Die AXA Krankenversicherung AG gehört zu den führenden privaten Krankenversicherungen in Deutschland und betreut mehrere Millionen Versicherte. Wer bei der AXA privat krankenversichert ist, hat automatisch auch eine private Pflegepflichtversicherung bei der AXA. Diese übernimmt im Pflegefall dieselben Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung – ein wichtiger Aspekt, der häufig missverstanden wird.
Für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ist es entscheidend zu wissen, welche Leistungen ihnen zustehen, wie sie einen Pflegegrad beantragen und an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können. Dieser Artikel bietet Ihnen einen vollständigen Überblick über die Pflegeleistungen der AXA, die Antragstellung, wichtige Formulare und alle relevanten Kontaktmöglichkeiten.
Beratung gibt Sicherheit im Pflegefall
In Deutschland gilt das Prinzip: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Das bedeutet, dass jede Person, die bei der AXA Krankenversicherung privat krankenversichert ist, automatisch auch bei der AXA pflegepflichtversichert ist. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wichtig zu verstehen: Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung bei der AXA unterscheiden sich nicht von den Leistungen der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung. Anders als bei der Krankenversicherung gibt es in der Pflegepflichtversicherung keine Sonderleistungen oder Vorteile für Privatversicherte. Alle Pflegebedürftigen in Deutschland – egal ob gesetzlich oder privat versichert – haben Anspruch auf dieselben Leistungen, wenn sie in einen Pflegegrad eingestuft werden.
Die AXA Konzern AG mit Sitz in Köln betreut als Teil des internationalen AXA-Konzerns rund 7,3 Millionen Kunden mit etwa 16 Millionen Verträgen in Deutschland. Die Pflegepflichtversicherung ist dabei ein zentraler Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gesetzlich im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt und wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Als AXA-Versicherter haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungsarten, die sich nach Ihrem Pflegegrad und der Form der Pflege richten.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
Wenn Sie zuhause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden, erhalten Sie monatlich Pflegegeld. Dieses können Sie frei verwenden, etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, jedoch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Pflegesachleistungen für professionelle Pflege:
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, übernimmt die AXA Pflegekasse folgende monatliche Beträge:
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der AXA, sodass Sie die Beträge nicht vorstrecken müssen. Bei Pflegegrad 1 können bis zu 131 Euro des Entlastungsbetrags für Pflegedienste verwendet werden.
Kombinationsleistung:
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Nutzen Sie beispielsweise 60 Prozent der Sachleistungen, erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese flexible Lösung ermöglicht es, professionelle Unterstützung mit der Pflege durch Angehörige zu verbinden.
Entlastungsbetrag:
Allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung. Dieser kann verwendet werden für:
Betreuungsangebote wie Tages- oder Nachtpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Entlastung pflegender Angehöriger
Ambulante Pflegedienste (außer körperbezogene Selbstversorgung bei Pflegegrad 2-5)
Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Tages- und Nachtpflege:
Die teilstationäre Pflege steht zusätzlich zu anderen Leistungen zur Verfügung und wird nicht angerechnet:
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Kurzzeitpflege:
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, übernimmt die AXA die Kosten für eine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Der Anspruch beträgt bis zu 56 Kalendertage pro Jahr mit maximal 1.854 Euro für die pflegebedingten Kosten. Zusätzlich erhalten Sie während dieser Zeit die Hälfte Ihres Pflegegeldes weiter.
Eine schriftliche Beantragung ist nicht erforderlich. Es genügt, die AXA-Hotline telefonisch zu informieren, wenn Sie die Kurzzeitpflege antreten. Anschließend reichen Sie die Rechnung der Pflegeeinrichtung ein.
Verhinderungspflege:
Wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert ist, übernimmt die AXA die Kosten für eine Ersatzpflege. Der jährliche Anspruch beträgt bis zu 1.685 Euro für maximal 56 Kalendertage. Dieser Betrag kann durch Umschichtung aus der Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 Euro erhöht werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzeinlagen und Bettschutzeinlagen erstattet die AXA monatlich bis zu 42 Euro. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zuhause gepflegt werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Für bauliche Anpassungen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, zahlt die AXA einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, Türverbreiterungen, Rampen oder Treppenlifte. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden.
