Die BKK Werra-Meissner ist eine regional verwurzelte Betriebskrankenkasse mit Sitz in Eschwege, die seit über 60 Jahren ihre Versicherten in Hessen und Bayern betreut. Als eigenständige Pflegekasse bietet sie umfassende Leistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Mit persönlicher Beratung vor Ort und individuellen Pflegeleistungen unterstützt die BKK Werra-Meissner ihre Mitglieder dabei, im vertrauten Umfeld gut versorgt zu bleiben oder bei Bedarf die passende stationäre Pflege zu finden.
Für Versicherte der BKK Werra-Meissner ist die Pflegeversicherung automatisch integriert. Wer bei dieser Krankenkasse versichert ist, ist gleichzeitig auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Dies gewährleistet, dass im Fall von Pflegebedürftigkeit durch Alter, Krankheit oder Unfall umfassende Unterstützung zur Verfügung steht – von häuslicher Pflege über teilstationäre Angebote bis hin zur vollstationären Versorgung.
Persönliche Beratung in Ihrer Region
Gemeinsam Pflege im Alltag organisieren
Zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber den Beitragssatz in der Pflegeversicherung angehoben, um die finanzielle Stabilität zu sichern und geplante Leistungsverbesserungen zu ermöglichen. Die BKK Werra-Meissner informiert ihre Versicherten transparent über die neue Beitragsstruktur, die erstmals stärker nach der Anzahl der Kinder differenziert wird.
Die Beitragssätze ab 01.01.2025 gestalten sich wie folgt:
Mitglieder ohne Kinder: 4,20 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,4 Prozent)
Mitglieder mit einem Kind: 3,60 Prozent lebenslang (Arbeitnehmer-Anteil: 1,8 Prozent)
Mitglieder mit zwei Kindern: 3,35 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,55 Prozent)
Mitglieder mit drei Kindern: 3,10 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,30 Prozent)
Mitglieder mit vier Kindern: 2,85 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,05 Prozent)
Mitglieder mit fünf Kindern: 2,60 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 0,8 Prozent)
Der Arbeitgeber-Anteil beträgt einheitlich 1,80 Prozent des Bruttogehalts. Diese Staffelung bedeutet eine spürbare Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern, während Kinderlose weiterhin einen höheren Beitrag leisten. Die Beitragsdifferenzierung gilt ab dem zweiten Kind und wird bis zum 25. Lebensjahr der Kinder berücksichtigt, wobei der Beitrag um jeweils 0,25 Prozentpunkte je Kind reduziert wird.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil verstehen
Die Pflegeversicherung der BKK Werra-Meissner unterscheidet zwischen fünf Pflegegraden, die das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems, das die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigungen: Personen mit 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren erhalten Pflegegrad 1. Sie haben leichte Einschränkungen im Alltag, etwa bei der Körperpflege oder Haushaltsführung, und benötigen punktuelle Unterstützung.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigungen: Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Alltagskompetenz vor. Die betroffenen Personen benötigen regelmäßig Hilfe von außen und haben Anspruch auf umfassende Pflegeleistungen.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigungen: Mit 47,5 bis unter 70 Punkten wird eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt. Der Unterstützungsbedarf ist deutlich erhöht, und die Pflegeleistungen fallen entsprechend höher aus.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigungen: Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt eine schwerste Beeinträchtigung vor, die eine intensive Pflege und Betreuung erfordert. Die Leistungen sind hier besonders umfangreich.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen: Der höchste Pflegegrad wird ab 90 bis 100 Punkten vergeben und umfasst schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, etwa bei vollständiger Immobilität oder fortgeschrittener Demenz.
Als pflegebedürftig gilt nach dem Sozialgesetzbuch, wer aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag dauerhaft, für voraussichtlich mindestens sechs Monate, auf Hilfe angewiesen ist. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt in der Regel bei einem Hausbesuch und umfasst sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Für pflegebedürftige Versicherte, die zu Hause versorgt werden, stellt die BKK Werra-Meissner zwei zentrale Leistungsarten zur Verfügung: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen und Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste. Beide Leistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Pflegegeld (monatlich, Stand 2025):
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber 131 Euro zweckgebundener Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, beispielsweise um pflegende Angehörige zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung sichergestellt ist und die Qualität der Versorgung gewährleistet bleibt.
