Das eigene Zuhause in Remscheid ist für die meisten Senioren der Lebensmittelpunkt und ein Ort voller Erinnerungen. Ob in Lennep, Lüttringhausen, Hasten oder der Remscheider Innenstadt – der Wunsch, im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, ist allgegenwärtig. Doch mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben wie das Putzen, das Einkaufen oder die Wäschepflege oft schwerer. Genau hier setzt der sogenannte Entlastungsbetrag der Pflegekasse an. Er bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung, um sich den Alltag zu erleichtern und Angehörige zu entlasten.
In diesem umfassenden und aktuellen Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen als Experten von PflegeHelfer24 detailliert, wie Sie als Senior oder als pflegender Angehöriger in Remscheid den 131-Euro-Entlastungsbetrag optimal für eine Haushaltshilfe einsetzen können. Wir zeigen Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, erklären die Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen und geben Ihnen konkrete Rechenbeispiele und Checklisten an die Hand. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche vollständig ausschöpfen und genau die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung, die im § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert ist. Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf diesen Betrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Das entspricht einer jährlichen Fördersumme von 1.572 Euro.
Wichtig zu verstehen ist: Es handelt sich bei diesem Betrag nicht um ein pauschales Pflegegeld, das Ihnen einfach auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Entlastungsbetrag ist eine sogenannte zweckgebundene Sachleistung. Das bedeutet, dass dieses Geld ausschließlich für die Erstattung von Kosten genutzt werden darf, die Ihnen durch die Inanspruchnahme von anerkannten Unterstützungsleistungen entstehen. Der Gesetzgeber möchte mit diesem Budget sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen im Alltag gefördert werden und pflegende Angehörige eine spürbare Auszeit erhalten.
Weitere offizielle Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Um den Entlastungsbetrag in Remscheid nutzen zu können, müssen Sie lediglich zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
Anerkannter Pflegegrad: Sie müssen mindestens über den Pflegegrad 1 verfügen. Der Entlastungsbetrag ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades immer gleich hoch. Ob Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 haben – es stehen Ihnen monatlich 131 Euro zur Verfügung.
Häusliche Pflege: Sie müssen in Ihrer eigenen Häuslichkeit (oder einer ambulant betreuten Wohngruppe) gepflegt werden. Wenn Sie vollstationär in einem Pflegeheim in Remscheid leben, entfällt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfen.
Falls Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben, sollten Sie diesen umgehend bei Ihrer Pflegekasse (die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist) beantragen. Nach der Antragstellung wird der Medizinische Dienst (MD Nordrhein) Ihre Situation in Remscheid begutachten. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche (die sogenannten Module) bewertet, wie zum Beispiel Ihre Mobilität, Ihre kognitiven Fähigkeiten, Ihre Selbstversorgung und die Gestaltung Ihres Alltagslebens. Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, steht Ihnen der Entlastungsbetrag ab dem Monat der Antragstellung zu.
Professionelle Unterstützung beim Hausputz.
Gemeinsames Einkaufen für mehr Selbstständigkeit.
Der Begriff Angebote zur Unterstützung im Alltag ist weit gefasst. Wenn Sie eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag in Remscheid finanzieren möchten, können folgende Tätigkeiten übernommen werden:
Klassische Reinigungsarbeiten: Staubsaugen, Wischen der Böden, Staubwischen in allen Wohnräumen.
Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Zusammenlegen und Bügeln Ihrer Kleidung sowie das Beziehen der Betten.
Einkaufsservice: Begleitung zum Allee-Center in Remscheid, zum lokalen Supermarkt in Lennep oder die vollständige Übernahme der Lebensmitteleinkäufe durch die Hilfskraft.
Mahlzeitenzubereitung: Unterstützung beim Kochen oder Vorbereiten von Mahlzeiten in Ihrer heimischen Küche.
Ordnung und Hygiene: Müllentsorgung, Reinigung von Bad und Toilette, Spülen des Geschirrs.
Begleitdienste: Begleitung zu Arztbesuchen im Sana-Klinikum Remscheid, zu Behördengängen oder zu Freizeitaktivitäten.
Betreuung und Gesellschaft: Vorlesen, gemeinsame Spaziergänge im Stadtpark Remscheid, Gespräche zur Vermeidung von Einsamkeit oder Gedächtnistraining.
Wichtig: Die Haushaltshilfe darf keine medizinische oder grundpflegerische Versorgung übernehmen. Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden oder die Hilfe bei der Körperpflege fallen in den Bereich der ambulanten Pflegedienste und werden über die Pflegesachleistungen abgerechnet, nicht über den Entlastungsbetrag.
