Koenig & Bauer BKK

Koenig & Bauer BKK

Die Koenig & Bauer BKK: Betriebskrankenkasse mit umfassender Pflegeversicherung

Die Koenig & Bauer BKK ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Sitz in Würzburg, die 1997 als Rechtsnachfolgerin der BKK Koenig & Bauer-Albert AG und der BKK KBA Planeta AG gegründet wurde. Mit rund 9.400 Mitgliedern verbindet diese Krankenkasse die Sicherheit und Leistungsfähigkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung mit persönlichem Engagement und der Flexibilität eines betriebs- und versichertennahen Dienstleistungsunternehmens. Für pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige bietet die Pflegekasse der Koenig & Bauer BKK umfangreiche Leistungen und persönliche Beratung an zwei Standorten in Deutschland.

Als geschlossene Betriebskrankenkasse steht die Koenig & Bauer BKK ausschließlich den Mitarbeitern der Koenig & Bauer AG sowie deren aus dem Unternehmen ausgegliederten Gesellschaften und deren Familienangehörigen offen. Diese besondere Struktur ermöglicht eine intensive Betreuung und kurze Wege für die Versicherten. Die regionale Nähe zu den Hauptstandorten des Unternehmens in Würzburg und Radebeul gewährleistet schnelle Reaktionszeiten und persönliche Ansprechpartner vor Ort, was gerade in Pflegesituationen von großem Vorteil ist.

Beratungsgespräch zwischen Krankenkassenmitarbeiterin und Seniorin am hellen Schreibtisch, Unterlagen und Brille liegen bereit, modernes Büroambiente, freundliche Atmosphäre.

Persönliche Beratung gibt Sicherheit im Pflegefall

Außenansicht eines modernen Bürogebäudes in Würzburg mit grünen Bäumen und blauem Himmel, neutraler Gebäudefront ohne lesbare Beschilderung.

Moderner Standort mit kurzen Wegen für Versicherte

Automatische Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Alle pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitglieder der Koenig & Bauer BKK sind automatisch auch Mitglieder in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Prinzip lautet: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Diese automatische Zugehörigkeit stellt sicher, dass im Fall einer Pflegebedürftigkeit sofort Leistungen zur Verfügung stehen, ohne dass ein separater Vertrag abgeschlossen werden muss. Die BKK-Pflegekasse übernimmt dabei sowohl Leistungen der häuslichen Pflege als auch alle Formen der stationären Pflege.

Die Pflegeversicherung der Koenig & Bauer BKK basiert auf den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) und soll allen Pflegebedürftigen helfen, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen und mindestens im Umfang einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen.

Die fünf Pflegegrade: Einstufung und Bedeutung

Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher der fünf Pflegegrade gilt, entscheidet die BKK-Pflegekasse aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MD). Diese Begutachtung erfolgt in der Regel als Hausbesuch, bei dem ein erfahrener Gutachter die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen prüft. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems, das den individuellen Unterstützungsbedarf objektiv bewertet.

Die sechs Module der Begutachtung umfassen die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, die Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Je nach Gesamtpunktzahl wird dann einer der fünf Pflegegrade zuerkannt, wobei Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung und Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung bedeutet.

Medizinischer Gutachter besucht Seniorin zuhause, prüft Mobilität im Wohnzimmer, Klemmbrett und Stift, unaufdringliche Szene.
Senior führt einfache Bewegungsübungen mit Unterstützung durch, helle Wohnung, ruhige Atmosphäre.
Alltagssituation: Seniorin kocht mit Hilfe einer Angehörigen, Fokus auf Selbstständigkeit und soziale Interaktion.

MD-Begutachtung erfolgt meist zuhause

Häusliche Pflegeleistungen ab Januar 2025

Die Koenig & Bauer BKK bietet ihren Versicherten im Rahmen der häuslichen Pflege verschiedene Leistungsarten an, die je nach individueller Pflegesituation gewählt werden können. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, was eine spürbare finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet. Diese Anpassung reagiert auf die steigenden Kosten in der Pflege und soll die häusliche Versorgung stärken.

Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige: Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie ihre Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen sicherstellen. Die monatlichen Beträge seit Januar 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (Erhöhung um 15 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (Erhöhung um 26 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (Erhöhung um 35 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (Erhöhung um 43 Euro)

Der Pflegebedürftige kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt dieses in der Regel an die pflegende Person weiter. Das Pflegegeld dient als finanzielle Anerkennung für die oft aufwendige und zeitintensive Pflegearbeit von Familienangehörigen und Nahestehenden.

Pflegesachleistungen durch professionelle Pflegedienste: Alternativ zum Pflegegeld können Versicherte auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, bei denen ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die monatlichen Höchstbeträge seit Januar 2025 liegen bei:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich (Erhöhung um 35 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (Erhöhung um 65 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich (Erhöhung um 81 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (Erhöhung um 99 Euro)

Diese Beträge stehen für professionelle pflegerische Leistungen zur Verfügung, die von zugelassenen Pflegediensten erbracht werden. Dazu gehören Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung.

Tochter unterstützt älteren Vater beim Anziehen im Wohnzimmer, warme Beleuchtung, häusliche Pflegesituation.
Ambulanter Pflegedienst versorgt Seniorin auf dem Sofa, Blutdruckmessung, freundliche Pflegekraft in neutraler Kleidung.
Pflegebedürftiger erhält Umschlag von Angehöriger als symbolische Anerkennung, respektvolle Szene ohne sichtbaren Geldschein.

Angehörige leisten wertvolle häusliche Pflege

Kombinationsleistungen: Flexible Gestaltung der Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können auch die sogenannte Kombinationsleistung wählen, bei der Pflegesachleistungen und Pflegegeld jeweils anteilig beansprucht werden. Diese flexible Lösung ermöglicht es, sowohl professionelle Pflegedienste einzubinden als auch Angehörige finanziell zu unterstützen. Das Pflegegeld vermindert sich dabei anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Kombinationsleistung: Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf 1.497 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Werden davon 50 Prozent, also 748,50 Euro, für einen ambulanten Pflegedienst genutzt, stehen noch 50 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung. Das wären dann 299,50 Euro monatlich, die an pflegende Angehörige ausgezahlt werden können. Diese Kombination ermöglicht eine optimale Aufteilung zwischen professioneller Unterstützung und familiärer Pflege.

Entlastungsbetrag: Zusätzliche Unterstützung für alle Pflegegrade

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (Stand: Januar 2025). Dieser Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme verschiedener Unterstützungsangebote und wurde zum Jahresbeginn 2025 von zuvor 125 Euro um 4,5 Prozent erhöht. Der Entlastungsbetrag ist besonders wertvoll, da er flexibel für verschiedene Zwecke eingesetzt werden kann.

Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege

  • Leistungen der Kurzzeitpflege

  • Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen)

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter

Ein wichtiger Vorteil: Sofern der monatliche Betrag von 131 Euro nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann er angespart werden. Restbeträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Dies ermöglicht beispielsweise die Finanzierung einer längeren Kurzzeitpflege durch Ansparen mehrerer Monate.

Alltagsbegleiterin trinkt Tee mit Seniorin am Küchentisch, freundliche Unterhaltung, helles Tageslicht.

Unterstützung im Alltag entlastet Angehörige

Tagespflegeeinrichtung mit gemeinsamen Aktivitäten: Senioren spielen ein Brettspiel, betreut von Pflegekraft.

Tagespflege ergänzt die häusliche Versorgung

Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege

Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden kann oder eine Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist, bietet die Koenig & Bauer BKK Leistungen für die teilstationäre Pflege an. Diese kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein und wird häufig von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

Die monatlichen Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege betragen seit 2025:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.658 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Ein besonderer Vorteil der teilstationären Pflege: Sie kann zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinische Behandlungspflege sowie die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen allerdings privat getragen werden.

Kleinbus bringt Seniorin zur Tagespflege, Fahrer hilft beim Einsteigen, barrierefreies Fahrzeug.

