Das Älterwerden, ein plötzlicher Unfall oder eine fortschreitende Erkrankung können das Leben von einem Tag auf den anderen grundlegend verändern. Wenn die eigene Mobilität schwindet oder die häusliche Pflege eines geliebten Angehörigen in Bremen organisiert werden muss, stehen Familien oft vor einer enormen und unerwarteten Herausforderung. Plötzlich fallen Fachbegriffe wie Pflegebett, Elektrorollstuhl, Pflegegrad, Fallpauschale oder Hilfsmittelnummer. In dieser emotional oft belastenden Situation ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und genau zu wissen, welche Schritte nun einzuleiten sind.
Die gute Nachricht ist: Sie sind mit dieser Situation nicht allein. Das deutsche Gesundheitssystem bietet eine umfassende Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, die darauf ausgelegt sind, die Selbstständigkeit zu fördern und die häusliche Pflege drastisch zu erleichtern. Der zentrale Ansprechpartner für die praktische Umsetzung vor Ort ist das Sanitätshaus. Doch wie finden Sie in Bremen das richtige Sanitätshaus? Welche großen Hilfsmittel können Sie mieten statt kaufen? Wie läuft die Lieferung in Ihr Zuhause ab, und vor allem: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse oder die Pflegekasse im Jahr 2026?
Dieser umfassende und detaillierte Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Von der ersten ärztlichen Verordnung über die Auswahl des passenden Rollstuhls oder Pflegebetts bis hin zur Lieferung und Einweisung in Ihren eigenen vier Wänden in Bremen. Wir klären rechtliche Rahmenbedingungen auf, erläutern die aktuellen Zuzahlungsregelungen und geben Ihnen praktische Checklisten an die Hand, damit Sie und Ihre Angehörigen die bestmögliche Versorgung erhalten.
Bevor Sie ein Sanitätshaus in Bremen aufsuchen, ist es wichtig, die Sprache der Kranken- und Pflegekassen zu verstehen. Oft werden die Begriffe Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Alltag synonym verwendet. Juristisch und finanziell gibt es jedoch einen massiven Unterschied, der bestimmt, wer die Kosten für Ihre Versorgung trägt.
Medizinische Hilfsmittel (finanziert durch die Krankenkasse nach SGB V): Hierbei handelt es sich um Geräte und Sachmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Ein klassisches Beispiel ist der Rollstuhl für eine Person, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr laufen kann. Auch Prothesen, Hörgeräte oder orthopädische Schuhe fallen in diese Kategorie. Um ein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, benötigen Sie zwingend eine ärztliche Verordnung (ein Rezept). Ein anerkannter Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich.
Pflegehilfsmittel (finanziert durch die Pflegekasse nach SGB XI): Pflegehilfsmittel dienen einem völlig anderen Zweck. Sie sollen die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Das prominenteste Beispiel für ein technisches Pflegehilfsmittel ist das Pflegebett (sofern es nicht primär der ärztlichen Behandlung dient, dann wäre es ein Krankenbett). Auch ein Patientenlifter oder fest installierte Notrufsysteme wie der Hausnotruf gehören dazu. Zusätzlich gibt es die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen), für die Pflegebedürftige einen monatlichen Zuschuss von 40 Euro erhalten. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist in der Regel das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (1 bis 5).
Wichtig für die Praxis: Ein gutes Sanitätshaus in Bremen kennt diese gesetzlichen Feinheiten genau und übernimmt für Sie die korrekte Beantragung beim jeweils zuständigen Kostenträger. Sie müssen sich also nicht selbst mit den Paragrafen herumschlagen, sollten das Grundprinzip aber verstanden haben, um bei eventuellen Ablehnungen richtig reagieren zu können.
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Viele Angehörige gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Krankenkasse einen Rollstuhl oder ein Pflegebett für den Patienten "kauft". In der Realität funktioniert die Hilfsmittelversorgung in Deutschland bei großen, teuren und langlebigen Produkten fast ausschließlich über ein Miet- beziehungsweise Leihsystem. Man spricht hierbei vom sogenannten Wiedereinsatz.
