Hilfsmittelversorgung in Göttingen: Rollstuhl, Pflegebett & Co. mieten

Hilfsmittelversorgung in Göttingen: Rollstuhl, Pflegebett & Co. mieten

Rollstuhl, Pflegebett & Co. in Göttingen: Der umfassende Ratgeber zur Hilfsmittelversorgung

Wenn die Mobilität im Alter nachlässt oder eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eintritt, verändert sich der Alltag für Senioren und deren Angehörige drastisch. In der Universitätsstadt Göttingen und dem umliegenden Landkreis stehen Familien dann oft vor einer organisatorischen Herausforderung: Wie und wo erhält man schnell die notwendigen medizinischen Hilfsmittel? Ob ein elektrischer Rollstuhl für Ausflüge am Kiessee, ein Pflegebett für die sichere Versorgung zu Hause oder ein Badewannenlift für die tägliche Hygiene – die richtige Ausstattung ist der Schlüssel für ein würdevolles und sicheres Leben im eigenen Zuhause.

Dieser detaillierte Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Hilfsmittelversorgung. Sie erfahren, welche großen Hilfsmittel Sie in einem Göttinger Sanitätshaus mieten können, wie die gesetzlichen Regelungen der Krankenkassen und Pflegekassen im Jahr 2026 aussehen und woran Sie einen kompetenten Dienstleister vor Ort erkennen. Unser Ziel ist es, Ihnen als Angehörige oder Betroffene die Unsicherheit zu nehmen und Ihnen einen klaren, praktischen Leitfaden an die Hand zu geben.

Eine freundliche Beraterin in einem hellen Sanitätshaus überreicht einem lächelnden Seniorenpaar ein modernes medizinisches Gerät. Im Hintergrund sind ordentlich aufgestellte Rollstühle zu sehen. Warme, professionelle Szene ohne sichtbare Schriftzüge.

Ein gemietetes Hilfsmittel spart hohe Anschaffungskosten und bietet Ihnen volle Sicherheit.

Warum das Mieten von Hilfsmitteln oft die bessere Wahl ist

Eine der häufigsten Fragen, die sich Familien zu Beginn einer Pflegesituation stellen, lautet: Sollen wir das Pflegebett oder den Rollstuhl kaufen oder mieten? In Deutschland hat der Gesetzgeber hierfür ein klares System etabliert, das auf dem Prinzip der Leihgabe beziehungsweise des Wiedereinsatzes basiert. Wenn Sie ein Hilfsmittel über eine ärztliche Verordnung (das sogenannte Rezept) beantragen und die gesetzliche Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernimmt, geht das Hilfsmittel in der Regel nicht in Ihren Besitz über. Stattdessen zahlt die Kasse dem Sanitätshaus eine sogenannte Fallpauschale.

Diese Fallpauschale deckt die Bereitstellung, die Lieferung, den Aufbau, die Einweisung sowie alle anfallenden Reparaturen für einen bestimmten Zeitraum (meist zwei bis fünf Jahre) ab. Für Sie als Patient oder Angehöriger bietet dieses System immense Vorteile. Erstens entfallen die hohen Anschaffungskosten. Ein hochwertiges, elektrisch verstellbares Pflegebett kann im freien Verkauf schnell zwischen 1.000 und 3.000 Euro kosten. Ein guter Elektrorollstuhl liegt oft bei 4.000 bis über 8.000 Euro. Durch das Leihsystem zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung, die maximal 10 Euro pro Hilfsmittel beträgt.

Zweitens sind Sie bei technischen Defekten vollständig abgesichert. Wenn der Motor des Pflegebettes streikt oder der Akku des Elektromobils an Leistung verliert, ist das Sanitätshaus in Göttingen vertraglich verpflichtet, das Gerät kostenfrei zu reparieren oder auszutauschen. Sie tragen kein finanzielles Risiko für Verschleißteile. Drittens löst das Mietmodell das Problem der Entsorgung. Wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt – sei es durch eine Besserung des Gesundheitszustandes oder durch den Umzug in eine stationäre Einrichtung –, holt das Sanitätshaus das Gerät einfach wieder ab. Es wird dann professionell gereinigt, desinfiziert, gewartet und für den nächsten Patienten aufbereitet (der sogenannte Wiedereinsatz).

