Die eigenen vier Wände in Bochum sauber, sicher und gepflegt zu halten, wird mit zunehmendem Alter oft zu einer spürbaren körperlichen Herausforderung. Das Fensterputzen in der Wohnung in Querenburg, der schwere wöchentliche Großeinkauf auf dem Wochenmarkt in Wattenscheid oder das regelmäßige Wischen der Böden im Reihenhaus in Langendreer – was früher vollkommen mühelos von der Hand ging, kostet heute viel Kraft und birgt nicht selten ein erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko. Dennoch ist der Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt und in der vertrauten Umgebung zu leben, bei den meisten Senioren tief verwurzelt. Ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung soll so lange wie möglich hinausgezögert werden.
Genau an diesem Punkt greift die gesetzliche Pflegeversicherung ein und bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung, die im Volksmund weithin als 125-Euro-Entlastungsbetrag bekannt ist. Wichtig für Sie zu wissen: Durch die gesetzliche Dynamisierung der Pflegeleistungen wurde dieser Betrag zum 1. Januar 2025 auf 131 Euro monatlich erhöht. Da der Begriff des 125-Euro-Betrags jedoch fest in den Köpfen verankert ist und in vielen Formularen noch als Basiswert genannt wird, nutzen wir ihn hier als bekannten Orientierungspunkt. Dieser Betrag ist ein zweckgebundenes Budget, das exakt dafür geschaffen wurde, Ihnen den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Doch die bürokratischen Hürden und spezifischen Landesgesetze in Nordrhein-Westfalen sorgen oft dafür, dass dieses Geld ungenutzt auf den Konten der Pflegekassen verfällt. Dieser umfassende Ratgeber zeigt Ihnen detailliert, wie Sie als Senior in Bochum oder als pflegender Angehöriger dieses Budget optimal, rechtssicher und ohne bürokratische Frustration für eine Haushaltshilfe einsetzen können.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der sozialen Pflegeversicherung, die im § 45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgeschrieben ist. Er zielt darauf ab, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern und gleichzeitig diejenigen zu entlasten, die die Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen – also meist Ehepartner, Kinder oder Schwiegerkinder.
Die grundlegenden Voraussetzungen für den Anspruch sind erfreulich simpel und transparent geregelt:
Anerkannter Pflegegrad: Sie müssen über einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 verfügen. Eine Besonderheit ist hierbei der Pflegegrad 1. Während Sie bei diesem niedrigsten Pflegegrad noch keinen Anspruch auf das reguläre Pflegegeld oder klassische Pflegesachleistungen haben, steht Ihnen der Entlastungsbetrag bereits in voller Höhe zu. Er ist oft die erste und wichtigste finanzielle Hilfe, die Senioren erhalten.
Häusliche Pflege: Die pflegerische Versorgung muss im häuslichen Umfeld stattfinden. Das bedeutet, Sie leben in Ihrer eigenen Wohnung in Bochum, im Haus Ihrer Kinder oder in einer Senioren-WG. Wer dauerhaft in einem vollstationären Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf dieses spezifische Budget, da die Alltagsbetreuung dort durch das Heimpersonal abgedeckt wird.
Ein entscheidender Faktor, der häufig zu Missverständnissen führt, ist das Auszahlungsprinzip. Im Gegensatz zum Pflegegeld, das Ihnen als frei verfügbares Einkommen direkt auf Ihr Girokonto überwiesen wird, handelt es sich beim Entlastungsbetrag um eine sogenannte Erstattungsleistung. Das bedeutet: Die Pflegekasse überweist Ihnen die 131 Euro (Stand 2026) nicht pauschal im Voraus. Das Geld ist vielmehr ein virtuelles Budget, das bei der Kasse für Sie bereitliegt. Sie müssen die Dienstleistung zunächst in Anspruch nehmen und können die entstandenen Kosten anschließend durch das Einreichen von Rechnungen und Quittungen mit der Pflegekasse abrechnen. Alternativ können Sie den Betrag auch direkt über den Dienstleister abrechnen lassen, was Ihnen den Aufwand der Vorleistung erspart.