Wenn Ihr Arzt ein Pflegebett verordnet und die Kasse dieses genehmigt, zahlt die Krankenkasse dem Sanitätshaus eine sogenannte Fallpauschale. Diese Pauschale deckt in der Regel die Bereitstellung des Bettes für einen bestimmten Zeitraum (oft zwei bis vier Jahre) ab. Das Pflegebett bleibt dabei juristisch Eigentum des Sanitätshauses oder der Krankenkasse. Das Sanitätshaus verpflichtet sich im Gegenzug, das Bett zu Ihnen nach Bremen zu liefern, aufzubauen, Sie in die Bedienung einzuweisen und während der gesamten Mietdauer alle notwendigen Reparaturen und sicherheitstechnischen Kontrollen kostenfrei durchzuführen.
Wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt – etwa weil sich der Gesundheitszustand verbessert hat, der Patient in ein stationäres Pflegeheim umzieht oder verstirbt –, holt das Sanitätshaus das Gerät wieder ab. Es wird anschließend professionell gereinigt, desinfiziert, technisch gewartet und an den nächsten Patienten weiterverliehen.
Wann macht ein privater Kauf Sinn? Das Mieten über die Kasse ist der finanzielle Standardweg. Ein privater Kauf eines Pflegebettes oder Rollstuhls ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn Sie ganz spezielle Wünsche haben, die weit über das medizinisch Notwendige hinausgehen. Wenn Sie beispielsweise ein Pflegebett wünschen, das optisch wie ein hochwertiges Designer-Doppelbett aus edlem Eichenholz aussieht, wird die Kasse dies ablehnen, da sie nur für die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung aufkommt. In solchen Fällen können Sie das Hilfsmittel privat kaufen, müssen dann aber auch für Wartung und Reparaturen selbst aufkommen.
Ein herkömmliches Bett stößt bei bettlägerigen oder stark in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen schnell an seine Grenzen. Es ist meist zu niedrig zum Aufstehen und bietet Pflegekräften oder Angehörigen keine ergonomische Arbeitshöhe, was schnell zu massiven Rückenproblemen führt. Hier ist ein spezielles Pflegebett unerlässlich.
Wie bereits erwähnt, regelt § 40 SGB XI die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) prüft, ob das Bett mindestens einen von drei Zwecken erfüllt:
Erleichterung der Pflege: Das Bett lässt sich elektrisch auf die Arbeitshöhe der pflegenden Person hochfahren (meist bis zu 80 cm), sodass eine rückenschonende Körperpflege im Bett möglich ist.
Linderung der Beschwerden: Durch die verstellbare Liegefläche (Kopf- und Fußteil) können Schmerzen gelindert, die Atmung erleichtert oder die Beine hochgelagert werden.
Selbstständigere Lebensführung: Der Patient kann sich durch den integrierten Bettgalgen (Aufrichter) selbstständig im Bett aufsetzen oder durch die Höhenverstellung leichter aus dem Bett aufstehen.
Sanitätshäuser in Bremen bieten verschiedene Modelle an, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Patienten zugeschnitten sind:
Das Standard-Pflegebett: Dies ist das am häufigsten verordnete Modell. Es verfügt über eine viergeteilte, elektrisch verstellbare Liegefläche, ist höhenverstellbar, steht auf feststellbaren Rollen und ist mit absmerkbaren Seitengittern (als Rausfallschutz) sowie einem Bettgalgen ausgestattet.
Das Niederflurbett (Niedrigbett): Dieses Bett ist besonders für Demenzpatienten oder sturzgefährdete Personen geeignet. Es lässt sich elektrisch bis fast auf den Fußboden absenken (oft bis auf 20 cm). Fällt ein Patient nachts aus dem Bett, ist die Fallhöhe so gering, dass schwere Verletzungen vermieden werden. Auf freiheitsentziehende Maßnahmen wie hochgezogene Seitengitter kann so oft verzichtet werden.
Das Schwerlastbett: Für stark übergewichtige Patienten (meist ab 150 kg Körpergewicht) reichen Standardbetten nicht aus. Schwerlastbetten haben verstärkte Motoren, eine breitere Liegefläche (oft 120 cm statt 90 cm) und eine extrem stabile Rahmenkonstruktion.
