Die Pflege eines geliebten Angehörigen in den eigenen vier Wänden ist eine Aufgabe, die tiefsten Respekt verdient. Doch sie fordert auch enorm viel Kraft, Zeit und oftmals auch finanzielle Ressourcen. Wenn Sie in Mülheim an der Ruhr leben und nach einer Möglichkeit suchen, sich als pflegender Angehöriger regelmäßige Auszeiten zu nehmen, ohne dass Ihr Familienmitglied auf professionelle Betreuung verzichten muss, ist die Tagespflege die ideale Lösung. Viele Familien schrecken jedoch vor diesem Schritt zurück, weil sie hohe private Zuzahlungen befürchten. Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Strategie und dem Wissen um die aktuellen gesetzlichen Regelungen der Jahre 2025 und 2026 lässt sich der Aufenthalt in einer Mülheimer Tagespflege oft komplett über die Pflegekasse finanzieren – ohne dass Sie auch nur einen einzigen Cent aus eigener Tasche zuzahlen müssen.
In diesem umfassenden Experten-Ratgeber erfahren Sie detailliert, wie sich die Kosten für die teilstationäre Pflege zusammensetzen, welche separaten Budgets Ihnen laut aktueller Pflegereform zustehen und wie Sie regionale Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu Ihrem Vorteil nutzen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Leistungen der Pflegeversicherung optimal kombinieren, um eine Null-Euro-Rechnung am Ende des Monats zu erreichen.
Gemeinsame Spaziergänge in der Natur fördern das Wohlbefinden der Senioren.
Bevor wir tief in die finanziellen Aspekte und Paragrafen eintauchen, ist es wichtig zu verstehen, welchen unschätzbaren Wert die Tagespflege bietet. Die teilstationäre Pflege – so der offizielle juristische Begriff – ist kein Pflegeheim. Es handelt sich vielmehr um einen strukturierten, geselligen Tagesaufenthalt für Senioren, der meist morgens zwischen 8:00 Uhr und nachmittags gegen 16:30 Uhr stattfindet. In Mülheim an der Ruhr gibt es zahlreiche hervorragende Einrichtungen, sei es in Dümpten, Speldorf, Saarn, Broich oder Heißen, die sich darauf spezialisiert haben, älteren Menschen einen erfüllten Tag zu bereiten.
Für die Senioren bedeutet der Besuch der Tagespflege das Durchbrechen der oft drohenden häuslichen Isolation. Der Tag ist gefüllt mit gemeinsamen Mahlzeiten, altersgerechter Sitzgymnastik, Gedächtnistraining, kreativen Angeboten und vor allem: Gesprächen mit Gleichgesinnten. Viele Einrichtungen in Mülheim nutzen zudem die schöne Lage der Stadt für kleine begleitete Spaziergänge, beispielsweise in der Nähe der Ruhrauen oder in ruhigen Wohngebieten.
Für Sie als pflegenden Angehörigen bedeutet die Tagespflege vor allem eines: Planbare Entlastung. Sie wissen Ihren Vater, Ihre Mutter oder Ihren Partner in sicheren, professionellen Händen. Sie können in dieser Zeit beruhigt Ihrer Arbeit nachgehen, eigene Arzttermine wahrnehmen oder einfach neue Energie tanken. Die Pflegekassen wissen um diese immense Bedeutung zur Stabilisierung der häuslichen Pflege. Genau aus diesem Grund wurde die Finanzierung in den letzten Jahren – und ganz aktuell durch die Pflegereform 2025/2026 – massiv ausgebaut.
Eines der hartnäckigsten und leider auch schädlichsten Missverständnisse in der Pflegeberatung ist die Angst vor der Kürzung des Pflegegeldes. Viele Familien glauben: "Wenn meine Mutter in die Tagespflege geht, wird uns das Pflegegeld für diese Tage gestrichen."Das ist grundfalsch.
Bereits seit dem Jahr 2015 hat der Gesetzgeber im § 41 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) unmissverständlich geregelt, dass das Budget für die Tages- und Nachtpflege ein vollkommen separates, zusätzliches Budget ist. Es wird nicht auf das Pflegegeld oder die ambulanten Pflegesachleistungen (den klassischen Pflegedienst, der nach Hause kommt) angerechnet. Sie können das Tagespflege-Budget zu 100 Prozent ausschöpfen und erhalten am Ende des Monats dennoch Ihr volles Pflegegeld auf das Konto überwiesen. Diese Regelung ist der fundamentale Baustein, um die häusliche Pflege langfristig aufrechtzuerhalten.
