Jahr. Das monatliche Pflegegeld wird in gewohnter Höhe weitergezahlt.
Tageweise Verhinderungspflege (mindestens 8 Stunden täglich):
Der Anspruch besteht für bis zu sechs Wochen pro Jahr mit einem Budget von 1.685 Euro. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Aufstockungsmöglichkeiten:
Durch Übertragung nicht genutzter Mittel aus der Kurzzeitpflege kann der Betrag auf bis zu 2.528 Euro erhöht werden. Für Versicherte unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 kann der Leistungsbetrag sogar auf bis zu 3.539 Euro erweitert werden.
Besonderheiten bei nahen Angehörigen:
Wenn die Ersatzpflege durch Personen erfolgt, die bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt leben, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Zusätzliche Aufwendungen wie Verdienstausfall oder Fahrkosten können jedoch bis zum Höchstbetrag erstattet werden.
Ersatzpflege schafft dringend nötige Freiräume.
Die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung ist eine wichtige Leistung für Situationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist - etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Ab Pflegegrad 2 können Versicherte Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen. Die HEK übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1.774 Euro pro Jahr. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Wichtige Neuerung ab 1. Juli 2025:
Die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag (Entlastungsbudget) von 3.539 Euro zusammengefasst, der flexibel genutzt werden kann. Die Höchstbezugsdauer wird auf acht Wochen angeglichen.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung verbleiben als Eigenanteil bei der pflegebedürftigen Person, können aber über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich erstattet werden.
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die HEK-Pflegekasse stellt hierfür seit Januar 2025 monatlich 42 Euro zur Verfügung (vorher 40 Euro).
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Mundschutzmasken
Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Voraussetzung: Die Produkte müssen von der Pflegeperson genutzt werden und die Pflege erleichtern oder vor dem Kontakt mit Blut, Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten schützen. Die HEK hat Verträge mit Lieferanten abgeschlossen, die die Materialien direkt mit der Pflegekasse abrechnen, sodass keine Vorauszahlung erforderlich ist.
Wichtig: Inkontinenzprodukte wie Einlagen oder Windelslips sind keine Pflegehilfsmittel, sondern werden bei nachgewiesener Inkontinenz von der Krankenkasse übernommen.
Verbrauchsprodukte schützen und erleichtern Pflege.
Neben Verbrauchsprodukten gibt es technische Pflegehilfsmittel, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
Pflegebetten und Zubehör
Lagerungshilfen
Hausnotrufsysteme
Rollstühle und Gehhilfen
Lifter und Aufstehhilfen
Technische Pflegehilfsmittel werden häufig als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Wenn ein Kauf erforderlich ist, beträgt die Eigenbeteiligung 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Eine Befreiung von Zuzahlungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hausnotrufsystem:
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die HEK die monatlichen Kosten für ein Hausnotrufsystem in Höhe von 25,50 Euro, sofern der Anbieter einen Vertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person häufiger alleine zu Hause ist und bei Sturzgefahr, Bewusstseinsstörungen oder ähnlichen Risiken ohne Hausnotruf nicht selbstständig Hilfe rufen könnte.
Die HEK-Pflegekasse unterstützt bauliche Anpassungen in der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Ab Pflegegrad 1 können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme erhalten (seit Januar 2025, vorher 4.000 Euro).
Zuschussfähige Maßnahmen sind beispielsweise:
Fest installierte Rampen
Einbau eines Treppenlifts
Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzung
Behindertengerechter Umbau von Bad und Dusche
Bodengleiche Duschen
Höhenverstellbare Toiletten
Haltegriffe und Handläufe
Wichtig: Reine Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen sowie Gegenstände des täglichen Lebens, die nicht speziell die Pflege erleichtern, werden nicht bezuschusst.
Besonderheit bei mehreren Pflegebedürftigen:
Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 1 in einem gemeinsamen Haushalt, kann die HEK einen Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 Euro zahlen.
Antragstellung:
Reichen Sie den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der HEK ein. Fügen Sie möglichst einen Kostenvoranschlag bei, damit die HEK zeitnah entscheiden kann. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Arbeitstage nach Eingang aller Unterlagen. Bei Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Eine erneute Bezuschussung ist möglich, wenn sich die Pflegesituation ändert oder eine bereits bezuschusste Maßnahme vollständig defekt ist. Reparaturen und Wartungen können bezuschusst werden, solange der Höchstbetrag von 4.180 Euro nicht ausgeschöpft ist.
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die HEK-Pflegekasse einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in Alten- oder Seniorenheimen. Die monatlichen Leistungen seit 2025:
Pflegegrad 1: 131 Euro (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Zusätzlicher Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil:
Um Pflegeheimbewohner vor steigenden Kosten zu schützen, zahlt die HEK seit Januar 2024 einen gestaffelten Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt:
Bis zum 12. Monat: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Bis zum 24. Monat: 30 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Bis zum 36. Monat: 50 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Ab dem 37. Monat: 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Dieser Zuschlag wird direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt und reduziert die monatlichen Eigenanteile erheblich. Der pflegebedingte Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 in jeder Einrichtung gleich hoch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).