Der Gesetzgeber hat den Verwendungszweck des Entlastungsbetrags bewusst flexibel gestaltet, um den individuellen Bedürfnissen der Senioren gerecht zu werden. Grundsätzlich darf das Geld für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. In der Praxis in Bochum und Umgebung kristallisiert sich jedoch ein klarer Favorit heraus: die klassische Haushaltshilfe.
Folgende Tätigkeiten können durch eine professionelle Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung übernommen und über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden:
Klassische Hauswirtschaft: Dazu gehören das Reinigen der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Badreinigung), das Fensterputzen, das Waschen und Bügeln der Wäsche sowie das Beziehen der Betten. Auch das Spülen des Geschirrs oder das Aufräumen der Küche fallen in diese Kategorie.
Ernährung und Kochen: Die Hilfe beim Vorbereiten von Mahlzeiten, das gemeinsame Kochen oder das Vorkochen für die kommenden Tage.
Einkäufe und Besorgungen: Der Dienstleister kann für Sie den Wocheneinkauf im Supermarkt in Bochum-Linden erledigen, Medikamente aus der Apotheke holen oder Pakete zur Post bringen. Wenn Sie möchten, können Sie auch gemeinsam einkaufen gehen, wobei die Kraft Sie begleitet und die schweren Taschen trägt.
Alltagsbegleitung und soziale Kontakte: Der Entlastungsbetrag ist nicht auf das Putzen beschränkt. Sie können das Budget auch für eine Begleitperson nutzen, die mit Ihnen am Kemnader See spazieren geht, Sie zu einem Arzttermin in der Bochumer Innenstadt begleitet, mit Ihnen Gesellschaftsspiele spielt oder Ihnen aus der Zeitung vorliest. Diese soziale Komponente ist besonders wichtig, um Vereinsamung im Alter vorzubeugen.
Entlastung pflegender Angehöriger: Wenn Ihre Tochter Sie normalerweise pflegt, aber für ein paar Stunden in Ruhe einen eigenen Termin wahrnehmen möchte, kann in dieser Zeit eine Betreuungskraft über den Entlastungsbetrag finanziert werden, die bei Ihnen bleibt und für Sicherheit sorgt.
Wichtig ist die Abgrenzung zur medizinischen oder grundpflegerischen Versorgung. Der Entlastungsbetrag darf (mit Ausnahme von Pflegegrad 1) nicht für die körperbezogene Pflege wie das Duschen, das Anziehen oder das Verabreichen von Medikamenten genutzt werden. Dafür sind die klassischen Pflegesachleistungen und ambulanten Pflegedienste zuständig.
Gemeinsame Einkäufe auf dem Markt werden durch eine Alltagsbegleitung deutlich leichter und sicherer.
Wenn Sie in Bochum eine Haushaltshilfe suchen, stoßen Sie auf eine landesspezifische Besonderheit, die Sie unbedingt kennen müssen. Während in einigen anderen Bundesländern die Regelungen lockerer sind, gilt in Nordrhein-Westfalen die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW). Diese Verordnung ist der Grund, warum viele Senioren verzweifeln, wenn sie versuchen, ihre privat organisierte Putzhilfe über die Pflegekasse abzurechnen.
Die AnFöVO regelt streng, welche Dienstleister berechtigt sind, ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abzurechnen. Der Gesetzgeber in NRW möchte damit sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen nicht von unseriösen Anbietern ausgenutzt werden und dass die eingesetzten Kräfte über eine Mindestqualifikation im Umgang mit Senioren und demenzkranken Menschen verfügen.
Für Sie als Senior in Bochum bedeutet das konkret:
Keine beliebigen Putzkräfte: Sie können nicht einfach auf eine Kleinanzeige antworten, eine private Reinigungskraft engagieren und deren handschriftliche Quittung bei der Pflegekasse einreichen. Die Kasse wird diese Rechnung konsequent ablehnen.
