Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (BKK GS) ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz in Bielefeld, die nicht nur als Krankenkasse, sondern auch als Pflegekasse für ihre Versicherten fungiert. Mit über 164.000 Versicherten (Stand Juli 2025) gehört sie zu den etablierten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und bietet umfassende Leistungen sowohl im Kranken- als auch im Pflegebereich an.
Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist es wichtig zu verstehen, dass die Pflegeversicherung automatisch der Krankenversicherung folgt. Wer bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER krankenversichert ist, ist somit auch über die zur Krankenkasse gehörende Pflegekasse pflegeversichert. Dies bedeutet: Sie haben einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Gesundheit und Pflege, was die Kommunikation und Abwicklung erheblich vereinfacht.
Die BKK GS zeichnet sich durch einen persönlichen Service und innovative Konzepte aus. Neben klassischen Pflegeleistungen bietet sie moderne Lösungen wie Telemedizinangebote und digitale Pflegeanwendungen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Pflegeleistungen der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, wie Sie diese beantragen und welche Kontaktmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Persönliche Beratung gibt Sicherheit im Pflegealltag
Viele Versicherte sind sich nicht bewusst, dass Krankenkasse und Pflegekasse zwei unterschiedliche Kostenträger sind, auch wenn sie organisatorisch zusammengehören. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig, um zu verstehen, welche Leistungen Sie wo beantragen müssen.
Die Krankenkasse übernimmt Kosten für Leistungen, die der Hausarzt oder Facharzt verordnet. Dies umfasst beispielsweise Behandlungen, Medikamente, Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen nach Krankheit. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und die Prüfung nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Pflegekasse hingegen ist zuständig, wenn eine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde. Sie zahlt Leistungen, die dazu dienen, den Alltag des Pflegebedürftigen zu erleichtern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und vieles mehr. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür nicht erforderlich - stattdessen erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nach Antragstellung.
Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erreichen Sie beide Bereiche über dieselben Kontaktwege. Die kostenlose Service-Nummer 0800 0255 255 steht Ihnen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung - sowohl für Kranken- als auch für Pflegeversicherungsfragen.
Die 24/7-Service-Hotline unterstützt jederzeit
Seit der Pflegereform 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit festlegen. Diese haben die früheren drei Pflegestufen abgelöst. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der die Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Antragstellers in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag noch weitgehend selbst bewältigen, benötigen aber bereits erste Unterstützung.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es besteht regelmäßiger Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die betroffene Person benötigt mehrmals täglich Unterstützung bei verschiedenen Verrichtungen.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es besteht ein sehr hoher Pflegeaufwand mit umfassender Unterstützung rund um die Uhr.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Dies betrifft häufig Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen oder im Endstadium von Krankheiten.
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem zuerkannten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die finanziellen Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegekasse.
Die Pflegegrade bestimmen Ihre Leistungen
Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen bundesweit um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft alle Pflegekassen in Deutschland, also auch die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Die nächste reguläre Erhöhung ist erst zum 1. Januar 2028 geplant. Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen und deren aktuelle Höhe:
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige
Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden - also ohne professionellen Pflegedienst. Das Geld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es zur freien Verfügung hat. In der Regel wird es als Anerkennung an die pflegende Person weitergegeben.
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (vorher 332 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (vorher 573 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (vorher 765 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (vorher 947 Euro)
Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt oder unterstützt, können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der BKK GS ab.
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich (vorher 761 Euro)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (vorher 1.432 Euro)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich (vorher 1.778 Euro)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (vorher 2.200 Euro)
Kombinationsleistung - das Beste aus beiden Welten
Besonders flexibel ist die Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie beispielsweise 40 Prozent der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie zusätzlich 60 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Dies ist ideal, wenn Angehörige die Grundpflege übernehmen, aber zusätzlich ein Pflegedienst für bestimmte Aufgaben hinzugezogen wird.
Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, erhalten unabhängig vom Pflegegrad einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (vorher 125 Euro). Dieser kann verwendet werden für:
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfen)
Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Leistungen ambulanter Pflegedienste (mit Einschränkungen)
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Sie nutzen zunächst entsprechende Angebote, bezahlen diese und reichen dann die Rechnungen bei der BKK GS zur Erstattung ein.
