Ein plötzlicher Sturz, eine unerwartete Diagnose, die Rückkehr aus dem Krankenhaus oder einfach die zunehmenden körperlichen Herausforderungen des Alters – der Bedarf an medizinischen Hilfsmitteln tritt in den meisten Familien unvorhergesehen auf. Wenn ein geliebter Mensch plötzlich auf einen Rollstuhl, ein Pflegebett oder andere unterstützende Maßnahmen angewiesen ist, stehen Angehörige vor einem Berg an organisatorischen Aufgaben. Für Senioren und deren Familien in Erlangen und Umgebung drängen sich dann sofort konkrete Fragen auf: Wo finde ich ein verlässliches Sanitätshaus in meiner Nähe? Zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse für die teuren Geräte? Und ist es sinnvoller, einen Rollstuhl zu mieten oder privat zu kaufen?
Die gute Nachricht ist: Das deutsche Gesundheitssystem bietet über die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eine umfassende Versorgung mit Hilfsmitteln. Sie müssen diese finanziellen Lasten in der Regel nicht alleine tragen. Dennoch gleicht der Weg durch den Dschungel aus ärztlichen Verordnungen, Kostenvoranschlägen, Genehmigungsverfahren und dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis oft einem Hindernislauf. Genau hier kommt die Wahl des richtigen Sanitätshauses ins Spiel. Ein kompetenter lokaler Partner übernimmt nicht nur die Lieferung und Montage, sondern fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen Ihnen, dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse.
Dieser umfassende Ratgeber beleuchtet detailliert, wie Sie die Versorgung mit großen Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Rollstühlen und Elektromobilen in Erlangen optimal organisieren. Wir erklären Ihnen die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Jahres 2026, zeigen die Unterschiede zwischen Krankenkasse und Pflegekasse auf und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand, damit die häusliche Pflege sicher und komfortabel gelingt.
Erlangen bietet als renommierter Medizin- und Universitätsstandort eine hervorragende Infrastruktur im Bereich der Gesundheitsversorgung. Über das gesamte Stadtgebiet verteilt – von der belebten Innenstadt rund um die Goethestraße über den modernen Röthelheimpark bis hin zu den Gewerbegebieten wie dem Wetterkreuz oder der Tennenloher Straße – finden sich spezialisierte Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten. Doch Sanitätshaus ist nicht gleich Sanitätshaus. Während sich manche Filialen eher auf kleine Bandagen, Kompressionsstrümpfe und freiverkäufliche Alltagshilfen konzentrieren, verfügen andere über große Logistikzentren und spezialisierte Reha-Techniker, die für die Auslieferung und Wartung von Schwergewichten wie Pflegebetten und Elektrorollstühlen ausgebildet sind.
Wenn Sie ein großes medizinisches Hilfsmittel benötigen, sollten Sie gezielt nach einem Sanitätshaus mit einer starken Abteilung für Rehabilitationstechnik (Reha-Technik) suchen. Diese Betriebe zeichnen sich dadurch aus, dass sie Hausbesuche in Erlangen, Büchenbach, Bruck oder auch im Erlanger Umland anbieten. Gerade bei immobilen Senioren ist es unerlässlich, dass der Techniker das Wohnumfeld vor Ort begutachtet. Passt der Rollstuhl durch die Türen der Altbauwohnung? Ist das Treppenhaus breit genug für den Transport des Pflegebettes? Solche Fragen lassen sich nur durch einen persönlichen Vor-Ort-Termin klären.
Ein exzellentes Sanitätshaus erkennen Sie zudem an seinem Servicegedanken: Es nimmt Ihnen die Bürokratie ab. Sobald Sie das ärztliche Rezept einreichen, erstellt das Fachpersonal den Kostenvoranschlag, reicht diesen elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ein und kümmert sich um die Genehmigung. Sie müssen im Idealfall nur noch den Liefertermin vereinbaren und die gesetzliche Zuzahlung leisten.
Eine der häufigsten Fragen von Angehörigen lautet: "Müssen wir das Pflegebett jetzt für mehrere tausend Euro kaufen?" Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Nein. Große und teure Hilfsmittel wie Pflegebetten, Standardrollstühle, Patientenlifter oder Rollatoren werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht gekauft und an den Patienten verschenkt, sondern leihweise zur Verfügung gestellt.