Der wohl häufigste Fehler, den Senioren und ihre Angehörigen machen, ist die Annahme, sie könnten jede beliebige Reinigungskraft oder private Putzhilfe über die Pflegekasse abrechnen. Das ist nicht möglich.
Die Pflegekassen erstatten die Kosten für die Haushaltshilfe nur dann, wenn der Dienstleister nach Landesrecht anerkannt ist. In Remscheid greift hier das Recht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, konkret die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW).
Ein Dienstleister, der diese Anerkennung besitzt, musste im Vorfeld gegenüber der Bezirksregierung in Düsseldorf (die für Remscheid zuständig ist) strenge Qualitätskriterien nachweisen. Dazu gehören unter anderem:
Qualifikation des Personals: Die Mitarbeiter müssen spezielle Schulungen (Basisqualifikationen) für den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen absolviert haben.
Zuverlässigkeit: Es müssen polizeiliche Führungszeugnisse der Mitarbeiter vorliegen.
Versicherungsschutz: Der Anbieter muss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, falls in Ihrem Haushalt in Remscheid ein Schaden entsteht.
Erste-Hilfe-Kenntnisse: Das Personal muss in Erster Hilfe geschult sein, um in Notfällen richtig reagieren zu können.
Wenn Sie eine private Putzhilfe aus den Kleinanzeigen des Remscheider General-Anzeigers engagieren, die diese staatliche Anerkennung nach AnFöVO NRW nicht besitzt, können Sie die Rechnungen nicht bei der Pflegekasse einreichen. Sie bleiben dann vollständig auf den Kosten sitzen. Achten Sie daher bei der Suche nach einer Haushaltshilfe in Remscheid immer explizit auf den Hinweis: "Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI".
Wie finden Sie nun einen solchen zertifizierten Dienstleister in Remscheid und Umgebung? Hier gibt es verschiedene bewährte Wege:
Der Pflegestützpunkt Remscheid: Die Stadt Remscheid bietet eine unabhängige und kostenlose Pflegeberatung an. Im Pflegestützpunkt erhalten Sie Listen mit allen regional zugelassenen Anbietern für Haushaltshilfen in den Postleitzahlengebieten 42853 bis 42899.
Ihre Pflegekasse: Jede Pflegekasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Liste mit zugelassenen Dienstleistern in Ihrer Nähe zur Verfügung zu stellen. Rufen Sie einfach bei Ihrer Kasse an und bitten Sie um entsprechende Adressen in Remscheid.
Regionale Wohlfahrtsverbände: Organisationen wie die Caritas, die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Remscheid bieten oft eigene anerkannte Hauswirtschaftsdienste an.
Spezialisierte Agenturen: Es gibt mittlerweile viele private, aber staatlich anerkannte Betreuungsdienste in Remscheid, die sich exklusiv auf Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe für Senioren spezialisiert haben.
Da die Nachfrage nach anerkannten Haushaltshilfen in Remscheid oft größer ist als das Angebot, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig auf Wartelisten setzen zu lassen, falls Ihr Wunschanbieter aktuell keine freien Kapazitäten hat.
Entspannte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wenn Sie einen passenden und anerkannten Dienstleister in Remscheid gefunden haben, stellt sich die Frage der Abrechnung. Hier gibt es zwei verschiedene Wege, wie das Budget von 131 Euro genutzt werden kann.
Bei diesem klassischen Weg erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung von Ihrem Dienstleister über die erbrachten Stunden. Sie überweisen den Rechnungsbetrag zunächst von Ihrem eigenen Konto an den Dienstleister. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit einem formlosen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft die Rechnung und überweist Ihnen den Betrag (bis maximal zu Ihrem verfügbaren Entlastungsbudget) auf Ihr Konto zurück. Vorteil: Sie haben die volle Kontrolle über die Rechnungen. Nachteil: Sie müssen finanziell in Vorleistung gehen und haben einen gewissen bürokratischen Aufwand.
Dies ist der weitaus bequemere Weg, den fast alle Senioren bevorzugen. Sie unterschreiben bei Ihrem Dienstleister eine sogenannte Abtretungserklärung. Damit ermächtigen Sie den Dienstleister, seine erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Sie erhalten am Monatsende lediglich eine Kopie der Rechnung zu Ihrer Information, müssen aber weder Geld überweisen noch Anträge bei der Kasse einreichen. Der Dienstleister holt sich die 131 Euro direkt von der Pflegekasse. Vorteil: Kein finanzielles Risiko, keine Vorleistung, null Bürokratie für Sie. Nachteil: Sie müssen darauf achten, dass Ihr Budget nicht überschritten wird, da Sie für Beträge, die über die 131 Euro hinausgehen, eine Privatrechnung erhalten würden.