Tages- und Nachtpflege
Die teilstationäre Pflege ist eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige. Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER werden die Kosten für Tagespflege oder Nachtpflege ab Pflegegrad 2 übernommen - und zwar zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen:
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Diese Leistung deckt die pflegerische Versorgung während des Aufenthalts in der Einrichtung ab. Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten müssen in der Regel selbst getragen werden.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Dieser kann flexibel für beide Pflegeformen genutzt werden, was deutlich mehr Freiheit bei der Planung ermöglicht.
Zusätzliche Verbesserungen ab Juli 2025:
Die sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt komplett
Verhinderungspflege kann nun bis zu acht Wochen pro Jahr genutzt werden (vorher sechs Wochen)
Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt
Diese Änderungen stellen eine erhebliche Verbesserung für pflegende Angehörige dar, die dringend Auszeiten für Urlaub oder bei eigener Erkrankung benötigen.
Ambulante Pflege kombiniert Flexibilität und Unterstützung
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (ab Januar 2025, vorher 40 Euro). Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz und FFP2-Masken
Schutzschürzen
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Diese Hilfsmittel können Sie entweder über einen zugelassenen Versandanbieter beziehen, der direkt mit der BKK GS abrechnet, oder Sie kaufen sie selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein. Viele Versicherte nutzen bequeme Pflegehilfsmittel-Boxen, die monatlich nach Hause geliefert werden.
Wenn bauliche Veränderungen in der Wohnung notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, zahlt die Pflegekasse der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (ab Januar 2025, vorher 4.000 Euro). Dieser Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
Typische Maßnahmen sind:
Einbau einer bodengleichen Dusche
Verbreiterung von Türen für Rollstuhl oder Rollator
Installation von Treppenliften oder Rampen
Einbau von Haltegriffen und Stützvorrichtungen
Anpassung der Beleuchtung
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wohnraumanpassungen, die bereits durchgeführt wurden, können nicht nachträglich bezuschusst werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden - also bis zu 16.720 Euro.
Wohnraumanpassungen erhöhen Sicherheit und Selbstständigkeit
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unterstützt die Nutzung von Digitalen Pflegeanwendungen mit bis zu 53 Euro monatlich. Diese Apps und digitalen Helfer können bei der häuslichen Pflege unterstützen, beispielsweise durch:
Erinnerungsfunktionen für Medikamenteneinnahme
Übungen zum Gedächtnistraining
Anleitungen zur Sturzprävention
Verbesserte Kommunikation zwischen Angehörigen und Pflegekräften
Vor der Kostenübernahme wird die BKK GS individuell mit Ihnen besprechen, welche digitale Pflegeanwendung für Ihre Situation geeignet ist. Den Antrag können Sie papierlos über die BKK GS-App einreichen.
Digitale Helfer erleichtern Pflege und Organisation
Die Antragstellung für Pflegeleistungen läuft bei der BKK GS unkompliziert ab. Sie haben mehrere Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:
1. Telefonische Antragstellung
Der schnellste Weg ist ein Anruf bei der kostenlosen Service-Nummer 0800 0255 255. Diese ist 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr erreichbar. Am Telefon teilen Sie mit, dass Sie Pflegeleistungen beantragen möchten. Die Mitarbeiter nehmen Ihre Daten auf und senden Ihnen die erforderlichen Formulare zu oder leiten Sie zum Online-Antrag. Der Tag des Anrufs gilt als offizieller Antragstag - wichtig für die rückwirkende Zahlung von Leistungen.
2. Schriftliche Antragstellung
Sie können den Antrag auch per Post stellen. Senden Sie ein formloses Schreiben an:
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Postfach 140160
33621 Bielefeld
Alternativ per E-Mail an: info@bkkgs.de
Im Schreiben sollten Sie folgende Informationen angeben:
Vollständiger Name und Geburtsdatum
Versichertennummer
Anschrift
Die Formulierung: "Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung" oder "Hiermit beantrage ich einen Pflegegrad"
3. Online-Antragstellung über die BKK GS-App
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bietet eine moderne App für Smartphones und Tablets an. Über diese können Sie bequem von zu Hause aus Anträge stellen, Dokumente hochladen und den Bearbeitungsstand verfolgen. Die App ist besonders komfortabel, da viele Formulare direkt ausgefüllt und papierlos eingereicht werden können.