Dieses System basiert auf sogenannten Fallpauschalen. Das bedeutet: Die Krankenkasse schließt mit dem Sanitätshaus in Erlangen einen Vertrag ab und zahlt einen festen Betrag für einen bestimmten Zeitraum (oft zwei bis vier Jahre). Für diese Pauschale muss das Sanitätshaus das Hilfsmittel liefern, aufbauen, bei Defekten reparieren und am Ende der Nutzungsdauer wieder abholen. Das Hilfsmittel bleibt rechtlich Eigentum des Sanitätshauses oder der Krankenkasse. Für Sie als Patient oder Angehöriger hat dieses Miet-Modell immense Vorteile:
Keine hohen Anschaffungskosten: Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.
Rundum-Sorglos-Paket: Geht der Motor des Pflegebettes kaputt oder hat der Rollstuhl einen Platten, kommt der Techniker des Sanitätshauses kostenfrei zu Ihnen nach Hause und repariert den Schaden.
Einfache Rückgabe: Wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt – etwa weil sich der Gesundheitszustand gebessert hat oder der Patient verstorben ist – wird es unkompliziert wieder abgeholt. Sie müssen sich nicht um den Weiterverkauf kümmern.
Die Kehrseite der Medaille: Gebrauchte Hilfsmittel Da die Krankenkassen wirtschaftlich handeln müssen, haben Versicherte in der Regel keinen Anspruch auf ein fabrikneues Gerät. Es ist gängige Praxis und gesetzlich legitimiert, dass Sanitätshäuser aufbereitete, gebrauchte Hilfsmittel aus ihrem Pool (dem sogenannten Wiedereinsatzlager) ausliefern. Viele Menschen haben zunächst hygienische Bedenken, wenn sie hören, dass sie ein gebrauchtes Pflegebett erhalten. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Die Aufbereitung unterliegt den extrem strengen Vorgaben des Medizinproduktegesetzes (MPG) beziehungsweise der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Jedes Bett und jeder Rollstuhl wird vor der erneuten Auslieferung thermisch und chemisch desinfiziert, mechanisch gewartet und einer strengen elektrischen Sicherheitsprüfung (nach DGUV V3) unterzogen. Sie erhalten ein technisch und hygienisch einwandfreies Gerät.
Wer dennoch auf ein ganz bestimmtes Design-Pflegebett in Holzoptik besteht, das perfekt zur heimischen Schlafzimmereinrichtung passt, oder einen hochmodernen Karbon-Rollstuhl wünscht, der über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgeht, muss diesen privat kaufen. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse höchstens einen Zuschuss in Höhe der vertraglichen Fallpauschale, und Sie tragen die Mehrkosten (die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung) selbst.
Ein modernes Pflegebett bietet Sicherheit und spürbaren Komfort.
Ein Pflegebett ist weit mehr als nur ein Ort zum Schlafen. Es ist der zentrale Lebensmittelpunkt für stark pflegebedürftige Menschen und gleichzeitig das wichtigste Arbeitsgerät für pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Ehebett oder Seniorenbett zeichnet sich ein zertifiziertes Pflegebett durch mehrere unverzichtbare Funktionen aus:
Elektrische Höhenverstellbarkeit: Die gesamte Liegefläche lässt sich per Knopfdruck nach oben und unten fahren. Das ermöglicht dem Patienten ein leichteres Ein- und Aussteigen. Für die Pflegekraft ist diese Funktion essenziell, um die Körperpflege oder das Wechseln von Inkontinenzmaterial in einer rückenschonenden Arbeitshöhe durchzuführen.
Verstellbarer Lattenrost: Das Kopf- und Rückenteil sowie das Fußteil können elektrisch stufenlos angewinkelt werden. Dies erleichtert das Essen im Bett, das Lesen und die Atmung. Das Hochlagern der Beine fördert zudem den venösen Blutrückfluss und beugt Thrombosen vor.
Seitengitter: Integrierte, hochklappbare Seitengitter schützen unruhige Patienten vor einem nächtlichen Herausfallen. Wichtiger rechtlicher Hinweis: Das beidseitige Hochziehen der Gitter gegen den Willen des Patienten gilt als freiheitsentziehende Maßnahme und erfordert eine richterliche Genehmigung, es sei denn, der Patient wünscht dies ausdrücklich zu seinem eigenen Schutz.