Viele Senioren fragen sich: "Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich eigentlich für 131 Euro?"
Die Stundensätze für anerkannte Haushaltshilfen in Remscheid variieren je nach Anbieter. Da diese Unternehmen qualifiziertes Personal beschäftigen, Versicherungen zahlen und Anfahrtskosten einkalkulieren müssen, liegen die Preise im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 35 Euro und 45 Euro pro Stunde. Gehen wir für unsere Beispiele von einem durchschnittlichen Stundensatz von 40 Euro aus.
Rechenbeispiel 1: Die reguläre Nutzung (Pflegegrad 1) Frau Müller aus Remscheid-Lennep hat Pflegegrad 1. Ihr stehen monatlich 131 Euro zu. Bei einem Stundensatz von 40 Euro kann sie die Haushaltshilfe für gut 3 Stunden pro Monat in Anspruch nehmen (3 x 40 Euro = 120 Euro). Es verbleiben 11 Euro, die als Restguthaben in den nächsten Monat übernommen werden. Die Haushaltshilfe kommt beispielsweise alle 14 Tage für 1,5 Stunden zu Frau Müller, um die Böden zu wischen und das Bad zu reinigen. Frau Müller unterschreibt eine Abtretungserklärung, sodass sie sich um nichts weiter kümmern muss.
Rechenbeispiel 2: Was passiert, wenn man mehr Stunden benötigt? Herr Schmidt aus Lüttringhausen benötigt jede Woche für 2 Stunden eine Haushaltshilfe. Das sind 8 Stunden im Monat. Bei 40 Euro pro Stunde entsteht eine monatliche Rechnung von 320 Euro. Die Pflegekasse übernimmt über den Entlastungsbetrag 131 Euro. Die Differenz von 189 Euro muss Herr Schmidt als Eigenanteil privat bezahlen. Der Dienstleister rechnet die 131 Euro direkt mit der Kasse ab und schickt Herrn Schmidt eine Privatrechnung über die restlichen 189 Euro.
Eine hervorragende Eigenschaft des Entlastungsbetrags ist, dass er nicht am Ende des Monats verfällt, wenn Sie ihn nicht oder nicht vollständig nutzen. Das System ist so aufgebaut, dass ungenutzte Beträge automatisch auf Ihrem virtuellen "Pflegekonto" angespart werden.
Wenn Sie beispielsweise von Januar bis März keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, haben Sie im April ein angespartes Guthaben von 4 x 131 Euro = 524 Euro zur Verfügung. Dieses Guthaben können Sie dann für eine intensivere Betreuung nutzen, beispielsweise für einen großen Frühjahrsputz in Ihrem Remscheider Haus oder für zusätzliche Betreuungsstunden, wenn Ihre Angehörigen im Urlaub sind.
Die wichtige Frist: Der 30. Juni des Folgejahres Sie können das angesparte Guthaben aus einem Kalenderjahr immer mit in das nächste Jahr nehmen. Allerdings gibt es eine Verfallsfrist: Alle Beträge, die Sie im Jahr 2025 angespart haben, müssen Sie bis spätestens zum 30. Juni 2026 aufgebraucht haben. Was bis zu diesem Stichtag nicht abgerufen wurde, verfällt ersatzlos. Es lohnt sich also, regelmäßig bei der Pflegekasse nach dem aktuellen Stand Ihres Guthabens zu fragen.
Zusätzliche Hilfe durch den Umwandlungsanspruch.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gibt es einen legalen Trick, um das Budget für die Haushaltshilfe deutlich aufzustocken: die sogenannte Umwidmung von Pflegesachleistungen nach § 45a SGB XI.
Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, steht Ihnen ein monatliches Budget für ambulante Pflegedienste (Pflegesachleistungen) zur Verfügung. Wenn Sie dieses Budget nicht oder nicht vollständig für die körperliche Pflege (z. B. Waschen, Medikamentengabe) aufbrauchen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent dieses Sachleistungsbudgets "umwandeln" und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – also für Ihre Haushaltshilfe – nutzen.
