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Die AOK Bremen/Bremerhaven als Pflegekasse: Umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die AOK Bremen/Bremerhaven ist eine der regionalen Krankenkassen des AOK-Verbunds und betreut Versicherte in den Städten Bremen und Bremerhaven. Als Pflegekasse übernimmt sie die Finanzierung und Organisation von Pflegeleistungen für ihre Mitglieder. Mit über 240.000 Versicherten in der Region gehört sie zu den größten Kranken- und Pflegekassen im kleinsten Bundesland Deutschlands. Die Pflegekasse der AOK Bremen/Bremerhaven bietet ein breites Spektrum an Leistungen, das von der häuslichen Pflege über teilstationäre Angebote bis hin zur vollstationären Versorgung reicht.

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die AOK Bremen/Bremerhaven ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um die Beantragung von Pflegeleistungen, die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Beratung zu pflegerischen Fragestellungen geht. Die Pflegekasse arbeitet eng mit dem Medizinischen Dienst zusammen, der die Pflegebedürftigkeit begutachtet und die Grundlage für die Bewilligung von Leistungen schafft. Seit 2017 erfolgt die Einstufung in fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und den individuellen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person richten.

Im Jahr 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Dies betrifft unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag sowie die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 tritt zudem eine wichtige Neuerung in Kraft: Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst, den Versicherte flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können.

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Kontaktmöglichkeiten zur AOK Bremen/Bremerhaven Pflegekasse

Die AOK Bremen/Bremerhaven legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit für ihre Versicherten. Es gibt verschiedene Wege, mit der Pflegekasse in Kontakt zu treten, je nachdem, welches Anliegen Sie haben und wie Sie am liebsten kommunizieren möchten.

Telefonische Erreichbarkeit: Für allgemeine Anfragen zur Pflegeversicherung steht Ihnen die kostenfreie Servicenummer 0800 4003344 zur Verfügung. Diese Hotline ist speziell für Fragen rund um Pflegeleistungen, Antragsstellung und weitere pflegerische Themen eingerichtet. Alternativ können Sie auch die regionalen Rufnummern nutzen: Für Versicherte in Bremen lautet die Nummer 0421 17610, für Versicherte in Bremerhaven 0471 160. Die Servicemitarbeiter stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und können Sie auch an die zuständige Pflegeberatung vermitteln.

Persönliche Beratung vor Ort: Die Hauptgeschäftsstelle der AOK Bremen/Bremerhaven befindet sich in der Bürgermeister-Smidt-Straße 95 in 28195 Bremen. Hier können Sie während der Öffnungszeiten persönlich vorbeikommen und sich beraten lassen. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:30 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 9:30 bis 13:00 Uhr sowie Freitag von 9:30 bis 15:00 Uhr. Es empfiehlt sich, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Neben der Hauptgeschäftsstelle gibt es weitere Geschäftsstellen im gesamten Versorgungsgebiet, die Sie über den AOK-Geschäftsstellenfinder auf der Webseite finden können.

Online-Services: Über das Online-Portal Meine AOK können Versicherte viele Angelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen. Hier können Sie Formulare herunterladen, Anträge digital einreichen und Ihre persönlichen Daten verwalten. Auch das Kontaktformular auf der Webseite bietet eine Möglichkeit, schriftlich mit der AOK in Verbindung zu treten. Per Post erreichen Sie die Pflegekasse unter der oben genannten Adresse.

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Pflegeleistungen der AOK Bremen/Bremerhaven im Detail

Die Pflegeleistungen der AOK Bremen/Bremerhaven richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der versicherten Person. Im Jahr 2025 wurden die meisten Leistungsbeträge um 4,5 Prozent angehoben, um der gestiegenen Kostenlast in der Pflege Rechnung zu tragen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Leistungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können.

Pflegegeld für häusliche Pflege: Das Pflegegeld erhalten Versicherte ab Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Es dient oft als Aufwandsentschädigung für die pflegenden Angehörigen oder zur Finanzierung einer Pflegekraft aus dem Ausland. Die aktuellen Beträge für 2025 betragen: 347 Euro für Pflegegrad 2, 599 Euro für Pflegegrad 3, 800 Euro für Pflegegrad 4 und 990 Euro für Pflegegrad 5. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, können aber andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag nutzen.