Vollstationäre Pflege:
Bei dauerhafter Pflege im Pflegeheim übernimmt die AXA einen pauschalen Betrag:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich erhalten Bewohner ab Pflegegrad 2 einen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert. Die Höhe richtet sich nach der Verweildauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent nach mehr als 12 Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten.
Ambulante Pflege zu Hause entlastet
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Die Antragstellung sollte erfolgen, sobald Pflegebedürftigkeit eintritt oder absehbar ist, denn Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt – nicht rückwirkend.
Schritt 1: Antrag stellen
Den Antrag können Sie formlos stellen, am schnellsten telefonisch oder schriftlich. Kontaktieren Sie die AXA-Hotline unter 0221 148-41000 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr). Die Mitarbeiter nehmen Ihren Antrag auf und senden Ihnen die notwendigen Formulare zu.
Sie können auch online das Pflegeantragsformular mit Schweigepflichtentbindung von der AXA-Website herunterladen und ausgefüllt per Post an folgende Adresse senden:
AXA Krankenversicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Wichtig: Antragsteller ist immer die pflegebedürftige Person selbst, auch wenn Angehörige beim Ausfüllen helfen.
Schritt 2: Pflegeprotokoll ausfüllen
Nach Eingang des Antrags sendet Ihnen die AXA ein Pflegeprotokoll zu. Dieses sollten Sie sorgfältig ausfüllen, da es wichtige Grundlage für die Begutachtung ist. Das Formular fragt nach:
Persönlichen Angaben und Vorerkrankungen
Aktuellen Einschränkungen im Alltag
Benötigter Hilfe bei verschiedenen Tätigkeiten
Eingenommenen Medikamenten
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für das Pflegeprotokoll und beschönigen Sie nichts. Je genauer Sie die tatsächliche Situation beschreiben, desto besser kann der Gutachter die Pflegebedürftigkeit einschätzen.
Schritt 3: Begutachtung durch MEDICPROOF
Die AXA beauftragt MEDICPROOF, den medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung, mit der Begutachtung. MEDICPROOF entspricht dem Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten und arbeitet nach denselben gesetzlichen Richtlinien.
Ein qualifizierter Gutachter (Arzt oder Pflegefachkraft) vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch. Bei diesem Termin sollte möglichst eine Pflegeperson anwesend sein. Der Gutachter prüft anhand von sechs Lebensbereichen, wie selbstständig Sie noch sind:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt. Das Gutachten ist eine Empfehlung an die AXA, die auf dieser Grundlage über den Pflegegrad entscheidet.
Schritt 4: Bescheid erhalten
Die AXA muss innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang einen schriftlichen Bescheid zusenden. In besonderen Fällen (Krankenhausaufenthalt, Reha, Hospiz) verkürzt sich die Frist. Mit dem Bescheid erhalten Sie in der Regel auch das vollständige Gutachten.
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür empfiehlt sich die Unterstützung durch die compass private pflegeberatung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Pflegeprotokoll gründlich ausfüllen
Begutachtung findet zu Hause statt
Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads ist entscheidend für Ihre Leistungsansprüche. Mit guter Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass die tatsächliche Pflegesituation richtig erfasst wird.
Dokumentation im Pflegetagebuch:
Führen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Gutachtertermin ein Pflegetagebuch. Notieren Sie täglich, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen. Dies gibt dem Gutachter einen realistischen Eindruck vom Pflegealltag.
