Die BAHN-BKK blickt auf eine beeindruckende Geschichte zurück, die bis ins Jahr 1837 reicht. Damals wurden beim Bau der zweiten deutschen Eisenbahnstrecke zwischen Leipzig und Dresden die ersten Hilfskassen für Arbeiter eingerichtet. Heute ist die BAHN-BKK eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz in Frankfurt am Main und versorgt rund 587.000 Versicherte in ganz Deutschland. Als gesetzliche Krankenkasse bietet sie automatisch auch Leistungen der sozialen Pflegeversicherung an.
Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die BAHN-BKK Pflegekasse ein wichtiger Partner, der umfassende Unterstützung in allen Pflegesituationen bietet. Die Pflegekasse übernimmt dabei verschiedene Leistungen – von der häuslichen Pflege über teilstationäre Angebote bis hin zur vollstationären Versorgung. Dabei orientiert sich die Leistungshöhe stets am festgestellten Pflegegrad der versicherten Person.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über alle Leistungen der BAHN-BKK Pflegekasse, erklärt die Antragstellung und zeigt wichtige Neuerungen für das Jahr 2025. Besonders relevant sind die Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), die ab Juli 2025 in Kraft treten und für mehr Flexibilität und Entlastung sorgen.
Beratung der BAHN-BKK zu Pflegeleistungen
Tradition der BAHN-BKK trifft moderne Pflege
Die BAHN-BKK Pflegekasse bietet ein breites Spektrum an Leistungen für pflegebedürftige Versicherte. Diese Leistungen sind gesetzlich im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert und gelten bei allen Pflegekassen in Deutschland gleichermaßen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wird.
Zu den Hauptleistungen gehören:
Pflegegeld für selbst organisierte häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte
Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste
Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen
Verhinderungspflege als Ersatz bei Ausfall der Pflegeperson
Kurzzeitpflege für vorübergehende stationäre Versorgung
Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Entlastung
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 40 Euro monatlich)
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro)
Alle diese Leistungen werden durch die BAHN-BKK Pflegekasse nach Antragstellung und Feststellung des Pflegegrades gewährt. Die Antragstellung erfolgt formlos, telefonisch oder schriftlich – eine frühe Kontaktaufnahme ist empfehlenswert, da die Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden.
Unterstützung durch ambulante Pflege
Professionelle Hilfe kommt nach Hause
Die Grundlage für alle Pflegeleistungen ist der Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der nach Antragstellung einen Hausbesuch durchführt.
Die fünf Pflegegrade im Überblick:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege (90 bis 100 Punkte)
Bei der Begutachtung bewertet der Medizinische Dienst sechs Lebensbereiche (Module), die unterschiedlich gewichtet werden:
Mobilität (10 Prozent): Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent): Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent): Unruhe, Ängste, Aggressionen
Selbstversorgung (40 Prozent): Körperpflege, Ernährung, Toilettenbenutzung
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 Prozent): Medikamentengabe, Arztbesuche, Therapien
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 Prozent): Tagesstruktur, Kommunikation
Die einzelnen Module werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert, aus der sich der Pflegegrad ergibt. Die Selbstversorgung hat dabei mit 40 Prozent das höchste Gewicht, da alltägliche Verrichtungen besonders bedeutsam für die Selbstständigkeit sind.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Mobilität ist ein wichtiges Modul
Um Leistungen der BAHN-BKK Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dies ist einfacher als viele denken und kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.
So stellen Sie einen Antrag:
Telefonisch: Rufen Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 22 46 222 an (täglich von 8 bis 20 Uhr). Die Mitarbeiter nehmen Ihren Antrag direkt auf und senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
Schriftlich: Laden Sie das Antragsformular von der BAHN-BKK Website herunter oder fordern Sie es an. Senden Sie es ausgefüllt an: BAHN-BKK, PostCenter, 48123 Münster.
Per App: Nutzen Sie die BAHN-BKK App, um Anträge direkt digital auszufüllen und einzureichen.