4. Persönliche Antragstellung in einer Geschäftsstelle
Sie können auch persönlich in einer der Geschäftsstellen vorbeikommen und sich dort beraten lassen. Die Mitarbeiter helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen.
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der MD meldet sich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Begutachtung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
Hausbesuch durch einen Gutachter
In den meisten Fällen kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause. Dies ist eine speziell geschulte Pflegefachkraft oder ein Arzt. Das Gespräch dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Der Gutachter wird verschiedene Lebensbereiche prüfen:
Mobilität (Fortbewegung, Treppensteigen, Positionswechsel)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (zeitliche und örtliche Orientierung, Gedächtnis)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, Toilettengang)
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Telefonische Begutachtung
In bestimmten Fällen kann die Begutachtung auch als strukturiertes Telefoninterview erfolgen - seit 2024 auch per Videotelefonie möglich. Dies ist besonders bei Höherstufungsanträgen üblich, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt und die Situation bekannt ist.
Wichtige Tipps für die Begutachtung:
Lassen Sie sich von der pflegenden Person begleiten - diese kennt den Alltag am besten
Bereiten Sie medizinische Unterlagen vor (Arztbriefe, Medikamentenplan, Krankenhausentlassungsberichte)
Führen Sie gegebenenfalls ein Pflegetagebuch über eine Woche, um den tatsächlichen Pflegeaufwand zu dokumentieren
Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts - schildern Sie einen typischen "schlechten Tag"
Notieren Sie sich vorab alle Einschränkungen und Probleme im Alltag
Fristen für die Entscheidung
Die BKK GS hat nach Antragseingang grundsätzlich 25 Arbeitstage Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden. Bei Eilfällen gelten verkürzte Fristen:
Eine Woche: bei Krankenhausaufenthalt und geplanter Entlassung in häusliche Pflege
Fünf Arbeitstage: bei Palliativpflege oder Hospizaufenthalt
Zwei Wochen: bei häuslicher Pflege, wenn pflegende Angehörige Pflegezeit in Anspruch nehmen wollen
Wird die Frist nicht eingehalten, müssen Sie die Pflegekasse nicht in Vorleistung nehmen - die BKK GS zahlt für jede Woche Verzug 70 Euro an Sie.
Hausbesuche klären den tatsächlichen Pflegebedarf
Nach der Begutachtung erhalten Sie von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER den Bescheid über Ihren Pflegegrad. Diesem liegt das Gutachten des Medizinischen Dienstes bei. Lesen Sie beides sorgfältig durch.
Wenn Sie mit dem Pflegegrad einverstanden sind:
Die Leistungen beginnen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Sie erhalten also auch für dem Zeitraum zwischen Antrag und Bescheid Leistungen. Nun müssen Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten:
Pflegegeld (für Pflege durch Angehörige)
Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste)
Kombinationsleistung
Weitere ergänzende Leistungen
Teilen Sie Ihre Entscheidung der BKK GS mit - am besten über die BKK GS-App oder per Telefon. Die Mitarbeiter helfen Ihnen bei der optimalen Zusammenstellung Ihrer Leistungen.
Wenn Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind:
Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Sie können zunächst einen formlosen Widerspruch einreichen und die ausführliche Begründung nachreichen.
Im Widerspruch sollten Sie konkret darlegen, warum Sie die Einstufung für nicht zutreffend halten. Hilfreich sind:
Ärztliche Stellungnahmen
Ein Pflegetagebuch über mehrere Wochen
Beschreibung typischer Alltagssituationen und Schwierigkeiten
Hinweis auf Aspekte, die bei der Begutachtung nicht ausreichend berücksichtigt wurden
Die BKK GS prüft Ihren Widerspruch und kann den Bescheid ändern. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie vor dem Sozialgericht klagen - dies ist für Sie kostenfrei, da es keine Gerichtsgebühren gibt.
Als Versicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese Beratung steht Ihnen zu, sobald Sie Pflegeleistungen beantragen oder bereits beziehen. Auch pflegende Angehörige können die Pflegeberatung in Anspruch nehmen (mit Zustimmung des Pflegebedürftigen).
Was leistet die Pflegeberatung?