Welche großen Hilfsmittel können Sie in Göttingen mieten?

Das Sortiment eines gut aufgestellten Sanitätshauses ist enorm vielfältig. Für die häusliche Pflege sind jedoch meist die sogenannten "Großhilfsmittel" entscheidend, die den Pflegealltag physisch erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern. Im Folgenden detaillieren wir die wichtigsten Hilfsmittel, die Sie in Göttingen über ein Rezept mieten können.

Ein gemütliches Schlafzimmer mit einem modernen, elektrisch verstellbaren Pflegebett aus hellem Holz. Eine fürsorgliche Pflegekraft richtet das Kissen für eine ältere Dame, die bequem und aufrecht im Bett sitzt. Helle, saubere Umgebung.

Ein elektrisches Pflegebett erleichtert den Pflegealltag und schont den Rücken der Angehörigen.

Das Pflegebett: Das Zentrum der häuslichen Pflege

Das Pflegebett (oft auch als Krankenbett bezeichnet) ist in vielen Fällen das erste und wichtigste Hilfsmittel, das bei einer Pflegebedürftigkeit benötigt wird. Es unterscheidet sich grundlegend von einem normalen Seniorenbett. Ein echtes Pflegebett, das von der Kasse anerkannt ist, verfügt über eine Hilfsmittelnummer und muss bestimmte DIN-Normen erfüllen. Die wichtigsten Funktionen umfassen die elektrische Höhenverstellbarkeit der gesamten Liegefläche sowie die separate Verstellbarkeit von Kopf- und Fußteil.

Die Höhenverstellbarkeit ist ein entscheidender Faktor für die Rückengesundheit der pflegenden Angehörigen oder des ambulanten Pflegedienstes. Das Bett kann per Knopfdruck auf eine ergonomische Arbeitshöhe gefahren werden, was das Waschen, Umkleiden oder den Transfer des Patienten enorm erleichtert. Für den Patienten selbst bietet die Verstellbarkeit des Kopfteils die Möglichkeit, aufrecht zu essen, zu lesen oder Atemnot zu lindern. Die Verstellbarkeit des Fußteils fördert den venösen Rückfluss und dient der Thromboseprophylaxe.

Zusätzlich sind Pflegebetten standardmäßig mit Seitengittern ausgestattet. Diese dienen dem Schutz vor dem Herausfallen in der Nacht. Wichtig zu wissen: Der Einsatz von Seitengittern gilt rechtlich als freiheitsentziehende Maßnahme, wenn der Patient sie nicht selbstständig bedienen kann. Hier ist stets eine sorgfältige Abwägung und gegebenenfalls eine ärztliche oder richterliche Anordnung erforderlich. Alternativ bieten Sanitätshäuser sogenannte Niederflurbetten (oder Niedrigstbetten) an. Diese lassen sich fast bis auf den Fußboden absenken. Rollt ein Patient nachts aus dem Bett, fällt er nur wenige Zentimeter tief auf eine weiche Vorlegematratze, wodurch das Verletzungsrisiko minimiert wird, ohne ihn einzusperren.

Zur Ausstattung eines Pflegebettes gehört auch der Bettgalgen (Aufrichter) mit Triangelgriff, der dem Patienten hilft, sich eigenständig im Bett aufzurichten oder die Position zu wechseln. Nicht zu vergessen ist die Matratze: Standardmatratzen reichen bei bettlägerigen Patienten oft nicht aus. Um Druckgeschwüre (Dekubitus) zu vermeiden, kann der Arzt eine spezielle Antidekubitusmatratze (Weichlagerungs- oder Wechseldruckmatratze) verordnen. Auch diese wird vom Sanitätshaus geliefert und eingerichtet.

Rollstühle: Von manuell bis elektrisch

Die Auswahl des richtigen Rollstuhls ist eine komplexe Angelegenheit, die eine individuelle Beratung durch einen Reha-Techniker des Sanitätshauses erfordert. Ein Rollstuhl muss exakt an die Körpermaße (Sitzbreite, Sitztiefe, Unterschenkellänge) und die Lebensumstände des Nutzers angepasst werden. Ein schlecht sitzender Rollstuhl führt zu Haltungsschäden, Schmerzen und Druckstellen.