Formlos: Ein einfacher Brief mit der Bitte um Leistungen der Pflegeversicherung genügt zunächst. Die BAHN-BKK sendet Ihnen dann die notwendigen Formulare zu.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn die Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend!
Nach der Antragstellung vereinbart der Medizinische Dienst einen Termin für die Begutachtung. Diese findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. In bestimmten Fällen kann die Begutachtung auch telefonisch erfolgen. Bei dem Termin sollten Sie oder ein Angehöriger anwesend sein, der die Pflegesituation gut kennt. Halten Sie wichtige Unterlagen bereit: Arztberichte, Medikamentenpläne, Therapienachweise und ein Pflegetagebuch, falls Sie eines geführt haben.
Die BAHN-BKK entscheidet dann auf Grundlage des Gutachtens über den Pflegegrad. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem auch die Ihnen zustehenden Leistungen aufgeführt sind. Bei Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung können Sie Widerspruch einlegen – dies sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides erfolgen.
Antrag digital oder schriftlich stellen
Ein Anruf genügt für den Start
Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei über dessen Verwendung entscheiden kann. In der Regel wird es als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Pflegegeld 2025 (monatlich):
Pflegegrad 1: 0 Euro (stattdessen Entlastungsbetrag von 131 Euro)
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Das Pflegegeld wurde zum Januar 2024 um 5 Prozent und zum Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht. Für 2028 ist eine weitere automatische Anpassung vorgesehen, die sich an der Kerninflationsrate orientiert.
Voraussetzungen für das Pflegegeld:
Die häusliche Pflege muss selbst sichergestellt sein (durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen)
Es darf kein professioneller Pflegedienst beauftragt sein (sonst gelten Sachleistungen)
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein halbjährlicher Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst verpflichtend
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist ein vierteljährlicher Beratungsbesuch verpflichtend
Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die BAHN-BKK Pflegekasse vollständig. Sie dienen der Qualitätssicherung und bieten pflegenden Angehörigen wichtige fachliche Unterstützung. Die BAHN-BKK arbeitet mit der ARZ.care GmbH zusammen, die unter der Telefonnummer 0201 177 848 55 Beratungstermine vermittelt.
Pflegegeld unterstützt häusliche Pflege
Beratungsbesuche geben Sicherheit
Wenn die Pflege zu Hause durch professionelle Kräfte erfolgt, können Sie statt des Pflegegeldes Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden nicht an Sie ausgezahlt, sondern direkt mit dem beauftragten ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
Pflegesachleistungen 2025 (monatlich):
Pflegegrad 1: 0 Euro (Entlastungsbetrag kann für Sachleistungen eingesetzt werden)
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Die Pflegesachleistungen umfassen folgende Leistungen durch zugelassene Pflegedienste:
Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung
Pflegerische Betreuung: Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, Hilfe bei der Tagesstrukturierung
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung
Beratung und Anleitung: Schulung von Angehörigen in pflegerischen Fragestellungen
Pflegebedürftige können auch den Entlastungsbetrag von 131 Euro zusätzlich nutzen, um weitere Leistungen des Pflegedienstes zu finanzieren, die über die Sachleistungen hinausgehen.
Professionelle Pflege zu Hause
Alltagshilfe entlastet Angehörige
Viele Pflegesituationen erfordern eine Mischung aus privater und professioneller Pflege. Dafür bietet die BAHN-BKK die Kombinationsleistung an. Dabei können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel miteinander kombinieren.
Beispielrechnung für Pflegegrad 2:
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 nutzt einen Pflegedienst für 398 Euro im Monat (das entspricht 50 Prozent der möglichen Sachleistung von 796 Euro). Da die Sachleistung zu 50 Prozent ausgeschöpft ist, stehen noch 50 Prozent des Pflegegeldes zu. Von den 347 Euro Pflegegeld erhält die Person also noch 173,50 Euro ausgezahlt.
Die Formel lautet: Restliches Pflegegeld = Pflegegeld × (100 % - prozentual genutzte Sachleistung)
Diese Regelung ermöglicht es, die Pflege individuell zu gestalten und sowohl Angehörige als auch professionelle Kräfte einzubeziehen. Sie können die Aufteilung auch monatlich anpassen, sollten aber Änderungen der BAHN-BKK Pflegekasse mitteilen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.