Zusätzlich zu den pflegebedingten Kosten müssen Heimbewohner die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst tragen. Im Bundesdurchschnitt liegt der monatliche Eigenanteil im ersten Jahr bei etwa 3.108 Euro.
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen leben, erhalten von der HEK-Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von 15 Prozent der Pflegekosten, maximal 278 Euro.
Wenn die pflegebedürftige Person an Wochenenden oder in den Ferien zu Hause gepflegt wird, hat sie während dieser "Tage der Häuslichkeit" Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege (Pflegegeld oder Pflegesachleistungen). Die Einrichtung bescheinigt die Abwesenheitstage.
Einmal anmelden – Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen u.v.m. bis 40 € monatlich über die Pflegekasse.
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Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt mit der Antragstellung bei der HEK-Pflegekasse. Der Antrag kann formlos gestellt werden, die HEK stellt aber auch Antragsformulare zur Verfügung, die heruntergeladen oder über die HEK Service-App digital ausgefüllt werden können.
Verschiedene Antragsarten:
Erstantrag: Wird gestellt, wenn erstmals ein Pflegegrad beantragt werden soll.
Höherstufungsantrag: Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert hat und ein höherer Pflegegrad erforderlich ist.
Antrag auf Leistungsumstellung: Wenn bei bestehendem Pflegegrad die Art der Leistung geändert werden soll (z.B. von Pflegegeld zu Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung).
Der Ablauf nach Antragstellung:
Nach Eingang des Antrags beauftragt die HEK den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Der MD vereinbart einen Termin, der in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgt. Die gesamte Bearbeitungszeit vom Antrag bis zur Entscheidung beträgt bei Erst- oder Höherstufungsanträgen bis zu fünf Wochen.
Bei reinen Leistungsumstellungen (ohne neue Begutachtung) dauert die Bearbeitung in der Regel nur zwei bis drei Arbeigestage.
Vorbereitung auf die Begutachtung:
Legen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bereit (Arztbriefe, Medikamentenpläne, Diagnosen)
Reflektieren Sie vorab den Alltag: Welche Tätigkeiten fallen schwer? Wo ist Unterstützung nötig?
Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Vertrauensperson unterstützen
Seien Sie ehrlich und offen - nur so kann die Pflegesituation richtig eingeschätzt werden
Führen Sie gegebenenfalls vorab ein Pflegetagebuch, um den Pflegeaufwand zu dokumentieren
Der MD-Termin wird angekündigt.
Wenn Sie mit der Entscheidung der HEK-Pflegekasse nicht einverstanden sind - sei es eine Ablehnung oder ein zu niedriger Pflegegrad - haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheids.
Wichtige Hinweise zum Widerspruch:
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein
Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte Signatur ist nicht ausreichend
Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein
Begründen Sie ausführlich, warum Sie nicht einverstanden sind
Fügen Sie unterstützende Unterlagen bei (ärztliche Stellungnahmen, Pflegetagebuch)
Die HEK prüft den Widerspruch zunächst intern. Bleibt die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung, wird der Fall dem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Wird auch dort der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren ist für Versicherte grundsätzlich kostenfrei.
Widerspruch immer schriftlich einreichen.
Die HEK legt großen Wert auf umfassende Beratung und Unterstützung ihrer Versicherten. Verschiedene Angebote stehen zur Verfügung:
Persönliche Pflegeberatung:
Die Pflegeberater der HEK informieren detailliert über alle Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen bei der Auswahl geeigneter Angebote. Auf Wunsch wird ein individueller Versorgungsplan erstellt, um die Pflege bestmöglich zu organisieren. Die Beratung ist über die kostenfreie Hotline 0800 0213213 rund um die Uhr erreichbar oder kann als Hausbesuch vereinbart werden.
HEK-Pflegelotse:
Das Online-Suchportal hilft bei der bundesweiten Suche nach ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegestützpunkten. Der Pflegelotse informiert über Größe, Ausstattung, Lage, Kosten und Qualität der Einrichtungen. Bei stationären Angeboten zeigt er auch den voraussichtlichen Eigenanteil an. Der HEK-Pflegelotse ist über die Website der HEK erreichbar.
Online-Pflegekurse (HEK-Pflegecoach):
Der HEK-Pflegecoach bietet kostenlose Online-Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Die Kurse vermitteln praktisches Wissen für den Pflegealltag und können zeitlich flexibel und nach eigenem Lerntempo absolviert werden. Themen umfassen unter anderem Mobilisation, Ernährung, Körperpflege, Umgang mit Demenz und rechtliche Aspekte der Pflege.
