BKK Diakonie

BKK Diakonie

Die BKK Diakonie als Pflegekasse im Überblick

Die BKK Diakonie gehört zu den traditionsreichen Betriebskrankenkassen in Deutschland und wurde bereits im Jahr 1903 durch Pastor Friedrich von Bodelschwingh gegründet. Ursprünglich für die Mitarbeiter der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel ins Leben gerufen, hat sich die Krankenkasse mittlerweile bundesweit geöffnet und versteht sich heute als spezialisierte Kasse für Menschen in Kirche, Diakonie und sozialen Berufen. Mit ihrem Hauptsitz in Bielefeld betreut die BKK Diakonie aktuell über 34.000 Versicherte und ist in allen Bundesländern außer dem Saarland und Thüringen für neue Mitglieder zugänglich.

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die Pflegekasse der BKK Diakonie ein zentraler Ansprechpartner, wenn es um die Beantragung und Organisation von Pflegeleistungen geht. Die Pflegekasse ist bei jeder Krankenkasse angesiedelt und übernimmt alle Leistungen, die im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur sozialen Pflegeversicherung verankert sind. Versicherte der BKK Diakonie haben somit automatisch Zugang zu allen gesetzlichen Pflegeleistungen und können bei Bedarf umfassende Unterstützung in Anspruch nehmen.

Freundliche Pflegeberaterin spricht mit einem älteren Paar am Küchentisch, Unterlagen und Stift liegen bereit, helles Tageslicht, vertrauensvolle Beratungssituation.

Persönliche Beratung klärt Pflegeleistungen verständlich

Leistungen der Pflegeversicherung bei der BKK Diakonie 2025

Die Pflegeleistungen der BKK Diakonie richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, der durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgestellt wird. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Diese Erhöhungen erfolgen automatisch und erfordern keine gesonderten Anträge von Versicherten.

Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Es ist insbesondere dann die richtige Wahl, wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Die pflegebedürftige Person kann dieses Geld an die Pflegepersonen weitergeben, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Bei den Pflegesachleistungen rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die pflegebedürftige Person erhält also keine direkte Geldleistung, sondern professionelle Unterstützung etwa bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Diese Leistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden, wenn beispielsweise teilweise Angehörige und teilweise ein Pflegedienst die Versorgung übernehmen.

Ambulanter Pflegedienst hilft einem Senior beim Anziehen im Wohnzimmer, helle freundliche Umgebung, professionelle und respektvolle Unterstützung.

Pflegedienst unterstützt zuhause zuverlässig

Entlastungsbetrag und zusätzliche Unterstützungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags:

  • Tages- oder Nachtpflege in teilstationären Einrichtungen

  • Ambulante Pflegedienste für hauswirtschaftliche Versorgung

  • Betreuungsangebote wie Spaziergänge oder Vorlesenachmittage

  • Anerkannte Alltagshelfer und ehrenamtliche Unterstützungsdienste

  • Bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv genutzt werden. Versicherte legen dafür die Rechnungen der in Anspruch genommenen Dienstleistungen bei der Pflegekasse vor und erhalten dann eine Erstattung. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden, verfallen aber zum 30. Juni des Folgejahres, wenn sie bis dahin nicht abgerufen wurden.

Alltagsbegleiterin geht mit einer Seniorin im Park spazieren, ruhige Grünanlage, freundliche Unterhaltung, Entlastung für Angehörige.

Entlastungsangebote stärken Selbstständigkeit

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025

Eine bedeutende Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist die Zusammenlegung der bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Diese Vereinfachung ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, die verfügbaren Mittel nach individuellem Bedarf auf beide Leistungsarten zu verteilen.

Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder eigene Erholungsbedürfnisse. In dieser Zeit kann die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, durch andere Angehörige oder durch professionelle Pflegekräfte übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei die entstehenden Mehrkosten bis zur Höhe des verfügbaren Budgets für maximal acht Wochen pro Jahr.

Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege zeitweise nicht gewährleistet werden kann. Auch hier gilt eine maximale Dauer von acht Wochen pro Kalenderjahr, wobei die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Versicherten selbst getragen werden müssen.

Durch die Zusammenlegung entfallen die früher komplizierten Übertragungsregelungen zwischen beiden Leistungsarten. Pflegebedürftige können nun selbst entscheiden, wie sie die 3.539 Euro auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen möchten. Wichtig ist dabei, dass bereits im ersten Halbjahr 2025 in Anspruch genommene Leistungen auf diesen Jahresbetrag angerechnet werden.

Seniorin verabschiedet sich lachend von ihrer Pflegeperson an der Haustür, Koffer steht bereit, Symbol für Verhinderungspflege und flexible Entlastung.

Flexible Entlastung bei Auszeiten der Pflegeperson

Tages- und Nachtpflege für teilstationäre Betreuung

Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege stellt eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Versorgung dar. Pflegebedürftige verbringen dabei nur einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Pflegeeinrichtung und kehren anschließend in ihre gewohnte Umgebung zurück. Diese Leistung eignet sich besonders für Menschen, die tagsüber nicht allein sein können, während ihre Angehörigen berufstätig sind.

Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege 2025:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich

Ein großer Vorteil der Tages- und Nachtpflege besteht darin, dass diese Leistungen zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gewährt werden und diese nicht kürzen. Versicherte können also die volle ambulante Pflegeleistung erhalten und gleichzeitig von der teilstationären Betreuung profitieren. Die Pflegeeinrichtung rechnet ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Helle Tagespflegeeinrichtung mit mehreren Senioren beim Kaffeetrinken und Gespräch, Pflegekräfte unterstützen freundlich, entspannte Atmosphäre.

Tagespflege entlastet Familien im Alltag

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für mehr Sicherheit zu Hause

Um pflegebedürftigen Menschen möglichst lange ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme und kann bei einer Verschlechterung der Pflegesituation unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrfach beantragt werden.

Förderfähige Umbaumaßnahmen sind beispielsweise:

  • Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe für barrierefreien Zugang

  • Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen

  • Verbreiterung von Türen für die Nutzung mit einem Rollstuhl

  • Installation von Bewegungsmeldern für sicheres Bewegen in der Nacht

  • Anpassung der Küche für rollstuhlgerechte Nutzung

  • Entfernung von Türschwellen zur Stolperfallvermeidung

Wichtig ist, den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Beginn der Umbauarbeiten bei der BKK Diakonie einzureichen. Dazu sollten Kostenvoranschläge und eine Fotodokumentation der aktuellen Situation beigefügt werden. Bei Mietwohnungen ist zudem die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss unter Umständen mehrfach gewährt werden, sodass bis zu 16.720 Euro für bauliche Anpassungen zur Verfügung stehen können.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschsitz, helle Fliesen, gut ausgeleuchtet.

Barrierefreier Umbau schafft Sicherheit zuhause

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Produkte werden regelmäßig bei der häuslichen Pflege benötigt und dienen der Hygiene und Infektionsvermeidung.

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen

  • Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel

  • Schutzschürzen für die Pflege

  • Mundschutz und Fingerlinge

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Versicherte können entweder einen anerkannten Anbieter beauftragen, der die Produkte regelmäßig liefert und direkt mit der Pflegekasse abrechnet, oder sie beschaffen die Hilfsmittel selbst und reichen anschließend die Rechnungen zur Erstattung ein. Viele Pflegebedürftige nutzen mittlerweile Anbieter, die monatliche Pflegeboxen zusammenstellen und den gesamten Abrechnungsprozess übernehmen.

Pflegehilfsmittel-Set auf einem Tisch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürze und Bettschutzeinlagen, ordentlich arrangiert in heller Umgebung.

Verbrauchshilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Höhe der Leistung richtet sich dabei nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich

  • Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich

Zusätzlich zu diesen Pauschalbeträgen gewährt die Pflegeversicherung seit 2022 einen nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil:

  • Im ersten Jahr: 15 Prozent des Eigenanteils

  • Nach mehr als 12 Monaten: 30 Prozent des Eigenanteils

  • Nach mehr als 24 Monaten: 50 Prozent des Eigenanteils

  • Nach mehr als 36 Monaten: 75 Prozent des Eigenanteils

Trotz dieser Leistungen verbleibt in der Regel ein erheblicher Eigenanteil, den die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen selbst tragen müssen. Dieser umfasst die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sowie den verbleibenden Teil der Pflegekosten. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Pflegeheim-Szene: Seniorin sitzt in gemütlicher Gemeinschaftsecke, Pflegekraft reicht eine Tasse Tee, warme Beleuchtung, ruhige Atmosphäre.

Im Pflegeheim gut versorgt – Zuschüsse beachten

Pflegegrad beantragen: Der Weg zur Einstufung

Die Beantragung eines Pflegegrades ist die Voraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen. Der Antrag kann formlos gestellt werden – ein kurzer Anruf oder ein Schreiben an die BKK Diakonie Pflegekasse genügt. Wichtig ist, dass das Datum der Antragstellung festgehalten wird, denn ab diesem Zeitpunkt können Leistungen rückwirkend gewährt werden.

Der Ablauf der Pflegebegutachtung:

  1. Antragstellung: Formloser Antrag bei der Pflegekasse, telefonisch unter 0521 329876-120 oder per E-Mail an info@bkk-diakonie.de

  2. Terminvereinbarung: Der Medizinische Dienst (MD) nimmt innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen Kontakt auf und vereinbart einen Begutachtungstermin

  3. Begutachtung: Ein geschulter Gutachter des MD besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und führt die Begutachtung durch

  4. Gutachten: Der MD erstellt ein detailliertes Gutachten mit einer Empfehlung zur Einstufung

  5. Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von maximal 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad

Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche bewertet, die sogenannten Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die über den Pflegegrad entscheidet.

Einteilung der Pflegegrade nach Punkten:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)

Gutachter des Medizinischen Dienstes sitzt mit Seniorin im Wohnzimmer, prüft Unterlagen und stellt Fragen, neutrale professionelle Atmosphäre.

Begutachtung klärt den passenden Pflegegrad

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin kann wesentlich dazu beitragen, dass die Pflegesituation realistisch eingeschätzt wird. Viele pflegebedürftige Menschen neigen dazu, im Gespräch mit dem Gutachter ihre Fähigkeiten zu überschätzen oder den tatsächlichen Hilfebedarf herunterzuspielen.

Tipps für eine erfolgreiche Begutachtung:

  • Führen Sie in den Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch, in dem alle Tätigkeiten dokumentiert werden, bei denen Hilfe benötigt wird

  • Legen Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen bereit: Arztbriefe, Medikationsplan, Krankenhausberichte

  • Bitten Sie eine Vertrauensperson, beim Termin anwesend zu sein, die den Alltag realistisch schildern kann

  • Nennen Sie konkrete Beispiele aus dem Alltag und beschönigen Sie nichts

  • Falls bereits ein Pflegedienst im Einsatz ist, sollte die Pflegedokumentation vorliegen

  • Bereiten Sie eine Liste der genutzten Hilfsmittel vor

Der Gutachter bewertet nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern insbesondere auch, wie selbstständig die Person noch ihren Alltag bewältigen kann. Dabei geht es um Fragen wie: Kann die Person allein aufstehen? Wie ist die Orientierung in der Wohnung? Kann sie sich selbst waschen und anziehen? Werden Mahlzeiten selbstständig zubereitet? Diese alltagspraktischen Fähigkeiten sind entscheidend für die Einstufung.