Das Stehbett: Für Patienten mit bestimmten neurologischen Erkrankungen (z.B. Querschnittslähmung, Multiple Sklerose), die ein regelmäßiges Kreislauftraining benötigen, kann das Bett elektrisch in eine fast aufrechte Position gekippt werden.
Ein Pflegebett wird von der Kasse in der Regel ohne Matratze oder nur mit einer einfachen Standardmatratze geliefert. Wenn der Patient jedoch viele Stunden am Tag im Bett verbringt, besteht ein hohes Risiko für Druckgeschwüre (Dekubitus). In diesem Fall muss der Arzt zusätzlich eine Antidekubitusmatratze (Weichlagerungs- oder Wechseldruckmatratze) verordnen. Diese Spezialmatratzen verteilen den Auflagedruck des Körpers optimal und fördern die Durchblutung der Haut.
Die Lieferung eines Pflegebettes erfolgt direkt durch das Sanitätshaus in Ihr Zuhause. Hier gibt es besonders in Bremen einige lokale Besonderheiten zu beachten. Wer in einem klassischen "Bremer Haus" (den typischen Reihenhäusern in Stadtteilen wie der Neustadt, Findorff, Walle oder Schwachhausen) lebt, kennt die oft extrem schmalen und steilen Treppenaufgänge. Ein massives Pflegebett in das Schlafzimmer im ersten oder zweiten Stock zu transportieren, ist für die Techniker des Sanitätshauses oft Millimeterarbeit.
Wichtig: Klären Sie bereits beim ersten Kontakt mit dem Sanitätshaus in Bremen die räumlichen Gegebenheiten. Messen Sie die Breite der Treppen, Flure und Türen aus. Moderne Pflegebetten lassen sich für den Transport zwar in mehrere Einzelteile zerlegen, dennoch ist ausreichend Platz für den Aufbau im Schlafzimmer zwingend erforderlich. Das Bett muss so stehen, dass es bei der Pflege von mindestens einer Längsseite, idealerweise von beiden Seiten, frei zugänglich ist.
Ein wohnliches Pflegebett für Zuhause.
Wenn das Gehen schwerfällt oder unmöglich wird, ist der Rollstuhl das wichtigste Hilfsmittel, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufrechtzuerhalten. Auch hier ist die Auswahl riesig, und eine fachkundige Beratung durch ein Bremer Sanitätshaus ist unerlässlich, um Fehlversorgungen und damit verbundene Haltungsschäden zu vermeiden.
Der Standardrollstuhl: Er ist das Basismodell der gesetzlichen Krankenkassen. Er besteht meist aus robustem Stahlrohr und ist entsprechend schwer (oft über 18 bis 20 Kilogramm). Er eignet sich hauptsächlich für den kurzzeitigen Transport, beispielsweise von der Wohnung zum Arzt oder für gelegentliche Ausflüge, bei denen der Patient von einer Begleitperson geschoben wird. Für das eigenständige Fahren über längere Strecken ist er aufgrund seines Gewichts zu unhandlich.
Der Leichtgewichtrollstuhl: Er besteht aus Aluminium und wiegt deutlich weniger (ca. 13 bis 15 Kilogramm). Er lässt sich wesentlich leichter im Auto verstauen und vom Patienten selbst über die Greifreifen antreiben. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Leichtgewichtrollstuhl in der Regel dann, wenn der Patient den Rollstuhl eigenständig nutzt und ein Standardrollstuhl aufgrund mangelnder Armkraft nicht bedient werden könnte.
Der Aktivrollstuhl (Adaptivrollstuhl): Dieses Modell wird individuell an die Körpermaße des Fahrers angepasst (Sitzbreite, Sitztiefe, Rückenhöhe, Radsturz). Er ist extrem leicht, wendig und für Menschen gedacht, die dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind und einen aktiven Alltag (Beruf, Sport, Freizeit) bewältigen.
Der Pflegerollstuhl (Multifunktionsrollstuhl): Für schwerstpflegebedürftige Menschen, die keine Körperspannung mehr haben, ist dieser Rollstuhl gedacht. Er verfügt über eine hohe Rückenlehne, Kopfstützen und lässt sich vielfältig in der Sitz- und Rückenneigung verstellen, um den Patienten optimal zu positionieren und Druckstellen zu vermeiden.