Pflegekurse vor Ort:
Neben den Online-Kursen bietet die HEK auch Präsenz-Pflegekurse als Gruppen- oder Individualschulungen an. Die Kosten werden vollständig übernommen. Teilnehmen kann jeder, der eine pflegebedürftige Person unterstützt - auch ohne Pflegegrad.
Individuelle Pflegeberatung hilft konkret weiter.
Pflege in ambulant betreuten Wohngruppen:
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, können zusätzliche Leistungen erhalten. Dazu gehört ein Wohngruppenzuschlag von bis zu 214 Euro monatlich zur Finanzierung einer Präsenzkraft sowie eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro für die Gründung einer Wohngruppe (bis zu 10.000 Euro bei vier Personen).
Soziale Sicherung der Pflegepersonen:
Personen, die Angehörige oder Bekannte zu Hause pflegen, können unter bestimmten Voraussetzungen von Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung profitieren. Die HEK zahlt diese Beiträge direkt an die Sozialversicherungsträger. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.
Pflegeunterstützungsgeld:
Wenn pflegende Angehörige kurzfristig von der Arbeit freigestellt werden müssen, um eine akut eingetretene Pflegesituation zu organisieren, kann für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Dieses ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls.
Pflegeunterstützung hilft in Akutsituationen.
Beamte und ähnlich Beschäftigte mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge erhalten von der HEK-Pflegekasse grundsätzlich die Hälfte der Pflegeleistungen. Die Beihilfestelle ergänzt die Leistungen auf Antrag um die Differenz. Dies gilt für alle Leistungsarten - von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Wohnumfeldverbesserungen.
Beihilfe ergänzt die Leistungen.
Die HEK stellt alle wichtigen Formulare zum Download auf ihrer Website zur Verfügung. Die wichtigsten Anträge für Pflegeleistungen:
Antrag auf Pflegeleistungen (Erstantrag, Höherstufung, Leistungsumstellung)
Antrag auf Leistungen der Kurzzeitpflege
Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege
Antrag auf Zuschuss zu Wohnumfeldverbesserungen
Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Antrag auf Kostenzuschuss für ein Hausnotrufgerät
Fragebogen zur Selbsteinschätzung der Pflegebedürftigkeit (Pflegetagebuch)
Alle Formulare können entweder ausgefüllt per Post eingesendet oder über die HEK Service-App digital übermittelt werden. Die App ermöglicht eine sichere und schnelle Kommunikation mit der Pflegekasse.
Formulare bequem vorbereiten.
Die HEK wird regelmäßig für ihre Leistungen und ihren Service ausgezeichnet. Das Wirtschaftsmagazin Focus Money bewertet die Leistungen der HEK als "Top". Mit einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent (Stand 2025) liegt die HEK deutlich unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen von über 2,9 Prozent und gehört damit zu den Kassen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die 24-Stunden-Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anträgen (oft innerhalb von 24 Stunden) und die digitalen Services über die HEK Service-App werden von Versicherten besonders geschätzt.
Die HEK - Hanseatische Krankenkasse bietet als eine der traditionsreichsten Krankenkassen Deutschlands umfassende Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Mit der Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum Januar 2025 wurden die Leistungen an die gestiegenen Pflegekosten angepasst.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Kombinationsleistung: Flexible Kombination aus Geld- und Sachleistung
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich (alle Pflegegrade)
Tages-/Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich zu anderen Leistungen
Verhinderungspflege: Bis zu 2.528 Euro jährlich für bis zu 6 Wochen
Kurzzeitpflege: Ab Juli 2025 gemeinsames Entlastungsbudget von 3.539 Euro für 8 Wochen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Person
Vollstationäre Pflege: 805 bis 2.096 Euro plus gestaffelter Zuschuss zum Eigenanteil
Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich
Besondere Serviceleistungen:
Kostenfreie 24-Stunden-Hotline: 0800 0213213
HEK Service-App für digitale Kommunikation
HEK-Pflegelotse zur Suche nach Pflegeeinrichtungen
Kostenlose Online-Pflegekurse (HEK-Pflegecoach)
Persönliche Pflegeberatung und Hausbesuche
Vier Kundenzentren in Norddeutschland
Die HEK zeichnet sich durch moderne digitale Services, schnelle Bearbeitungszeiten und einen überdurchschnittlich günstigen Beitragssatz aus. Als eine der ältesten Krankenkassen Deutschlands verbindet sie Tradition mit Innovation und bietet Versicherten eine verlässliche Partnerschaft in allen Fragen der Pflege.
Für die Antragstellung und weitere Fragen steht das Service-Team der HEK rund um die Uhr telefonisch unter 0800 0213213 zur Verfügung. Alternativ können Sie die HEK per E-Mail unter kontakt@hek.de erreichen oder die HEK Service-App nutzen. Alle Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich auf der Website www.hek.de.
Häufige Fragen beantwortet