Pflegende Angehörige sortiert Unterlagen und führt ein Pflegetagebuch am Esstisch, Brille, Stift und Medikamentenplan liegen daneben.

Gute Vorbereitung verbessert die Einstufung

Höherstufung und Widerspruch

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und der Pflegebedarf nimmt zu, haben Versicherte jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades zu stellen. Dafür wird dasselbe Formular verwendet wie beim Erstantrag. Eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet statt, um die aktuelle Situation zu bewerten.

Ist die pflegebedürftige Person oder sind ihre Angehörigen mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden, besteht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Zunächst genügt ein formloser Widerspruch, um die Frist zu wahren. Anschließend sollte eine ausführliche Begründung nachgereicht werden, idealerweise mit Unterstützung durch eine Pflegeberatung oder einen Sozialverband.

Gründe für einen Widerspruch können sein:

  • Das Gutachten enthält faktische Fehler oder unvollständige Informationen

  • Die tatsächliche Pflegesituation wurde nicht korrekt erfasst

  • Der Hilfebedarf wurde unterschätzt

  • Wichtige Aspekte wie kognitive Einschränkungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt

Bei einem Widerspruch prüft die Pflegekasse den Fall erneut. In vielen Fällen wird eine zweite Begutachtung durchgeführt. Die Erfolgsaussichten sind durchaus gegeben, insbesondere wenn die Begründung gut dokumentiert ist und durch zusätzliche ärztliche Stellungnahmen untermauert wird.

Tochter bespricht mit ihrer älteren Mutter Unterlagen am Wohnzimmertisch, Notizzettel und Stempel liegen bereit, konzentrierte Atmosphäre.

Gut begründet: Widerspruch kann sich lohnen

Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld

Wer Pflegegeld bezieht und ausschließlich durch Angehörige gepflegt wird, ist verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sollen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegenden unterstützen.

Häufigkeit der Beratungseinsätze:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich, also zweimal im Jahr

  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich, also viermal im Jahr

  • Pflegegrad 1: Freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend

Der Beratungseinsatz kann durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt werden. Die pflegebedürftige Person kann den Berater frei wählen. Die Kosten werden direkt zwischen dem Berater und der Pflegekasse abgerechnet.

Im Rahmen des Beratungsbesuchs werden die Pflegesituation überprüft, Hinweise zur Verbesserung der Pflege gegeben und die Pflegepersonen zu praktischen Fragen beraten. Zudem können Empfehlungen für weitere Hilfeleistungen oder Anpassungen ausgesprochen werden. Werden die verpflichtenden Beratungseinsätze nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar komplett gestrichen werden.

Pflegefachkraft besucht pflegebedürftigen Senior zuhause, sitzt am Couchtisch und bespricht Pflegefragen, Klemmbrett und Stift in der Hand.

Regelmäßige Beratung sichert die Pflegequalität

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Neben den verpflichtenden Beratungseinsätzen haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese individuelle Beratung geht deutlich über eine reine Information hinaus und umfasst die systematische Erfassung des Hilfebedarfs, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans sowie die Koordination aller erforderlichen Leistungen.

Die Pflegeberatung ist besonders wertvoll zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, wenn viele Fragen offen sind und der Überblick über die verfügbaren Leistungen und Angebote fehlt. Ein geschulter Pflegeberater unterstützt dabei:

  • Die passenden Pflegeleistungen auszuwählen und zu beantragen

  • Einen Pflegedienst zu finden und Verträge zu verstehen

  • Wohnraumanpassungen zu planen und zu beantragen

  • Den Kontakt zu anderen Leistungsträgern herzustellen

  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige zu identifizieren

  • Finanzielle Fragen zu klären und Eigenanteile zu berechnen

Die BKK Diakonie ist verpflichtet, ihren Versicherten innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Pflegeberater zu benennen oder eine alternative Beratungsstelle vorzuschlagen. Die Beratung ist für Versicherte kostenlos und kann telefonisch, persönlich in einer Beratungsstelle oder als Hausbesuch erfolgen.

