Zuckersteuer im Anmarsch: Regierung plant Abgabe auf Softdrinks ab 2027

Benedikt Hübenthal
Zuckersteuer ab Sommer 2027: Bundesregierung plant Abgabe auf Softdrinks

Der Kampf gegen ungesunde Ernährungsgewohnheiten und chronische Zivilisationskrankheiten erreicht die Bundespolitik: Nach intensiven Debatten nehmen die Pläne für eine nationale Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke konkrete Formen an. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungskoalition sieht vor, die Abgabe ab Sommer 2027 schrittweise einzuführen und Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen.

Vorbild Großbritannien: Anreize für weniger Zucker in Rezepturen

Die geplante Regelung orientiert sich maßgeblich am erfolgreichen Modell aus Großbritannien. Dort werden Hersteller seit einigen Jahren gestaffelt zur Kasse gebeten, sobald der Zuckergehalt in Limonaden, Eistees und Energydrinks bestimmte Grenzwerte überschreitet. Der Clou dieses Systems: Getränkehersteller haben rasch begonnen, den Zuckeranteil freiwillig drastisch zu senken, um die finanzielle Belastung zu vermeiden.

Auch der vorliegende Gesetzentwurf in Deutschland zielt darauf ab, über wirtschaftliche Anreize eine Reformulierung der Produkte zu erreichen. Wer weniger Zucker in seine Getränke mischt, zahlt weniger oder gar keine Abgabe. Zugleich rechnet der Bund ab Mitte 2027 mit spürbaren Einnahmen, die dem Staatshaushalt zugutekommen sollen.

Prävention gegen Zivilisationskrankheiten und Entlastung der Pflege

Mediziner, Fachverbände und Präventionsexperten fordern eine solche Maßnahme seit vielen Jahren. Übermäßiger Zuckerkonsum gilt als einer der Haupttreiber für Übergewicht, Adipositas, Karies sowie Typ-2-Diabetes. Diese Erkrankungen verursachen nicht nur erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität, sondern belasten auch das Gesundheitssystem und die Pflegekassen langfristig mit enormen Kosten.

  • Frühzeitige Prävention: Eine Reduktion flüssiger Kalorien gilt als einer der wirksamsten Hebel gegen Übergewicht bei Kindern und Erwachsenen.
  • Entlastung der Kassen: Folgeerkrankungen von Diabetes binden erhebliche Ressourcen in der ambulanten und stationären Versorgung.
  • Signalwirkung: Die Maßnahme stärkt das Bewusstsein für versteckte Zuckerfallen im Alltag.

Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren

Bis zur endgültigen Verabschiedung des Zuckergetränkesteuergesetzes stehen noch Beratungen in den parlamentarischen Gremien sowie Abstimmungen mit Wirtschafts- und Verbraucherverbänden an. Mit dem anvisierten Starttermin im Sommer 2027 bleibt der Industrie ausreichend Vorlaufzeit, um bestehende Rezepturen anzupassen und gesündere Alternativen in den Supermarktregalen zu etablieren.

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