Barrierefreier Transport erleichtert den Besuch

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 trat eine wichtige Änderung in der Pflegeversicherung in Kraft: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 stehen seitdem 3.539 Euro jährlich für maximal acht Wochen zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden können.

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert sind. Die Pflege kann dann durch einen ambulanten Pflegedienst, eine stationäre Einrichtung oder auch durch andere Privatpersonen übernommen werden. Die Kurzzeitpflege hingegen ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Die Zusammenlegung zum gemeinsamen Jahresbetrag bietet deutlich mehr Flexibilität: Versicherte können nun selbst entscheiden, wie sie die insgesamt 3.539 Euro und die acht Wochen auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Gestaltung der Entlastungsangebote und erleichtert die Planung für pflegende Angehörige erheblich.

Pflegende Angehörige entspannt am Seeufer sitzend, hält eine Tasse Kaffee, kurze Auszeit vom Pflegealltag.

Verhinderungspflege schafft Entlastungspausen

Helles Zimmer einer Kurzzeitpflegeeinrichtung mit Pflegebett, Nachttisch und bequemer Sitzgelegenheit, freundliche Atmosphäre.

Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Betreuung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatlich bis zu 42 Euro

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben laut Paragraf 40 Absatz 2 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Diese Hilfsmittel sollen die Hygiene in der häuslichen Pflege verbessern und Infektionen vorbeugen. Sie können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden, weshalb die Pflegeversicherung die Kosten nicht einmalig, sondern monatlich übernimmt.

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören:

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Einmalhandschuhe

  • Mundschutz oder medizinische Gesichtsmasken

  • FFP2-Masken

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzbekleidung oder Schutzschürzen

Die Voraussetzungen für den Anspruch sind: Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad (unabhängig davon, welchen), lebt zuhause oder in einer Wohngemeinschaft beziehungsweise im Betreuten Wohnen und wird zumindest teilweise von Angehörigen oder Freunden privat gepflegt. Die Hilfsmittel können über Apotheken, Sanitätshäuser oder spezialisierte Pflegehilfsmittel-Anbieter bezogen werden, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Set aus Pflegehilfsmitteln auf Tisch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen, sauber arrangiert.
Pflegekraft desinfiziert Hände vor Pflegehandlung, Waschbecken im Hintergrund, hygienische Umgebung.
Mehrere FFP2-Masken liegen ordentlich auf einer Kommode, neutrale Verpackung ohne lesbaren Text.

Monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchsmittel

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für barrierefreies Wohnen

Die Pflegekasse der Koenig & Bauer BKK kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Ziel solcher wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.

Einen Zuschuss gibt es für Maßnahmen wie:

  • Türverbreiterungen für Rollstühle oder Rollatoren

  • Fest installierte Rampen und Treppenlifte

  • Pflegegerechter Umbau des Badezimmers

  • Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend der Pflegesituation individuell angepasst wird

  • Fester Einbau bestimmter technischer Hilfen

Ein wichtiger Hinweis für Wohngemeinschaften: Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.180 Euro, also bis zu 16.720 Euro, betragen. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zugute. Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen beträgt drei Wochen nach Antragseingang und verlängert sich auf fünf Wochen, wenn ein medizinisches Gutachten notwendig ist.

Treppenlift an einer Holztreppe in einem Einfamilienhaus, neutral gestaltet, klare Linien.

Ein Treppenlift schafft Mobilität im Alltag

Flache Rampe vor Hauseingang mit Geländer, barrierefreier Zugang, Blumenbeet daneben.

Rampen ermöglichen einen sicheren Hauseingang

Beratungseinsätze nach Paragraf 37.3 SGB XI

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss bestimmte Beratungseinsätze in Anspruch nehmen. Diese dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung für die pflegenden Angehörigen. Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal halbjährlich

  • Pflegegrad 4 und 5: mindestens einmal vierteljährlich

Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse der Koenig & Bauer BKK vollständig. Durchgeführt werden können sie von zugelassenen Pflegediensten oder von durch die Landesverbände der Pflegekassen anerkannten neutralen Beratungsstellen. Bei Pflegegrad 1 oder bei anteiliger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist die Durchführung der Beratung keine Pflicht, kann jedoch freiwillig als kostenlose Leistung halbjährlich in Anspruch genommen werden.