Pflege flexibel kombinieren
Pflegende Angehörige brauchen regelmäßige Auszeiten, um nicht selbst zu erkranken. Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) springt ein, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist.
Wichtige Änderungen ab 1. Juli 2025:
Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden die Regelungen zur Verhinderungspflege deutlich verbessert:
Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich: Die bisherige Anforderung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt haben muss, entfällt komplett. Verhinderungspflege kann nun sofort ab Pflegegrad 2 genutzt werden.
Verlängerte Dauer: Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu 8 Wochen (statt bisher 6 Wochen) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Längere Pflegegeldzahlung: Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege nun für bis zu 8 Wochen in halber Höhe weitergezahlt (statt bisher 6 Wochen).
Gemeinsamer Jahresbetrag: Ab Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden kann.
Leistungshöhe der Verhinderungspflege:
Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt:
Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen im gleichen Haushalt: Die Erstattung ist auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Bei Pflegegrad 2 also maximal 694 Euro (2 × 347 Euro), bei Pflegegrad 3 maximal 1.198 Euro (2 × 599 Euro), bei Pflegegrad 4 maximal 1.600 Euro (2 × 800 Euro) und bei Pflegegrad 5 maximal 1.980 Euro (2 × 990 Euro).
Ersatzpflege durch professionelle Dienste oder entfernte Bekannte: Bis zu 3.539 Euro jährlich (gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025).
Bei der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige können zusätzlich nachgewiesene notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet werden. Der Gesamtbetrag darf jedoch den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro nicht überschreiten.
Antragstellung: Die Verhinderungspflege beantragen Sie mit dem entsprechenden Formular der BAHN-BKK. Sie können den Antrag auch rückwirkend stellen, sollten aber alle Belege (Rechnungen, Quittungen) sorgfältig aufbewahren.
Ersatzpflege ermöglicht Auszeiten
Verlässliche Betreuung in Vertretung
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Sie wird häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen benötigt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Leistungen der Kurzzeitpflege 2025:
Leistungsbetrag: Bis zu 3.539 Euro jährlich (gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege ab Juli 2025)
Zeitliche Begrenzung: Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr
Pflegegeldzahlung: Das bisherige Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen in halber Höhe weitergezahlt
Die Kurzzeitpflege deckt ausschließlich die pflegebedingten Aufwendungen ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden, können aber über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich mitfinanziert werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025:
Ein wichtiger Vorteil der Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist die neue Flexibilität. Sie können den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro frei auf beide Leistungsarten aufteilen – je nachdem, was Sie aktuell benötigen. Wenn Sie beispielsweise die Kurzzeitpflege gar nicht nutzen, steht Ihnen der volle Betrag für die Verhinderungspflege zur Verfügung und umgekehrt.
Die bisherigen komplizierten Übertragungsregelungen entfallen damit komplett. Dies macht die Planung deutlich einfacher und transparenter. Die BAHN-BKK informiert Sie automatisch über die noch verfügbaren Mittel aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten.
Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
Ankommen in der Pflegeeinrichtung
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und beträgt monatlich 131 Euro. Er ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte Angebote zur Entlastung und Betreuung eingesetzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Tages- und Nachtpflege: Eigenanteile an den Kosten für teilstationäre Pflege
Kurzzeitpflege: Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Kurzzeitpflege
Ambulante Pflegedienste: Zusätzliche Leistungen wie Betreuung, Anleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen (bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht im Bereich der Selbstversorgung)
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, ehrenamtliche Helfer
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern über das Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Das bedeutet: Sie zahlen zunächst selbst und reichen dann die Rechnungen und Belege bei der BAHN-BKK ein. Die Erstattung erfolgt dann auf Ihr Konto.