  • Der Standardrollstuhl: Dies ist das Basismodell, oft aus robustem Stahlrohr gefertigt. Er ist schwer (oft über 18 Kilogramm) und eignet sich primär für den kurzzeitigen Transport, beispielsweise vom Bett ins Badezimmer oder für gelegentliche Arztbesuche. Für den dauerhaften Einsatz oder das Selbstfahren ist er aufgrund seines Gewichts meist ungeeignet.

  • Der Leichtgewichtrollstuhl: Aus Aluminium gefertigt, ist dieses Modell deutlich leichter (ca. 13 bis 15 Kilogramm) und lässt sich besser anpassen. Er ist der Standard für Senioren, die den Rollstuhl regelmäßig nutzen, aber noch über eine gewisse Eigenmobilität verfügen. Er lässt sich zudem leichter zusammenklappen und im Kofferraum eines Autos verstauen.

  • Der Pflegerollstuhl (Multifunktionsrollstuhl): Dieses Modell ist für schwer pflegebedürftige Menschen gedacht, die nicht mehr aktiv im Rollstuhl sitzen können. Er verfügt über eine hohe Rückenlehne, Kopfstützen und lässt sich in eine liegende Position kippen (Kantelungsfunktion). Er ist sehr schwer und wird meist nur von einer Begleitperson geschoben.

  • Der Elektrorollstuhl: Wenn die Kraft in den Armen nicht mehr ausreicht, um einen manuellen Rollstuhl zu bewegen, kommt ein Elektrorollstuhl in Frage. Er wird über einen Joystick (meist an der Armlehne) gesteuert. Es gibt Modelle für den reinen Innenbereich (sehr wendig, kleine Räder) und Modelle für den Außenbereich (größere Räder, stärkere Akkus, Beleuchtung nach StVZO). Die Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der Krankenkasse ist oft anspruchsvoller und erfordert eine detaillierte Begründung durch den Arzt, dass das Hilfsmittel zur Sicherung der Mobilität im Nahbereich zwingend erforderlich ist.

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Elektromobile (Scooter): Mobilität im Göttinger Stadtgebiet

Ein Elektromobil ist ideal für Senioren, die noch kurze Strecken gehen können, aber für den Weg zum Supermarkt, in die Göttinger Innenstadt oder für ausgedehnte Spaziergänge im Grünen motorisierte Unterstützung benötigen. Elektromobile werden über einen Lenker gesteuert und sind in der Regel für den Außenbereich konzipiert. Sie bieten eine bequeme Sitzposition und oft einen Korb für Einkäufe.

Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist bei Elektromobilen streng reguliert. Die Kasse zahlt meist nur Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Versicherte das Elektromobil geistig und körperlich sicher im Straßenverkehr führen kann und dass ein manueller Rollstuhl aufgrund von Kraftlosigkeit in den Armen nicht genutzt werden kann. Wenn Sie ein schnelleres Modell (z. B. 15 km/h) wünschen, müssen Sie die Differenzkosten zum 6-km/h-Kassenmodell als wirtschaftliche Aufzahlung selbst tragen. Beachten Sie, dass Modelle über 6 km/h eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen (ähnlich wie bei einem Mofa) benötigen.

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Patientenlifter und Badewannenlifte: Sicherheit beim Transfer

Der physische Transfer eines pflegebedürftigen Menschen – etwa vom Bett in den Rollstuhl oder vom Rollstuhl auf die Toilette – gehört zu den körperlich anstrengendsten und gefährlichsten Aufgaben in der häuslichen Pflege. Ein falscher Handgriff kann sowohl beim Patienten als auch beim Pflegenden zu schweren Verletzungen führen.

Ein Patientenlifter (meist ein fahrbarer Gurtlifter) nimmt dem Pflegepersonal oder den Angehörigen das Heben komplett ab. Der Patient wird in ein spezielles Tragetuch (Hebegurt) gelegt, welches an den Hebearm des Lifters eingehängt wird. Über eine elektrische Steuerung wird der Patient sanft angehoben und kann dann sicher bewegt werden. Für die Nutzung eines solchen Lifters muss ausreichend Platz im Schlafzimmer vorhanden sein, und das Bett muss unterfahrbar sein (was bei Pflegebetten der Fall ist).