Die Beratung umfasst praktische pflegefachliche Unterstützung, Hinweise auf Hilfsmöglichkeiten und Empfehlungen zu möglichen Schulungen, Hilfsmitteln oder weiteren pflegerelevanten Leistungen. Nach dem erfolgten Beratungseinsatz informiert der Pflegeberater die Pflegekasse über den fristgerecht erfolgten Termin und kann Hinweise zu hilfreichen Maßnahmen geben.

Pflegeberaterin besucht ältere Dame zuhause, überprüft Pflegesituation am Küchentisch, Notizblock und Stift, respektvolle Beratung.

Regelmäßige Beratungen sichern Pflegequalität

Pflegeberater zeigt Angehöriger hilfreiche Handgriffe am Bett eines Seniors, praktische Anleitung.

Praktische Tipps erleichtern den Pflegealltag

Soziale Absicherung pflegender Angehöriger

Die Pflege eines Angehörigen wirkt sich positiv auf die Rentenansprüche der Pflegeperson aus. Wenn Angehörige mindestens 10 Stunden an mindestens 2 Tagen pro Woche nicht erwerbsmäßig eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen und gleichzeitig höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für die Pflegeperson. Bei pflichtversicherten Pflegebedürftigen übernimmt die Pflegekasse diese Beiträge, bei privatversicherten Pflegebedürftigen das private Versicherungsunternehmen.

Zusätzlich sind nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegepersonen bei den Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich beitragsfrei versichert. Dieser Versicherungsschutz umfasst alle Pflegetätigkeiten, die bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt wurden, sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Versichert sind auch die Wege zur pflegebedürftigen Person und zurück sowie Wege zu Behörden und Ärzten im Zusammenhang mit der Pflege.

Darüber hinaus haben Berufstätige das Recht auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie in einer akuten Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen. Diese Lohnersatzleistung kann für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und beträgt bei Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt 100 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, ansonsten 90 Prozent. Der Höchstbetrag liegt ab 2025 bei 128,63 Euro pro Tag.

Pflegende Tochter bespricht Rentenfragen mit Berater in modernem Beratungsraum, Unterlagen und Taschenrechner auf dem Tisch.

Pflege kann Rentenansprüche verbessern

Pflegekurse und Schulungen für Angehörige

Nach Paragraf 45 SGB XI haben die Pflegekassen den gesetzlichen Auftrag, für Angehörige und andere an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen. Diese Kurse sollen soziales Engagement im Bereich der Pflege fördern, Pflege und Betreuung erleichtern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen mindern. Die Koenig & Bauer BKK unterstützt ihre Versicherten dabei, Zugang zu solchen Pflegekursen zu erhalten.

Pflegekurse vermitteln praktisches Wissen zu verschiedenen Themen: von möglichen Pflegeleistungen über die Organisation einer Pflegesituation und Tipps für den Alltag bis hin zu Hinweisen zur Hygiene und Fachthemen wie Demenz oder dem Umgang mit einem Schlaganfall. Die Teilnahme ist für Versicherte der Pflegekassen komplett kostenfrei, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Nach der Kursteilnahme erhalten Teilnehmer ein personalisiertes Zertifikat, das beispielsweise als Nachweis für die Nachbarschaftshilfe dienen kann.

Pflegekurs im Seminarraum: Trainerin demonstriert rückenschonendes Heben an Pflegepuppe, kleine Gruppe schaut zu.

Kostenlose Pflegekurse vermitteln Praxiswissen

Pflegegradbeantragung bei der Koenig & Bauer BKK

Die Beantragung eines Pflegegrades bei der Koenig & Bauer BKK erfolgt formlos, oft reicht ein Telefonanruf oder formloses Schreiben. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Die Gutachter kündigen den Termin zum Hausbesuch oder zur telefonischen Begutachtung rechtzeitig an, sodass Angehörige oder Pflegepersonen bei der Begutachtung dabei sein können.