Pflegeberaterin erklärt einer Familie am Tisch einen Versorgungsplan, Ordner und Kalender liegen bereit, ruhige und strukturierte Beratungssituation.

Individuelle Pflegeberatung bringt Klarheit

Digitale Services und Online-Geschäftsstelle

Die BKK Diakonie bietet ihren Versicherten eine moderne Online-Geschäftsstelle unter dem Namen "Meine BKK Diakonie", über die viele Anliegen bequem von zu Hause aus erledigt werden können. Die Registrierung erfolgt mit der Versichertennummer und einer Mobilfunknummer für die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Funktionen der Online-Geschäftsstelle:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital einreichen

  • Rechnungen und Belege hochladen

  • Mitgliedsbescheinigungen anfordern

  • Adresse und Bankverbindung ändern

  • Neues Foto für die Gesundheitskarte hochladen

  • Kommunikation über sicheres Nachrichtenpostfach

  • Anträge digital ausfüllen und versenden

Für die Nutzung der Online-Geschäftsstelle muss zunächst eine Registrierung durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Anmeldung können Versicherte rund um die Uhr auf ihre Unterlagen zugreifen und Anliegen ohne Wartezeiten erledigen. Die Datenübertragung erfolgt durch SSL-Verschlüsselung und alle Server stehen in Deutschland, was ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleistet.

Seniorin nutzt Laptop am Küchentisch, lächelt beim Hochladen von Dokumenten, Smartphone liegt daneben für Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Anliegen digital und sicher erledigen

Wichtige Formulare und Anträge

Die BKK Diakonie stellt alle relevanten Formulare für Pflegeleistungen auf ihrer Website zum Download bereit. Die wichtigsten Antragsformulare im Überblick:

Antrag auf Pflegeeinstufung (Erst- und Höherstufungsantrag):
Dieses Formular wird für die erstmalige Beantragung eines Pflegegrades oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands benötigt. Es müssen Angaben zur Person, zur Wohnsituation, zur Pflegeform (ambulant oder stationär) sowie zu eventuell bereits beauftragten Pflegediensten gemacht werden.

Antrag auf Verhinderungspflege:
Wird benötigt, wenn die Pflegeperson ausfällt und eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden, sollte aber idealerweise vor Beginn der Verhinderungspflege eingereicht werden.

Antrag auf Kurzzeitpflege:
Für die vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Auch hier ist eine Vorab-Antragstellung empfehlenswert, um die Kostenübernahme zu klären.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Muss zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten eingereicht werden. Dem Antrag sollten Kostenvoranschläge, eine Fotodokumentation und bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters beigefügt werden.

Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Kann für die monatliche Versorgung mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und anderen Verbrauchsmaterialien gestellt werden. Alternativ kann ein Anbieter beauftragt werden, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Antrag auf Tages- oder Nachtpflege:
Für die regelmäßige teilstationäre Betreuung. Hier muss angegeben werden, an welchen Tagen und in welcher Einrichtung die Pflege erfolgen soll.

Alle Anträge können per Post an die Hauptverwaltung in Bielefeld gesendet, per E-Mail eingereicht oder über die Online-Geschäftsstelle digital übermittelt werden. Bei Nutzung der Online-Geschäftsstelle entfällt die Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift.

Nahaufnahme von Händen, die ein Formular ausfüllen, daneben liegen Ausweis, Kugelschreiber und geordnete Unterlagen auf einem Holztisch.

Anträge rechtzeitig und vollständig einreichen

Kontakt zur BKK Diakonie Pflegekasse

Die Pflegekasse der BKK Diakonie ist für ihre Versicherten über verschiedene Kanäle erreichbar. Persönliche Ansprechpartner stehen für individuelle Fragen zur Verfügung und unterstützen bei allen Anliegen rund um Pflegeleistungen.