Aufrichter (Bettgalgen): Ein an der Kopfseite montierter Triangel-Griff hilft dem Patienten, sich aus eigener Kraft im Bett aufzurichten oder die Position zu verändern.
In der Praxis wird oft vom "Pflegebett" gesprochen, rechtlich gesehen gibt es jedoch einen gravierenden Unterschied, der davon abhängt, wer die Kosten trägt: die Krankenkasse oder die Pflegekasse.
Das Krankenbett (Kostenübernahme durch die Krankenkasse nach § 33 SGB V): Sie müssen keinen Pflegegrad haben, um ein solches Bett zu erhalten! Die Krankenkasse ist zuständig, wenn das Bett benötigt wird, um den Erfolg einer medizinischen Krankenbehandlung zu sichern oder eine drohende Behinderung auszugleichen. Ein klassisches Beispiel: Ein Senior in Erlangen wird nach einer schweren Hüftoperation aus dem Waldkrankenhaus entlassen. Er hat keinen Pflegegrad, kann aber aus seinem tiefen, normalen Bett nicht mehr aufstehen. Der behandelnde Arzt stellt ein Rezept über ein "behindertengerechtes Bett" aus. Die Krankenkasse übernimmt die Mietkosten.
Das Pflegebett (Kostenübernahme durch die Pflegekasse nach § 40 SGB XI): Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor und steht die dauerhafte Pflege im Vordergrund, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Das Bett gilt dann als technisches Pflegehilfsmittel. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt, wenn das Bett mindestens einen der folgenden Zwecke erfüllt: 1. Es erleichtert die Pflege durch die Angehörigen oder den Pflegedienst erheblich. 2. Es lindert die Beschwerden des Pflegebedürftigen. 3. Es ermöglicht dem Pflegebedürftigen eine selbständigere Lebensführung.
In der Praxis müssen Sie sich über diese Unterscheidung glücklicherweise nicht allzu viele Gedanken machen. Ein gutes Sanitätshaus in Erlangen prüft die Verordnung und reicht den Antrag automatisch bei der richtigen Stelle (Kranken- oder Pflegekasse, die meist unter demselben Dach agieren) ein.
Neben dem Standard-Pflegebett gibt es Situationen, die spezielle Lösungen erfordern. Für Demenzpatienten, die nachts unruhig sind und das Bett verlassen wollen ("Bettflucht"), stellen herkömmliche Seitengitter eine massive Verletzungsgefahr dar, da die Patienten oft versuchen, darüber zu klettern und dann aus noch größerer Höhe stürzen. Hier ist ein Niederflurbett (Niedrigstbett) die optimale Lösung. Die Liegefläche lässt sich bei diesen Modellen bis auf wenige Zentimeter über dem Fußboden absenken. Legt man zusätzlich eine weiche Sturzmatte vor das Bett, ist der Patient bei einem nächtlichen Herausrollen vor Verletzungen geschützt, ohne dass freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet werden müssen.
Für stark übergewichtige Menschen (Adipositas) bieten Sanitätshäuser sogenannte Schwerlastbetten an. Diese sind breiter (z. B. 120 cm statt der üblichen 90 cm) und verfügen über verstärkte Motoren und Rahmen, die ein Patientengewicht von 200 Kilogramm oder mehr sicher tragen können.
Ein Pflegebett wird vom Sanitätshaus grundsätzlich mit einer einfachen Standard-Pflegematratze geliefert. Diese ist mit einem abwaschbaren, flüssigkeitsabweisenden Bezug (Inkontinenzbezug) ausgestattet. Für Patienten, die noch mobil sind und das Bett nur zum Schlafen nutzen, ist diese Matratze völlig ausreichend.
Verbringt ein Senior jedoch den Großteil des Tages im Bett (Bettlägerigkeit), entsteht ein extrem hohes Risiko für Druckgeschwüre, sogenannte Dekubiti. Ein Dekubitus ist eine schmerzhafte, schwer heilende Wunde, die durch anhaltenden Druck auf dieselben Hautstellen (oft an Fersen, Steißbein oder Schulterblättern) entsteht. Um dies zu verhindern, muss der Arzt zwingend eine Antidekubitusmatratze separat auf dem Rezept verordnen. Hierbei gibt es zwei Hauptsysteme, die das Sanitätshaus anpassen kann:
Weichlagerungsmatratzen: Diese bestehen aus speziellen, hochwertigen Schaumstoffen (z. B. Kaltschaum mit Würfelstruktur oder viskoelastischem Memory-Schaum), die das Körpergewicht optimal verteilen und den Auflagedruck minimieren.