Zertifizierung ist Pflicht: Der gewählte Dienstleister – egal ob ein großer ambulanter Pflegedienst, eine spezialisierte Hauswirtschaftsagentur oder ein Einzelunternehmer – muss explizit nach Landesrecht (AnFöVO) anerkannt sein. Er erhält dafür eine offizielle Registernummer vom Land NRW.
Strenge Preisobergrenzen: Um Wucher zu verhindern, hat das Land NRW Höchstpreise für diese Dienstleistungen festgelegt. Seit 2025 liegt die absolute Obergrenze für Einzelleistungen wie Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung bei 38,00 Euro pro Stunde. In diesem Preis müssen bereits alle Nebenkosten, wie beispielsweise die Anfahrtskosten innerhalb von Bochum, enthalten sein. Der Anbieter darf Ihnen keine zusätzlichen Wegepauschalen berechnen, wenn er diesen Höchstsatz ausschöpft.
Wenn Sie also einen professionellen Anbieter in Bochum beauftragen möchten, lautet Ihre allererste Frage im Erstgespräch zwingend: "Verfügen Sie über eine gültige Anerkennung nach der AnFöVO NRW und können Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen?" Nur wenn diese Frage mit einem klaren "Ja" beantwortet wird, sind Sie auf der sicheren Seite.
Da 131 Euro bei einem professionellen Stundensatz von 38,00 Euro nur für etwa dreieinhalb Stunden Hilfe im Monat ausreichen und viele gewerbliche Anbieter in Bochum lange Wartelisten haben, hat das Land NRW eine äußerst attraktive Alternative geschaffen: die anerkannte Nachbarschaftshilfe.
Die Nachbarschaftshilfe ermöglicht es Ihnen, eine Person aus Ihrem direkten sozialen Umfeld – einen netten Nachbarn aus Ihrer Straße in Bochum-Weitmar, eine gute Bekannte aus dem Sportverein oder ein Mitglied Ihrer Kirchengemeinde – für die geleistete Hilfe im Haushalt oder bei Einkäufen finanziell zu entschädigen. Die helfende Person erhält dann die 131 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung direkt von der Pflegekasse.
Um Missbrauch zu vermeiden, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) klare Leitplanken für die Nachbarschaftshilfe definiert, die seit 2024 noch einmal deutlich vereinfacht wurden:
Keine enge Verwandtschaft: Die helfende Person darf nicht bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein. Das schließt Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister aus. Eine Nichte, ein Cousin oder eben die Nachbarin sind hingegen erlaubt.
Keine häusliche Gemeinschaft: Sie dürfen nicht mit der helfenden Person in derselben Wohnung zusammenleben.
Keine offizielle Pflegeperson: Die Person, die die Nachbarschaftshilfe leistet, darf nicht gleichzeitig als Ihre offizielle Hauptpflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein (die Person, für die gegebenenfalls Rentenbeiträge gezahlt werden).
Die Qualifikation: Früher mussten Nachbarschaftshelfer einen umfangreichen Pflegekurs absolvieren. Heute ist das in NRW wesentlich einfacher: Es reicht aus, wenn die helfende Person bestätigt, dass sie die offizielle Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe des Landes NRW (erhältlich bei den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz) gelesen und verstanden hat. Alternativ gilt auch ein absolvierter Nachbarschaftshilfe- oder Erste-Hilfe-Kurs.
Steuerfreiheit: Ein enormer Vorteil für den Helfer: Die Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe sind gemäß § 3 Nr. 36 EStG bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Kalenderjahr absolut steuerfrei, da sie als ehrenamtliche Aufwandsentschädigung gewertet werden. Der Helfer muss dafür kein Gewerbe anmelden.