Der Elektrorollstuhl: Wenn weder die Kraft in den Armen ausreicht, um einen manuellen Rollstuhl zu bewegen, noch eine Begleitperson dauerhaft zur Verfügung steht, kommt ein Elektrorollstuhl in Frage. Die Beantragung ist komplexer: Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit detailliert begründen, und der Patient muss kognitiv und körperlich (z.B. Sehkraft, Reaktionsvermögen) in der Lage sein, das Fahrzeug sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.
Ein Rollstuhl ist wie ein Paar Schuhe – er muss perfekt passen. Ein professionelles Sanitätshaus wird den Patienten exakt vermessen. Eine zu breite Sitzfläche führt zu einer schiefen Körperhaltung, eine zu schmale Sitzfläche verursacht schmerzhafte Druckstellen an den Oberschenkeln. Auch die Höhe der Fußstützen und Armlehnen muss individuell justiert werden.
Nutzen Sie in Bremen unbedingt die Möglichkeit einer Probefahrt. Testen Sie den Rollstuhl nicht nur auf dem glatten Boden im Sanitätshaus, sondern draußen unter realen Bedingungen. Wie lässt er sich über das Kopfsteinpflaster im Schnoor-Viertel navigieren? Schaffen Sie die leichten Steigungen im Bürgerpark? Passt der Rollstuhl problemlos in die Bremer Straßenbahnen der BSAG? Ein seriöses Sanitätshaus gibt Ihnen die Möglichkeit, das Hilfsmittel im Vorfeld ausgiebig zu testen.
Mit dem Rollstuhl mobil bleiben.
Neben dem Pflegebett und dem Rollstuhl gibt es eine Vielzahl weiterer technischer Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause massiv unterstützen. Viele dieser Produkte können ebenfalls über ein Rezept beim Sanitätshaus bezogen werden.
Patientenlifter: Wenn ein Patient nicht mehr eigenständig stehen kann, ist der Transfer vom Bett in den Rollstuhl für die Pflegeperson ein enormer Kraftakt. Ein elektrischer Patientenlifter übernimmt das Heben des Patienten mithilfe eines speziellen Tragetuchs sicher und rückenfreundlich.
Rollatoren: Der Klassiker unter den Gehhilfen. Achten Sie hier auf Leichtgewicht-Modelle aus Carbon oder Aluminium. Auch hier lohnt sich oft eine kleine private Zuzahlung, um ein wendiges, leichtes Modell zu erhalten, das sich mühelos über Bremer Bordsteinkanten heben lässt.
Badewannenlifter: Ein Gerät, das in die Badewanne gestellt wird und den Patienten elektrisch auf den Wannenboden absenkt und wieder anhebt. Es ermöglicht eine sichere Körperpflege ohne die Gefahr des Ausrutschens.
Treppenlifte: Sie sind kein klassisches Hilfsmittel auf Rezept, gehören aber zur Wohnumfeldverbesserung. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro (pro pflegebedürftiger Person im Haushalt) für den Einbau eines Treppenlifts beantragen.
Hausnotruf: Ein kleines Gerät, das als Armband oder Halskette getragen wird. Im Notfall (z.B. nach einem Sturz) stellt ein Knopfdruck sofort eine Sprechverbindung zu einer 24-Stunden-Notrufzentrale her. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Grundkosten (aktuell 25,50 Euro).
Der bürokratische Weg zum Hilfsmittel wirkt auf den ersten Blick oft einschüchternd. Wenn Sie die Systematik jedoch kennen, ist der Prozess logisch aufgebaut. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
Der erste Weg führt immer zum behandelnden Haus- oder Facharzt. Dieser stellt die medizinische Notwendigkeit fest und stellt eine Verordnung (Muster 16, das klassische rosa Rezept) aus. Es ist extrem wichtig, dass der Arzt die Verordnung so präzise wie möglich ausfüllt. Ein Rezept mit der Aufschrift "Ein Rollstuhl" reicht nicht aus. Es muss beispielsweise heißen: "Leichtgewichtrollstuhl mit Trommelbremse für Begleitperson, Sitzbreite 45 cm, Diagnose: schwere Arthrose beider Kniegelenke, Gehunfähigkeit".