Pflegesachleistungen für ambulante Pflege: Wenn die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erfolgt, können Versicherte Pflegesachleistungen beantragen. Diese werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet, sodass der Versicherte keine Vorauszahlungen leisten muss. Die monatlichen Höchstbeträge für 2025 liegen bei: 796 Euro für Pflegegrad 2, 1.431 Euro für Pflegegrad 3, 1.778 Euro für Pflegegrad 4 und 2.200 Euro für Pflegegrad 5. Die Sachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Ernährung.

Kombinationsleistung: Viele Pflegebedürftige nutzen eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Dies ist sinnvoll, wenn zum Beispiel ein Pflegedienst dreimal wöchentlich kommt und die restliche Pflege von Angehörigen übernommen wird. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel der Pflegesachleistung bereits ausgeschöpft wurde. Wenn etwa 50 Prozent der Pflegesachleistung genutzt werden, erhält man noch 50 Prozent des Pflegegeldes.

Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden, wie beispielsweise Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder zusätzliche Leistungen eines Pflegedienstes. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden, sodass maximal 1.572 Euro zur Verfügung stehen können. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig, da für diesen Pflegegrad kein Pflegegeld gezahlt wird.

Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Für das Jahr 2025 beträgt das Budget für Verhinderungspflege 1.685 Euro. Die Verhinderungspflege kann für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und steht Versicherten ab Pflegegrad 2 zu. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten, sodass die Leistung unmittelbar nach Feststellung des Pflegegrads genutzt werden kann.

Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Betreuung, die zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen notwendig sein kann. Für 2025 beträgt das Budget 1.854 Euro für maximal acht Wochen pro Jahr. Die Kurzzeitpflege kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden und ist besonders wichtig, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann, etwa weil Umbaumaßnahmen im Zuhause nötig sind oder die Pflegeperson selbst erkrankt ist.

Gemeinsames Budget ab Juli 2025: Eine wichtige Neuerung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Pflegebedürftige können dann flexibel entscheiden, wie sie dieses Budget zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen möchten. Dies vereinfacht die Nutzung erheblich und ermöglicht eine bedarfsgerechtere Versorgung. Bereits im ersten Halbjahr 2025 verbrauchte Beträge werden auf das neue gemeinsame Budget angerechnet.

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Teilstationäre und vollstationäre Pflegeleistungen

Tages- und Nachtpflege: Die teilstationäre Pflege ergänzt die häusliche Pflege, indem der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Dies entlastet pflegende Angehörige und bietet dem Pflegebedürftigen soziale Kontakte sowie professionelle Betreuung. Die monatlichen Höchstbeträge für 2025 betragen: 721 Euro für Pflegegrad 2, 1.357 Euro für Pflegegrad 3, 1.685 Euro für Pflegegrad 4 und 2.085 Euro für Pflegegrad 5. Ein großer Vorteil: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden.

Vollstationäre Pflege: Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig werden. Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad folgende monatliche Beträge für die pflegebedingten Kosten: 131 Euro für Pflegegrad 1, 805 Euro für Pflegegrad 2, 1.298 Euro für Pflegegrad 3, 1.685 Euro für Pflegegrad 4 und 2.085 Euro für Pflegegrad 5. Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Die Differenz, der sogenannte pflegebedingte Eigenanteil, muss vom Bewohner selbst getragen werden. Um diese Belastung zu reduzieren, gewährt die Pflegekasse seit 2022 einen gestaffelten Zuschlag zum Eigenanteil: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent ab dem vierten Jahr im Pflegeheim.

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Hilfsmittel und Wohnraumanpassung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven seit 2025 monatlich bis zu 42 Euro. Diese Hilfsmittel sind für die hygienische Pflege zu Hause unerlässlich und müssen aufgrund ihrer Beschaffenheit nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Versicherte können die Hilfsmittel bei zugelassenen Anbietern bestellen und die Kosten anschließend bei der Pflegekasse einreichen. Viele Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab, sodass für den Versicherten keine Vorleistung notwendig ist.