Medizinische Unterlagen bereithalten:
Legen Sie folgende Dokumente bereit:
Arztbriefe und Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus
Befunde und Verlaufsberichte von Fachärzten
Aktueller Medikationsplan
Reha-Berichte
Bescheinigungen über Behinderungen oder Schwerbehindertenausweis
Vertrauensperson hinzuziehen:
Bitten Sie eine Vertrauensperson, beim Termin anwesend zu sein – idealerweise die Hauptpflegeperson. Sie kann ergänzende Informationen geben und als Zeuge dienen, falls später Unstimmigkeiten auftreten.
Ehrlich bleiben:
Viele Menschen versuchen bei der Begutachtung aus falschem Scham, ihre Situation besser darzustellen als sie ist. Dies führt häufig zu einer zu niedrigen Einstufung. Beschreiben Sie offen, wo Schwierigkeiten bestehen und welche Hilfe tatsächlich benötigt wird.
Typische Situationen demonstrieren:
Der Gutachter wird Sie bitten, bestimmte Bewegungen oder Tätigkeiten vorzuführen. Zeigen Sie dabei Ihre tatsächlichen Einschränkungen. Wenn Sie an manchen Tagen mehr Schwierigkeiten haben als an anderen, erwähnen Sie dies ausdrücklich.
Dokumente rechtzeitig bereitlegen
MEDICPROOF ist der unabhängige Gutachterdienst aller privaten Kranken- und Pflegeversicherungen in Deutschland. Obwohl MEDICPROOF von den Versicherungen beauftragt wird, arbeitet es neutral und objektiv nach denselben gesetzlichen Vorgaben wie der Medizinische Dienst bei gesetzlich Versicherten.
Die Gutachter von MEDICPROOF sind freiberuflich tätige, qualifizierte Ärzte, Pflegefachkräfte oder Pflegesachverständige. Ein internes Qualitätsmanagement kontrolliert die Arbeit der Gutachter, um eine gleichbleibend hohe Qualität und Objektivität zu gewährleisten.
Pflegetraining durch MEDICPROOF:
Im Auftrag der AXA bietet MEDICPROOF kostenlose Pflegeschulungen für pflegende Angehörige an. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und vermittelt praktische Pflegetechniken, erklärt Handgriffe und beantwortet Ihre Fragen zur häuslichen Pflege. Wenn Sie als Angehöriger eines AXA-Versicherten an einem solchen Pflegetraining teilnehmen möchten, kontaktieren Sie die AXA-Hotline, die das Training für Sie organisiert.
Beschwerde über Gutachter:
Sollte das Verhalten eines Gutachters Anlass zur Beschwerde geben, können Sie sich über die üblichen AXA-Kontaktwege beschweren. Beachten Sie jedoch: Wenn Sie mit dem Inhalt des Gutachtens nicht einverstanden sind, ist der richtige Weg der Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid, den Sie an die AXA richten.
Als privat Pflegeversicherter bei der AXA haben Sie Anspruch auf kostenlose, unabhängige Pflegeberatung durch die compass private pflegeberatung. Compass ist die Pflegeberatungsstelle des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und entspricht den Pflegestützpunkten für gesetzlich Versicherte.
Leistungen der compass Pflegeberatung:
Telefonische Beratung zu allen Fragen rund um Pflege und Pflegeversicherung
Persönliche Beratung vor Ort in Ihrer häuslichen Umgebung
Unterstützung bei der Antragstellung
Hilfe bei der Suche nach geeigneten Pflegediensten oder Pflegeheimen
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Information über ergänzende Sozialleistungen
Beratung bei der Organisation der häuslichen Pflege
Die Beratung ist für Sie als Versicherten vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Sie können compass telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 101 88 00 erreichen. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin für eine Beratung in Ihrer häuslichen Umgebung vereinbaren.
Compass bietet auch spezielle Familienberatung an, wenn Kinder oder Jugendliche pflegebedürftig sind. Die Berater unterstützen Sie dabei, die komplexe Pflegesituation zu organisieren und alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen.
Die AXA bietet ihren pflegeversicherten Kunden einen besonderen Service: die AXA Pflegebox. Dabei handelt es sich um eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die direkt mit der AXA abgerechnet wird.