Wichtige Neuerung (Stand 2025/2026): Empfehlung durch Pflegefachkräfte Eine enorme Erleichterung im Gesetzgeber ist § 40 Abs. 6 SGB XI. Pflegefachkräfte dürfen im Rahmen ihrer Beratungseinsätze (z.B. nach § 37.3 SGB XI) nun offizielle Empfehlungen für bestimmte Hilfsmittel (wie Pflegebetten oder Rollatoren) aussprechen. Diese schriftliche, begründete Empfehlung ersetzt in vielen Fällen die ärztliche Verordnung! Die Pflegekasse entscheidet dann direkt auf Basis dieser Empfehlung. Sprechen Sie Ihren Pflegedienst in Bremen aktiv darauf an.
Mit der Verordnung oder der Pflege-Empfehlung gehen Sie zu einem Sanitätshaus Ihrer Wahl in Bremen. Sie haben in Deutschland das Recht auf freie Anbieterwahl, solange das Sanitätshaus einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Das Sanitätshaus berät Sie, wählt das passende Produkt aus und erstellt einen Kostenvoranschlag.
Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag zusammen mit der ärztlichen Verordnung elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ein. Nun prüft die Kasse den Antrag. Bei einfachen Hilfsmitteln (wie einem Standardrollator) erfolgt die Genehmigung oft innerhalb weniger Tage. Bei teuren Hilfsmitteln (wie einem Elektrorollstuhl) schaltet die Kasse häufig den Medizinischen Dienst (MD) ein, der die medizinische Notwendigkeit nochmals prüft. Die gesetzliche Frist für die Kasse zur Entscheidung beträgt in der Regel drei Wochen (fünf Wochen, wenn der MD eingeschaltet wird).
Nach der Genehmigung bestellt das Sanitätshaus das Hilfsmittel oder bereitet ein Modell aus dem eigenen Wiedereinsatz-Lager vor. Es vereinbart mit Ihnen einen Liefertermin. Bei der Auslieferung bei Ihnen zu Hause in Bremen muss zwingend eine ausführliche, verständliche Einweisung in die Handhabung des Gerätes erfolgen. Lassen Sie sich alle Funktionen (z.B. die Bremsen des Rollstuhls oder die Notabsenkung des Pflegebettes) genau zeigen und probieren Sie diese im Beisein des Technikers selbst aus.
Krankenkassen lehnen Anträge gelegentlich ab, oft mit der Begründung, das Hilfsmittel sei "nicht ausreichend wirtschaftlich" oder "medizinisch nicht zwingend erforderlich". Akzeptieren Sie dies nicht ungeprüft! Sie haben das Recht, innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einzulegen. Bitten Sie in diesem Fall Ihren Arzt um eine ausführlichere schriftliche Stellungnahme, warum genau dieses spezielle Hilfsmittel für Sie unverzichtbar ist. Die Erfolgsquoten bei gut begründeten Widersprüchen sind hoch.
Der erste Schritt ist das Rezept.
Ein zentrales Thema für alle Betroffenen sind die Kosten. Auch wenn die Kranken- oder Pflegekasse das Hilfsmittel bewilligt, bedeutet das nicht immer, dass es für Sie völlig kostenlos ist. Man muss zwischen der gesetzlichen Zuzahlung und der wirtschaftlichen Aufzahlung unterscheiden.
Für alle Hilfsmittel, die über die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet werden, ist vom Gesetzgeber eine Zuzahlung vorgeschrieben. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Kostet das Hilfsmittel weniger als 5 Euro, zahlen Sie den tatsächlichen Preis.
Ein Rechenbeispiel: Genehmigt die Kasse einen Rollstuhl für 600 Euro, lägen 10 Prozent bei 60 Euro. Da die Zuzahlung aber auf maximal 10 Euro gedeckelt ist, zahlen Sie an das Sanitätshaus exakt 10 Euro. Diese Zuzahlung wird direkt an das Sanitätshaus entrichtet, welches das Geld an die Krankenkasse weiterleitet.