Ein Rechenbeispiel zur Umwidmung (Pflegegrad 2): Bei Pflegegrad 2 haben Sie im Jahr 2026 Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro monatlich. Sie benötigen keinen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege, da Ihre Angehörigen dies übernehmen, oder Sie schöpfen den Betrag nicht voll aus. Sie können 40 Prozent von 761 Euro umwandeln. Das sind 304,40 Euro. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Ihnen nun monatlich 435,40 Euro rein für die Haushaltshilfe zur Verfügung. Bei einem Stundensatz von 40 Euro können Sie damit fast 10,8 Stunden Haushaltshilfe pro Monat finanzieren – vollständig bezahlt von der Pflegekasse!
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen bietet eine besondere und kostengünstigere Alternative zu den gewerblichen Dienstleistern: die anerkannte Nachbarschaftshilfe. Auch diese kann über den 131-Euro-Entlastungsbetrag abgerechnet werden, unterliegt jedoch in NRW klaren Regeln.
Wenn Sie in Remscheid eine Person aus Ihrer Nachbarschaft oder Ihrem Bekanntenkreis haben, die Ihnen im Haushalt helfen möchte, kann diese Person als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden. Die Voraussetzungen dafür in NRW sind:
Keine enge Verwandtschaft: Der Helfer darf nicht mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein und darf nicht mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Qualifikation: Der Helfer muss in NRW einen speziellen Pflegekurs für Nachbarschaftshelfer absolvieren (diese Kurse werden oft kostenlos von den Pflegekassen angeboten) oder eine entsprechende Informationsbroschüre der Kassen nachweislich zur Kenntnis nehmen, sofern die Pflegekasse dies als vereinfachtes Verfahren zulässt.
Aufwandsentschädigung: Die Nachbarschaftshilfe ist nicht kommerziell. Der Helfer erhält keine klassische Bezahlung, sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese ist in der Regel auf einen bestimmten Betrag (oft zwischen 5 und 10 Euro pro Stunde) begrenzt.
Der große Vorteil: Da der Stundensatz bei der Nachbarschaftshilfe wesentlich geringer ist als bei einem gewerblichen Pflegedienst, bekommen Sie für Ihre 131 Euro deutlich mehr Stunden Hilfe im Monat. Sie müssen die Entschädigung jedoch zunächst an den Nachbarn auszahlen und sich das Geld dann per Kostenerstattung (wie oben beschrieben) von der Pflegekasse zurückholen.
In unserer täglichen Arbeit bei PflegeHelfer24 stellen wir fest, dass es rund um den Entlastungsbetrag immer wieder zu Missverständnissen kommt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie vermeiden sollten:
Irrtum 1: "Ich kann mir die 131 Euro einfach auszahlen lassen." Das ist falsch. Der Entlastungsbetrag ist ausschließlich eine Kostenerstattung gegen Vorlage von Rechnungen anerkannter Dienstleister. Eine Barauszahlung auf Ihr Konto ohne entsprechende Leistungsnachweise ist gesetzlich nicht möglich.
Irrtum 2: "Ich kann meine Enkelin für das Putzen bezahlen." Das funktioniert nicht. Verwandte bis zum 2. Grad (Dazu gehören Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern) sind von der Abrechnung über den Entlastungsbetrag ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.
Irrtum 3: "Der Pflegedienst rechnet das schon irgendwie ab." Verlassen Sie sich nicht blind darauf. Klären Sie immer vorab schriftlich, welche Leistungen erbracht werden und ob der Dienstleister tatsächlich die Anerkennung nach AnFöVO NRW besitzt. Lassen Sie sich bei einer Abtretungserklärung immer Kopien der Abrechnungen geben, um Ihr Budget im Blick zu behalten.
Irrtum 4: "Pflegegrad 1 bringt mir ja sowieso nichts." Ein fataler Irrtum! Auch wenn es bei Pflegegrad 1 noch kein monatliches Pflegegeld für Angehörige gibt, haben Sie vollen Anspruch auf die 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat (also 1.572 Euro im Jahr), auf 4.000 Euro Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung und auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich.
Eine Haushaltshilfe ist oft nur der erste Schritt, um den Alltag im Alter sicherer und komfortabler zu gestalten. Remscheid, mit seiner hügeligen Topografie im Bergischen Land und den vielen traditionellen Altbauten, stellt Senioren oft vor besondere Herausforderungen. Als Spezialisten für Seniorenpflege-Beratung bietet PflegeHelfer24 Ihnen bundesweit und auch in Remscheid ein umfassendes Portfolio an Hilfsmitteln und Dienstleistungen, die sich ideal mit der Haushaltshilfe ergänzen:
Hausnotruf: Die perfekte Ergänzung, wenn die Haushaltshilfe nicht da ist. Mit einem Druck auf den Sender an Ihrem Handgelenk haben Sie sofort Kontakt zu einer Notrufzentrale – 24 Stunden am Tag. Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Basiskosten.