Wechseldruckmatratzen: Dies sind aktive Systeme. Die Matratze besteht aus vielen Luftkammern, die an einen kleinen, flüsterleisen elektrischen Kompressor angeschlossen sind. Der Kompressor pumpt die Kammern in einem bestimmten Rhythmus abwechselnd auf und entlüftet sie wieder. Dadurch wird die Haut des Patienten kontinuierlich be- und entlastet.
Lassen Sie sich hierzu unbedingt von den Wundexperten oder Reha-Technikern des Erlanger Sanitätshauses ausführlich beraten. Die Wahl des falschen Matratzensystems kann fatale gesundheitliche Folgen haben.
Mit einem Leichtgewichtrollstuhl gewinnen Sie im Alltag deutlich an Mobilität.
Wenn die Beine nicht mehr tragen, ist der Rollstuhl das wichtigste Hilfsmittel, um am sozialen Leben teilzunehmen – sei es für einen Arztbesuch in den Erlanger Arcaden, einen Spaziergang durch den Schlossgarten oder einfach, um sich sicher in der eigenen Wohnung zu bewegen. Doch Rollstuhl ist keinesfalls gleich Rollstuhl. Wer im Sanitätshaus einfach "einen Rollstuhl" verlangt, wird schnell merken, wie komplex die Materie ist. Die Krankenkassen unterscheiden grob zwischen folgenden Kategorien, die im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes genau definiert sind:
Er ist das Basismodell und wird meist aus robustem Stahlrohr gefertigt. Dementsprechend schwer ist er (oft um die 20 Kilogramm). Der Standardrollstuhl eignet sich in erster Linie für kurzzeitige Transporte, etwa um den Patienten vom Bett ins Badezimmer zu schieben oder für die Fahrt vom Krankenzimmer zum Taxi. Für den dauerhaften Selbstantrieb durch den Patienten ist er aufgrund seines hohen Gewichts ungeeignet. Auch für Angehörige ist das Verladen eines Standardrollstuhls in den Kofferraum eines Autos ein wahrer Kraftakt.
Dies ist heute der gängigste Rollstuhl für Senioren, die dauerhaft auf eine Gehhilfe angewiesen sind, aber noch eine gewisse Eigenmobilität besitzen. Er besteht aus leichtem Aluminium und wiegt meist zwischen 13 und 15 Kilogramm. Er lässt sich mit wenigen Handgriffen zusammenfalten, die Antriebsräder können oft durch ein Steckachsen-System per Knopfdruck abgenommen werden. Das macht ihn zum idealen Begleiter für Ausflüge. Die Krankenkasse zahlt diesen Rollstuhl problemlos, wenn der Arzt ihn verordnet. Achten Sie darauf, dass auf dem Rezept explizit "Leichtgewichtrollstuhl" steht.
Wenn ein Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Oberkörper selbstständig aufrecht zu halten (z. B. nach einem schweren Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Demenz), reicht ein normaler Rollstuhl nicht aus. Der Patient würde in sich zusammensacken oder zur Seite kippen. Hier kommt der Pflegerollstuhl zum Einsatz. Er ist stark gepolstert, verfügt über eine hohe Rückenlehne mit Kopfstütze und spezielle Seitenpelotten zur Stabilisierung des Rumpfes. Das wichtigste Merkmal ist die Sitzkantelung: Die gesamte Sitzeinheit kann nach hinten geneigt werden. So kann der Patient in eine halbliegende Ruheposition gebracht werden, was den Druck auf das Gesäß massiv verringert und für Entspannung sorgt. Diese Modelle sind sehr groß und schwer; sie werden primär im häuslichen Umfeld oder in Pflegeheimen genutzt.