Pflegesachleistungen (monatlich, Stand 2025):
Pflegegrad 1: Keine Sachleistungen
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Die Sachleistungen werden von der BKK Werra-Meissner direkt mit dem beauftragten ambulanten Pflegedienst abgerechnet. Versicherte können auch eine Kombinationsleistung wählen, bei der sie anteilig Sachleistungen und Pflegegeld beanspruchen. Dabei verringert sich das Pflegegeld um den Prozentsatz der genutzten Sachleistungen. Diese flexible Lösung ermöglicht es, professionelle Pflege mit der Unterstützung durch Angehörige zu verbinden.
Häusliche Pflege mit Herz
Professionelle Unterstützung zu Hause
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025). Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen.
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden:
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege (anteilig für Unterkunft und Verpflegung)
Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht anerkannt)
Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen, bei Pflegegrad 2-5 nur für hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung)
Die Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte bezahlen zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnung bei der BKK Werra-Meissner ein. Viele Dienstleister bieten jedoch auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an, wenn eine entsprechende Abtretungserklärung vorliegt. Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden.
Entlastung im Haushalt nutzen
Unterstützung im Alltag organisieren
Eine bedeutende Neuerung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen nach individuellem Bedarf.
Verhinderungspflege bezeichnet die vorübergehende Vertretung einer privaten Pflegeperson, etwa wenn diese aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen ausfällt. Die Ersatzpflege kann durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten – der Anspruch besteht unmittelbar ab Pflegegrad 2. Die maximale Dauer beträgt bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.
Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Krisensituationen. Die Pflegebedürftige Person wird dann für maximal acht Wochen in einer vollstationären Einrichtung versorgt. Die BKK Werra-Meissner übernimmt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag die Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege.
Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (Verwandte ersten oder zweiten Grades, Haushaltsmitglieder) gelten besondere Regelungen: Die Aufwandsentschädigung ist auf das Zweifache des jeweiligen Pflegegeldes begrenzt. Darüber hinausgehende notwendige Mehrkosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können jedoch zusätzlich geltend gemacht werden. Während der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld jeweils zur Hälfte für bis zu acht Wochen weitergezahlt.
Vertretung bei Ausfall der Pflegeperson
Kurzzeitpflege überbrückt anspruchsvolle Phasen
Die Tages- und Nachtpflege ist ein wichtiges Angebot für Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, aber zeitweise intensive Betreuung benötigen. Diese Form der teilstationären Pflege kombiniert die häusliche Versorgung mit der professionellen Betreuung in einer Pflegeeinrichtung.
Leistungen für Tages- und Nachtpflege (monatlich, Stand 2025):
Pflegegrad 1: 131 Euro (nur über Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Die BKK Werra-Meissner übernimmt die Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege sowie die Beförderungskosten von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen die Versicherten selbst tragen. Ein großer Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden.
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, übernimmt die BKK Werra-Meissner anteilig die Kosten für die vollstationäre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim. Die Leistungen wurden zum 1. Januar 2025 ebenfalls erhöht.
Leistungsbeiträge vollstationäre Pflege (monatlich, Stand 2025):
Pflegegrad 1: 131 Euro (zweckgebunden)
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Zusätzlich zahlt die Pflegekasse der BKK Werra-Meissner einen Leistungszuschlag, der sich nach der Dauer des Heimaufenthalts richtet und den Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert:
15 Prozent des Eigenanteils innerhalb der ersten 12 Monate
30 Prozent des Eigenanteils nach mehr als 12 Monaten
50 Prozent des Eigenanteils nach mehr als 24 Monaten
75 Prozent des Eigenanteils nach mehr als 36 Monaten
Diese gestaffelten Zuschläge wurden mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Januar 2024 erhöht und entlasten insbesondere Langzeit-Heimbewohner erheblich. Wichtig zu wissen: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen weiterhin selbst getragen werden und können nicht von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Zur Erleichterung der häuslichen Pflege übernimmt die BKK Werra-Meissner die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Höchstbetrag von 42 Euro monatlich (Stand 2025). Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden.