Technische Pflegehilfsmittel: Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren, Lagerungshilfen oder Hebehilfen. Diese Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt oder gegen eine geringe Zuzahlung abgegeben. Die Beantragung erfolgt meist über ein ärztliches Rezept, kann aber auch durch eine Empfehlung von Pflegefachpersonen eingeleitet werden. Die AOK arbeitet mit einem Netzwerk von Hilfsmittelanbietern zusammen, die die Versorgung sicherstellen.

Hausnotruf: Ein Hausnotrufsystem gibt pflegebedürftigen Menschen, die allein oder überwiegend allein leben, Sicherheit. Per Knopfdruck können sie jederzeit Hilfe anfordern. Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für Versicherte ab Pflegegrad 1 die Kosten für ein Basispaket, das 25,50 Euro monatlich für die Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation umfasst. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person allein lebt oder mit jemandem zusammenwohnt, der in Notsituationen nicht in der Lage ist, Hilfe zu holen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Wenn bauliche Veränderungen in der Wohnung notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die Pflegekasse diese mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Typische Beispiele sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen für Rollstühle, die Installation eines Treppenlifts oder die Beseitigung von Schwellen. Der Zuschuss ist unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch, es muss lediglich mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, sodass maximal 16.720 Euro zur Verfügung stehen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.

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Antragstellung und Verfahren bei der AOK Bremen/Bremerhaven

Die Beantragung von Pflegeleistungen erfolgt bei der AOK Bremen/Bremerhaven in mehreren Schritten. Der erste Schritt ist immer die Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung, auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.

Erstantrag auf Pflegeleistungen: Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, können Sie formlos einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Dies ist telefonisch unter der 0800 4003344 oder schriftlich möglich. Die AOK Bremen/Bremerhaven sendet Ihnen daraufhin das offizielle Antragsformular zu, das ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Alternativ können Sie das Formular auch direkt auf der Webseite der AOK herunterladen oder in einer Geschäftsstelle abholen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse automatisch den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Pflegebegutachtung.

Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst: Der Medizinische Dienst setzt sich nach Eingang des Antrags mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Diese findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt und dauert etwa 30 bis 90 Minuten. Ein ausgebildeter Gutachter – meist eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – beurteilt anhand von sechs Modulen, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann. Bewertet werden: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach Punktzahl wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 empfohlen.

Bescheid und Leistungsbeginn: Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten, das an die AOK Bremen/Bremerhaven übermittelt wird. Die Pflegekasse entscheidet dann über den Pflegegrad und erlässt einen Bescheid. Die bewilligten Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Das bedeutet: Auch wenn die Bearbeitung mehrere Wochen dauert, erhalten Sie die Leistungen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Im Bescheid werden alle Leistungen aufgeführt, die Ihnen zustehen, sowie Hinweise zur Pflegeberatung und zu weiteren Unterstützungsangeboten.

Höherstufung bei Verschlechterung: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der bisherige Pflegegrad nicht mehr ausreicht, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch in diesem Fall erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Es ist empfehlenswert, vor der Antragstellung ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie alle pflegerischen Tätigkeiten und den täglichen Zeitaufwand dokumentieren. Dies kann die Begutachtung unterstützen und sicherstellen, dass der tatsächliche Pflegebedarf erkannt wird.

Widerspruch bei Ablehnung: Falls Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und möglichst gut begründet sein. Legen Sie dar, welche Beeinträchtigungen im Gutachten nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die AOK Bremen/Bremerhaven prüft dann den Fall erneut, gegebenenfalls wird eine zweite Begutachtung veranlasst.

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Pflegeberatung und Unterstützungsangebote der AOK Bremen/Bremerhaven

Die Pflegeberatung ist ein zentrales Element der Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet verschiedene Beratungsformate an, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Individuelle Pflegeberatung: Alle Versicherten, die einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen oder bereits Leistungen erhalten, haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Die Pflegeberater der AOK sind speziell geschulte Fachkräfte, die Sie zu allen Fragen rund um die Pflege informieren. Sie helfen bei der Auswahl geeigneter Pflegeangebote, erstellen bei Bedarf einen individuellen Versorgungsplan und unterstützen bei der Organisation der Pflege. Die Beratung kann telefonisch, in einer Geschäftsstelle oder auch zu Hause stattfinden. Nach Antragstellung erhalten Sie von der AOK ein Beratungsangebot oder einen Beratungsgutschein, der bei einer unabhängigen Beratungsstelle eingelöst werden kann. Die Beratung muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang erfolgen.