Der Badewannenlift ist ein weiteres essenzielles Hilfsmittel. Viele Altbauwohnungen in Göttingen verfügen noch über klassische Badewannen statt bodengleicher Duschen. Ein Badewannenlift wird einfach in die Wanne gestellt und mit Saugnäpfen am Boden fixiert. Der Nutzer setzt sich auf den Sitz (der sich auf Höhe des Wannenrandes befindet) und lässt sich per wasserdichter Fernbedienung langsam in das Badewasser absenken und nach dem Baden wieder sicher anheben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Standard-Badewannenlifter in der Regel problemlos, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

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Der rechtliche und finanzielle Weg: Von der Verordnung bis zur Genehmigung

Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet strikt zwischen der Krankenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung (SGB XI). Diese Unterscheidung ist essenziell, um zu verstehen, an wen Sie sich für welches Hilfsmittel wenden müssen und wie der Prozess abläuft.

Die Krankenkasse ist zuständig für Hilfsmittel, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Typische Beispiele sind Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen oder Badewannenlifte. Die Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) auf einem rosafarbenen Rezept (Muster 16). Der Arzt muss die Diagnose genau angeben und das benötigte Hilfsmittel so präzise wie möglich benennen, idealerweise mit der 7-stelligen Hilfsmittelnummer aus dem offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.

Die Pflegekasse (die organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert ist) ist zuständig für Pflegehilfsmittel. Diese sollen die Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Das klassische Beispiel hierfür ist das Pflegebett. Für Pflegehilfsmittel benötigen Sie nicht zwingend ein ärztliches Rezept (auch wenn es hilfreich ist). Sie können diese direkt bei der Pflegekasse beantragen, sofern ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Oft reicht auch die Empfehlung einer Pflegefachkraft (z. B. bei einem MDK-Begutachtungstermin), um die Genehmigung zu erhalten.

Kosten und Zuzahlungen: Was kommt finanziell auf Sie zu?

Wenn die Krankenkasse das Hilfsmittel genehmigt, müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen) übernimmt die Pflegekasse bis zu 40 Euro monatlich komplett ohne Zuzahlung.

Wichtig: Wenn Sie sich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgeht (z. B. ein Rollstuhl in einer bestimmten Sonderfarbe, ein Elektromobil mit höherer Geschwindigkeit oder ein Pflegebett mit edler Holzverkleidung, die nicht dem Standard entspricht), müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Dies nennt man wirtschaftliche Aufzahlung. Das Sanitätshaus ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen immer mindestens ein aufzahlungsfreies Standardmodell (Kassenmodell) anzubieten, das seinen medizinischen Zweck vollumfänglich erfüllt. Lassen Sie sich hier nicht unter Druck setzen und verlangen Sie aktiv die Vorstellung der aufzahlungsfreien Alternativen.

Sollten Sie im Laufe eines Kalenderjahres durch Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Hilfsmittel Ihre persönliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent) überschreiten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Sammeln Sie daher alle Quittungen sorgfältig.

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Was tun bei einer Ablehnung? Der Widerspruch

Es kommt in der Praxis leider häufig vor, dass Krankenkassen den Antrag auf ein Hilfsmittel zunächst ablehnen. Die Begründung lautet oft, das Hilfsmittel sei nicht medizinisch notwendig oder es gäbe günstigere Alternativen. Akzeptieren Sie eine Ablehnung nicht sofort! Sie haben das Recht, innerhalb von einem Monat (die genaue Frist entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungsbescheid) einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Für einen erfolgreichen Widerspruch sollten Sie Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten. Bitten Sie ihn um eine ausführlichere schriftliche Stellungnahme, in der er detailliert begründet, warum genau dieses Hilfsmittel für Ihre individuelle Situation unerlässlich ist. Auch die Reha-Berater in den Göttinger Sanitätshäusern haben viel Erfahrung mit Widerspruchsverfahren und können Sie bei der Formulierung unterstützen. In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch zur nachträglichen Genehmigung durch die Kasse.

Ein kompetenter Reha-Techniker in gepflegter Arbeitskleidung kniet in einem Wohnzimmer und stellt die Fußstützen eines Rollstuhls für einen älteren Kunden passgenau ein. Professionelle und vertrauensvolle Hausbesuch-Szene bei Tageslicht.

Achten Sie bei der Wahl des Sanitätshauses auf einen guten Vor-Ort-Service.