Durch die jüngste Pflegereform wurden die Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Diese erhöhten Sätze gelten auch für das gesamte Jahr 2026, da die nächste planmäßige Dynamisierung der Beträge erst für den 1. Januar 2028 gesetzlich vorgesehen ist. Die Höhe Ihres monatlichen Budgets für die teilstationäre Pflege richtet sich ausschließlich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Folgende monatliche Budgets stehen Ihnen für die Tagespflege aktuell zur Verfügung:
Pflegegrad 1: Kein separates Tagespflege-Budget (Finanzierung jedoch teilweise über den Entlastungsbetrag möglich).
Pflegegrad 2:721 Euro pro Monat.
Pflegegrad 3:1.357 Euro pro Monat.
Pflegegrad 4:1.685 Euro pro Monat.
Pflegegrad 5:2.086 Euro pro Monat.
Dieses Geld wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern steht als virtuelles Budget bei der Pflegekasse bereit. Die Tagespflegeeinrichtung in Mülheim rechnet die erbrachten Leistungen am Ende des Monats direkt mit der Pflegekasse ab. Nicht genutzte Beträge aus diesem speziellen Budget verfallen am Ende des jeweiligen Kalendermonats und können nicht in den Folgemonat übertragen werden. Es gilt also das Prinzip: "Use it or lose it" (Nutzen oder verfallen lassen).
Komfortable Räumlichkeiten bieten den Gästen entspannte Ruhepausen im Tagesverlauf.
Um zu verstehen, wie Sie den Aufenthalt komplett kostenfrei gestalten können, müssen Sie wissen, wie eine Tagespflegeeinrichtung ihre Rechnungen aufbaut. Der sogenannte Tagessatz (die Kosten für einen einzigen Tag in der Einrichtung) besteht immer aus vier gesetzlich definierten Komponenten:
Pflegebedingte Aufwendungen: Dies ist der größte Posten. Er deckt die eigentliche Betreuung, die medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Blutzuckermessung) und das Gehalt des Pflegepersonals ab.
Fahrtkosten: Fast alle Einrichtungen in Mülheim an der Ruhr bieten einen eigenen Fahrdienst an oder kooperieren mit externen Dienstleistern wie dem DRK oder den Johannitern. Der Fahrdienst holt den Gast morgens an der Haustür ab (auch im Rollstuhl) und bringt ihn nachmittags sicher wieder zurück.
Unterkunft und Verpflegung (U&V): Dies umfasst die sogenannten "Hotelkosten". Darunter fallen das Frühstück, das warme Mittagessen, Nachmittagskaffee und Kuchen, Getränke sowie die anteiligen Kosten für Strom, Heizung und Reinigung der Räumlichkeiten.
Investitionskosten: Das sind Beträge für die Instandhaltung des Gebäudes, Miete, Pacht oder Anschaffungen wie neue Pflegebetten oder Ruhesessel.
Die goldene Regel der Abrechnung: Das oben genannte separate Tagespflege-Budget der Pflegekasse (z.B. die 1.357 Euro bei Pflegegrad 3) darf gesetzlich nur für die ersten beiden Punkte verwendet werden: die pflegebedingten Aufwendungen und die Fahrtkosten. Für die Punkte 3 (Unterkunft und Verpflegung) und 4 (Investitionskosten) darf dieses spezifische Budget nicht angetastet werden. Diese Kosten gelten als privater Eigenanteil. Doch keine Sorge – genau hier kommen nun die intelligenten Finanzierungsstrategien ins Spiel, um auch diese Kosten auf null zu reduzieren.
Wenn Sie in Mülheim an der Ruhr leben, profitieren Sie von einer großartigen Besonderheit des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. In NRW gibt es das sogenannte Alten- und Pflegegesetz (APG NRW), welches die Förderung der Investitionskosten regelt.