Ansparfunktion: Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbudgets können Sie ansparen und in den Folgemonaten oder sogar ins nächste Kalenderjahr übertragen. Allerdings verfallen die Restbeträge aus dem Vorjahr am 30. Juni des Folgejahres. Nutzen Sie also beispielsweise den Entlastungsbetrag aus 2024 nicht vollständig, können Sie ihn bis zum 30. Juni 2025 noch verwenden.
Entlastungsbetrag für hilfreiche Alltagsangebote
Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege ist ein wichtiges Angebot für pflegebedürftige Menschen, die tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden, aber weiterhin zu Hause wohnen. Sie bietet pflegenden Angehörigen Entlastung, zum Beispiel wenn diese berufstätig sind.
Leistungen der Tages- und Nachtpflege 2025 (monatlich):
Pflegegrad 1: 0 Euro (Entlastungsbetrag kann genutzt werden)
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Diese Leistungen können uneingeschränkt neben dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Es gibt also keine Anrechnung – Sie erhalten beide Leistungen in voller Höhe.
Die BAHN-BKK übernimmt bei der Tages- und Nachtpflege:
Die Pflegekosten in der Einrichtung
Die Aufwendungen für soziale Betreuung
Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen. Diese können aber über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich mitfinanziert werden. Oft werden die Pflegebedürftigen morgens von der Einrichtung abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht – auch diese Fahrtkosten werden in der Regel übernommen.
Tagespflege bietet Struktur und Gemeinschaft
Bequeme Fahrdienste zur Einrichtung
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden. Die BAHN-BKK Pflegekasse zahlt dann einen pauschalen Zuschuss, der nach dem Pflegegrad gestaffelt ist.
Pflegekassenzuschuss zur vollstationären Pflege 2025 (monatlich):
Pflegegrad 1: 131 Euro (entspricht dem Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Diese Pauschalen decken ausschließlich die pflegebedingten Aufwendungen, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung ab. Darüber hinaus entstehen weitere Kosten, die Sie selbst tragen müssen:
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Dies ist der Eigenanteil für die Pflege, der in jedem Heim unterschiedlich hoch ist
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten des Heims
Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer:
In den ersten 12 Monaten: 15 Prozent Zuschuss auf den Eigenanteil
Ab dem 13. Monat: 30 Prozent Zuschuss
Ab dem 25. Monat: 50 Prozent Zuschuss
Ab dem 37. Monat: 75 Prozent Zuschuss
Diese Zuschläge werden automatisch angepasst – Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die BAHN-BKK überwacht die Aufenthaltsdauer und erhöht den Zuschuss zum entsprechenden Zeitpunkt von selbst.
Trotz dieser Zuschüsse können die verbleibenden Kosten für die vollstationäre Pflege erheblich sein. Der durchschnittliche Eigenanteil in deutschen Pflegeheimen liegt je nach Region zwischen 2.000 und 2.500 Euro monatlich. Reicht das eigene Einkommen oder Vermögen nicht aus, kann ergänzend Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beim Sozialamt beantragt werden.
Leben im Pflegeheim gut organisiert
Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt wird, kann es notwendig sein, die Wohnung entsprechend anzupassen. Die BAHN-BKK Pflegekasse unterstützt solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
Badumbau: Einbau einer bodengleichen Dusche, Entfernung der Badewanne, Installation von Haltegriffen
Türverbreiterungen: Anpassung der Türbreiten für Rollstuhlfahrer
Schwellenabbau: Entfernung von Türschwellen und Stufen
Treppenlifte: Installation eines Liftsystems für barrierefreien Zugang zu allen Etagen
Rampen: Fest installierte Rampen am Hauseingang
Voraussetzungen für den Zuschuss:
Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen
Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen
Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
Wenn mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Die Obergrenze liegt dann bei 16.720 Euro (4 × 4.180 Euro) für die gemeinsame Wohnung.
Wichtiger Hinweis: Warten Sie mit Umbaumaßnahmen, bis Sie den Bewilligungsbescheid der BAHN-BKK erhalten haben. Wenn Sie vorher mit den Arbeiten beginnen, riskieren Sie, dass die Kosten nicht übernommen werden.