Auswahlkriterien: Das richtige Sanitätshaus in Göttingen finden

Göttingen bietet als Gesundheitsstandort eine gute Infrastruktur an Sanitätshäusern. Doch nicht jeder Anbieter ist für jedes Hilfsmittel gleich gut geeignet. Die Wahl des richtigen Partners ist entscheidend, da Sie über Jahre hinweg auf dessen Service angewiesen sein werden. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:

  • Präqualifizierung: Dies ist die Grundvoraussetzung. Nur Sanitätshäuser, die von den Krankenkassen offiziell präqualifiziert sind, dürfen Rezepte mit den Kassen abrechnen. Ein seriöses Sanitätshaus wird Ihnen dies auf Nachfrage sofort bestätigen.

  • Kassenzulassung und Verträge: Nicht jedes Sanitätshaus hat Verträge mit jeder Krankenkasse (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK). Fragen Sie beim ersten Kontakt direkt, ob das Sanitätshaus Vertragspartner Ihrer spezifischen Krankenkasse ist. Ist dies nicht der Fall, darf das Sanitätshaus Sie nicht mit aufzahlungsfreien Leihgeräten versorgen.

  • Hausbesuche im Landkreis Göttingen: Ein gutes Sanitätshaus verlangt nicht, dass der pflegebedürftige Angehörige in die Filiale kommt. Die Reha-Berater müssen Hausbesuche anbieten. Nur vor Ort in Ihrer Wohnung (egal ob in der Göttinger Innenstadt, in Grone, Geismar oder in den umliegenden Dörfern wie Rosdorf oder Bovenden) kann der Techniker beurteilen, ob ein Pflegebett durch das Treppenhaus passt oder ob die Türschwellen für einen Rollstuhl ein Hindernis darstellen.

  • Eigene Werkstatt und Notdienst: Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Was passiert, wenn das Pflegebett am Freitagabend in der obersten Position feststeckt oder der elektrische Patientenlifter am Wochenende ausfällt? Ein kompetentes Sanitätshaus in der Region muss eine eigene Reparaturwerkstatt und im Idealfall einen technischen Notdienst für kritische Hilfsmittel anbieten.

  • Transparente Beratung: Ein guter Berater drängt Ihnen keine teuren Zusatzprodukte auf. Er klärt Sie unaufgefordert über aufzahlungsfreie Kassenmodelle auf und erläutert Ihnen transparent die Vor- und Nachteile möglicher wirtschaftlicher Aufzahlungen.

Der Ablauf: Von der Bestellung bis zur Lieferung nach Hause

Sobald Sie das Rezept vom Arzt erhalten haben, reichen Sie es beim Sanitätshaus Ihrer Wahl ein. Sie müssen das Rezept nicht selbst zur Krankenkasse schicken – das übernimmt das Sanitätshaus für Sie. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag (eKV) und übermittelt diesen elektronisch an die Kasse. Die Bearbeitungszeit bei der Krankenkasse dauert meist zwischen wenigen Tagen und bis zu drei Wochen.

Sobald die Genehmigung vorliegt, vereinbart das Sanitätshaus einen Liefertermin mit Ihnen. Die Lieferung von Großhilfsmitteln wie Pflegebetten oder Elektrorollstühlen erfolgt direkt zu Ihnen nach Hause. Hier zeigt sich die logistische Erfahrung des Dienstleisters. In Göttingen, insbesondere in der historischen Altstadt oder in älteren Wohngebäuden, können enge Treppenhäuser oder fehlende Aufzüge eine Herausforderung darstellen. Das Sanitätshaus muss dies im Vorfeld (beim Hausbesuch) klären und entsprechendes Personal für den Transport einplanen.

Der Aufbau des Hilfsmittels erfolgt durch geschulte Medizinprodukteberater des Sanitätshauses. Sobald das Gerät steht, ist der Dienstleister gesetzlich (nach der Medizinproduktebetreiberverordnung - MPBetreibV) verpflichtet, eine ausführliche Einweisung durchzuführen. Diese Einweisung richtet sich an den Patienten und alle Personen, die das Gerät bedienen werden (Angehörige, Pflegedienst). Es wird erklärt, wie das Bett verstellt wird, wie die Bremsen am Rollstuhl funktionieren, wie der Akku des Elektromobils geladen wird und wie man das Gerät reinigt. Diese Einweisung muss schriftlich dokumentiert und von Ihnen unterschrieben werden. Zögern Sie nicht, während der Einweisung alle Fragen zu stellen, die Ihnen auf dem Herzen liegen, und lassen Sie sich die Funktionen mehrmals zeigen, bis Sie sich sicher fühlen.