Ein praktisches Beispiel aus Bochum: Herr Schmidt (82, Pflegegrad 2) aus Bochum-Gerthe tut sich schwer mit dem Wocheneinkauf und der Reinigung seiner Böden. Seine Nachbarin, Frau Müller (65), die ohnehin oft nach ihm sieht, übernimmt diese Aufgaben ehrenamtlich für etwa vier Stunden in der Woche. Herr Schmidt meldet Frau Müller als Nachbarschaftshelferin bei seiner Pflegekasse an. Frau Müller reicht am Ende des Monats ein kurzes Formular ein und erhält die 131 Euro steuerfrei auf ihr Konto überwiesen. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten, die zudem die soziale Bindung im Quartier stärkt.
Die anerkannte Nachbarschaftshilfe ist eine wunderbare, persönliche Alternative zu gewerblichen Pflegediensten in Bochum.
Viele Senioren und deren Angehörige stellen schnell fest, dass 131 Euro im Monat bei einem professionellen Pflegedienst nicht für eine umfassende Haushaltsreinigung ausreichen. Was viele jedoch nicht wissen – und was Pflegekassen oft nicht proaktiv kommunizieren – ist der sogenannte Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI. Dieses Instrument ist der Schlüssel zu deutlich mehr Unterstützung im Haushalt.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, stehen Ihnen monatlich Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese sind eigentlich für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes gedacht, der bei der Körperpflege (Duschen, Anziehen) hilft. Wenn Sie diese Sachleistungen jedoch nicht oder nicht vollständig für die Körperpflege benötigen – beispielsweise weil Ihre Angehörigen diese Aufgaben übernehmen oder Sie die Grundpflege noch selbst bewältigen –, können Sie bis zu 40 Prozent dieses Sachleistungsbudgets umwandeln und zusätzlich für die Haushaltshilfe (Angebote zur Unterstützung im Alltag) nutzen.
Lassen Sie uns dies an den aktuellen Werten für das Jahr 2026 konkret durchrechnen:
Beispiel Pflegegrad 2: Ihnen stehen monatlich 796 Euro an Pflegesachleistungen zu. 40 Prozent davon entsprechen 318,40 Euro. Addieren Sie nun den regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro dazu, ergibt sich ein monatliches Gesamtbudget für die Haushaltshilfe von stolzen 449,40 Euro. Bei einem maximalen Stundensatz von 38 Euro in NRW können Sie damit fast 12 Stunden professionelle Haushaltshilfe im Monat finanzieren!
Beispiel Pflegegrad 3: Bei einem Sachleistungsbudget von 1.497 Euro entsprechen 40 Prozent exakt 598,80 Euro. Zuzüglich der 131 Euro haben Sie hier ein monatliches Budget von 729,80 Euro für Betreuung und Hauswirtschaft zur Verfügung.
Beispiel Pflegegrad 4: Sachleistungen in Höhe von 1.859 Euro erlauben eine Umwandlung von 743,60 Euro. Das Gesamtbudget steigt auf 874,60 Euro.
Beispiel Pflegegrad 5: Mit 2.299 Euro Sachleistungen können 919,60 Euro umgewandelt werden, was ein maximales Budget von 1.050,60 Euro pro Monat für Entlastungsleistungen ergibt.
Wichtiger Hinweis zur Beantragung: Die Umwandlung von Sachleistungen in Entlastungsleistungen passiert nicht automatisch. Sie müssen Ihrer Pflegekasse formlos mitteilen, dass Sie von Ihrem Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI Gebrauch machen möchten. Zudem gilt: Jeder Euro, den Sie aus den Sachleistungen umwandeln, reduziert anteilig das Pflegegeld, das an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird (die sogenannte Kombinationsleistung). Es ist daher ratsam, sich vorab genau durchzurechnen, welche Aufteilung für Ihre familiäre Situation am sinnvollsten ist.