Bieten weder die Beine noch die Arme genügend Kraft, um einen manuellen Rollstuhl fortzubewegen, ist ein Elektrorollstuhl (E-Rolli) das Mittel der Wahl, um die Selbstständigkeit zu bewahren. Gesteuert wird er über einen Joystick an der Armlehne. Die Beantragung eines Elektrorollstuhls ist deutlich komplexer. Die Krankenkasse prüft sehr genau, ob der Patient geistig und körperlich in der Lage ist, das motorisierte Gefährt sicher im Straßenverkehr (bzw. auf Gehwegen) zu führen. Oft verlangt der Medizinische Dienst (MD) eine Stellungnahme oder das Sanitätshaus muss eine begleitete Probefahrt durchführen und dokumentieren. Es gibt reine Zimmer-Elektrorollstühle (sehr wendig) und Modelle für den Außenbereich (größere Reifen, stärkere Batterien, Beleuchtung nach StVO).
Ein Rollstuhl ist wie ein Paar Schuhe – er muss exakt passen. Ein seriöses Sanitätshaus in Erlangen wird Ihnen niemals einfach einen Rollstuhl aus dem Lager übergeben, ohne vorher Maß zu nehmen. Sitzt der Patient im Rollstuhl, werden vor allem drei Werte ermittelt:
Sitzbreite: Zwischen den Oberschenkeln und den Seitenteilen des Rollstuhls sollte auf beiden Seiten noch eine flache Hand passen (ca. 2 cm Platz). Ist der Rollstuhl zu eng, drohen schmerzhafte Druckstellen und Scheuerwunden an den Hüften. Ist er zu breit, sitzt der Patient schief, die Wirbelsäule verkrümmt sich, und das Erreichen der Greifreifen zum Selbstfahren wird extrem mühsam.
Sitztiefe: Die Sitzfläche sollte so lang sein, dass der Oberschenkel gut aufliegt, aber in der Kniekehle noch etwa zwei bis drei Fingerbreit Platz bis zur Sitzkante bleiben. Eine zu lange Sitzfläche klemmt die Blutgefäße in den Kniekehlen ab.
Unterschenkellänge: Daran wird die Höhe der Fußstützen angepasst. Die Oberschenkel müssen waagerecht auf dem Sitzkissen aufliegen, die Füße im rechten Winkel auf den Rasten stehen.
Elektromobile erleichtern den täglichen Einkauf und wichtige Arztbesuche.
Neben Bett und Rollstuhl gibt es weitere essenzielle Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern. Während klassische Sanitätshäuser in Erlangen Sie hervorragend mit Rollstühlen und Pflegebetten versorgen können, bedarf es bei anderen Anschaffungen oft spezialisierter, überregionaler Anbieter.
Elektromobile (Seniorenscooter): Sie sind ideal für Senioren, die noch kurze Strecken laufen können, aber für den Einkauf oder den Weg zum Arzt in der Erlanger Innenstadt eine Fahrhilfe benötigen. Elektromobile mit 6 km/h können unter bestimmten Voraussetzungen vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. Modelle mit 10 oder 15 km/h gelten oft als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und müssen meist privat finanziert werden.
Badewannenlifte: Die tägliche Körperpflege ist ein Grundbedürfnis. Ein Badewannenlift wird in die vorhandene Wanne gestellt. Der Patient setzt sich auf den Sitz auf Höhe des Wannenrandes und wird per wasserdichter Handbedienung sanft auf den Wannenboden hinabgelassen. Dieses Hilfsmittel ist im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und wird bei entsprechender ärztlicher Verordnung von der Kasse übernommen.
Treppenlifte und barrierefreier Badumbau: Wenn das Schlafzimmer im ersten Stock liegt, wird die Treppe im eigenen Haus schnell zum unüberwindbaren Hindernis. Ein Treppenlift ist ein fest verbautes System und gilt daher nicht als klassisches Hilfsmittel, das man auf Rezept in der Apotheke oder im Sanitätshaus bekommt. Die Krankenkasse zahlt hierfür nicht! Stattdessen ist die Pflegekasse zuständig. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können Sie einen Antrag auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) stellen. Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau eines Treppenliftes oder den Umbau der Wanne zur bodengleichen Dusche mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Leben zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt (z. B. ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad), verdoppelt sich der Zuschuss auf bis zu 8.000 Euro. Für solche Projekte empfiehlt es sich, spezialisierte Dienstleister und Pflegeberatungen hinzuzuziehen, die den gesamten Prozess von der Beantragung bis zur Montage koordinieren.