Wartung, Reparatur und Sicherheit im laufenden Betrieb

Medizinische Hilfsmittel unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften. Elektrische Geräte wie Pflegebetten, Patientenlifter oder Elektrorollstühle müssen in regelmäßigen Abständen (meist alle ein bis zwei Jahre) technisch überprüft werden. Diese sogenannte Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) oder UVV-Prüfung wird vom Sanitätshaus durchgeführt. Die Kosten hierfür sind in der Regel durch die Fallpauschale der Krankenkasse abgedeckt, Sie müssen also nichts extra bezahlen.

Das Sanitätshaus meldet sich im Normalfall proaktiv bei Ihnen, um einen Termin für die Wartung zu vereinbaren. Sollten Sie jedoch zwischen den Wartungsintervallen Defekte feststellen (z. B. ein quietschender Motor, ein beschädigtes Kabel, defekte Bremsen am Rollstuhl), dürfen Sie das Gerät nicht mehr benutzen und müssen umgehend das Sanitätshaus kontaktieren. Versuchen Sie niemals, medizinische Hilfsmittel selbst zu reparieren. Dies kann nicht nur zu gefährlichen Unfällen führen, sondern auch dazu, dass die Krankenkasse bei Schäden Regressforderungen an Sie stellt.

Rückgabe und Abholung: Wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird

Pflegesituationen können sich ändern. Vielleicht hat sich Ihr Angehöriger nach einem Sturz und anschließender Reha so weit erholt, dass der Rollstuhl nicht mehr benötigt wird. Oder es erfolgt ein Umzug in ein stationäres Pflegeheim in Göttingen, welches über eigene Pflegebetten verfügt. In diesen Fällen müssen Sie die gemieteten Hilfsmittel zurückgeben.

Der Prozess ist unkompliziert: Sie rufen das Sanitätshaus an und melden das Hilfsmittel zur Abholung ab (die sogenannte Freimeldung). Das Sanitätshaus vereinbart einen Termin und holt das Gerät bei Ihnen zu Hause ab. Sie müssen sich nicht um den Abbau oder den Transport kümmern. Wichtig ist nur, dass Sie das Gerät in einem besenreinen, normal gepflegten Zustand übergeben. Normale Gebrauchsspuren sind völlig in Ordnung und werden von der Kasse akzeptiert. Lediglich bei mutwilliger Zerstörung oder grober Fahrlässigkeit könnten Kosten auf Sie zukommen.

Geben Sie bei der Abholung auch alle Zubehörteile (wie Ladekabel für Elektromobile, Bedienungsanleitungen oder spezielle Sitzkissen) wieder mit zurück. Das Sanitätshaus meldet die Abholung an die Krankenkasse, womit der Vorgang für Sie offiziell abgeschlossen ist.

Ergänzende Unterstützungsangebote für ein sicheres Zuhause

Die Versorgung mit Rollstuhl und Pflegebett ist oft nur ein Teil eines umfassenden Pflegekonzepts. Um Senioren in Göttingen ein langes und sicheres Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, sollten Sie auch weitere Dienstleistungen in Betracht ziehen, die wir als Spezialisten für Seniorenpflege bei PflegeHelfer24 bundesweit und regional organisieren:

  • Der Hausnotruf: Gerade wenn Senioren stundenweise allein zu Hause sind, bietet ein Hausnotrufsystem lebensrettende Sicherheit. Bei einem Sturz aus dem Rollstuhl oder Pflegebett genügt ein Knopfdruck auf das Armband, um sofort eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale herzustellen. Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse oft die kompletten monatlichen Basiskosten.