Zusätzlich zum Zuschuss der Pflegekasse können Sie weitere Fördermittel in Anspruch nehmen. Die KfW-Bank bietet zum Beispiel den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" an, der zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro ermöglicht. Diese Förderungen sind kombinierbar, jedoch muss klar getrennt werden, welche Maßnahmen über welchen Träger finanziert werden.
Ein barrierefreies Bad ermöglicht Selbstständigkeit
Für die häusliche Pflege benötigen Sie oft verschiedene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese werden von der BAHN-BKK Pflegekasse mit bis zu 40 Euro monatlich bezuschusst.
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören:
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Mund-Nasen-Schutz
Schutzschürzen
Einmallätzchen
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Diese Hilfsmittel können Sie auf zwei Arten erhalten:
Über Vertragspartner: Bestellen Sie bei einem von der BAHN-BKK zugelassenen Anbieter (Sanitätshaus, Apotheke oder Versandhandel). Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse – Sie zahlen nichts.
Eigenständiger Kauf: Sie kaufen die Hilfsmittel selbst in Drogerie oder Supermarkt und reichen die Belege bei der BAHN-BKK zur Erstattung ein. Wichtig: Auf der Quittung muss genau aufgeführt sein, welche Pflegehilfsmittel gekauft wurden.
Der Zuschuss von 40 Euro ist unabhängig vom Pflegegrad – er steht allen Pflegebedürftigen zu, die zu Hause gepflegt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Pflege von einer privaten (nicht-professionellen) Person durchgeführt wird.
Verbrauchshilfsmittel erleichtern die Pflege
Hilfsmittel bequem nach Hause liefern lassen
Die Pflegesituation kann für Betroffene und Angehörige überfordernd sein. Die BAHN-BKK bietet daher eine umfassende Pflegeberatung an, die völlig kostenfrei ist.
Die BAHN-BKK arbeitet mit der ARZ.care GmbH zusammen, die qualifizierte Pflegeberater vermittelt. Diese kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie individuell zu allen Fragen rund um die Pflege.
Kontakt zur Pflegeberatung:
Telefon: 0231 42785 270
E-Mail: bahn-bkk@arz.care
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 16 Uhr
Themen der Pflegeberatung:
Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung
Überblick über Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Informationen zu ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten
Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassungen
Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
Kontakte zu Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Diensten
Die Pflegeberatung können Sie so oft in Anspruch nehmen, wie Sie möchten – einmalig, wiederholt oder als regelmäßige Begleitung. Zusätzlich gibt es bundesweit Pflegestützpunkte, die ebenfalls kostenfreie und trägerunabhängige Beratung anbieten.
Kostenfreie Pflegeberatung nutzen
Individuelle Hilfe bei allen Fragen
Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Wissen erfordert. Die BAHN-BKK finanziert kostenlose Pflegekurse, die pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer auf ihre Aufgabe vorbereiten.
Themen der Pflegekurse:
Pflegetechniken: Richtiges Lagern, Mobilisieren und Umsetzen
Körperpflege und Ernährung: Praktische Anleitungen für den Alltag
Umgang mit Demenz: Spezielle Kommunikationstechniken und Verhaltensweisen
Selbstschutz: Rückenschonendes Arbeiten und Vermeidung eigener Überlastung
Hilfsmittel: Einsatz und Handhabung verschiedener Pflegehilfsmittel
Rechtliche Fragen: Vollmachten, Patientenverfügung, Leistungsansprüche
Besonders empfehlenswert sind die individuellen Schulungen im häuslichen Umfeld. Dabei kommt eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause und schult Sie direkt in Ihrer gewohnten Umgebung. Die Schulung kann auf Ihre spezielle Situation und die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt werden.
Die BAHN-BKK bietet auch Online-Pflegekurse an, zum Beispiel:
„Grundlagen der Pflege": Überblick über Pflegegrade, Leistungen und Organisation des Pflegealltags
„Alzheimer & Demenz": Spezialkurs zum Umgang mit demenzerkrankten Menschen
„Hygienemaßnahmen in der Pflege": Wichtige Hygienestandards für die häusliche Pflege
Zusätzlich werden Kinaesthetics-Kurse angeboten, die Ihnen zeigen, wie Sie Bewegungsabläufe schonend und effektiv gestalten können – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für sich selbst.