Ermittlung Ihres individuellen Hilfebedarfs
Erstellung eines persönlichen Versorgungsplans
Information über alle verfügbaren Leistungen und Angebote
Hinweise auf wohnortnahe Unterstützungsangebote
Hilfe bei der Organisation und Beantragung von Leistungen
Beratung zu Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassungen
Information über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Die Pflegeberatung der BKK GS erfolgt auf Wunsch:
Bei Ihnen zu Hause
In einer Geschäftsstelle
Telefonisch
Per Videoberatung
Im Umkreis von 30 Kilometern um Bielefeld und Friedrichshafen besuchen die Pflegeberater der BKK GS Sie gerne zu Hause. Außerhalb dieser Regionen vermittelt die BKK GS unabhängige Pflegeberater oder berät Sie telefonisch bzw. digital.
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen (also keine Pflegesachleistungen), sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Dies dient der Sicherung der Pflegequalität. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (alle 6 Monate)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (alle 3 Monate)
Den Beratungseinsatz können Sie bei der BKK GS oder einem zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Versäumen Sie die Beratungseinsätze, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden - deshalb unbedingt die Termine wahrnehmen und die Nachweise aufbewahren.
Pflegeberatung hilft Leistungen optimal zu nutzen
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegekasse der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auch Leistungen für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Leistungen sind nach Pflegegrad gestaffelt:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Diese Beträge decken die pflegebedingten Aufwendungen sowie Betreuung und medizinische Behandlungspflege ab. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag zum Eigenanteil, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt:
1. Jahr: 15% des Eigenanteils an den Pflegekosten
2. Jahr: 30% des Eigenanteils
3. Jahr: 50% des Eigenanteils
Ab 4. Jahr: 75% des Eigenanteils
Dies entlastet Heimbewohner erheblich. Dennoch müssen Sie selbst zahlen für:
Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungsumlage
Eventuelle Zusatzleistungen
Die Gesamtkosten für einen Heimplatz liegen in Deutschland durchschnittlich bei 2.500 bis 4.000 Euro monatlich, abhängig von Region und Einrichtung. Der Eigenanteil variiert stark.
Die BKK GS-App - digitaler Service rund um die Uhr
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bietet eine moderne App für iOS und Android. Über die App können Sie:
Anträge papierlos stellen und unterschreiben
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen
Pflegehilfsmittel bestellen
Formulare aufrufen und ausfüllen
Mit der BKK GS kommunizieren
Ihre Daten und Leistungen einsehen
Die App macht vieles einfacher und spart Zeit - gerade für Angehörige, die sich um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern und wenig Zeit haben.
HebammenFinder und weitere digitale Hilfen
Für junge Familien bietet die BKK GS zusätzliche digitale Services wie den HebammenFinder, der bei der Suche nach Hebammen unterstützt. Auch wenn es nicht direkt um Pflege geht, zeigt sich hier die innovative Ausrichtung der Kasse.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bietet in Zusammenarbeit mit Partnern kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an - sowohl als Präsenzkurse in Ihrer Nähe als auch als Online-Kurse. Inhalte sind unter anderem:
Grundlagen der häuslichen Pflege
Rückenschonende Techniken beim Heben und Lagern
Umgang mit Demenzerkrankungen
Rechtliche und finanzielle Fragen
Selbstpflege und Stressbewältigung für Pflegende
Diese Kurse sind sehr wertvoll und vermitteln praktisches Wissen, das den Pflegealltag erleichtert. Informationen zu aktuellen Kursterminen erhalten Sie über die Service-Nummer oder die Website der BKK GS.
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen bequem nach Hause.