Beratungsbesuch bei Pflegegeld: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch durchführen zu lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungsbesuch, dieser ist aber nicht verpflichtend. Der Beratungsbesuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt und dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Pflegekurse für Angehörige: Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an. In diesen Kursen lernen Sie wichtige Grundlagen der Pflege, wie zum Beispiel rückenschonende Techniken beim Heben und Lagern, die richtige Körperpflege oder den Umgang mit Demenz. Die Kurse finden sowohl als Gruppenschulungen als auch als individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld statt. Letztere gehen gezielt auf Ihre persönliche Pflegesituation ein. Die Teilnahme ist für Versicherte der AOK sowie für Angehörige anderer Kassen möglich.

Familiencoach Pflege: Der Familiencoach Pflege ist ein kostenloses Online-Angebot der AOK, das pflegende Angehörige bei der Bewältigung psychischer Belastungen unterstützt. Das Programm umfasst Videos, Audiodateien und interaktive Übungen, die dabei helfen, Stress abzubauen, mit Überforderung umzugehen und die eigene Gesundheit zu schützen. Der Familiencoach ist rund um die Uhr verfügbar und kann flexibel von zu Hause aus genutzt werden.

AOK-Pflegenavigator: Auf der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst, einem Pflegeheim oder einer Tagespflegeeinrichtung? Der AOK-Pflegenavigator hilft Ihnen dabei, passende Angebote in Ihrer Nähe zu finden. Die Datenbank enthält umfangreiche Informationen zu den Einrichtungen, einschließlich Qualitätsnoten aus Prüfberichten, Kontaktdaten und Preisangaben. So können Sie verschiedene Anbieter vergleichen und eine fundierte Entscheidung treffen.

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Die fünf Pflegegrade: Voraussetzungen und Leistungen

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf einer Person widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei der verschiedene Bereiche des täglichen Lebens bewertet werden.

Pflegegrad 1: Dieser Pflegegrad gilt für Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Betroffenen können sich weitgehend selbst versorgen und benötigen nur minimale Unterstützung. Die Punktzahl liegt zwischen 12,5 und unter 27 Punkten. Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie Beratungsleistungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden bei Pflegegrad 1 nicht gewährt.

Pflegegrad 2: Bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wird Pflegegrad 2 vergeben. Die Punktzahl liegt zwischen 27 und unter 47,5 Punkten. Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen. Die monatlichen Leistungen umfassen 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, Leistungen für Tages- und Nachtpflege sowie das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegegrad 3: Dieser Pflegegrad wird bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben und umfasst eine Punktzahl von 47,5 bis unter 70 Punkten. Die Betroffenen benötigen mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung. Das monatliche Pflegegeld beträgt 599 Euro, die Pflegesachleistungen 1.431 Euro. Auch alle anderen Leistungen der häuslichen und teilstationären Pflege stehen in erhöhtem Umfang zur Verfügung.

Pflegegrad 4: Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit einer Punktzahl von 70 bis unter 90 Punkten wird Pflegegrad 4 bewilligt. Die Betroffenen sind stark auf fremde Hilfe angewiesen und können viele alltägliche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig ausführen. Das Pflegegeld liegt bei 800 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen bei 1.778 Euro. Die höheren Leistungen tragen der intensiven Pflegebedürftigkeit Rechnung.

Pflegegrad 5: Der höchste Pflegegrad wird vergeben bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die Punktzahl liegt zwischen 90 und 100 Punkten. Menschen mit Pflegegrad 5 sind vollständig auf Unterstützung angewiesen und können praktisch keine Tätigkeiten mehr selbst ausführen. Das monatliche Pflegegeld beträgt 990 Euro, die Pflegesachleistungen 2.200 Euro. Auch bei vollstationärer Pflege stehen die höchsten Leistungsbeträge zur Verfügung.

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Unterstützung je nach Pflegegrad

Besonderheiten und Sonderregelungen

Digitale Pflegeanwendungen: Seit 2025 können Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) nutzen. Dabei handelt es sich um spezielle Apps und digitale Tools, die die Pflege unterstützen, etwa durch Erinnerungsfunktionen, Sturzprävention oder kognitive Trainingsprogramme. Die Pflegekasse übernimmt hierfür monatlich bis zu 53 Euro als ergänzende Unterstützungsleistung. Die Anwendungen müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein.