Die Krankenkasse zahlt immer nur für eine Versorgung, die "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. Das bedeutet: Sie bekommen ein Kassenmodell, das seinen Zweck erfüllt, aber keinen Luxus bietet. Wenn Sie sich im Sanitätshaus für ein höherwertiges Modell entscheiden (z.B. einen Rollator aus ultraleichtem Carbon statt aus schwerem Stahl, oder einen Rollstuhl in einer bestimmten Sonderfarbe), müssen Sie die Differenz zwischen dem Preis des Kassenmodells (der Fallpauschale) und dem Preis Ihres Wunschmodells selbst tragen. Dies nennt man wirtschaftliche Aufzahlung. Das Sanitätshaus muss Sie im Vorfeld transparent darüber aufklären und Ihnen stets ein aufzahlungsfreies Kassenmodell anbieten.
Um Versicherte finanziell nicht zu überfordern, gibt es eine gesetzliche Belastungsgrenze. Im Jahr 2026 liegt diese bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke (die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind) sinkt diese Grenze auf 1 Prozent.
Beispiel für ein Rentner-Ehepaar in Bremen 2026: Angenommen, das gemeinsame jährliche Bruttoeinkommen (Rente) abzüglich der gesetzlichen Freibeträge für Ehepartner beträgt 15.000 Euro. Die Belastungsgrenze von 2 Prozent läge bei 300 Euro. Sobald das Ehepaar im laufenden Kalenderjahr 300 Euro für Rezeptgebühren, Krankenhausaufenthalte und Hilfsmittel-Zuzahlungen ausgegeben hat, kann es bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Für den Rest des Jahres fallen dann keine gesetzlichen Zuzahlungen (die 10 Euro) mehr an. Tipp: Sammeln Sie ab dem 1. Januar penibel alle Quittungen aus der Apotheke und dem Sanitätshaus!
Für Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter gilt pauschal der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 als Berechnungsgrundlage, was zu einer deutlich niedrigeren Belastungsgrenze (ca. 135 Euro regulär, ca. 67 Euro für chronisch Kranke im Jahr 2026) führt.
Der Dschungel aus Anträgen, Kassen und Sanitätshäusern kann überfordernd sein. In Bremen haben Sie jedoch den großen Vorteil eines hervorragend ausgebauten Beratungsnetzwerks. Die Pflegestützpunkte Land Bremen sind neutrale, unabhängige und für Sie völlig kostenlose Beratungsstellen. Sie werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen sowie dem Land Bremen finanziert.
Egal, ob Sie im Bremer Norden, im Zentrum oder im Süden wohnen, es gibt wohnortnahe Anlaufstellen:
Pflegestützpunkt Bremen-Nord (Vegesack): Ideal für Bürger aus Vegesack, Blumenthal oder Burglesum.
Pflegestützpunkt Bremen-Mitte/Östliche Vorstadt (Berliner Freiheit): Die zentrale Anlaufstelle für die Innenstadt, die Vahr und Schwachhausen.
Pflegestützpunkt Bremen-Süd (Huckelriede): Zuständig für die Neustadt, Huchting, Kattenturm und umliegende Quartiere.
Die speziell geschulten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater helfen Ihnen nicht nur bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel, sondern unterstützen Sie auch ganz konkret beim Ausfüllen der Anträge, bei der Kommunikation mit dem Amt für Soziale Dienste oder bei der Einlegung eines Widerspruchs. Sie können telefonisch, per E-Mail oder persönlich (auch im Rahmen eines Hausbesuchs) Kontakt aufnehmen. Weitere Informationen und die genauen Kontaktdaten finden Sie auf dem offiziellen Serviceportal der Stadt Bremen unter dem Stichwort "Pflegestützpunkt".
Beratung durch den Pflegestützpunkt hilft.
Die Wahl des Sanitätshauses ist eine Vertrauensfrage. Da Sie bei gemieteten Hilfsmitteln über Jahre hinweg an diesen Dienstleister gebunden sind, sollten Sie Ihre Entscheidung sorgfältig treffen. Achten Sie auf folgende Punkte, wenn Sie ein Sanitätshaus in Bremen auswählen:
Räumliche Nähe und Hausbesuche: Bietet das Sanitätshaus Hausbesuche in Ihrem Bremer Stadtteil an? Ein gutes Sanitätshaus kommt zu Ihnen nach Hause, um die Wohnverhältnisse auszumessen (passen Pflegebett und Rollstuhl durch die Türen?) und die Hilfsmittel vor Ort anzupassen.