Voraussetzungen für die Pflegebox:
Sie haben mindestens Pflegegrad 1
Sie werden ambulant, also zuhause, gepflegt
Sie sind bei der AXA privat pflegepflichtversichert
So funktioniert die Pflegebox:
Die AXA kooperiert mit dem KRIEGER Sanitätshaus, einem der führenden Anbieter für Hilfsmittelversorgung. Sie können aus fünf vorkonfigurierten Pflegeboxen wählen oder sich Ihre individuelle Box zusammenstellen. Mögliche Inhalte sind:
Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Bettschutzeinlagen
Schutzschürzen
Mundschutz
Fingerlinge
Die Bestellung erfolgt bequem online oder telefonisch unter 0800 6334292 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr). Die Pflegebox kommt automatisch jeden Monat zu Ihnen nach Hause. Sie können das Abo jederzeit ändern oder kündigen.
Die Kosten bis zu 42 Euro monatlich werden direkt mit der AXA abgerechnet – Sie zahlen nichts. Bei beihilfeberechtigten Kunden wird zu Ihrem versicherten Prozentsatz mit der DBV abgerechnet. Für den Restbetrag erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können.
Bestellung technischer Pflegehilfsmittel:
Für langlebige Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Rollator oder Notrufsysteme wenden Sie sich bitte direkt an die AXA. Diese werden nicht über die Pflegebox bezogen, sondern erfordern eine separate Beantragung.
Pflegehilfsmittel bequem nach Hause
Die AXA stellt auf ihrer Website alle wichtigen Formulare zum Download bereit. Dies erleichtert die Antragstellung und Abrechnung erheblich.
Formulare zur Pflegeversicherung:
Pflegeantrag mit Schweigepflichtentbindung: Zur Beantragung eines Pflegegrads
Pflegeprotokoll für Erwachsene: Fragebogen zur Vorbereitung der Begutachtung
Pflegeprotokoll für Kinder bis 18 Jahre: Spezielles Formular für junge Pflegebedürftige
Vollmacht: Falls eine andere Person die Angelegenheiten regeln soll
Erstattungsantrag Kosten für Pflege: Zur Einreichung von Belegen
Beleg zur Kostenerstattung bei Verhinderungspflege: Zur Abrechnung von Ersatzpflege
Antrag auf Verhinderungspflege: Zur Beantragung der Ersatzpflege
Alle Formulare können Sie auf der AXA-Website im Downloadbereich herunterladen oder telefonisch unter 0221 148-41000 anfordern. Die ausgefüllten Formulare senden Sie per Post an die AXA Krankenversicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln.
Die AXA bietet verschiedene Wege, um Kontakt aufzunehmen. Je nach Anliegen stehen Ihnen unterschiedliche Servicenummern zur Verfügung.
Hauptkontakt für Pflegeversicherte:
Kunden-Hotline: 0221 148-41000
Kostenlos erreichbar von Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr
Unter dieser Nummer erhalten Sie Auskunft zu:
Pflegegrad-Antragstellung
Aktuellen Leistungsansprüchen
Abrechnungsfragen
Restbudgets (Kurzzeit-, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag)
Bestellung von Pflegehilfsmitteln
Pflegetraining für Angehörige
Schriftlicher Kontakt:
AXA Krankenversicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Postanschrift: 51171 Köln
E-Mail: service@axa.de
Bitte beachten Sie: E-Mail-Anfragen werden zwar bearbeitet, aber für schnellere Bearbeitung und erhöhte Datensicherheit empfiehlt die AXA die Nutzung des Online-Kontaktformulars auf der Website mit SSL-Verschlüsselung.
Weitere Servicenummern:
Angebots-Hotline: 0800 3203205 (für Fragen zu neuen Tarifen)
Auslandshotline (24 Stunden): +49 221 148-19727
Online-Services:
Im geschützten Kundenportal My AXA können Sie viele Services selbst erledigen, Dokumente einsehen und Änderungen vornehmen. Die Registrierung erfolgt einfach per SMS.