Wohngruppenzuschlag: Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, können einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich erhalten. Dieser Zuschlag dient dazu, eine Präsenzkraft zu finanzieren, die organisatorische, verwaltende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt. Für die Gründung einer neuen Pflege-WG gibt es zudem eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro, die auf maximal vier Personen aufgeteilt werden kann.

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige: Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegt und dabei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, profitiert von der sozialen Absicherung durch die Pflegeversicherung. Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, die sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege richten. Zusätzlich besteht während der Pflegetätigkeit ein Schutz in der Unfallversicherung. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit kann zudem Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden, das für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzleistung darstellt.

Entlastungsbudget ab 2025: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und für alle anderen Pflegebedürftigen ab dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Neuerung: Das Entlastungsbudget kann durch die Umwandlung nicht genutzter Pflegesachleistungen deutlich aufgestockt werden. Bis zu 40 Prozent der nicht ausgeschöpften Sachleistungen können in zusätzliche Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Dadurch stehen insgesamt folgende Beträge zur Verfügung: bei Pflegegrad 2 bis zu 449 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 730 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 875 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 1.051 Euro monatlich. Diese Beträge können ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Pflegekraft zeigt Seniorin auf einem Tablet eine einfache Gesundheits-App, große Symbole, freundliche Interaktion ohne lesbaren Text

Digitale Helfer im Pflegealltag

Kleine ambulant betreute Wohngemeinschaft: Drei Senioren sitzen am großen Holztisch, Präsenzkraft koordiniert den Alltag, helle, barrierefreie Küche

Gemeinschaftlich wohnen mit Unterstützung

Praktische Tipps für den Umgang mit der AOK Bremen/Bremerhaven Pflegekasse

Frühzeitig Antrag stellen: Warten Sie nicht zu lange mit der Antragstellung. Auch wenn Sie unsicher sind, ob bereits ein Pflegegrad bewilligt wird, sollten Sie den Antrag stellen. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt, nicht ab dem Zeitpunkt der Entscheidung. Eine frühe Antragstellung sichert Ihnen also finanzielle Vorteile.

Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über mindestens zwei Wochen hinweg alle pflegerischen Tätigkeiten und den täglichen Zeitaufwand. Dies hilft dem Gutachter, ein realistisches Bild Ihrer Pflegesituation zu bekommen, und kann die Bewilligung eines angemessenen Pflegegrads unterstützen. Notieren Sie auch besondere Vorkommnisse wie nächtliche Unruhe, Sturzgefahr oder Orientierungsprobleme.

Auf die Begutachtung vorbereiten: Legen Sie für den Termin mit dem Medizinischen Dienst alle wichtigen Unterlagen bereit: ärztliche Berichte, Medikamentenpläne, Hilfsmittelverordnungen und das Pflegetagebuch. Seien Sie offen und ehrlich über die Schwierigkeiten im Alltag. Manchmal neigen Pflegebedürftige dazu, ihre Situation besser darzustellen, als sie ist – dies kann sich negativ auf die Einstufung auswirken.

Kombinationsleistungen optimal nutzen: Prüfen Sie, ob eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Ihre Situation sinnvoll ist. Viele Familien nutzen einen Pflegedienst für bestimmte Aufgaben wie die morgendliche Körperpflege, während Angehörige die restliche Betreuung übernehmen. So wird die professionelle Unterstützung mit der familiären Pflege optimal verbunden.

Entlastungsangebote in Anspruch nehmen: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag konsequent. Er kann für verschiedene Angebote eingesetzt werden: Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder zusätzliche Leistungen des Pflegedienstes. Viele Angehörige kennen diese Möglichkeit nicht oder lassen den Betrag ungenutzt verfallen. Informieren Sie sich bei der Pflegeberatung über anerkannte Angebote in Ihrer Nähe.

Regelmäßig Leistungen überprüfen: Die Pflegesituation kann sich im Laufe der Zeit verändern. Prüfen Sie regelmäßig, ob die bewilligten Leistungen noch ausreichen oder ob eine Höherstufung sinnvoll wäre. Auch bei Verbesserung des Zustands sollten Sie die Pflegekasse informieren, um eine mögliche Herabstufung zu vermeiden, die rechtliche Konsequenzen haben könnte.