Umfassende Beratung ohne Zeitdruck: Nimmt sich das Personal Zeit für Sie? Werden Ihnen die Unterschiede zwischen einem aufzahlungsfreien Kassenmodell und einem Premium-Modell transparent und ohne Verkaufsdruck erklärt?
Probefahrt und Testmöglichkeiten: Dürfen Sie den Rollstuhl, das Elektromobil oder den Rollator vor der Beantragung ausgiebig testen?
Schneller Reparaturservice und Notdienst: Das ist ein kritischer Punkt! Was passiert, wenn der Motor des Pflegebettes am Freitagabend in Bremen-Hemelingen ausfällt und das Bett in einer aufrechten Position feststeckt? Bietet das Sanitätshaus einen Wochenend-Notdienst für lebenserhaltende oder dringend notwendige Hilfsmittel an?
Abrechnungsservice: Übernimmt das Sanitätshaus die komplette Kommunikation und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, sodass Sie sich um den Papierkram nicht kümmern müssen?
Zertifizierung: Achten Sie darauf, dass das Sanitätshaus präqualifiziert ist, also die offiziellen Qualitätsstandards der Krankenkassen erfüllt.
Die Beschaffung von Rollstuhl, Pflegebett und Co. ist ein enorm wichtiger Schritt, um die Pflege zu Hause zu sichern. Doch technische Hilfsmittel sind oft nur ein Baustein in einem umfassenden Pflegekonzept. Wenn die Pflegebedürftigkeit steigt, reicht die technische Unterstützung allein oft nicht mehr aus. Dann stellt sich die Frage nach einer ambulanten Pflege, einer stundenweisen Alltagshilfe oder sogar einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause.
Als Spezialist für Seniorenpflege-Beratung und -Organisation steht Ihnen PflegeHelfer24 bundesweit zur Seite. Wir betrachten Ihre Situation ganzheitlich. Während das Sanitätshaus vor Ort in Bremen die Hardware liefert, beraten wir Sie zu ergänzenden Dienstleistungen wie der Installation eines Hausnotrufs, der Planung eines barrierefreien Badumbaus oder der Organisation von Pflegekräften, die Ihre Angehörigen liebevoll und professionell im Alltag unterstützen.
Die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Pflegebetten in Bremen folgt klaren gesetzlichen Vorgaben, die darauf ausgelegt sind, Pflegebedürftigen ein würdevolles und möglichst selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie sich merken sollten:
Unterscheiden Sie die Kassen: Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl) auf ärztliches Rezept zur Sicherung des Behandlungserfolgs. Die Pflegekasse zahlt Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett) zur Erleichterung der Pflege bei vorhandenem Pflegegrad.
Mieten ist der Standard: Große Hilfsmittel werden über Fallpauschalen vom Sanitätshaus gemietet. Das Sanitätshaus bleibt Eigentümer und ist für Wartung und Reparatur zuständig.
Nutzen Sie lokale Beratung: Die Pflegestützpunkte im Land Bremen (z.B. in Vegesack, Mitte oder Huckelriede) bieten kostenlose, neutrale Hilfe bei der Antragsstellung.
Achten Sie auf die Zuzahlung: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze (2 % oder 1 % des Einkommens) erreicht haben, um sich befreien zu lassen. Mehrkosten entstehen nur, wenn Sie sich bewusst für ein Premium-Modell entscheiden.
Wählen Sie das Sanitätshaus weise: Achten Sie auf Hausbesuche, Reparaturnotdienste und transparente Beratung vor Ort in Bremen.
Lassen Sie sich von Formularen und Kostenvoranschlägen nicht entmutigen. Mit dem richtigen ärztlichen Attest, einem kompetenten Sanitätshaus an Ihrer Seite und dem Wissen aus diesem Leitfaden werden Sie die bestmögliche Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen sicherstellen.
Die wichtigsten Antworten rund um Pflegebetten, Rollstühle und die Kostenübernahme kurz für Sie zusammengefasst.