Wenn Sie Pflegegeld von der AXA erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Diese dienen der Sicherung der Pflegequalität und der Unterstützung pflegender Angehöriger.
Häufigkeit der Beratungsbesuche:
Pflegegrad 2 und 3: Einmal pro Halbjahr (alle sechs Monate)
Pflegegrad 4 und 5: Einmal pro Vierteljahr (alle drei Monate)
Bei Pflegegrad 1 oder wenn Sie ausschließlich Sachleistungen beziehen, ist die Teilnahme freiwillig, wird aber empfohlen. Die Kosten übernimmt einmal pro Halbjahr die Pflegekasse.
Durchführung des Beratungsbesuchs:
Den Beratungsbesuch führen zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen durch. Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und bespricht mit Ihnen:
Die aktuelle Pflege- und Betreuungssituation
Ob die Pflege sichergestellt ist
Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation
Weitere Unterstützungsangebote wie Pflegekurse, Tages- oder Nachtpflege
Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen
Die Beratungsperson füllt einen Nachweis über den Beratungsbesuch aus, den Sie unterschreiben. Dieser wird an die AXA übermittelt. Weitere Erkenntnisse dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weitergegeben werden.
Konsequenzen bei Nichtwahrnehmung:
Wenn Sie die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann die AXA das Pflegegeld zunächst kürzen und im Extremfall ganz streichen. Nehmen Sie die Termine daher ernst und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin.
Beratung sichert Pflegequalität
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken in der Regel nur etwa die Hälfte der tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Gerade bei vollstationärer Pflege im Heim können erhebliche Eigenanteile entstehen. Die AXA bietet daher verschiedene private Pflegezusatzversicherungen an, mit denen Sie diese Versorgungslücke schließen können.
AXA VARIO Pflegetagegeldversicherung:
Die VARIO-Tarife bieten flexiblen Schutz für verschiedene Pflegegrade. Sie können wählen zwischen:
Basis (Pflegegrade 4-5): Günstiger Grundschutz für schwere Pflegebedürftigkeit, ab 8,15 Euro monatlich (Beispiel: 35-jährige Person), Leistung 500 Euro bei Pflegegrad 5
Komfort (Pflegegrade 2-5): Empfohlener Schutz mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis, ab 35,47 Euro monatlich, Leistung bis 1.400 Euro
Premium (Pflegegrade 1-5): Vollständiger Schutz für alle Pflegegrade, ab 63,78 Euro monatlich, Leistung bis 1.900 Euro
Besonderheiten der VARIO-Tarife:
Keine Wartezeiten – Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
Dynamikoptionen zur Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung bis zum 71. Lebensjahr
Geltungsbereich EU, EWR und Schweiz
Identische Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege
Pflege-Bahr (staatlich gefördert):
Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Wenn Sie mindestens 10 Euro monatlich einzahlen, beteiligt sich der Staat mit 5 Euro pro Monat (60 Euro jährlich). Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Noch keine Pflegebedürftigkeit
Eigenbeitrag mindestens 10 Euro monatlich
Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Der Pflege-Bahr deckt alle fünf Pflegegrade ab. Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, kann aber durch gleichzeitigen Abschluss mit VARIO umgangen werden.
Pflegevorsorge Akut:
Diese Zusatzversicherung bietet Soforthilfe im Pflegefall mit einer 24-Stunden-Hotline und Versorgungsgarantie. Im Versicherungsfall werden Kosten bis zu 2.500 Euro für drei Monate übernommen, etwa für die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes oder ambulanter Pflege innerhalb von 24 Stunden.
Empfohlene Absicherungshöhe:
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt etwa die Hälfte der Pflegekosten. Die AXA empfiehlt daher, die Leistungen zu verdoppeln. Daraus ergibt sich folgende Orientierung:
Pflegegrad 5: etwa 1.900 Euro
Pflegegrad 4: etwa 1.600 Euro
Pflegegrad 3: etwa 1.200 Euro
Pflegegrad 2: etwa 600 Euro
Pflegegrad 1: etwa 100 Euro
Beratung zu den Zusatzversicherungen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0800 3203205.