Hauptverwaltung Bielefeld:
BKK Diakonie
Königsweg 8
33617 Bielefeld

Telefon: 0521 329876-120
Fax: 0521 329876-190
E-Mail: info@bkk-diakonie.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 13:30 Uhr

Neben der Hauptverwaltung in Bielefeld unterhält die BKK Diakonie eine Geschäftsstelle in Freistatt. Die frühere Geschäftsstelle in Berlin wurde zum 31. März 2025 geschlossen, da immer mehr Versicherte ihre Anliegen digital über die Online-Geschäftsstelle erledigen und der persönliche Besuch vor Ort seltener geworden ist.

Freundliche Sachbearbeiterin in einer modernen Geschäftsstelle der Krankenkasse, sitzt an einem Beratungstisch, ein Kunde erhält Auskunft.

Feste Ansprechpartner helfen persönlich weiter

Besonderheiten und Zusatzleistungen der BKK Diakonie

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen bietet die BKK Diakonie ihren Versicherten ein Achtsamkeitsbudget in Höhe von bis zu 580 Euro jährlich an. Dieses Budget kann für verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen genutzt werden:

Modul Professionelle Zahnreinigung:
Zweimal jährlich werden jeweils 40 Euro für die professionelle Zahnreinigung bezuschusst, bei freier Zahnarztwahl.

Modul Selbstfürsorge (240 Euro):
Dieses Budget kann für Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebsvorsorge, Glaukom-Vorsorge oder Mammografie verwendet werden. Auch für Osteopathie-Behandlungen können bis zu vier Behandlungen pro Jahr mit jeweils 80 Prozent der Kosten, maximal 60 Euro pro Sitzung, abgerechnet werden. Zudem werden homöopathische Arzneimittel mit bis zu 240 Euro jährlich erstattet.

Modul Stressbewältigung und Prävention (260 Euro):
Für Präventionskurse, Gesundheitsreisen und Online-Seminare zur Stressbewältigung stehen zusätzliche Mittel bereit.

Die BKK Diakonie zeichnet sich durch eine persönliche Betreuung aus, bei der jeder Versicherte einen festen Ansprechpartner hat. Es wird bewusst auf den Einsatz von Callcentern verzichtet, um eine kontinuierliche und vertrauensvolle Betreuung zu gewährleisten. Diese Philosophie entspricht dem diakonischen Auftrag der Krankenkasse und dem besonderen Fokus auf Menschen in sozialen und pflegerischen Berufen.

Zahnarztpraxis: Patient erhält professionelle Zahnreinigung, moderne Praxisumgebung, freundliches Team; daneben Bild einer entspannten Frau in einem Präventionskurs, ruhiger Seminarraum.

Zusatzleistungen: Zahnreinigung und Präventionsangebote

Finanzielle Absicherung: Was tun bei hohen Pflegekosten?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine wichtige Grundabsicherung, deckt aber in vielen Fällen nicht die gesamten Pflegekosten ab. Besonders in der vollstationären Pflege verbleibt oft ein erheblicher Eigenanteil, der von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden muss. Dieser kann je nach Einrichtung und Region zwischen 2.000 und 3.500 Euro monatlich betragen.

Möglichkeiten bei unzureichenden finanziellen Mitteln:

Hilfe zur Pflege beim Sozialamt:
Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden. Das Sozialamt prüft die finanzielle Bedürftigkeit und übernimmt im Rahmen der Sozialhilfe die verbleibenden Kosten. Dabei werden bestimmte Vermögensfreibeträge berücksichtigt – für Alleinstehende 10.000 Euro, für Ehepaare 20.000 Euro. Eine selbstgenutzte Immobilie bleibt in angemessenem Umfang geschützt.