In der Begutachtung werden die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen geprüft: Mobilität, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkten (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

  • Pflegegrad 2: ab 27 Punkten (erhebliche Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkten (schwere Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 4: ab 70 Punkten (schwerste Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 5: ab 90 Punkten (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)

Nach der Begutachtung erhalten Antragsteller innerhalb von etwa ein bis zwei Wochen den Bescheid der Pflegekasse. Dieser teilt entweder einen bestimmten Pflegegrad zu oder lehnt die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ab. Falls das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einzulegen. Für einen erfolgreichen Widerspruch ist eine gut begründete Darstellung der tatsächlichen Pflegesituation erforderlich.

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Wichtig

Checkliste inklusive

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Rehabilitation vor Pflege: Präventiver Ansatz

Bei einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung oder der Durchführung einer Pflegeberatung prüft die Koenig & Bauer BKK zunächst, ob und welche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet und zumutbar sind, um eine Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Dieser Grundsatz Rehabilitation vor Pflege entspricht dem gesetzlichen Auftrag, die Selbstständigkeit von Menschen so lange wie möglich zu erhalten oder wiederherzustellen.

Sollte ein Rehabilitationsbedarf festgestellt und eine medizinische Rehabilitation durchgeführt werden, hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die Feststellung des Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt unabhängig davon, ob gleichzeitig Rehabilitationsmaßnahmen empfohlen oder durchgeführt werden. Ziel ist es, durch gezielte Therapien und Maßnahmen die Lebensqualität zu verbessern und den Pflegeaufwand zu reduzieren.

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Vollstationäre Pflege: Zuschläge zu Heimkosten

Pflegebedürftige Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, erhalten von der Koenig & Bauer BKK einen Leistungszuschlag auf die pflegebedingten Kosten. Je länger Pflegebedürftige in Pflegeheimen leben, desto höher ist dieser Zuschuss. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Sätze:

  • 15 Prozent des Eigenanteils bei bis zu 12 Monaten Aufenthalt

  • 30 Prozent des Eigenanteils bei mehr als 12 Monaten

  • 50 Prozent des Eigenanteils bei mehr als 24 Monaten

  • 75 Prozent des Eigenanteils bei mehr als 36 Monaten

Wichtig: Nur der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird bezuschusst. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen Heimbewohnende weiterhin komplett selbst tragen. Der Zuschuss wird nur bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt und direkt von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt, wodurch sich der Eigenanteil der Heimbewohner entsprechend verringert.

Pflegekraft begleitet Senior im Flur eines Pflegeheims, helle Beleuchtung, freundliche Atmosphäre.

Zuschläge reduzieren den Eigenanteil

Private Pflegevorsorge: Förderung durch Pflege-Bahr

Obwohl die BKK-Pflegekasse der Koenig & Bauer BKK umfangreiche Leistungen zur Verfügung stellt, entstehen im Pflegefall häufig finanzielle Lücken, die aus eigenen Mitteln geschlossen werden müssen. Aus diesem Grund werden seit einigen Jahren private Pflegezusatzversicherungen staatlich gefördert. Der sogenannte Pflege-Bahr fördert Pflege-Tagegeld-Versicherungen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Die staatliche Förderung beträgt 5 Euro monatlich und wird zusätzlich zum Eigenbeitrag des Versicherten eingezahlt.

Die Pflegekasse der Koenig & Bauer BKK informiert ihre Versicherten über die Möglichkeiten der privaten Pflegevorsorge und berät zu den verschiedenen Optionen. Eine frühzeitige private Absicherung kann helfen, im Pflegefall die Eigenanteile besser finanzieren zu können und die Angehörigen finanziell zu entlasten. Besonders jüngere Menschen profitieren von günstigen Beiträgen, wenn sie frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

Kontakt und Erreichbarkeit der Pflegekasse

Die Koenig & Bauer BKK legt großen Wert auf persönliche Betreuung und kurze Wege für ihre Versicherten. An beiden Standorten stehen spezialisierte Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Pflegeversicherung zur Verfügung. Die regionale Nähe ermöglicht schnelle Reaktionszeiten und persönliche Beratungsgespräche vor Ort.