Viele Tagespflegeeinrichtungen in Mülheim beantragen beim Land NRW Fördermittel. Wenn eine Einrichtung diese staatliche Förderung erhält, ist es ihr gesetzlich untersagt, den Gästen Investitionskosten in Rechnung zu stellen. Für Sie bedeutet das: Der vierte Kostenpunkt auf der Rechnung entfällt komplett! Sie zahlen 0,00 Euro Investitionskosten. Achten Sie bei der Auswahl der Tagespflege in Mülheim (zum Beispiel in Styrum, Winkhausen oder Dümpten) unbedingt darauf, gezielt nachzufragen: "Wird Ihre Einrichtung nach dem APG NRW gefördert und entfallen dadurch die Investitionskosten für uns?" In den meisten seriösen, etablierten Einrichtungen ist dies der Fall.
Nachdem die Pflegekosten und Fahrtkosten durch das große Tagespflege-Budget gedeckt sind und die Investitionskosten durch das Land NRW übernommen werden, bleibt nur noch ein einziger Posten übrig: Unterkunft und Verpflegung (U&V). In Mülheim an der Ruhr liegen diese Kosten je nach Einrichtung meist zwischen 15 und 25 Euro pro Tag.
Um auch diesen Betrag nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, nutzen Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Durch die Pflegereform wurde dieser Betrag zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro pro Monat erhöht. Auch im Jahr 2026 bleibt dieser Betrag bei 131 Euro.
Der Entlastungsbetrag ist ausdrücklich dafür vorgesehen, Eigenanteile in der teilstationären Pflege zu decken. Wenn Ihr Angehöriger beispielsweise an vier Tagen im Monat die Tagespflege besucht und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei 20 Euro pro Tag liegen, entstehen monatliche Kosten von 80 Euro. Diese 80 Euro werden komplett durch den Entlastungsbetrag von 131 Euro gedeckt. Sie müssen nicht einmal in Vorleistung gehen. Sie unterschreiben in der Einrichtung einfach eine sogenannte Abtretungserklärung. Dadurch holt sich die Tagespflege das Geld direkt von Ihrer Pflegekasse. Ihr privater Geldbeutel bleibt verschlossen.
In der Tagespflege wird täglich ein frisches, warmes Mittagessen serviert.
Was passiert, wenn der Senior nicht nur einen Tag, sondern drei oder vier Tage pro Woche in die Tagespflege gehen möchte? Dann reicht der Entlastungsbetrag von 131 Euro oft nicht aus, um die gesamten Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken. Hier kommt ein Instrument ins Spiel, das viele Familien nicht kennen: der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.
Das Gesetz erlaubt es Ihnen, bis zu 40 Prozent Ihrer ambulanten Pflegesachleistungen (das Budget für den ambulanten Pflegedienst) in zusätzliche Entlastungsleistungen umzuwandeln. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie diese Sachleistungen nicht bereits vollständig für einen Pflegedienst verbrauchen, der zu Ihnen nach Hause kommt.
Ein konkretes Beispiel für das Jahr 2026: Bei Pflegegrad 3 beträgt die monatliche Pflegesachleistung 1.497 Euro. Wenn Sie 40 Prozent davon umwandeln, erhalten Sie ein zusätzliches Budget von sage und schreibe 598,80 Euro pro Monat. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Ihnen somit 729,80 Euro monatlich ausschließlich für Unterkunft, Verpflegung und eventuelle Investitionskosten zur Verfügung! Mit diesem enormen Budget können Sie selbst bei einem täglichen Besuch der Tagespflege (5 Tage die Woche) alle Eigenanteile problemlos decken, ohne auch nur einen Cent selbst zu bezahlen.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den Umwandlungsanspruch nutzen, verringert sich Ihr ausgezahltes Pflegegeld anteilig. Das Pflegegeld wird immer prozentual berechnet. Wenn Sie 40% der Sachleistungen umwandeln, stehen Ihnen noch 60% des Pflegegeldes zu. Für viele Familien ist dies jedoch ein hervorragender Deal, da die professionelle Betreuung an fünf Tagen in der Woche eine unbezahlbare Entlastung darstellt.
Um die Theorie in die Praxis zu übersetzen, betrachten wir drei typische Szenarien von Familien aus Mülheim. Wir gehen von durchschnittlichen Mülheimer Tagessätzen aus (diese können je nach Anbieter leicht variieren).