Treppenlift: Viele Häuser in Remscheid haben steile Treppen. Ein Treppenlift gibt Ihnen die Freiheit zurück, alle Etagen Ihres Hauses gefahrlos zu nutzen. Ab Pflegegrad 1 können Sie hierfür einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro (Wohnumfeldverbesserung) von der Pflegekasse erhalten.
Barrierefreier Badumbau: Die alte Badewanne wird oft zur Stolperfalle. Wir beraten Sie zum Umbau in eine barrierefreie, bodengleiche Dusche. Auch hier greift der Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.
Elektromobile: Um die teils steilen Wege in Remscheid zum Einkaufen oder zum Arzt mühelos zu bewältigen, bietet ein Elektromobil ein Höchstmaß an Unabhängigkeit.
24-Stunden-Pflege: Wenn eine stundenweise Haushaltshilfe nicht mehr ausreicht, organisieren wir eine liebevolle Betreuungskraft, die bei Ihnen in Remscheid einzieht und Sie rund um die Uhr im Alltag unterstützt und den Haushalt führt.
Schritt für Schritt zur passenden Haushaltshilfe.
Damit Sie sofort in die Umsetzung kommen können, haben wir für Sie diese praktische Schritt-für-Schritt-Checkliste erstellt:
Pflegegrad prüfen: Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor? Falls nein, sofort bei der Pflegekasse beantragen.
Guthaben abfragen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach, wie hoch Ihr aktuell angespartes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag ist.
Bedarf ermitteln: Überlegen Sie genau, wobei Sie Hilfe benötigen (Putzen, Einkaufen, Wäsche, Begleitung) und wie viele Stunden pro Monat sinnvoll sind.
Anbieter suchen: Kontaktieren Sie den Pflegestützpunkt Remscheid oder Ihre Kasse für eine Liste anerkannter Anbieter nach AnFöVO NRW.
Angebote vergleichen: Rufen Sie 2-3 Anbieter in Remscheid an. Fragen Sie nach dem Stundensatz, den Anfahrtskosten und ob aktuell Kapazitäten frei sind.
Anerkennung bestätigen lassen: Lassen Sie sich vom Anbieter ausdrücklich bestätigen, dass er berechtigt ist, direkt mit der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abzurechnen.
Kennenlerngespräch führen: Die Chemie muss stimmen. Die Haushaltshilfe kommt in Ihre privatesten Räume. Ein erstes, meist kostenloses Kennenlernen ist unerlässlich.
Vertrag prüfen: Achten Sie auf Kündigungsfristen und klare Leistungsbeschreibungen im Dienstleistungsvertrag.
Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn Sie die Direktabrechnung wünschen, unterschreiben Sie das entsprechende Formular beim Anbieter.
Regelmäßige Kontrolle: Prüfen Sie monatlich die Kopien der Rechnungen, um sicherzustellen, dass Ihr Budget von 131 Euro (oder Ihr aufgestocktes Budget durch Umwidmung) nicht ungewollt überschritten wird.
Der 131-Euro-Entlastungsbetrag ist eine äußerst wertvolle Leistung der Pflegeversicherung, die jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. In Remscheid können Sie dieses Budget von jährlich 1.572 Euro hervorragend nutzen, um sich durch eine professionelle Haushaltshilfe im Alltag unterstützen zu lassen. Ob beim Reinigen der Wohnung, beim Einkaufen oder bei der Begleitung zu Terminen – die Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen ist spürbar.
Der wichtigste Schlüssel zum Erfolg ist die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben: Beauftragen Sie in Remscheid ausschließlich Dienstleister, die nach der nordrhein-westfälischen Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) zertifiziert sind. Nur dann ist eine reibungslose Abrechnung mit der Pflegekasse garantiert. Nutzen Sie die Möglichkeit der Abtretungserklärung, um sich bürokratischen Aufwand zu ersparen, und denken Sie daran, ungenutzte Budgets rechtzeitig vor dem 30. Juni des Folgejahres abzurufen.
Mit der richtigen Planung und einem anerkannten Partner an Ihrer Seite bleibt Ihr Zuhause in Remscheid genau das, was es sein soll: Ein Ort der Geborgenheit, an dem Sie Ihren Lebensabend selbstbestimmt und gut versorgt genießen können.
Wichtige Antworten rund um den Entlastungsbetrag in Remscheid