Praktische Pflegetechniken zu Hause lernen
Flexibel: Pflegewissen online vertiefen
Wer einen Angehörigen pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung beitragsfreimit versichert. Die BAHN-BKK Pflegekasse zahlt die Beiträge direkt an die jeweiligen Versicherungsträger.
Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht:
Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage
Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2
Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (also ehrenamtlich)
Die Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig
Die Pflegeperson hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination). Je höher der Pflegeaufwand, desto höher fallen die eingezahlten Rentenbeiträge aus.
Unfallversicherung:
Pflegende Angehörige sind während der Pflege und auf dem Weg zum Pflegebedürftigen und zurück automatisch unfallversichert. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger der Gemeinde, in der der Pflegebedürftige lebt. Bei einem Unfall während der Pflege sollten Sie dies umgehend dem zuständigen Träger melden.
Pflegezeit und Familienpflegezeit:
Berufstätige können für die Pflege eines nahen Angehörigen eine Pflegezeit (bis zu 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit) in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können Sie bei der BAHN-BKK einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen, wenn Sie nicht mehr über den Arbeitgeber versichert sind.
Pflegezeit gut planen und absichern
Sichere Wege dank Unterstützung
Die BAHN-BKK ist über verschiedene Kanäle gut erreichbar und bietet unterschiedliche Kontaktmöglichkeiten:
Zentrale Servicenummer:
Telefon: 0800 22 46 255 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)
Erreichbarkeit: Täglich von 8 bis 20 Uhr – auch am Wochenende
Postanschrift:
BAHN-BKK
PostCenter
48123 Münster
Zentrale der BAHN-BKK:
Franklinstraße 54
60486 Frankfurt am Main
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Online-Kontaktformular: Über die BAHN-BKK Website können Sie Nachrichten sicher verschlüsselt senden
Chat: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr steht ein Live-Chat zur Verfügung
VideoChat: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für persönliche Beratung per Video
BAHN-BKK App: Anträge stellen, Dokumente hochladen und Anfragen digital bearbeiten
Persönliche Beratung vor Ort:
Die BAHN-BKK betreibt deutschlandweit 13 ServicePunkte, die meisten davon in großen Bahnhöfen. Dort können Sie sich persönlich beraten lassen, Anträge ausfüllen, Bescheinigungen ausstellen lassen und Unterlagen abgeben. Außerdem arbeitet die BAHN-BKK mit rund 500 DEVK-Premiumpartnern zusammen, die ebenfalls Beratung und Service bieten.
Regionalgeschäftsstellen:
Die BAHN-BKK hat fünf Regionalgeschäftsstellen in Deutschland:
Frankfurt am Main: Für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
Berlin: Für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Münster: Für Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Rosenheim: Für Baden-Württemberg und Bayern
Cottbus: Für Sachsen und Sachsen-Anhalt
Schnelle Hilfe über die Servicenummer
Persönliche Beratung vor Ort
Alle wichtigen Formulare und Anträge können Sie auf der Website der BAHN-BKK herunterladen oder telefonisch anfordern. Die Formulare können am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Die wichtigsten Formulare sind:
Erstantrag Pflegeleistungen: Für die erstmalige Beantragung von Pflegeleistungen
Antrag auf Höherstufung: Wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat
Antrag auf Änderung der Leistungsart: Zum Wechsel zwischen Pflegegeld und Sachleistungen
Antrag Verhinderungspflege: Mit separatem Abrechnungsformular
Antrag Kurzzeitpflege
Antrag Verbesserung Wohnumfeld: Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Antrag Pflegekurs: Für individuelle Schulungen
Antrag Zuschuss Wohngruppen: Für ambulant betreute Wohngemeinschaften
Alle Formulare müssen unterschrieben und per Post an die BAHN-BKK gesendet oder über die App/das Kontaktformular digital übermittelt werden. Digitale Einreichungen beschleunigen die Bearbeitung erheblich.