Zu den erstattungsfähigen Verbrauchsmitteln zählen:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Mundschutz und FFP2-Masken
Schutzschürzen und Schutzbekleidung
Die Pflegehilfsmittel dienen der Hygiene und dem Infektionsschutz in der häuslichen Pflege. Die Versorgung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: über spezialisierte Online-Anbieter mit Direktabrechnung, über lokale Apotheken oder Sanitätshäuser mit Versorgungsvertrag oder durch Selbstkauf mit anschließender Erstattung. Für die Erstattung muss kein ärztliches Rezept vorgelegt werden – die Pflegebedürftigkeit durch einen anerkannten Pflegegrad ist ausreichend.
Hygieneartikel für die häusliche Pflege
Die BKK Werra-Meissner unterstützt Pflegebedürftige mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfeldes (Stand 2025). Diese Förderung gilt pro Maßnahme und pro Person – bei mehreren Antragstellern in einem Haushalt können bis zu 16.720 Euro (vier Personen) bewilligt werden.
Förderfähig sind bauliche Veränderungen, die:
die häusliche Pflege erst ermöglichen
die Pflege erheblich erleichtern
eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen
Typische Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen für Rollstühle, die Installation von Treppenliften oder Rampen, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe im Badezimmer sowie der Abbau von Schwellen und Stufen. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt drei Wochen, bei notwendigem Gutachten fünf Wochen. Können erneut Umbaumaßnahmen erforderlich werden, etwa bei Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.
Umbauten erleichtern den Alltag
Die BKK Werra-Meissner legt großen Wert auf individuelle Pflegeberatung. Für Versicherte im Werra-Meißner-Kreis steht die hauseigene Pflegeberaterin Sandra Kamith-Müller zur Verfügung. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 05651 7451-153. Für Versicherte außerhalb des Werra-Meißner-Kreises übernehmen mobile Pflegeberater der Firma SpectrumK die Beratung.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI umfasst:
Systematische Erfassung des individuellen Hilfebedarfs
Erstellung eines persönlichen Versorgungsplans
Information über verfügbare Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten und Leistungsansprüchen
Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
Vermittlung von Alltagshilfen und Betreuungsangeboten
Beratung zu Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld
Die Pflegeberatung ist für alle Versicherten kostenfrei und kann auf Wunsch in der häuslichen Umgebung oder in den Geschäftsstellen stattfinden. Auch Angehörige und weitere Vertrauenspersonen können bei der Beratung anwesend sein. Seit der Einführung digitaler Angebote ist auch eine Beratung per Videokonferenz möglich.
Kompetente Pflegeberatung – kostenfrei
Die BKK Werra-Meissner bietet pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden kostenlose Pflegekurse an. Diese Schulungen vermitteln praktisches Pflegewissen und helfen, körperliche und seelische Belastungen zu mindern. Die Teilnahme ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen, um die Pflegequalität zu sichern und Überlastung vorzubeugen.
Inhalte der Pflegekurse umfassen typischerweise:
Grundlagen der Körperpflege und Hygiene
Mobilisation und Lagerungstechniken
Umgang mit demenziell veränderten Menschen
Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei Pflegebedürftigkeit
Rechtliche Grundlagen und Leistungsansprüche
Selbstfürsorge und Stressbewältigung für Pflegende
Die Kurse werden sowohl in Gruppen als auch als individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung angeboten. Zusätzlich stellt die BKK Werra-Meissner in Kooperation mit dem Partner Curendo einen Online-Pflegekurs zur Verfügung, der zeitlich flexibel absolviert werden kann. Die Kosten für alle Pflegekurse werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der BKK Werra-Meissner stellen. Dies kann formlos geschehen – telefonisch, schriftlich oder persönlich in einer der Geschäftsstellen. Auch Vertrauenspersonen oder Bevollmächtigte können den Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person stellen.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die BKK Werra-Meissner den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der MD vereinbart mit der antragstellenden Person oder deren Angehörigen einen Termin für die Begutachtung, die in der Regel als Hausbesuch erfolgt. In dringenden Fällen, etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, kann auch zunächst ein Gutachten nach Aktenlage erstellt werden.