Standort Würzburg:
Friedrich-Koenig-Str. 4
97080 Würzburg
Telefon: 0931/909-4338
Fax: 0931/909-4805
E-Mail: info@koenig-bauer-bkk.de
Kostenfreie Service-Nummer: 0800 6648025

Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 7-17 Uhr, Freitag 7-15 Uhr

Standort Radebeul:
Friedrich-List-Str. 8
01445 Radebeul
Telefon: 0351/833-2473
Fax: 0351/833-2479
E-Mail: info@koenig-bauer-bkk.de
Kostenfreie Service-Nummer: 0800 8330033

Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8-16 Uhr, Freitag 8-14 Uhr

Ansprechpartner für Pflegeleistungen:
Thomas Lüdecke, Leiter Pflegeversicherung
Telefon: 0351/833-2469

Herr Lüdecke und sein Team sind für alle Versicherten an beiden Standorten zuständig und stehen bei Fragen zur Pflegeversicherung, zur Beantragung von Leistungen oder zu Beratungseinsätzen zur Verfügung. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Digitale Services: Die Koenig & Bauer BKK Service-App

Die Koenig & Bauer BKK bietet ihren Versicherten auch digitale Services an. Mit der Koenig & Bauer BKK Service-App sind Mitglieder immer und überall aktuell informiert. Die App bietet Zugang zur digitalen Online-Geschäftsstelle und zur elektronischen Patientenakte (ePA). Versicherte können über die App Dokumente einreichen, Bescheinigungen anfordern und haben direkten Kontakt zu ihrer Krankenkasse.

Das Team der Koenig & Bauer BKK unterstützt Versicherte gerne bei der Einrichtung der App und erklärt Schritt für Schritt, wie die verschiedenen Funktionen genutzt werden können. Gerade für ältere Versicherte oder deren Angehörige ist diese persönliche Unterstützung wertvoll, um die digitalen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Beiträge zur Pflegeversicherung 2025

Die Beiträge zur Pflegeversicherung bei der Koenig & Bauer BKK richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Beitragssätze:

  • Pflegeversicherung ohne Kind: 4,20 Prozent

  • Pflegeversicherung mit einem Kind: 3,60 Prozent

  • Pflegeversicherung mit zwei Kindern unter 25: 3,35 Prozent

  • Pflegeversicherung mit drei Kindern unter 25: 3,10 Prozent

  • Pflegeversicherung mit vier Kindern unter 25: 2,85 Prozent

  • Pflegeversicherung mit fünf oder mehr Kindern unter 25: 2,60 Prozent

Diese Staffelung nach Kinderzahl wurde eingeführt, um Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Für Rentner gelten besondere Regelungen, bei denen in der Regel der volle Beitrag vom Rentner selbst zu tragen ist.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung liegt 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich beziehungsweise 66.150 Euro jährlich. Das bedeutet, dass Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht mehr zur Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Nahaufnahme von Taschenrechner, Stift und Unterlagen mit Zahlenkolonnen auf einem Holztisch, neutrale Darstellung.

Beiträge richten sich nach Gesetz und Einkommen

Besonderheiten als geschlossene Betriebskrankenkasse

Als geschlossene Betriebskrankenkasse unterscheidet sich die Koenig & Bauer BKK von geöffneten Krankenkassen, die für alle Versicherten zugänglich sind. Die Mitgliedschaft steht ausschließlich Mitarbeitern der Koenig & Bauer AG und der aus ihr ausgegliederten Gesellschaften sowie deren Familienangehörigen offen. Diese Beschränkung ermöglicht eine besonders intensive Betreuung und eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Betriebsangehörigen zugeschnittene Beratung.

Ein wichtiger Hinweis für bestehende Mitglieder: Ehegatten und Kinder können bei eigener Beschäftigung, auch bei anderen Firmen, bei der Koenig & Bauer BKK versichert bleiben. Ebenfalls kann bei einem Arbeitsplatzwechsel die Mitgliedschaft bei der BKK weitergeführt werden, auch wenn der neue Arbeitgeber nicht zur Koenig & Bauer AG gehört. Dies bietet eine wertvolle Kontinuität in der Versicherung und bei der Pflegeabsicherung.