Eine der kundenfreundlichsten Regelungen der Pflegeversicherung betrifft die Ansparung des Entlastungsbetrags. Wenn Sie in einem Monat keine Haushaltshilfe benötigen – zum Beispiel weil Sie im Krankenhaus sind, im Urlaub weilen oder einfach keine passende Kraft in Bochum gefunden haben – verfällt das Geld nicht am Monatsende. Der ungenutzte Betrag wird automatisch auf Ihrem "Pflegekonto" bei der Kasse angespart.
Sie können die angesparten Beträge über Monate hinweg sammeln. Besonders wichtig ist hierbei die Jahresübergangsregelung: Alle Beträge, die Sie im laufenden Kalenderjahr nicht verbraucht haben, werden in das Folgejahr übertragen. Sie haben dann bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit, dieses angesparte Guthaben abzurufen. Erst am 1. Juli verfallen die Restbeträge aus dem Vorjahr unwiderruflich.
Ein strategischer Tipp für den Alltag: Viele Senioren nutzen diese Ansparfunktion ganz gezielt. Wenn Sie beispielsweise von Januar bis April keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, haben Sie bis Mai bereits ein Guthaben von über 650 Euro angespart. Dieses Geld können Sie dann hervorragend für einen großen, intensiven Frühjahrsputz nutzen, bei dem ein zertifizierter Dienstleister in Bochum an einem Tag die Fenster putzt, die Gardinen wäscht und die Schränke auswischt. Auch für eine intensive Betreuung während der Urlaubszeit der pflegenden Angehörigen ist dieses angesparte Guthaben Gold wert.
Die Theorie ist das eine, die praktische Umsetzung oft das andere. Damit Sie in Bochum schnell und reibungslos zu Ihrer Haushaltshilfe kommen, folgen Sie dieser bewährten Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Schritt 1: Pflegegrad sicherstellen. Prüfen Sie, ob ein Pflegegrad vorliegt. Falls nicht, beantragen Sie diesen umgehend bei Ihrer Pflegekasse. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag beginnt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Schritt 2: Entscheidung treffen (Profi oder Nachbar). Überlegen Sie, ob Sie einen professionellen, nach AnFöVO anerkannten Dienstleister beauftragen möchten oder ob Sie die Nachbarschaftshilfe nutzen wollen.
Schritt 3: Dienstleister suchen und prüfen. Suchen Sie nach einem passenden Anbieter in Bochum. Fragen Sie explizit nach der Anerkennung nach Landesrecht. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben und prüfen Sie, ob der Stundensatz die Marke von 38,00 Euro nicht überschreitet.
Schritt 4: Vertrag und Abrechnungsart klären. Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag über die Leistungen. Nun müssen Sie sich für einen Abrechnungsweg entscheiden: Weg A (Kostenerstattungsprinzip): Sie erhalten am Monatsende eine Rechnung vom Dienstleister. Sie überweisen das Geld von Ihrem eigenen Konto an den Dienstleister. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten die 131 Euro auf Ihr Konto erstattet. Weg B (Abtretungserklärung): Dies ist der deutlich bequemere Weg. Sie unterschreiben ein Formular, die sogenannte Abtretungserklärung. Damit erlauben Sie dem Dienstleister, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. Die Kasse bezahlt den Dienstleister direkt. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und ersparen sich den Papierkram. Seriöse Anbieter in Bochum bieten diesen Service standardmäßig an.
Schritt 5: Regelmäßige Kontrolle. Auch wenn Sie die Abtretungserklärung nutzen, sollten Sie sich vom Dienstleister monatlich einen Leistungsnachweis geben lassen. Unterschreiben Sie nur für Stunden, die auch tatsächlich bei Ihnen in der Wohnung geleistet wurden. Lassen Sie sich zudem von der Pflegekasse halbjährlich einen Kontoauszug über Ihr verbleibendes Budget zuschicken.
Mit der richtigen Anleitung ist die Beantragung der Leistungen schnell und unkompliziert erledigt.