Unterhaltspflicht der Kinder:
Seit Januar 2020 gilt die sogenannte 100.000-Euro-Grenze: Erwachsene Kinder müssen erst dann Unterhalt für pflegebedürftige Eltern zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Liegt das Einkommen darunter, werden die Kinder nicht zur Kasse gebeten. Diese Regelung hat viele Familien erheblich entlastet.

Private Pflegezusatzversicherung:
Um die finanzielle Lücke zu schließen, kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Es gibt verschiedene Varianten wie Pflegetagegeldversicherungen, Pflegekostenversicherungen oder staatlich geförderte Pflege-Bahr-Verträge. Der Abschluss sollte idealerweise in jüngeren Jahren erfolgen, da die Beiträge mit zunehmendem Alter deutlich steigen und Vorerkrankungen zum Ausschluss führen können.

Zuschuss für Badumbau prüfen
Förderung

Bis 4.000€ je Maßnahme

PH24 Icon

Praktische Tipps für den Pflegealltag mit der BKK Diakonie

Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen:
Viele Versicherte schöpfen ihre Ansprüche nicht vollständig aus. Prüfen Sie regelmäßig, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie diese kombiniert werden können. Beispielsweise können Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig bezogen werden, der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zur Verfügung, und Tages- oder Nachtpflege kürzen die ambulanten Leistungen nicht.

Dokumentieren Sie den Pflegebedarf genau:
Ein Pflegetagebuch ist nicht nur für die Begutachtung wichtig, sondern hilft auch dabei, den tatsächlichen Zeitaufwand realistisch einzuschätzen. Notieren Sie über mindestens zwei Wochen hinweg alle Tätigkeiten, bei denen Unterstützung benötigt wird, einschließlich der dafür aufgewendeten Zeit.

Holen Sie sich Unterstützung durch Pflegeberatung:
Die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine wertvolle Ressource. Zögern Sie nicht, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, besonders zu Beginn der Pflegebedürftigkeit oder bei Veränderungen in der Pflegesituation.

Reichen Sie Anträge rechtzeitig ein:
Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Datum der Antragstellung gewährt. Zögern Sie daher nicht, Anträge frühzeitig zu stellen, auch wenn noch nicht alle Details geklärt sind. Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist die Antragstellung vor Beginn der Arbeiten zwingend erforderlich.

Bewahren Sie alle Belege auf:
Für die Abrechnung von Entlastungsbeträgen, Verhinderungspflege oder selbst beschafften Pflegehilfsmitteln benötigen Sie die Originalrechnungen. Legen Sie eine Ordnerstruktur an, in der alle pflegerelevanten Unterlagen systematisch abgeheftet werden.

Nutzen Sie die digitalen Services:
Die Online-Geschäftsstelle spart Zeit und ermöglicht es, Anliegen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu erledigen. Die einmalige Registrierung lohnt sich, um künftig Belege schnell hochladen und Bescheinigungen abrufen zu können.

Pflegebox: 40€ monatlich nutzen

Für BKK-Diakonie-Versicherte: Einmal beantragen – wir liefern Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. monatlich zu Ihnen.

Pflegebox kostenlos sichern
Pflegebox: 40€ monatlich nutzen

Änderungen in der Pflegeversicherung: Was gilt 2025 und darüber hinaus?

Die Pflegeversicherung unterliegt einem kontinuierlichen Wandel, um den steigenden Anforderungen und Kosten gerecht zu werden. Für das Jahr 2025 wurden bereits mehrere bedeutende Änderungen umgesetzt:

Leistungserhöhung um 4,5 Prozent:
Zum 1. Januar 2025 wurden nahezu alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Dies betrifft Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie den Entlastungsbetrag und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025:
Die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Budget von 3.539 Euro ist seit dem 1. Juli 2025 für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 gültig. Dies vereinfacht die Nutzung erheblich und gibt Familien mehr Flexibilität bei der Organisation der Ersatzpflege.

Wegfall der Vorpflegezeit bei Verhinderungspflege:
Die bisherige Voraussetzung von sechs Monaten häuslicher Pflege vor Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ist entfallen. Verhinderungspflege kann nun unmittelbar ab Feststellung von Pflegegrad 2 genutzt werden.

Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge:
Um die steigenden Leistungen zu finanzieren, wurden auch die Beiträge zur Pflegeversicherung angepasst. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bleibt zwar bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens (bzw. 4,0 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren), jedoch erheben viele Krankenkassen höhere Zusatzbeiträge. Die BKK Diakonie hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2025 auf 3,8 Prozent angehoben, was zu einem Gesamtbeitragssatz von 18,4 Prozent führt.

Image
Kostenlos

Schnell, kostenlos, unverbindlich

PH24 Icon

Zukunftsperspektiven der Pflegeversicherung

Die demografische Entwicklung stellt die Pflegeversicherung vor erhebliche Herausforderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren weiter steigen, während gleichzeitig die Zahl der erwerbstätigen Beitragszahler abnimmt. Experten gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2040 mehr als 21,5 Millionen Menschen in Deutschland 67 Jahre oder älter sein werden.

Diskutiert werden verschiedene Reformansätze, darunter:

  • Eine stärkere Steuerfinanzierung der Pflegeversicherung

  • Einführung eines Kapitaldeckungsverfahrens für jüngere Generationen

  • Weitere Anhebung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung

  • Ausbau präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit

  • Stärkung der häuslichen Pflege durch bessere Unterstützung pflegender Angehöriger

Für Versicherte ist es wichtig, sich regelmäßig über Neuerungen zu informieren und bei Veränderungen in der persönlichen Pflegesituation zeitnah die Pflegekasse zu kontaktieren. Die BKK Diakonie informiert ihre Mitglieder über ihre Website und durch persönliche Anschreiben über relevante Änderungen.

Widerspruch beim Pflegegrad einlegen
Wichtig

Kostenlose Ersteinschätzung sichern

PH24 Icon

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte im Überblick

Die BKK Diakonie bietet als spezialisierte Krankenkasse für Menschen in sozialen und pflegerischen Berufen einen umfassenden Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung. Alle gesetzlichen Pflegeleistungen werden entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad gewährt, von der ambulanten Pflege über teilstationäre Angebote bis hin zur vollstationären Versorgung.

Die wesentlichen Leistungen 2025 auf einen Blick:

  • Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad

  • Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Tages-/Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich zu ambulanten Leistungen

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich

Der Weg zum Pflegegrad beginnt mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden, bei Ablehnung steht der Weg des Widerspruchs offen.

Die Kontaktdaten der BKK Diakonie Pflegekasse sind: Telefon 0521 329876-120, E-Mail info@bkk-diakonie.de. Alle relevanten Formulare stehen online zum Download bereit oder können über die Online-Geschäftsstelle digital eingereicht werden. Persönliche Beratung wird durch feste Ansprechpartner gewährleistet, die individuell auf die Bedürfnisse der Versicherten eingehen.

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist es essenziell, die verfügbaren Leistungen vollständig auszuschöpfen und sich frühzeitig über alle Möglichkeiten zu informieren. Die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet hierfür eine wertvolle Unterstützung und sollte bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Durch eine gute Planung und Kenntnis der Leistungsansprüche lässt sich die Pflegesituation oft erheblich verbessern und die finanzielle Belastung reduzieren.

Pflegeberatung jetzt kostenlos vereinbaren
Individuelle Hilfe zu Anträgen, Leistungen und Widerspruch

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Häufige Fragen

Antworten rund um Leistungen, Antrag und Kontakt

Ähnliche Artikel

Hallesche Krankenversicherung

Artikel lesen

Barrierefreies WC

Artikel lesen

Sitzlift – Mobilität und Sicherheit im eigenen Zuhause

Artikel lesen

Pflegebett – Komfort und Sicherheit für die Pflege zu Hause

Artikel lesen