Die betriebsnahe Ausrichtung bedeutet auch, dass die Koenig & Bauer BKK die betriebliche Sozialpolitik wesentlich mitbestimmt und eng mit dem Unternehmen zusammenarbeitet. Dies kann sich positiv auf die Beratung und Unterstützung in komplexen Pflegesituationen auswirken, da kurze Kommunikationswege bestehen und individuelle Lösungen oft schneller gefunden werden können.

Wechsel der Krankenversicherung: Fristen und Bindungswirkung

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch wenn man Mitglied einer geschlossenen Betriebskrankenkasse ist. Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam, gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt. Eine Kündigung der Krankenkasse ist in der Regel erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft möglich.

Anschließend entsteht grundsätzlich eine Bindungswirkung an die neue Krankenkasse von 12 Monaten. Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages. Bei der Koenig & Bauer BKK liegt der Zusatzbeitrag 2025 bei 2,48 Prozent, sodass der Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung 17,08 Prozent beträgt.

Für Versicherte, die bereits Pflegeleistungen beziehen oder deren Angehörige gepflegt werden, ist ein Kassenwechsel in der Regel unproblematisch, da alle gesetzlichen Krankenkassen die gleichen Pflegeleistungen nach SGB XI erbringen müssen. Laufende Leistungen werden nahtlos von der neuen Pflegekasse übernommen, wobei die Pflegegrade und Bescheide weiterhin Gültigkeit behalten.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen zur Pflegekasse der Koenig & Bauer BKK

Die Pflegekasse der Koenig & Bauer BKK bietet ihren Versicherten eine umfassende Absicherung im Pflegefall mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Besondere Vorteile ergeben sich durch die persönliche Betreuung an zwei Standorten, kurze Wege und die betriebsnahe Ausrichtung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Leistungshöhen 2025: Durch die 4,5-prozentige Erhöhung zum 1. Januar 2025 stehen Pflegebedürftigen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Pflegegeld reicht von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5), Pflegesachleistungen von 796 Euro bis 2.299 Euro. Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade.

Flexibilität: Kombinationsleistungen ermöglichen die optimale Aufteilung zwischen professioneller Pflege und Angehörigenpflege. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025 bietet mehr Gestaltungsfreiheit bei der Entlastung pflegender Angehöriger.

Zusatzleistungen: Neben den Grundleistungen stehen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, teilstationäre Pflege und umfangreiche Beratungsangebote zur Verfügung. Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger durch Rentenversicherungsbeiträge und Unfallversicherung ist inkludiert.

Persönlicher Service: Die Ansprechpartner der Pflegeversicherung, insbesondere Herr Thomas Lüdecke als Leiter, stehen für alle Fragen zur Verfügung. Die Servicezeiten sind großzügig gestaltet, kostenfreie Hotlines erleichtern die Kontaktaufnahme. Termine können flexibel vereinbart werden.

Antragstellung: Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt unkompliziert, oft reicht ein Anruf. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird rechtzeitig angekündigt, sodass Angehörige dabei sein können. Bei Unzufriedenheit mit dem Bescheid besteht ein einmonatiges Widerspruchsrecht.

Digitale Angebote: Die Service-App der Koenig & Bauer BKK ermöglicht den digitalen Zugang zu vielen Leistungen und Informationen. Das Team unterstützt bei der Einrichtung und Nutzung der digitalen Angebote.

Für pflegebedürftige Versicherte der Koenig & Bauer BKK und deren Angehörige steht somit ein umfassendes Leistungspaket zur Verfügung, das durch persönliche Beratung und kurze Kommunikationswege ergänzt wird. Die regionale Präsenz an den Unternehmensstandorten in Würzburg und Radebeul ermöglicht eine besonders versichertennahe Betreuung, die gerade in der oft komplexen und belastenden Situation der Pflege von großem Wert ist.

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