Vorbereitung auf die Begutachtung:
Pflegetagebuch führen (mindestens eine Woche vor dem Termin)
Medizinische Unterlagen bereithalten (Arztbriefe, Medikamentenplan, Pflegedokumentation)
Angehörige oder Pflegepersonen zur Begutachtung hinzuziehen
Hilfsmittel und Medikamente griffbereit haben
Offen und ehrlich über Schwierigkeiten im Alltag berichten
Die Gutachter bewerten die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten.
Nach der Begutachtung erhalten Versicherte innerhalb weniger Wochen den Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad. Wird ein Pflegegrad bewilligt, stehen die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung zu. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung haben Versicherte das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektion, Wund- und Inkontinenzbedarf, Bettschutzeinlagen – als Pflegebox frei Haus.
Pflegebox kostenlos beantragen
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese dienen der Sicherung der Pflegequalität und der Beratung pflegender Angehöriger.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (alle sechs Monate) verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (alle drei Monate) verpflichtend
Pflegegrad 1: Halbjährlich empfohlen, aber nicht verpflichtend
Die Beratungseinsätze werden von zugelassenen Pflegediensten oder Pflegeberatern durchgeführt. Die BKK Werra-Meissner übernimmt die Kosten vollständig. Versicherte können sich den Anbieter frei wählen und müssen den Termin selbstständig vereinbaren. Bei Nichteinhaltung der verpflichtenden Beratungseinsätze kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen.
Die BKK Werra-Meissner fördert das gemeinschaftliche Wohnen pflegebedürftiger Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen. Pflegebedürftige, die mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben, können zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich erhalten (Stand 2025).
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:
Gemeinschaftliches Wohnen mit 3 bis 12 Personen zum Zweck der pflegerischen Versorgung
Mindestens drei Bewohner haben einen anerkannten Pflegegrad
Gemeinschaftliche Beauftragung einer Präsenzkraft für organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Keine vollstationäre Versorgungsform
Bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe steht zusätzlich eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro pro Person zur Verfügung, maximal jedoch 10.452 Euro pro Wohngruppe. Diese Förderung kann für altersgerechte und barrierefreie Umgestaltungen der gemeinsamen Wohnung verwendet werden und muss innerhalb eines Jahres nach Gründung beantragt werden.
Barrierefreie Räume für mehr Selbstständigkeit
Die BKK Werra-Meissner unterstützt nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch deren pflegende Angehörige durch Beiträge zur sozialen Absicherung. Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und dabei nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, erhält:
Rentenversicherung: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ohne dass die Pflegeperson selbst Beiträge entrichten muss. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Bei Pflegegrad 5 und umfassender Pflege können so jährlich Rentenansprüche von über 400 Euro Jahresrente aufgebaut werden.
Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge übernimmt die Kommune. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Pflegetätigkeit und auf dem direkten Weg von und zur pflegebedürftigen Person.
Arbeitslosenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, sodass pflegende Angehörige ihren Versicherungsschutz aufrechterhalten.
Diese soziale Absicherung erfolgt automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Pflegekasse prüft die Ansprüche bei der Begutachtung und sendet den pflegenden Angehörigen einen Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung zu.
Sicherheit für pflegende Angehörige
Die BKK Werra-Meissner ist für ihre Versicherten über verschiedene Kanäle erreichbar und legt großen Wert auf persönliche, regionale Betreuung.
Hauptgeschäftsstelle Eschwege:
Adresse: Sudetenlandstraße 2a, 37269 Eschwege
Telefon: 05651 7451-0
Fax: 05651 7451-999
E-Mail: info@bkk-wm.de
Öffnungszeiten: Mo-Mi 8:00-16:30 Uhr, Do 8:00-18:00 Uhr, Fr 8:00-14:00 Uhr
Kundencenter Witzenhausen:
Adresse: Marktgasse 16, 37213 Witzenhausen
Telefon: 05542 911380
Fax: 05542 911381
Öffnungszeiten: Mo und Do 8:30-12:30 Uhr und 13:30-16:30 Uhr (Termine nach Vereinbarung)
Für die Einreichung von Unterlagen und Anträgen ist die Postadresse der Hauptgeschäftsstelle in Eschwege zu verwenden. Die BKK Werra-Meissner bietet zudem eine BKK-App für den mobilen Zugriff auf wichtige Services rund um die Uhr. Über die App können Versicherte unter anderem Termine vereinbaren, Rückrufe anfordern, Gesundheitskarten anfordern und Kontakt aufnehmen.