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Badumbau und Treppenlift): Wenn das Treppensteigen unmöglich wird, hilft ein Treppenlift. Wenn der Einstieg in die Badewanne trotz Lift zu gefährlich wird, ist ein barrierefreier Badumbau (z. B. der Einbau einer bodengleichen Dusche) der nächste Schritt. Die Pflegekasse bezuschusst solche Umbauten mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Denken Sie daran, die monatliche Pauschale von bis zu 40 Euro für Verbrauchsmaterialien (Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Masken) zu nutzen. Diese können Sie sich in Form einer sogenannten Pflegebox bequem und versandkostenfrei monatlich nach Göttingen liefern lassen.

  • Unterstützung im Alltag und 24-Stunden-Pflege: Wenn die Hilfsmittel allein nicht mehr ausreichen, um den Alltag zu bewältigen, organisieren wir Alltagshilfen, ambulante Pflegedienste oder eine liebevolle 24-Stunden-Betreuung, die direkt bei Ihnen im Haus wohnt und eine ganzheitliche Versorgung sicherstellt.

Für detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und den Voraussetzungen für Pflegehilfsmittel empfehlen wir stets auch einen Blick auf die offiziellen Informationen der Bundesregierung. Ausführliche und verlässliche Details finden Sie beispielsweise im Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.

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Checkliste: In 7 Schritten zum passenden Hilfsmittel in Göttingen

Um Ihnen den Prozess in der Praxis so einfach wie möglich zu machen, fassen wir die wichtigsten Schritte in einer kompakten Checkliste zusammen:

  1. Bedarf ermitteln: Besprechen Sie mit dem Hausarzt, einem Facharzt oder dem ambulanten Pflegedienst, welche Hilfsmittel den Alltag konkret erleichtern würden.

  2. Rezept besorgen: Lassen Sie sich vom Arzt ein Rezept (Muster 16) ausstellen. Achten Sie darauf, dass das Hilfsmittel (z. B. "Elektrisches Pflegebett") genau benannt ist und eine Diagnose aufgeführt ist.

  3. Sanitätshaus kontaktieren: Suchen Sie ein präqualifiziertes Sanitätshaus in Göttingen oder Umgebung. Fragen Sie vorab telefonisch, ob Verträge mit Ihrer Krankenkasse bestehen.

  4. Beratung und Hausbesuch: Vereinbaren Sie einen Termin. Bei großen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Elektrorollstühlen sollte der Reha-Berater zu Ihnen nach Hause kommen, um die räumlichen Gegebenheiten zu prüfen.

  5. Kosten klären: Lassen Sie sich aufzahlungsfreie Kassenmodelle zeigen. Wenn Sie sich für ein teureres Modell entscheiden, verlangen Sie eine transparente Aufstellung der wirtschaftlichen Aufzahlung.

  6. Lieferung und Einweisung abwarten: Das Sanitätshaus holt die Genehmigung der Kasse ein, liefert das Hilfsmittel an, baut es auf und gibt Ihnen eine ausführliche, dokumentierte Einweisung in die Bedienung.

  7. Wartungstermine einhalten: Notieren Sie sich die Kontaktdaten des Sanitätshauses für Reparaturen und stellen Sie sicher, dass die regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen (STK) durchgeführt werden.

Zusammenfassung

Die Versorgung mit großen medizinischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Rollstühlen oder Patientenliftern ist ein zentraler Baustein der häuslichen Pflege in Göttingen. Durch das etablierte Leihsystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen müssen Sie diese teuren Geräte in der Regel nicht selbst kaufen, sondern mieten sie über eine Fallpauschale. Ihre finanzielle Belastung beschränkt sich dabei meist auf die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro, sofern Sie sich für ein aufzahlungsfreies Standardmodell entscheiden.

Der Weg zum Hilfsmittel führt immer über die ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Kasse. Die Wahl des richtigen Sanitätshauses in der Region Göttingen ist von enormer Bedeutung. Ein kompetenter Anbieter zeichnet sich durch Vor-Ort-Beratung, Hausbesuche, transparente Aufklärung über Kosten sowie einen verlässlichen Reparatur- und Notdienst aus. Wenn Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und Ihre Rechte (beispielsweise beim Widerspruch gegen eine Ablehnung) selbstbewusst wahrnehmen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen genau die Unterstützung erhalten, die sie für ein würdevolles, sicheres und komfortables Leben im eigenen Zuhause benötigen.

Häufige Fragen zur Hilfsmittelversorgung

Die wichtigsten Antworten rund um Pflegebett, Rollstuhl und Co.

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