Auch mit privater Pflegeversicherung kann es vorkommen, dass die Mittel für die Pflegekosten nicht ausreichen. In solchen Fällen greift als letztes Auffangnetz die Hilfe zur Pflege – eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII.
Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege:
Sozialhilfeberechtigung (Einkommen und Vermögen unterschreiten Mindestgrenzen)
Pflegebedarf kann nicht durch Pflegeversicherungsleistungen gedeckt werden
Mindestens Pflegegrad 1 liegt vor
Zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe (z.B. Landschaftsverbände) oder das örtliche Sozialamt, das den Antrag weiterleitet. Bei der Hilfe zur Pflege wird auch das Einkommen und Vermögen von Eltern und Kindern berücksichtigt.
Grundsicherung im Alter:
Neben der Hilfe zur Pflege gibt es die Grundsicherung, die den grundlegenden Lebensunterhalt von Menschen sicherstellt, die aus Altersgründen oder aufgrund voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können. Anders als bei der Sozialhilfe wird hier das Einkommen von Angehörigen nicht angerechnet. Die Grundsicherung übernimmt auch die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, sofern diese nicht anderweitig gezahlt werden können.
Nicht immer entspricht die Entscheidung der AXA über den Pflegegrad Ihren Erwartungen. Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, haben Sie das Recht auf Widerspruch.
Fristen beachten:
Sie haben ab Zugang des Bescheides vier Wochen Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – nach Ablauf gilt der Bescheid als bestandskräftig. Fehlt im Bescheid die Rechtsmittelbelehrung (Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit), verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Widerspruch einlegen:
Den Widerspruch richten Sie schriftlich an die AXA Krankenversicherung AG. Er muss keine ausführliche Begründung enthalten – wichtig ist zunächst, dass er fristgerecht eingeht. Senden Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein, um den Nachweis zu haben. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.
Begründung formulieren:
Formale Fehler: Wurde die Begutachtungsfrist nicht eingehalten? Fehlen wichtige Hinweise im Bescheid?
Inhaltliche Fehler: Wurden wichtige Einschränkungen im Gutachten nicht oder falsch erfasst? Hat sich die Situation seit der Begutachtung verschlechtert?
Neue Unterlagen: Gibt es ärztliche Berichte oder Stellungnahmen, die die Pflegebedürftigkeit belegen?
Hilfreich ist ein aktuell geführtes Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen, das den tatsächlichen Pflegeaufwand dokumentiert. Holen Sie sich Unterstützung von der compass private pflegeberatung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Weiteres Vorgehen:
Nach Eingang Ihres Widerspruchs hat die AXA drei Monate Zeit zu reagieren. Oft wird eine Wiederholungsbegutachtung durchgeführt. Bereiten Sie sich darauf ebenso sorgfältig vor wie auf die erste Begutachtung.
Bleibt die AXA bei ihrer Ablehnung, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Für Versicherte entstehen im sozialgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keine Gerichtskosten. Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige:
Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge für Personen, die Angehörige pflegen. Voraussetzungen:
Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
Höchstens 30 Stunden wöchentliche Erwerbstätigkeit
Pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
Diese Regelung sichert pflegende Angehörige im Alter ab und würdigt ihren Beitrag zur Pflege.
Pflegezeit und Familienpflegezeit:
Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Die Pflegebedürftigkeit muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse belegt werden. Diese Verpflichtung besteht für Unternehmen mit regelmäßig mehr als 15 Beschäftigten.
Beihilfeberechtigung und DBV:
Beamte und andere Beihilfeberechtigte haben oft eine Versicherung bei der DBV (Deutsche Beamtenversicherung), die zur AXA-Gruppe gehört. Bei der Pflegebox und anderen Leistungen erfolgt die Abrechnung zu Ihrem versicherten Prozentsatz direkt mit der DBV. Den Restbetrag reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle ein.