Regional erreichbar – persönlich vor Ort
Auf der Website der BKK Werra-Meissner stehen verschiedene Online-Formulare zum Download bereit, die den Antragsprozess erleichtern:
Antrag auf Pflegeleistungen
Antrag auf Verhinderungspflege
Antrag auf Wohnumfeldverbesserung (mit Fotos und Kostenvoranschlag)
Antrag auf erhöhten Festzuschuss für Zahnersatz
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Zusätzlich bietet die BKK Werra-Meissner einen umfassenden Flyer zur Pflegeversicherung 2025 als Download an, der alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Beitragssätzen und Ansprüchen übersichtlich zusammenfasst. Dieser kann direkt auf der Website unter dem Bereich Pflegeversicherung heruntergeladen werden.
Formulare bequem digital nutzen
Die BKK Werra-Meissner stellt ihren Versicherten den BKK Pflege Finder zur Verfügung – ein Online-Tool, das bei der Suche nach geeigneten ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen unterstützt. Die Datenbank enthält Informationen zu Leistungsangeboten, Qualitätsbewertungen und Kontaktdaten von Pflegeeinrichtungen in der Region und deutschlandweit.
Über den Pflege Finder können Versicherte gezielt nach Einrichtungen suchen, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Filter ermöglichen die Auswahl nach Pflegeform (ambulant, teilstationär, vollstationär), geografischer Lage, besonderen Schwerpunkten (etwa Demenzbetreuung) und weiteren Kriterien. Ergänzend bietet die BKK Werra-Meissner auch einen Klinikfinder für die Suche nach spezialisierten Krankenhäusern an.
Geeignete Pflegeeinrichtungen gezielt finden
Die BKK Werra-Meissner folgt dem gesetzlichen Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege". Ziel ist es, durch gezielte Rehabilitationsmaßnahmen Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu mindern oder hinauszuzögern. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst werden daher stets auch Rehabilitationsempfehlungen geprüft.
Wenn der Gutachter feststellt, dass durch medizinische Rehabilitation, wie etwa Physiotherapie, Ergotherapie oder geriatrische Rehabilitation, eine Verbesserung der Selbstständigkeit erreicht werden kann, wird dies im Gutachten vermerkt. Die Empfehlung wird mit Einwilligung der versicherten Person an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet und löst dort ein Antragsverfahren aus.
Besonders für ältere Menschen kommt eine geriatrische Rehabilitation infrage, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Mehrfacherkrankungen ausgerichtet ist. Diese wird ab einem Alter von 70 Jahren bei geriatrietypischer Multimorbidität empfohlen und kann ambulant, teilstationär oder vollstationär durchgeführt werden. Durch frühzeitige Rehabilitationsmaßnahmen können viele Menschen länger selbstständig bleiben und der Eintritt oder die Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden.
Berufstätige Angehörige, die kurzfristig die Pflege eines nahen Verwandten organisieren müssen, haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Diese Lohnersatzleistung wird von der Pflegekasse der BKK Werra-Meissner für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr gewährt, wenn eine akute Pflegesituation eintritt.
Voraussetzungen für das Pflegeunterstützungsgeld:
Akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach Pflegezeitgesetz wird in Anspruch genommen
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber
Kein Anspruch auf Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung eines Kindes
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes beträgt 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts bei fehlenden Einmalzahlungen im vergangenen Jahr oder 100 Prozent bei vorhandenen Einmalzahlungen. Der Höchstbetrag liegt bei 128,63 Euro pro Tag (Stand 2025). Der Antrag muss unverzüglich bei der Pflegekasse gestellt werden, eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der Unterstützung ist beizufügen.
Schnell Hilfe bei akuter Pflegesituation
Die BKK Werra-Meissner unterstützt die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 53 Euro (Stand 2025). Diese Apps und digitalen Helfer sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen, etwa durch Erinnerungsfunktionen, Sturzprävention, kognitive Trainings oder Kommunikationshilfen.