Die Finanzierung von Hilfsmitteln ist ein Thema, das viele Familien verunsichert. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Zuzahlung. Für jedes Hilfsmittel, das von der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung genehmigt wird, müssen volljährige Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung aus eigener Tasche leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Da Pflegebetten und Rollstühle in der Anschaffung oder Miete fast immer teurer als 100 Euro sind, zahlen Sie in der Praxis in der Regel exakt 10 Euro Zuzahlung pro Gerät an das Sanitätshaus.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Eine Ausnahme bilden Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Hier übernimmt die Pflegekasse (ab Pflegegrad 1) die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat. Viele Sanitätshäuser und spezialisierte Online-Anbieter bieten sogenannte "Pflegeboxen" an, die monatlich direkt zu Ihnen nach Erlangen geliefert werden, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen.
Die Zuzahlungsbefreiung – Wichtige Regelungen für 2026: Gerade kranke und pflegebedürftige Senioren benötigen oft viele Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie und Hilfsmittel. Damit die Zuzahlungen nicht zur finanziellen Überforderung werden, hat der Gesetzgeber die sogenannte Belastungsgrenze (§ 62 SGB V) eingeführt. Sie müssen pro Kalenderjahr maximal 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leisten. Sobald Sie diese Grenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres 2026 stellen.
Für Menschen, die wegen derselben schweren Krankheit in Dauerbehandlung sind (sogenannte schwerwiegend chronisch Kranke), sinkt diese Belastungsgrenze sogar auf 1 Prozent. Um diesen Status zu erhalten, muss Ihr Hausarzt eine entsprechende Bescheinigung ausfüllen.
Ein extrem wichtiger Hinweis für die Berechnung im Jahr 2026: Immer wieder herrscht Unsicherheit darüber, ob das monatliche Pflegegeld, das pflegende Angehörige erhalten, als Einkommen zählt und somit die Belastungsgrenze in die Höhe treibt. Die klare Antwort lautet: Nein! Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und wird bei der Ermittlung der maßgeblichen Bruttoeinnahmen für die Zuzahlungsbefreiung nicht angerechnet. Es fließen lediglich Renten, Pensionen, Mieteinnahmen oder Zinserträge in die Berechnung ein.
Achtung zum Jahreswechsel: Eine Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur für das jeweilige Kalenderjahr. Eine Befreiung aus dem Jahr 2025 ist im Jahr 2026 nicht mehr gültig. Sammeln Sie daher ab dem 1. Januar 2026 konsequent alle Quittungen aus der Apotheke, dem Krankenhaus und dem Sanitätshaus.
Der Weg zum richtigen Hilfsmittel beginnt immer mit dem ärztlichen Rezept.
Damit Sie schnell und unkompliziert an das benötigte Pflegebett oder den Rollstuhl kommen, sollten Sie strukturiert vorgehen. Hier ist der bewährte Ablaufplan:
Der Arztbesuch: Suchen Sie Ihren Hausarzt oder den behandelnden Facharzt (z. B. Orthopäden oder Neurologen) in Erlangen auf. Schildern Sie genau die Probleme im Alltag. Der Arzt stellt ein Rezept (Muster 16, das rosafarbene Formular) aus. Wichtig: Das Rezept muss so präzise wie möglich sein. "Ein Rollstuhl" reicht oft nicht. Es sollte eine genaue Diagnose (z. B. "Gehunfähigkeit bei fortgeschrittener Arthrose") und die genaue Spezifikation ("Leichtgewichtrollstuhl mit Trommelbremse für Begleitperson") enthalten. Wenn möglich, sollte der Arzt direkt die 7-stellige Hilfsmittelnummer aus dem GKV-Verzeichnis notieren.
Das Sanitätshaus kontaktieren: Gehen Sie mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus Ihrer Wahl. Denken Sie daran: Sie haben in Deutschland das Recht auf freie Dienstleisterwahl (Wahlrecht des Versicherten). Sie müssen nicht das Sanitätshaus nehmen, das Ihnen ein Krankenhaus vielleicht aufdrängen möchte. Klären Sie ab, ob das Sanitätshaus Vertragspartner Ihrer spezifischen Krankenkasse ist.