Formulare bequem vorbereiten
Unterlagen digital einreichen spart Zeit
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet die BAHN-BKK einige Besonderheiten und Zusatzangebote:
Hausnotruf:
Die BAHN-BKK unterstützt die Anschaffung und den Betrieb eines Hausnotrufsystems. Für anerkannt pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1) werden die Kosten für die Installation und die monatliche Grundgebühr übernommen. Voraussetzung ist, dass die Person alleine lebt oder längere Zeit alleine ist und im Notfall nicht selbst Hilfe rufen kann.
Leben in Wohngruppen:
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, erhalten von der BAHN-BKK einen monatlichen Zuschuss von 224 Euro. Voraussetzung ist, dass mindestens drei pflegebedürftige Personen zusammenleben und gemeinsam eine Präsenzkraft beschäftigen, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Aufgaben übernimmt.
Zusätzlich gibt es eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro bei Neugründung einer Wohngruppe (bis zu 10.000 Euro für die gesamte Gruppe). Diese kann für altersgerechte Umbaumaßnahmen oder die Anschaffung von Gemeinschaftsgütern verwendet werden.
Digitale Services:
Pflegeleistungsrechner: Ermittelt die zustehenden Leistungen je Pflegegrad
Online-Pflegekurse: Flexibel von zu Hause nutzbare Schulungsangebote
BAHN-BKK App: Digitale Verwaltung aller Anliegen und Anträge
Hausnotruf gibt Sicherheit im Alltag
Gemeinsam leben in betreuten Wohngruppen
Wenn die BAHN-BKK Ihren Antrag ablehnt oder Sie mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Fristen und Vorgehen:
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich eingelegt werden
Senden Sie den Widerspruch per Post an die BAHN-BKK Pflegekasse
Begründen Sie ausführlich, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
Fügen Sie gegebenenfalls zusätzliche ärztliche Unterlagen oder Gutachten bei
Die BAHN-BKK prüft den Fall erneut und kann eine neue MDK-Begutachtung veranlassen
Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenfrei – Sie müssen keine Gerichtskosten befürchten. Es empfiehlt sich jedoch, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel durch einen Sozialverband oder einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt.
Fristgerecht Widerspruch einlegen
Die BAHN-BKK Pflegekasse bietet umfassende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Mit über 180 Jahren Tradition ist sie eine der ältesten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands und versorgt bundesweit fast 600.000 Versicherte.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Kontakt: Kostenfreie Servicenummer 0800 22 46 255 (täglich 8-20 Uhr)
Postadresse: BAHN-BKK, PostCenter, 48123 Münster
Antragstellung: Telefonisch, schriftlich, per App oder formlos – wichtig ist ein früher Antrag
Pflegegeld 2025: Von 347 Euro (PG 2) bis 990 Euro (PG 5) monatlich
Sachleistungen 2025: Von 796 Euro (PG 2) bis 2.299 Euro (PG 5) monatlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 Euro flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegehilfsmittel: 40 Euro monatlich für Verbrauchsartikel
Wichtige Neuerungen ab Juli 2025:
Wegfall der 6-monatigen Vorpflegezeit bei Verhinderungspflege
Verlängerung der Verhinderungspflege auf 8 Wochen
Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag
Einfachere und transparentere Regelungen für mehr Flexibilität
Die BAHN-BKK zeichnet sich durch gute Erreichbarkeit, umfassende Beratungsangebote und digitale Services aus. Nutzen Sie die kostenfreie Pflegeberatung, die Schulungsangebote und die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten, um die für Sie passende Unterstützung zu finden. Je früher Sie sich informieren und Leistungen beantragen, desto besser können Sie die Pflegesituation gestalten und finanzielle Entlastung erhalten.
Bei Fragen oder Unsicherheiten zögern Sie nicht, die Servicenummer der BAHN-BKK anzurufen oder einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um die Pflege.
Ein Anruf bringt Klarheit
Gemeinsam die beste Lösung finden
Häufige Fragen kompakt beantwortet