Der Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen ist groß, doch die Suche nach einem freien, zertifizierten Platz kann in einer Großstadt wie Bochum mit ihren rund 365.000 Einwohnern eine Herausforderung sein. Ambulante Pflegedienste haben oft Personalmangel und konzentrieren sich auf die medizinische Pflege, während reine Hauswirtschaftsagenturen schnell ausgebucht sind.
Nutzen Sie für Ihre Suche offizielle und vertrauenswürdige Quellen. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Portal PfAD.uia NRW einen offiziellen Angebotsfinder. Hier sind alle nach AnFöVO anerkannten Dienstleister registriert. Sie können dort gezielt Ihre Postleitzahl in Bochum – sei es 44787 für die Innenstadt, 44866 für Wattenscheid oder 44801 für Querenburg – eingeben und nach freien Kapazitäten filtern.
Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Qualitätsmerkmale:
Feste Bezugspersonen: Fragen Sie, ob immer dieselbe Reinigungskraft zu Ihnen kommt. Gerade im Alter und bei beginnender Demenz ist ein ständiger Personalwechsel extrem belastend.
Kündigungsfristen: Seriöse Verträge haben kurze Kündigungsfristen von maximal 14 Tagen bis einem Monat. Binden Sie sich nicht an Jahresverträge.
Ersatz bei Krankheit: Klären Sie ab, ob der Dienstleister bei Urlaub oder Krankheit der Stammkraft automatisch für eine Vertretung sorgt.
Transparente Dokumentation: Ein guter Dienstleister führt eine Mappe in Ihrer Wohnung, in der jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und erbrachter Leistung dokumentiert und von Ihnen abgezeichnet wird.
Die Organisation einer Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Baustein, um den Alltag im Alter zu meistern. Doch oft ist der Bedarf an Unterstützung komplexer. Wenn die Mobilität in den eigenen vier Wänden abnimmt, das Treppensteigen im Bochumer Einfamilienhaus zur Gefahr wird oder Angehörige eine Rund-um-die-Uhr-Sicherheit für ihre Eltern suchen, bedarf es ganzheitlicher Lösungen.
Als spezialisierter Partner für Seniorenpflege und -organisation steht Ihnen PflegeHelfer24 in Bochum und ganz Deutschland zur Seite. Wir verstehen, dass Pflege nicht bei der Haushaltsreinigung endet. Unser Ziel ist es, Ihnen ein sicheres und komfortables Leben zu Hause zu ermöglichen. Dazu gehört eine umfassende Pflegeberatung, in der wir gemeinsam mit Ihnen ausloten, welche gesetzlichen Budgets Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal ausschöpfen können.
Darüber hinaus organisieren wir für Sie essenzielle Hilfsmittel und Dienstleistungen, die nahtlos ineinandergreifen. Wenn das Badezimmer nicht mehr altersgerecht ist, beraten wir Sie zum barrierefreien Badumbau, der von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden kann. Um Treppen wieder sicher zu überwinden, helfen wir bei der Auswahl und Installation eines passenden Treppenlifts. Für die Sicherheit in Notfällen sorgen unsere modernen Hausnotruf-Systeme, deren monatliche Grundgebühr bei vorliegendem Pflegegrad in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen wird. Und sollte der Pflegebedarf so weit steigen, dass eine stundenweise Betreuung nicht mehr ausreicht, vermitteln wir Ihnen zuverlässige und liebevolle Kräfte für die 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause. So erhalten Sie alle notwendigen Hilfen aus einer erfahrenen Hand.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen? Nein. Sobald Ihnen von der Pflegekasse ein Pflegegrad (1 bis 5) zugesprochen wurde, steht Ihnen das Budget von 131 Euro monatlich automatisch zur Verfügung. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Bewilligung stellen. Sie müssen lediglich die Rechnungen einreichen oder die Abtretungserklärung unterschreiben, um das Geld abzurufen.