Herr Müller lebt bei seiner Tochter und besucht die Tagespflege jeden Mittwoch (durchschnittlich 4,3 Tage im Monat). Die Einrichtung in Saarn ist landesgefördert (keine Investitionskosten).
Kosten pro Tag: 75,00 € (Pflege & Fahrt) + 18,00 € (Unterkunft & Verpflegung) = 93,00 € Gesamtkosten.
Monatliche Gesamtkosten (4,3 Tage): 322,50 € (Pflege & Fahrt) + 77,40 € (U&V).
Finanzierung Pflege & Fahrt: Die 322,50 € werden vollständig aus dem Tagespflege-Budget für Pflegegrad 2 (721 Euro) bezahlt. Es bleiben sogar noch rund 398 Euro ungenutzt übrig (diese verfallen am Monatsende).
Finanzierung U&V: Die 77,40 € werden vollständig über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro abgerechnet.
Eigenanteil der Familie Müller:0,00 Euro. Das Pflegegeld in Höhe von 332 Euro (Stand 2025/2026) wird der Tochter weiterhin voll in voller Höhe ausgezahlt.
Frau Schmidt leidet an beginnender Demenz und geht dienstags und freitags in die Tagespflege (durchschnittlich 8,6 Tage im Monat).
Kosten pro Tag: 85,00 € (Pflege & Fahrt) + 20,00 € (U&V).
Monatliche Gesamtkosten (8,6 Tage): 731,00 € (Pflege & Fahrt) + 172,00 € (U&V).
Finanzierung Pflege & Fahrt: Die 731,00 € werden mühelos vom Budget für Pflegegrad 3 (1.357 Euro) gedeckt.
Finanzierung U&V: Von den 172,00 € werden 131 Euro durch den Entlastungsbetrag gedeckt. Es verbleibt eine Lücke von 41,00 Euro.
Die Lösung: Die Familie nutzt einen winzigen Bruchteil des Umwandlungsanspruchs (sie wandeln ca. 3% der Sachleistungen um), um die restlichen 41,00 Euro zu decken.
Eigenanteil der Familie Schmidt:0,00 Euro. Das Pflegegeld wird lediglich um ca. 3% gekürzt, es werden also immer noch rund 555 Euro (statt 573 Euro) Pflegegeld ausgezahlt. Eine minimale Einbuße für zwei volle Tage professioneller Betreuung pro Woche!
Herr Becker ist nach einem Schlaganfall stark pflegebedürftig. Um seine Ehefrau zu entlasten, besucht er die Einrichtung an vier Tagen pro Woche (ca. 17,2 Tage im Monat).
Kosten pro Tag: 95,00 € (Pflege & Fahrt) + 22,00 € (U&V).
Monatliche Gesamtkosten (17,2 Tage): 1.634,00 € (Pflege & Fahrt) + 378,40 € (U&V).
Finanzierung Pflege & Fahrt: Die 1.634,00 € passen exakt in das Budget für Pflegegrad 4 (1.685 Euro).
Finanzierung U&V: Die 378,40 € werden finanziert durch 131 Euro Entlastungsbetrag plus 247,40 Euro aus dem Umwandlungsanspruch. (Da bei Pflegegrad 4 bis zu 743,60 Euro umgewandelt werden könnten, ist dies problemlos möglich).
Eigenanteil der Familie Becker:0,00 Euro.
Der professionelle Fahrdienst holt die Gäste morgens sicher zu Hause ab.
Ein logistisches Problem, das viele Angehörige zunächst abschreckt, ist der Transport. "Wie bekomme ich meine Mutter morgens um 8 Uhr nach Broich, wenn ich selbst um 7:30 Uhr an der Arbeit in Essen sein muss?" Die Antwort ist der professionelle Fahrdienst.
Die Tagespflegeeinrichtungen in Mülheim haben dieses Problem längst gelöst. Sie betreiben entweder eigene Kleinbusse oder arbeiten mit etablierten Hilfsorganisationen zusammen. Die Fahrzeuge sind speziell für die Bedürfnisse von Senioren umgerüstet. Rollstuhlfahrer können über eine Rampe oder einen Lift direkt im Rollstuhl sitzend in das Fahrzeug gefahren und dort gesichert werden. Ein mühsames Umsetzen auf einen normalen Autositz entfällt komplett.
Der Fahrdienst plant seine Routen durch die Mülheimer Stadtteile so effizient wie möglich. Die Fahrer sind geschult im Umgang mit dementiell veränderten oder körperlich eingeschränkten Menschen. Sie holen den Gast direkt an der Wohnungstür ab und begleiten ihn bis in die Einrichtung. Und das Beste daran: Wie bereits im Abschnitt zur Kostenstruktur erläutert, werden diese Fahrtkosten vollständig aus dem Budget für die pflegebedingten Aufwendungen beglichen. Sie erhalten dafür keine separate private Rechnung.
Selbst wenn die Finanzierung zu 100 Prozent geklärt ist, stehen Angehörige oft vor einer emotionalen Barriere. Viele Senioren wehren sich vehement gegen den ersten Besuch. Das Wort "Pflege" löst Ängste aus. Man befürchtet, abgeschoben zu werden oder seine Selbstständigkeit aufzugeben.
Als erfahrene Experten raten wir Ihnen: Achten Sie auf Ihre Wortwahl. Sprechen Sie nicht von einer "Pflegeeinrichtung". Nennen Sie es einen "Seniorenclub", einen "Treffpunkt" oder einfach ein "Café für Ältere". Betonen Sie nicht die Pflegebedürftigkeit, sondern die Geselligkeit. Sagen Sie beispielsweise: "Mutter, du sitzt den ganzen Tag allein vor dem Fernseher. Lass uns doch mal diesen neuen Club in Heißen anschauen, dort wird nachmittags immer frisch gebacken und du triffst Leute in deinem Alter."
Fast jede Tagespflege in Mülheim an der Ruhr bietet einen kostenlosen und unverbindlichen Probetag an. An diesem Tag kann Ihr Angehöriger die Atmosphäre schnuppern, das Essen probieren und das Personal kennenlernen. Oftmals können Sie als Angehöriger beim ersten Mal für ein oder zwei Stunden dabei bleiben, um Sicherheit zu vermitteln. Die Erfahrung zeigt: Mehr als 80 Prozent der Senioren, die anfänglich skeptisch waren, blühen in der Tagespflege regelrecht auf und freuen sich nach kurzer Zeit auf "ihre" Tage in der Einrichtung.
Ein wichtiger Aspekt der Pflegereform betrifft die Handhabung nicht genutzter Gelder. Hier muss strikt zwischen den verschiedenen Töpfen unterschieden werden, um kein Geld zu verschenken:
Das Tagespflege-Budget (z.B. die 1.357 Euro bei Pflegegrad 3): Dieses Budget verfällt rigoros am Ende jeden Monats. Wenn Sie im März nur 500 Euro verbraucht haben, können Sie die restlichen 857 Euro nicht in den April mitnehmen. Es ist ein reines Monatsbudget.
Der Entlastungsbetrag (131 Euro): Hier sieht das Gesetz eine wesentlich bürgerfreundlichere Regelung vor. Wenn Sie die 131 Euro in einem Monat nicht oder nicht vollständig nutzen, wird der Restbetrag auf einem virtuellen Konto bei der Pflegekasse angespart. Diese angesparten Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wenn Ihre Mutter also im gesamten Jahr 2025 nicht in der Tagespflege war, haben sich bis Dezember 1.572 Euro (12 x 131 Euro) angesammelt. Diese enorme Summe können Sie in der ersten Jahreshälfte 2026 nutzen, um beispielsweise eine sehr intensive Nutzung der Tagespflege (5 Tage pro Woche) komplett kostendeckend zu finanzieren, ohne den Umwandlungsanspruch antasten zu müssen.
Für Familien, die die Pflege zu Hause organisieren, bringt die Pflegereform eine weitere gewaltige Erleichterung, die auch im Kontext der Tagespflege indirekt wichtig ist. Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Töpfe für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt (für die Pflegegrade 2 bis 5).
Warum ist das für die Tagespflege relevant? Manchmal fällt die reguläre Tagespflege aus (z.B. wegen Betriebsurlaub über Weihnachten) oder der pflegende Angehörige wird selbst krank und die teilstationäre Betreuung am Tag reicht plötzlich nicht mehr aus, weil auch nachts Hilfe benötigt wird. In diesen Fällen können Sie völlig flexibel auf diesen neuen, großen Topf von 3.539 Euro zugreifen, um vorübergehend eine vollstationäre Kurzzeitpflege in einem Mülheimer Pflegeheim zu finanzieren oder einen ambulanten Pflegedienst für die Ersatzpflege zu Hause zu beauftragen. Die Bürokratie wird durch diese Zusammenlegung massiv abgebaut, da Sie nicht mehr mühsam Budgets hin- und herschieben müssen.
Weitere detaillierte und tagesaktuelle Informationen zu allen gesetzlichen Änderungen der Pflegereform finden Sie auch auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung, beispielsweise beim Bundesministerium für Gesundheit.
Die Tagespflege bedeutet planbare Entlastung und neue Energie für pflegende Angehörige.
Damit Sie das Projekt "Tagespflege" strukturiert und erfolgreich angehen können, haben wir für Sie eine praxiserprobte Checkliste zusammengestellt:
Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, um das volle Budget zu erhalten. Bei Pflegegrad 1 haben Sie "nur" den Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung. Falls sich der Zustand Ihres Angehörigen verschlechtert hat, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades.
Einrichtungen in Mülheim recherchieren: Suchen Sie nach Tagespflegen in Ihrer Nähe (z.B. Mülheimer Seniorendienste, DRK, Caritas, Diakonie oder private Anbieter). Achten Sie auf die Erreichbarkeit und die Öffnungszeiten.
Kostenstruktur schriftlich anfordern: Lassen Sie sich von der Einrichtung eine detaillierte Preisliste geben. Fragen Sie explizit nach: "Verfügen Sie über die Investitionskostenförderung nach dem APG NRW?"
Probetag vereinbaren: Buchen Sie einen kostenlosen Probetag. Klären Sie im Vorfeld, ob der Fahrdienst den Gast bereits zum Probetag abholen kann.
Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn es Ihrem Angehörigen gefällt, schließen Sie den Vertrag ab. Unterschreiben Sie unbedingt die Abtretungserklärung für die Pflegekasse, damit die Einrichtung ihre Rechnungen (sowohl für die Pflegekosten als auch für den Entlastungsbetrag) direkt mit der Kasse abrechnen kann.
Beratung zum Umwandlungsanspruch: Falls Sie mehr als zwei Tage pro Woche planen und der Entlastungsbetrag nicht ausreicht, informieren Sie Ihre Pflegekasse formlos darüber, dass Sie den Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI für die Deckung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten in der Tagespflege nutzen möchten.
Die Tagespflege ist ein unverzichtbarer Baustein, um pflegende Angehörige vor dem Burnout zu bewahren und Senioren in Mülheim an der Ruhr gesellschaftliche Teilhabe und Lebensfreude zu schenken. Die Angst vor unbezahlbaren Rechnungen ist dank der großzügigen gesetzlichen Regelungen der Jahre 2025 und 2026 völlig unbegründet.
Fassen wir die wichtigsten Fakten zusammen: Das Tagespflege-Budget (bis zu 2.086 Euro je nach Pflegegrad) ist ein zusätzliches Geschenk der Pflegekasse und kürzt Ihr Pflegegeld nicht um einen einzigen Cent. Es deckt die Pflege- und Fahrtkosten zu 100 Prozent ab. Die Investitionskosten fallen in Mülheim durch die NRW-Landesförderung in den meisten Einrichtungen komplett weg. Und die verbleibenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung lassen sich elegant und unbürokratisch über den Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie – bei häufigerer Nutzung – über den Umwandlungsanspruch finanzieren.
Nutzen Sie diese gesetzlichen Möglichkeiten. Sie haben jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt – nun ist es an der Zeit, die Ihnen zustehenden Leistungen auch abzurufen. Gönnen Sie Ihrem Angehörigen die professionelle, liebevolle Betreuung in einer Mülheimer Tagespflege und schenken Sie sich selbst die dringend benötigte Zeit zum Durchatmen. Es ist der beste Weg, um die häusliche Pflege mit Liebe, Kraft und Geduld noch viele Jahre aufrechtzuerhalten.
Die wichtigsten Antworten rund um Budgets, Pflegegeld und Kostenübernahme