Geltungsbereich:
Die Leistungen der AXA Pflegeversicherung gelten im gesamten Bereich der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz. Wenn Sie innerhalb dieses Bereichs umziehen oder dort gepflegt werden, bleiben Ihre Ansprüche bestehen.
Einmal beantragen, regelmäßig versorgt: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Für Pflegegrad 1–5.
Pflegebox jetzt beantragen
Wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie eintritt, stehen Sie vor vielen Aufgaben. Diese Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren:
Erste Schritte (sofort):
Akute Versorgung sicherstellen (Entlassung aus Krankenhaus organisieren, vorübergehende Betreuung)
Angehörige und wichtige Bezugspersonen informieren
Vollmacht und Patientenverfügung prüfen oder erstellen
Innerhalb der ersten Woche:
Pflegegrad bei der AXA beantragen (Hotline: 0221 148-41000)
Pflegeprotokoll anfordern und ausfüllen
Medizinische Unterlagen zusammenstellen
Kostenlose Pflegeberatung von compass nutzen (0800 101 88 00)
Pflegetagebuch beginnen
Planung und Organisation:
Entscheidung über Pflegeform treffen (häuslich oder stationär)
Bei häuslicher Pflege: Pflegedienste kontaktieren und vergleichen
Pflegehilfsmittel beantragen oder Pflegebox bestellen
Wohnraumanpassung prüfen (z.B. Badumbau, Treppenlift)
Entlastungsangebote recherchieren (Tagespflege, Verhinderungspflege)
Nach der Begutachtung:
Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
Leistungen beantragen (Pflegegeld, Sachleistungen, Kombination)
Pflegedienst beauftragen oder Pflege durch Angehörige organisieren
Beratungsbesuche nach § 37.3 organisieren (bei Pflegegeld-Bezug)
Finanzielle Situation prüfen und ggf. Pflegezusatzversicherung abschließen
Langfristig:
Regelmäßige Überprüfung der Pflegesituation
Bei Verschlechterung: Höherstufung des Pflegegrads beantragen
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige nutzen
Pflegekurse für Angehörige in Anspruch nehmen
Finanzielle Situation im Blick behalten
Die AXA Krankenversicherung ist automatisch auch Ihre Pflegekasse, wenn Sie privat krankenversichert sind. Die Leistungen entsprechen exakt denen der gesetzlichen Pflegeversicherung – es gibt keine Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten.
Zentrale Leistungen 2025:
Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich (alle Pflegegrade)
Kurzzeitpflege bis 1.854 Euro jährlich
Verhinderungspflege bis 1.685 Euro jährlich (erweiterbar auf 3.539 Euro)
Pflegehilfsmittel 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro pro Maßnahme
Antragstellung: Kontaktieren Sie die AXA-Hotline unter 0221 148-41000, um einen Pflegegrad zu beantragen. Die Begutachtung erfolgt durch MEDICPROOF, den medizinischen Dienst der privaten Versicherungen. Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.
Beratung und Unterstützung: Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung durch compass (0800 101 88 00) und die kostenlosen Pflegeschulungen durch MEDICPROOF. Bei Pflegegeld-Bezug sind regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend.
Zusatzleistungen: Die AXA Pflegebox liefert monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel nach Hause. Private Pflegezusatzversicherungen (VARIO, Pflege-Bahr) schließen die Versorgungslücke der Pflegepflichtversicherung.
Widerspruchsrecht: Sind Sie mit dem Pflegegrad-Bescheid nicht einverstanden, legen Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch ein. Die Unterstützung durch compass oder einen Fachanwalt ist hierbei empfehlenswert.
Die AXA als private Pflegekasse bietet den gleichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Pflegeversicherung, kombiniert mit gutem Service und umfassenden Beratungsangeboten. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Möglichkeiten, um im Pflegefall optimal versorgt zu sein.
Häufige Fragen zur AXA Pflegekasse