Beratungsangebote wahrnehmen: Die Pflegeberatung der AOK Bremen/Bremerhaven ist kostenlos und kann Ihnen helfen, die für Ihre Situation passenden Leistungen zu finden. Scheuen Sie sich nicht, mehrfach Kontakt aufzunehmen, wenn neue Fragen auftauchen oder sich die Pflegesituation ändert. Die Berater kennen auch regionale Angebote und können Sie zu Selbsthilfegruppen oder ehrenamtlichen Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln.

Pflegende Angehörige notiert Einträge in ein Notizheft als Pflegetagebuch, Stift in der Hand, neben ihr liegen Medikamentenplan und Brille

Pflegetagebuch: Alltag klar dokumentieren

Familiengespräch am Esstisch: Tochter, Sohn und pflegebedürftige Mutter besprechen die Pflegeorganisation, entspanntes Miteinander

Gemeinsam gute Entscheidungen treffen

Wichtige Fristen und Termine

Bearbeitungsfristen: Die AOK Bremen/Bremerhaven hat gesetzliche Fristen einzuhalten. Nach Antragstellung muss die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb bestimmter Fristen erfolgen: Bei Personen in der häuslichen Umgebung innerhalb von 25 Arbeitstagen, bei Personen im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung innerhalb von einer Woche und bei Personen im Hospiz oder in der Palliativversorgung innerhalb von einer Woche. Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang einen Bescheid erlassen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, können Versicherte für jede begonnene Woche Verzögerung 70 Euro Verzögerungsgeld verlangen.

Widerspruchsfrist: Falls Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, da der Bescheid sonst bestandskräftig wird und nur noch schwer anfechtbar ist.

Beratungsbesuch-Fristen: Die verpflichtenden Beratungsbesuche müssen in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden. Bei Versäumnis ohne triftigen Grund kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Achten Sie daher auf die rechtzeitige Durchführung und Dokumentation der Beratungsbesuche.

Entlastungsbetrag-Übertragung: Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbudgets können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie. Planen Sie daher rechtzeitig, wie Sie das Budget sinnvoll einsetzen können, und sammeln Sie alle Belege für die Abrechnung.

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Wichtige Fristen rechtzeitig im Blick

Häufige Fragen zur AOK Bremen/Bremerhaven Pflegekasse

Kann ich die Pflegekasse wechseln? Die Pflegekasse ist immer an die Krankenkasse gekoppelt. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, wechselt automatisch auch die Pflegekasse. Ein isolierter Wechsel nur der Pflegekasse ist nicht möglich. Bei einem Kassenwechsel bleiben Ihr Pflegegrad und die bewilligten Leistungen jedoch bestehen.

Was passiert bei Umzug? Wenn Sie innerhalb des Versorgungsgebiets der AOK Bremen/Bremerhaven umziehen, ändert sich nichts an Ihrer Pflegeversicherung. Bei einem Umzug in eine andere Region wechseln Sie zur dortigen AOK, behalten aber Ihren Pflegegrad. Informieren Sie die AOK rechtzeitig über Ihren Umzug, damit die Versorgung nahtlos weitergehen kann.

Werden Leistungen auch ins Ausland gezahlt? Innerhalb der Europäischen Union können Sie das Pflegegeld grundsätzlich weiterhin beziehen, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft ins EU-Ausland ziehen. Pflegesachleistungen und andere Leistungen, die an bestimmte Einrichtungen gebunden sind, können jedoch nur in Deutschland in Anspruch genommen werden. Klären Sie vor einem längeren Auslandsaufenthalt die Details mit Ihrer Pflegekasse.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags? In der Regel dauert es von der Antragstellung bis zum Bescheid etwa vier bis sechs Wochen. Die Pflegekasse hat gesetzliche Fristen einzuhalten und muss die Begutachtung zeitnah veranlassen. Bei Verzögerungen können Sie Verzögerungsgeld geltend machen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen? Pflegegeld ist eine Geldleistung, die Sie frei verwenden können, wenn Sie von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Personen gepflegt werden. Pflegesachleistungen sind zweckgebundene Leistungen für professionelle Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie können beide Leistungen auch kombinieren.