Pflegehilfsmittel jetzt kostenlos beantragen
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist über verschiedene Kanäle erreichbar und bietet umfassenden Service:
Telefonischer Kontakt
Kostenlose Service-Nummer: 0800 0255 255 (24 Stunden, 365 Tage)
Medizinische Beratungshotline: 0521 5228 7799 (24 Stunden, 365 Tage)
Arbeitgeber-Hotline: 0521 5228 3741
Aus dem Ausland: +49 521 5228 77 77
Zentrale: 0521 5228 0
Schriftlicher Kontakt
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Postanschrift:
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Postfach 140160
33621 Bielefeld
E-Mail: info@bkkgs.de
Lob und Tadel: lobundtadel@bkkgs.de
Telefon Beschwerden: 0800 0255 255
Website und Social Media
Website: www.bkkgs.de
Facebook: BKKGS
Instagram: bkkgildemeisterseidensticker
Geschäftsstellen - persönliche Beratung vor Ort
Kundencenter Bielefeld (Hauptsitz)
Winterstraße 49, 33649 Bielefeld
Öffnungszeiten: Mo-Do 8:00-17:00 Uhr, Fr 8:00-16:00 Uhr
City-Geschäftsstelle Bielefeld
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Öffnungszeiten: Mo-Do 9:00-17:00 Uhr, Fr 9:00-16:00 Uhr
Servicebüro Bielefeld-Sennestadt
Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld
Öffnungszeiten: Di und Do 8:00-16:00 Uhr
Kundencenter Friedrichshafen
Leutholdstraße 30, 88045 Friedrichshafen
Öffnungszeiten: Mo-Do 8:00-17:00 Uhr, Fr 8:00-16:00 Uhr
Kundencenter Arnsberg
Werler Straße 1, 59755 Arnsberg
Öffnungszeiten: Mo und Di 8:30-13:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 12:45-15:30 Uhr (Mi und Fr geschlossen)
In allen Geschäftsstellen stehen Ihnen kompetente Mitarbeiter für persönliche Beratung zur Verfügung. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Auf der Website der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (www.bkkgs.de) finden Sie zahlreiche Formulare zum Download:
Antrag auf Pflegeleistungen (Erstantrag)
Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads
Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen
Antrag für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Antrag auf Tages- oder Nachtpflege
Vollmacht für Pflegeberatung
Antrag auf Kostenerstattung
SEPA-Lastschriftmandat
Viele dieser Formulare können Sie auch direkt über die BKK GS-App papierlos ausfüllen und einreichen - das spart Zeit und Porto.
Muss ich die Pflegeversicherung extra beantragen?
Nein. Wenn Sie bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert. Es gibt keine separate Mitgliedschaft oder Anmeldung für die Pflegekasse.
Kann ich als Familienangehöriger auch Pflegeberatung erhalten?
Ja, pflegende Angehörige haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Was passiert, wenn ich vergesse, den Beratungseinsatz durchführen zu lassen?
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind Beratungseinsätze verpflichtend. Bei Versäumnis mahnt die Pflegekasse zunächst und setzt eine Frist. Wird der Beratungseinsatz dann weiterhin nicht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden.
Kann ich zwischen verschiedenen Leistungen wechseln?
Ja, Sie können flexibel zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung wechseln. Teilen Sie der BKK GS einfach mit, welche Leistung Sie ab dem nächsten Monat wünschen. Bei der Kombinationsleistung können Sie sich für eine feste Quote entscheiden (bindend für 6 Monate) oder monatlich flexibel abrechnen lassen.
Zahlt die Pflegekasse auch im Ausland?
Bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wird Pflegegeld für bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Bei längerem Auslandsaufenthalt oder in anderen Ländern müssen Sie sich individuell beraten lassen.
Was ist mit der Rentenversicherung für pflegende Angehörige?
Wenn Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden wöchentlich (verteilt auf mindestens 2 Tage) pflegen und nebenbei maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse automatisch Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Dies geschieht ohne Antrag und kostet Sie nichts. Die Rentenbeiträge erhöhen Ihre spätere Rente erheblich.
Antworten auf häufige Fragen schnell finden
1. Dokumentieren Sie alles
Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie täglich den Pflegeaufwand notieren. Dies hilft bei der Begutachtung, bei Widersprüchen und bei Höherstufungsanträgen. Notieren Sie: Welche Tätigkeiten wurden durchgeführt? Wie lange dauerten sie? Welche Besonderheiten gab es?
2. Bewahren Sie alle Bescheide und Gutachten auf
Legen Sie sich einen Pflegeordner an, in dem Sie alle wichtigen Dokumente sammeln: Anträge, Bescheide, Gutachten, ärztliche Berichte, Rechnungen. Dies verschafft Ihnen Übersicht und hilft bei späteren Anträgen.
3. Nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen
Viele Versicherte schöpfen ihre Ansprüche nicht voll aus. Prüfen Sie regelmäßig, welche Leistungen Ihnen zustehen und ob Sie diese nutzen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro verfällt beispielsweise nicht sofort - Sie können ihn bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
4. Lassen Sie sich beraten
Nehmen Sie die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch. Die Pflegeberater kennen alle Möglichkeiten und können Ihnen helfen, die optimale Versorgung zusammenzustellen und alle Ansprüche geltend zu machen.
5. Scheuen Sie sich nicht vor einem Widerspruch
Wenn Sie mit dem zuerkannten Pflegegrad nicht einverstanden sind, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. In vielen Fällen führt dies zu einer Höherstufung. Der Widerspruch kostet Sie nichts und verschlechtert Ihre Situation nicht.
6. Beantragen Sie rechtzeitig eine Höherstufung
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, warten Sie nicht zu lange mit einem Antrag auf Höherstufung. Die höheren Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung - nicht rückwirkend davor.
7. Nutzen Sie digitale Angebote
Die BKK GS-App und Online-Services erleichtern vieles. Sie sparen Zeit, Wege und Porto. Viele Prozesse laufen digital schneller ab als auf dem Postweg.
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist eine solide und serviceorientierte Pflegekasse, die alle gesetzlichen Pflegeleistungen bietet und durch moderne digitale Angebote ergänzt. Mit der 24-Stunden-Service-Hotline, mehreren Geschäftsstellen und der praktischen App ist die BKK GS gut erreichbar und bietet kompetente Unterstützung.
Besonders positiv hervorzuheben sind:
Die kostenlose 24/7-Hotline - Sie erreichen immer jemanden
Die BKK GS-App für papierloses Arbeiten
Die kostenlose Pflegeberatung mit Hausbesuchen im Umkreis von Bielefeld und Friedrichshafen
Die Unterstützung digitaler Pflegeanwendungen mit 53 Euro monatlich
Die umfassenden Informationsmaterialien auf der Website
Als Versicherter der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER profitieren Sie von allen gesetzlichen Pflegeleistungen - wie bei jeder anderen Pflegekasse auch, denn die Leistungen sind bundesweit einheitlich geregelt. Der Unterschied liegt im Service, der Erreichbarkeit und den zusätzlichen Angeboten - und hier kann die BKK GS mit ihrem modernen Ansatz punkten.
Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Pflegeversicherung ist eine Solidarversicherung - Sie haben eingezahlt und haben ein Recht auf Leistungen. Die Mitarbeiter der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER stehen Ihnen zur Seite, um die bestmögliche Versorgung für Sie oder Ihre Angehörigen zu organisieren.
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist Kranken- und Pflegekasse in einem - Sie haben einen zentralen Ansprechpartner
Pflegeleistungen 2025: Alle Geld- und Sachleistungen wurden zum 1.1.2025 um 4,5% erhöht
Pflegegeld bei Pflegegrad 2: 347 Euro, bei Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2: 796 Euro, bei Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Kombinationsleistung möglich - individuell anpassbar
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade bei häuslicher Pflege
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege - flexibel nutzbar
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen: 53 Euro monatlicher Zuschuss
Service-Hotline: 0800 0255 255 - kostenlos, 24/7 erreichbar
Antragstellung: telefonisch, schriftlich, per App oder persönlich in Geschäftsstellen
Begutachtung durch Medizinischen Dienst - meist als Hausbesuch, manchmal telefonisch
Entscheidungsfrist: 25 Arbeitstage, bei Eilfällen verkürzt
Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Bescheidzugang
Pflegeberatung: kostenlos und umfassend - nutzen Sie dieses Angebot!
BKK GS-App: Moderne digitale Lösung für papierlose Kommunikation
Geschäftsstellen: Bielefeld (3x), Friedrichshafen, Arnsberg
Die Pflege eines Angehörigen oder die eigene Pflegebedürftigkeit ist eine große Herausforderung. Mit der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER haben Sie eine Pflegekasse an Ihrer Seite, die Sie mit allen gesetzlichen Leistungen unterstützt und durch guten Service überzeugt. Nehmen Sie Kontakt auf, lassen Sie sich beraten und nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen. Sie sind nicht allein - die BKK GS und zahlreiche weitere Unterstützungsangebote stehen Ihnen zur Verfügung.
Antworten zur Pflegekasse der BKK GS