Beratung und Aufmaß: Der Reha-Techniker berät Sie, nimmt die Körpermaße des Patienten und klärt die wohnlichen Gegebenheiten (Stockwerk, Aufzug, Türbreiten) ab.
Kostenvoranschlag und Genehmigung: Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag samt Rezept bei der Krankenkasse ein. Nun heißt es abwarten. Die Kasse hat gesetzliche Fristen (meist drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen), um über den Antrag zu entscheiden.
Lieferung und Einweisung: Nach der Genehmigung vereinbart das Sanitätshaus einen Liefertermin. Das Pflegebett wird bei Ihnen zu Hause aufgebaut. Wichtig: Unterschreiben Sie den Lieferschein erst, wenn Sie eine ausführliche, verständliche Einweisung in die Bedienung (z. B. der Fernbedienung des Bettes oder der Bremsen des Rollstuhls) erhalten haben.
Es kommt leider immer wieder vor, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel ablehnen – oft mit der Begründung, es sei "nicht medizinisch notwendig" oder "unwirtschaftlich". Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Sie haben das Recht, innerhalb von vier Wochen (einem Monat) nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Bitten Sie Ihren Arzt um eine ausführlichere schriftliche Stellungnahme, warum genau dieses spezifische Hilfsmittel für den Erfolg der Therapie oder die Erleichterung der Pflege zwingend erforderlich ist. In sehr vielen Fällen wird dem Widerspruch nach erneuter Prüfung durch den Medizinischen Dienst stattgegeben.
Die Wahl des richtigen Dienstleisters ist entscheidend für eine stressfreie Pflegezeit. Nutzen Sie diese Kriterien, um die Qualität eines Sanitätshauses zu bewerten:
Erreichbarkeit und Barrierefreiheit: Sind die Filialen (z. B. am Wetterkreuz oder in der Innenstadt) gut erreichbar, verfügen sie über eigene Parkplätze und sind sie für Rollstuhlfahrer stufenlos zugänglich?
Kostenlose Hausbesuche: Kommt der Reha-Techniker zur Beratung und zum Aufmaß unverbindlich zu Ihnen nach Hause?
Transparenz bei Zuzahlungen: Klärt man Sie proaktiv darüber auf, welche Modelle komplett von der Kasse bezahlt werden (aufzahlungsfrei) und bei welchen Premium-Modellen Sie privat zuzahlen müssen?
Notdienst: Bietet das Unternehmen einen 24-Stunden-Notdienst an? Dies ist überlebenswichtig, wenn beispielsweise am Wochenende die Anti-Dekubitus-Matratze ausfällt oder der Patientenlifter streikt.
Probefahrt und Probeliegen: Haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Rollstuhlmodelle vor dem Haus Probe zu fahren oder die Funktionen eines Pflegebettes in einer Ausstellung zu testen?
Unterstützung bei der Bürokratie: Übernimmt das Sanitätshaus die komplette Kommunikation mit den Kostenträgern?
Die Versorgung mit großen Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl oder einem Pflegebett in Erlangen muss kein bürokratischer Albtraum sein. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der engen Zusammenarbeit zwischen Ihrem behandelnden Arzt und einem qualifizierten, lokalen Sanitätshaus. Achten Sie auf präzise formulierte ärztliche Verordnungen und scheuen Sie sich nicht, bei der Wahl des Sanitätshauses auf umfassenden Service, Hausbesuche und eine transparente Beratung zu bestehen.
Denken Sie daran: Für fast jedes Problem im Pflegealltag gibt es eine technische Lösung – vom Niederflurbett für Demenzpatienten über den maßgefertigten Leichtgewichtrollstuhl bis hin zum bezuschussten Treppenlift über die Pflegekasse. Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche aus dem SGB V und SGB XI konsequent aus. Behalten Sie zudem die Zuzahlungsgrenzen für das Jahr 2026 im Blick, um sich rechtzeitig von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen. Mit der richtigen Ausstattung und dem passenden Partner an Ihrer Seite wird die häusliche Pflege für alle Beteiligten deutlich sicherer, würdevoller und körperlich spürbar entlastet.
Die wichtigsten Antworten rund um Pflegebetten, Rollstühle und Kostenübernahmen.