Kann ich meine bisherige "Putzfrau" weiterhin beschäftigen und über die Kasse abrechnen? Das ist in NRW nur unter sehr strengen Auflagen möglich. Wenn es sich um eine private Reinigungskraft handelt, die schwarz arbeitet, ist eine Abrechnung absolut unmöglich. Wenn Sie die Person offiziell als Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben, können Sie die Kosten unter bestimmten Umständen über den Entlastungsbetrag abrechnen. Allerdings fordert NRW auch hier, dass die Minijobberin eine Basisqualifikation (z.B. durch Lektüre der Informationsbroschüre) nachweist und nicht mit Ihnen verwandt ist. Der einfachste Weg bleibt der beauftragte Pflegedienst oder die anerkannte Nachbarschaftshilfe.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze? Nein, auf keinen Fall. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung. Er wird völlig unabhängig vom Pflegegeld gewährt. Die Nutzung der Haushaltshilfe führt nicht dazu, dass Ihre Angehörigen am Monatsende weniger Pflegegeld auf dem Konto haben (es sei denn, Sie nutzen zusätzlich den oben erklärten Umwandlungsanspruch der Pflegesachleistungen).
Was passiert mit dem Budget, wenn ich im Krankenhaus bin? Während eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes oder einer stationären Reha ruht in der Regel die Inanspruchnahme der Haushaltshilfe. Das monatliche Budget von 131 Euro wird Ihnen jedoch weiterhin auf Ihrem virtuellen Konto bei der Pflegekasse gutgeschrieben und angespart. Sie können das gesammelte Geld dann nach Ihrer Rückkehr nach Hause für eine intensivere Unterstützung nutzen.
Kann der Entlastungsbetrag auch für Gartenarbeit genutzt werden? Hier ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich ist der Betrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und die Unterstützung im Alltag gedacht. Leichte Gartenarbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Wohnumfeld stehen (z.B. das Fegen der Terrasse, damit Sie dort sicher sitzen können, oder das Gießen von Blumen), werden von einigen zertifizierten Anbietern übernommen und abgerechnet. Schwere Gartenbauarbeiten (Bäume fällen, Rasen neu anlegen) durch klassische Gärtnereien sind jedoch nicht über den Entlastungsbetrag erstattungsfähig, da diese Betriebe in der Regel keine AnFöVO-Anerkennung besitzen.
Darf meine Schwiegertochter die Nachbarschaftshilfe übernehmen? Nein. Das Gesetz in Nordrhein-Westfalen schließt Personen, die bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind, von der bezahlten Nachbarschaftshilfe aus. Da die Schwiegertochter im ersten Grad mit Ihnen verschwägert ist, darf sie diese Leistung nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen. Diese Regelung soll verhindern, dass familiäre Gefälligkeiten, die ohnehin erbracht werden, künstlich zu Lasten der Pflegekasse abgerechnet werden.
Der 125-Euro-Entlastungsbetrag – der mittlerweile auf 131 Euro angewachsen ist – stellt eine der wichtigsten und gleichzeitig am häufigsten unterschätzten Leistungen der Pflegeversicherung dar. Besonders in einer großen Stadt wie Bochum, in der die Wege zum nächsten Supermarkt oder Arzt manchmal lang und beschwerlich sein können, ist eine professionelle Haushaltshilfe oder ein engagierter Nachbarschaftshelfer ein enormer Gewinn für die Lebensqualität.
Lassen Sie sich von den bürokratischen Vorgaben der nordrhein-westfälischen AnFöVO nicht abschrecken. Wenn Sie einmal das System der Zertifizierung verstanden haben und einen verlässlichen Dienstleister gefunden oder einen Nachbarn offiziell registriert haben, läuft die monatliche Unterstützung völlig reibungslos. Nutzen Sie das Ihnen zustehende Budget, machen Sie bei Bedarf von Ihrem Umwandlungsanspruch Gebrauch und sichern Sie sich so ein sauberes, sicheres und würdevolles Leben in Ihrem vertrauten Zuhause in Bochum. Das Geld steht Ihnen gesetzlich zu – Sie müssen es nur abrufen.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick