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Häusliche Krankenpflege Glöckner

Hauptstr. 59 a, 09619 Voigtsdorf

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Häusliche Krankenpflege Glöckner bietet umfassende häusliche Pflegeleistungen im Raum Dorfchemnitz und Umgebung an. Spezialisiert auf Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, umfasst das Angebot auch Grundpflege, Hauswirtschaft, Verhinderungspflege und vielfältige Sozialdienste. Der Dienst unterstützt Menschen jeden Alters dabei, selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Zu den Leistungen gehören unter anderem Spritzen, Verbandswechsel, Körperpflege sowie Hilfe bei Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung und Wäsche. Zusätzlich hilft der Pflegedienst bei der Antragsstellung, organisiert Fahrdienste und vermittelt Hausnotrufsysteme. Besonders wichtig ist die Unterstützung von Familien mit Kindern unter 12 Jahren, deren Hauptbetreuungsperson erkrankt ist. Die häusliche Krankenpflege Glöckner arbeitet eng mit Krankenkassen zusammen, um Genehmigungen sicherzustellen und einen reibungslosen Ablauf der Pflege zu gewährleisten. Professionelle Betreuung durch ausgebildete Fachkräfte garantiert zuverlässige und einfühlsame Pflege für alle Kunden.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

70 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

Individuelle Behandlungspflege

Professionelle Pflegeleistungen nach ärztlicher Verordnung zur optimalen Genesung zu Hause.

Umfassende Hauswirtschaft

Unterstützung im Haushalt inklusive Reinigung, Wäschepflege und Essenszubereitung.

Umfassende Sozialdienste

Beratung, Antragsstellung und Vermittlung von Fahr- und Hausnotrufdiensten für pflegebedürftige Menschen.

Leistungsübersicht

Behandlungspflege
Grundpflege
Hauswirtschaft
Verhinderungspflege
Sozialdienste
Zusatzleistungen wie Demenzbetreuung und Beschäftigungsangebote

Häufig gestellte Fragen

Der Pflegedienst bietet Behandlungspflege, Grundpflege, Hauswirtschaft, Verhinderungspflege sowie zahlreiche Zusatzleistungen an.

Die Kosten der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen getragen und erfolgen ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung.

Der Pflegedienst unterstützt Haushalte, in denen Kinder unter 12 Jahren leben und deren Hauptbetreuungsperson erkrankt ist, durch häusliche Krankenpflege.

Ja, die Behandlungspflege erfolgt nur nach ärztlicher Verordnung und muss von der Krankenkasse genehmigt werden.

Zusatzleistungen umfassen Betreuungsangebote wie Demenzbetreuung und weitere Beschäftigungsleistungen für Patienten.

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