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Besondere Angebote und Services der AOK Bremen/Bremerhaven

Der kurze Weg: Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet mit verschiedenen Krankenhäusern, Ärzten und Therapeuten das Programm Der kurze Weg an. Dabei handelt es sich um eine besondere Versorgungsform, die eine nahtlose Koordination zwischen ambulanter und stationärer Behandlung ermöglicht. Versicherte profitieren von verkürzten Wartezeiten und einer besseren Abstimmung der Behandlung.

Clarimedis: Das medizinische Informationstelefon Clarimedis steht AOK-Versicherten an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Fachärzte aus verschiedenen Bereichen beantworten medizinische Fragen, helfen bei Unsicherheiten und geben Empfehlungen zur weiteren Behandlung. Auch eine Videosprechstunde ist möglich. Dieser Service kann auch bei pflegerischen Fragestellungen hilfreich sein, insbesondere wenn es um medizinische Aspekte der Pflege geht.

Gesundheitskurse und Prävention: Die AOK Bremen/Bremerhaven unterstützt nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch deren Angehörige mit Präventionsangeboten. Gesundheitskurse zu Themen wie Stressbewältigung, Rückengesundheit oder Entspannungstechniken können pflegenden Angehörigen helfen, ihre eigene Gesundheit zu erhalten. Mit dem AOK-Gesundheitsgutschein können Versicherte zweimal jährlich kostenfrei an Kursen teilnehmen.

Online-Pflegeantrag: Die AOK arbeitet kontinuierlich daran, ihre digitalen Services auszubauen. Über das Online-Portal Meine AOK können Sie zunehmend mehr Leistungen digital beantragen und verwalten. Dies spart Zeit und ermöglicht es Ihnen, Ihre Pflegeangelegenheiten bequem von zu Hause aus zu regeln.

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Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen zur AOK Bremen/Bremerhaven Pflegekasse

Die AOK Bremen/Bremerhaven ist für ihre Versicherten in den Städten Bremen und Bremerhaven ein verlässlicher Partner in allen Fragen der Pflege. Mit einem umfassenden Leistungskatalog, der von der häuslichen Pflege über teilstationäre Angebote bis zur Versorgung im Pflegeheim reicht, unterstützt die Pflegekasse pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in allen Phasen der Pflege.

Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert über die kostenfreie Servicenummer 0800 4003344, die regionalen Telefonnummern oder persönlich in den Geschäftsstellen möglich. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in der Bürgermeister-Smidt-Straße 95 in Bremen und ist zu festen Öffnungszeiten für persönliche Beratungen zugänglich.

Die Pflegeleistungen wurden zum Jahr 2025 um 4,5 Prozent erhöht und umfassen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Leistungen für Tages- und Nachtpflege. Eine wichtige Neuerung ab dem 1. Juli 2025 ist das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro, das flexibel eingesetzt werden kann.

Die Antragstellung erfolgt formlos bei der Pflegekasse, die dann automatisch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlasst. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt anhand eines Punktesystems, das verschiedene Bereiche der Selbstständigkeit bewertet. Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.

Neben den finanziellen Leistungen bietet die AOK Bremen/Bremerhaven umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote an, darunter die individuelle Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, den Familiencoach Pflege als Online-Tool und den AOK-Pflegenavigator zur Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen.

Für Hilfsmittel und bauliche Anpassungen stehen ebenfalls Leistungen zur Verfügung: bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Kostenübernahme für technische Pflegehilfsmittel wie Rollstühle und Pflegebetten, Zuschüsse zum Hausnotruf sowie bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger wird durch Beitragszahlungen zur Renten- und Unfallversicherung gewährleistet, was die gesellschaftliche Bedeutung der häuslichen Pflege unterstreicht.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche kennen und die verfügbaren Leistungen konsequent nutzen. Scheuen Sie sich nicht, die Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen und sich über alle Möglichkeiten zu informieren. Mit der richtigen Unterstützung und Organisation kann die häusliche Pflege sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Angehörigen deutlich erleichtert werden.

Die AOK Bremen/Bremerhaven steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie dabei, die bestmögliche Versorgung für Ihre individuelle Situation zu finden und umzusetzen. Nutzen Sie die vielfältigen Angebote und lassen Sie sich beraten, um alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen.

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