Digitale Pflegeanwendungen müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in ein Verzeichnis aufgenommen werden. Die BKK Werra-Meissner informiert auf Anfrage über verfügbare und erstattungsfähige Anwendungen. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Pflegekasse, oft ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf reguläres Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, erhalten jedoch einen zweckgebundenen Betrag von 131 Euro monatlich. Dieser Entlastungsbetrag kann ausschließlich für bestimmte Leistungen verwendet werden:
Betreuung durch anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote
Pflegeberatung durch einen Pflegeberater oder anerkannten Pflegedienst
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Finanzielle Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfeldes
Leistungen im Zusammenhang mit Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
Zuschuss zur vollstationären Pflege
Pflegekurse für Angehörige
Damit erhalten auch Menschen mit geringen Beeinträchtigungen erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung und können frühzeitig präventive Maßnahmen in Anspruch nehmen, um eine Verschlechterung der Situation zu vermeiden.
Zweckgebundene Hilfe frühzeitig nutzen
Wenn Versicherte mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind – sei es wegen Ablehnung eines Pflegegrads oder wegen einer als zu niedrig empfundenen Einstufung – haben sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte begründet werden, wobei die Begründung auch nachgereicht werden kann. Wichtig ist zunächst, die Frist einzuhalten. Im Widerspruchsverfahren prüft die BKK Werra-Meissner den Fall erneut und veranlasst gegebenenfalls eine Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Für die Vorbereitung eines Widerspruchs empfiehlt es sich:
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes sorgfältig zu prüfen
Konkrete Beispiele für Einschränkungen im Alltag zu dokumentieren
Ärztliche Unterlagen und Befunde zusammenzustellen
Bei Bedarf fachliche Unterstützung durch Pflegeberater oder spezialisierte Anwälte in Anspruch zu nehmen
Die Pflegekasse hat nach Eingang des Widerspruchs drei Monate Zeit zu reagieren. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Versicherte kostenfrei Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
Widerspruch gut vorbereiten
Auch freiwillig bei der BKK Werra-Meissner krankenversicherte Personen sind automatisch pflegeversichert. Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro monatlich (Stand 2025), wobei eine Mindestgrenze von 1.248,33 Euro gilt.
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, etwa aus selbstständiger Tätigkeit, geringfügiger Beschäftigung, Renten, Versorgungsbezügen, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder Unterhaltszahlungen. Die Beitragssätze entsprechen denen der pflichtversicherten Mitglieder und richten sich ebenfalls nach der Kinderzahl.
Beiträge für freiwillig Versicherte im Blick
Die BKK Werra-Meissner bietet ihren Versicherten ein umfassendes Leistungspaket in der Pflegeversicherung. Mit den zum 1. Januar 2025 erhöhten Leistungsbeträgen und der Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025 wurde die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbessert.
Zentrale Leistungen im Überblick:
Pflegegeld 2025: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad
Pflegesachleistungen 2025: 796 bis 2.299 Euro monatlich für ambulante Pflege
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Juli 2025
Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege: 805 bis 2.096 Euro plus gestaffelte Leistungszuschläge
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich
Die persönliche Beratung in den Geschäftsstellen in Eschwege und Witzenhausen sowie die hauseigene Pflegeberatung unterstreichen den Anspruch der BKK Werra-Meissner, ein verlässlicher Partner in allen Pflegefragen zu sein. Kostenlose Pflegekurse, umfassende Informationsmaterialien und digitale Services ergänzen das Angebot.
Für die Antragstellung und alle Fragen rund um die Pflegeversicherung steht das Team der BKK Werra-Meissner unter der Telefonnummer 05651 7451-0 oder per E-Mail an info@bkk-wm.de zur Verfügung. Die Kombination aus regionaler Nähe und gesetzlich geregelten Leistungen macht die BKK Werra-Meissner zu einem kompetenten Ansprechpartner für alle Versicherten in Hessen und Bayern, die Pflegeleistungen benötigen oder ihre Angehörigen bei der Pflege unterstützen möchten.
Wichtige Antworten zur Pflegekasse