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Die bkk melitta hmr: Ihre regionale Pflegekasse im Überblick

Die bkk melitta hmr ist eine regional ausgerichtete Betriebskrankenkasse mit Hauptsitz in Minden, die umfassende Pflegeleistungen für ihre Versicherten anbietet. Mit über 85.000 Versicherten (Stand Januar 2025) und mehr als 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört sie zu den etablierten Pflegekassen in Deutschland. Die Kasse entstand am 1. Januar 2022 aus der Fusion der BKK Melitta Plus mit der BKK HMR und wurde am 1. Januar 2024 durch die Integration der BKK BPW Bergische Achsen KG weiter verstärkt.

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die Pflegekasse der bkk melitta hmr ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um finanzielle Unterstützung und Beratung im Pflegealltag geht. Als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung automatisch bei der bkk melitta hmr angesiedelt – wer bei dieser Krankenkasse versichert ist, ist auch automatisch bei der zugehörigen Pflegekasse versichert.

Regionale Präsenz und Erreichbarkeit der bkk melitta hmr

Die bkk melitta hmr legt großen Wert auf regionale Nähe und persönliche Betreuung. Das Unternehmen betreibt mehrere ServiceCenter in verschiedenen Städten, um ihren Versicherten einen direkten Ansprechpartner vor Ort zu bieten. Die wichtigsten Standorte sind:

  • ServiceCenter Minden (Hauptsitz): Marienstraße 122, 32425 Minden – Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00-17:00 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr

  • ServiceCenter Herford: Am Kleinbahnhof 5, 32051 Herford – Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00-17:00 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr

  • ServiceCenter Nordenham: Mit regionalen Öffnungszeiten

  • ServiceCenter Bünde: Für Versicherte aus dem Kreis Herford

  • ServiceCenter Espelkamp: Für die Region Minden-Lübbecke

  • ServiceCenter Wiehl: Seit der Fusion mit der BKK BPW im Januar 2024

  • ServiceCenter Petershagen: Bitte beachten Sie, dass dieser Standort zum 30. November 2025 geschlossen wird

Die zentrale Postanschrift für alle schriftlichen Anfragen lautet: bkk melitta hmr, Postfach 1224, 32372 Minden. Telefonisch erreichen Sie die Pflegekasse unter der Servicetelefonnummer 0571 93409-0, per E-Mail unter info@bkk-melitta.de. Für Pflegefragen steht speziell das Team Pflegeversicherung unter der Durchwahl 0571 93409-8341 zur Verfügung.

Pflegeleistungen der bkk melitta hmr: Aktuelle Beträge 2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurden zum 1. Januar 2025 alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung erfolgt automatisch – Versicherte müssen dafür keinen Antrag stellen. Die bkk melitta hmr setzt diese gesetzlichen Leistungen vollumfänglich um und bietet ihren Versicherten damit ein umfassendes Leistungspaket.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – häufig als finanzielle Anerkennung für die Pflegepersonen. Die aktuellen monatlichen Beträge ab Januar 2025 sind:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (zuvor 332 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (zuvor 573 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (zuvor 765 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (zuvor 947 Euro)

Das Pflegegeld wird in der Regel am Anfang des Monats ausgezahlt und steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Es ist wichtig zu wissen, dass bei Bezug von Pflegegeld eine Beratungspflicht nach § 37.3 SGB XI besteht: Bei Pflegegrad 2 und 3 muss halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich ein Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle erfolgen.

Pflegesachleistungen für professionelle Pflege

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, können Sie statt des Pflegegeldes Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden nicht an Sie ausgezahlt, sondern direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse der bkk melitta hmr abgerechnet. Die monatlichen Höchstbeträge ab 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich (zuvor 761 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (zuvor 1.432 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich (zuvor 1.778 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (zuvor 2.200 Euro)

Sie können auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Dabei wird der prozentuale Anteil der ausgeschöpften Pflegesachleistungen vom Pflegegeld abgezogen. Schöpfen Sie beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistung aus, erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes. Diese Entscheidung ist für sechs Monate bindend, kann aber bei wesentlicher Veränderung der Pflegesituation vorzeitig angepasst werden.

Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege ist eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege, wenn die Versorgung zu Hause zeitweise nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Pflegebedürftige werden tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut, während sie weiterhin zu Hause wohnen. Die bkk melitta hmr übernimmt die Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen (ab 2025):

  • Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich (zuvor 689 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich (zuvor 1.298 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich (zuvor 1.612 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich (zuvor 1.995 Euro)

Ein besonderer Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten umfassen auch die notwendigen Fahrkosten zwischen der häuslichen Umgebung und der Pflegeeinrichtung.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Flexibles Budget ab Juli 2025

Die Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Umbaumaßnahmen oder wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Die pflegebedürftige Person wird dann für maximal acht Wochen pro Jahr in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt. Ab 2025 beträgt der jährliche Höchstbetrag 1.854 Euro.

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) greift, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist. Die Ersatzpflege kann durch einen Pflegedienst, andere Privatpersonen oder auch durch vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung erfolgen. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.685 Euro für bis zu acht Wochen.

Wichtige Neuerung ab 1. Juli 2025: Die Leistungsbeträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieses Entlastungsbudget können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 flexibel für beide Leistungsarten einsetzen. Die bisherigen komplizierten Übertragungsregelungen entfallen damit. Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – nun ebenfalls für bis zu acht Wochen pro Jahr.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für zusätzliche Unterstützung

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (ab 2025, zuvor 125 Euro). Dieser Betrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann für verschiedene Unterstützungsleistungen eingesetzt werden:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Begleitdienste)

  • Tages- und Nachtpflege (auch für Unterkunft und Verpflegung)

  • Kurzzeitpflege

  • Bei Pflegegrad 2 bis 5: Leistungen ambulanter Pflegedienste (außer körperbezogene Pflegemaßnahmen)

  • Bei Pflegegrad 1: Alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird im Kostenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das bedeutet: Sie müssen zunächst die Rechnung bezahlen und dann bei der bkk melitta hmr zur Erstattung einreichen. Viele Anbieter rechnen aber auch direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie eine entsprechende Abtretungserklärung unterschreiben. Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate des Kalenderjahres übertragen werden.

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Förderung

131 € monatlich

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Vollstationäre Pflege: Zuschüsse und Leistungszuschläge

Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, übernimmt die Pflegekasse der bkk melitta hmr einen pauschalen monatlichen Betrag für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Diese Zuschüsse decken die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege ab. Die monatlichen Beträge ab 2025 sind:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich (zuvor 125 Euro)

  • Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich (zuvor 770 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich (zuvor 1.262 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich (zuvor 1.775 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich (zuvor 2.005 Euro)

Zusätzlich zu diesen Beträgen erhalten Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 seit 2024 einen Leistungszuschlag zur Reduzierung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe dieses Zuschlags steigt mit der Aufenthaltsdauer:

  • Bis zu 12 Monate Aufenthalt: 15 Prozent des Eigenanteils

  • Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils

  • Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils

  • Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils

Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt nur die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Können diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden, kann beim örtlichen Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich

Alle Versicherten der bkk melitta hmr, die zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 1 haben, können monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro (ab 2025, zuvor 40 Euro) kostenlos beziehen. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Mundschutz und medizinische Gesichtsmasken

  • FFP2-Masken

  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

  • Schutzschürzen

Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene und Infektionsprophylaxe in der häuslichen Pflege. Sie können die Hilfsmittel entweder über einen Vertragspartner der bkk melitta hmr beziehen oder selbst kaufen und sich die Kosten im Nachhinein erstatten lassen. Viele Online-Anbieter bieten praktische Pflegeboxen an, die monatlich nach Hause geliefert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

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Technische Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung

Neben den Verbrauchshilfsmitteln übernimmt die bkk melitta hmr auch Kosten für technische Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder zur Linderung der Beschwerden beitragen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Pflegebetten und Zubehör

  • Lagerungshilfen

  • Rollstühle und Gehhilfen

  • Hausnotrufsysteme

  • Toilettensitzerhöhungen

  • Badewannenlift und Duschstuhl

Für diese Hilfsmittel fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Die bkk melitta hmr arbeitet mit verschiedenen Hilfsmittelanbietern zusammen. Über die Vertragspartnersuche auf der Website können Sie einen passenden Anbieter in Ihrer Nähe finden.

Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (ab 2025, zuvor 4.000 Euro). Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen (bei vier oder mehr Personen). Solche Maßnahmen können sein:

  • Einbau eines Treppenlifts

  • Barrierefreier Umbau des Badezimmers

  • Verbreiterung von Türen

  • Installation von Rampen

  • Anpassung der Beleuchtung

Für die Beantragung sollten Sie vor Beginn der Maßnahme einen Antrag bei der bkk melitta hmr stellen und mindestens zwei Kostenvoranschläge sowie Fotos der aktuellen Situation einreichen.

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Bis zu 4.000 € je Maßnahme

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Den Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Der Antrag kann formlos gestellt werden – bereits ein Anruf bei der bkk melitta hmr unter 0571 93409-0 reicht aus. Sie können auch das Online-Kontaktformular auf der Website nutzen oder einen schriftlichen Antrag per Post senden.

Die bkk melitta hmr stellt auch ein offizielles Formular zur Verfügung: den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung". Dieses Formular ist beschreibbar und kann online heruntergeladen werden. Es fragt alle relevanten Informationen ab, die für die Beantragung wichtig sind.

Ablauf der Antragstellung:

  • Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen (telefonisch, schriftlich oder online)

  • Schritt 2: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung

  • Schritt 3: Der MD meldet sich zur Terminvereinbarung für die Begutachtung

  • Schritt 4: Begutachtung findet statt (im Haushalt oder telefonisch)

  • Schritt 5: Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über den Pflegegrad

  • Schritt 6: Sie erhalten den Bescheid, in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung

Wichtig: Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren erfüllt sein. Das bedeutet, Sie müssen in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein.

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Die Pflegebegutachtung: Tipps zur optimalen Vorbereitung

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen):

  • Mobilität

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Selbstversorgung

  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den Bewertungen in diesen Bereichen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt: Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte), Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte), Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte), Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte) und Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte).

Tipps für die Begutachtung:

  • Bereiten Sie alle medizinischen Unterlagen vor (Arztberichte, Medikamentenpläne, Entlassungsberichte)

  • Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch, um den tatsächlichen Hilfebedarf zu dokumentieren

  • Lassen Sie die Hauptpflegeperson beim Termin anwesend sein

  • Beschönigen Sie die Situation nicht – zeigen Sie den realen Alltag

  • Beantworten Sie alle Fragen ehrlich und ausführlich

  • Weisen Sie auf Schwankungen im Tagesverlauf hin

  • Erwähnen Sie auch psychische Belastungen und Verhaltensauffälligkeiten

Das Gutachten wird Ihnen zusammen mit dem Bescheid zugeschickt. Lesen Sie es aufmerksam durch und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt erfasst wurden.

Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt

Sind Sie mit der Entscheidung der bkk melitta hmr über den zugeteilten Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – ein formloser Brief reicht aus.

In Ihrem Widerspruch sollten Sie begründen, warum Sie einen höheren Pflegegrad für gerechtfertigt halten. Beziehen Sie sich dabei konkret auf das Gutachten und benennen Sie Punkte, die Ihrer Ansicht nach falsch eingeschätzt wurden. Fügen Sie wenn möglich ärztliche Stellungnahmen oder andere Belege bei.

Nach Eingang des Widerspruchs wird die bkk melitta hmr den Fall erneut prüfen. Häufig wird eine Wiederholungsbegutachtung durchgeführt. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über den Widerspruch entscheiden. Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie vor dem Sozialgericht klagen können.

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Pflegeberatung: Individuelle Unterstützung durch die bkk melitta hmr

Die bkk melitta hmr bietet ihren Versicherten eine umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Diese Beratung hilft Ihnen, sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden und die für Ihre Situation passenden Angebote zu finden.

Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der bkk melitta hmr sind erfahrene Fachkräfte, die Sie zu folgenden Themen beraten:

  • Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung

  • Hilfsmittelversorgung

  • Weitergehende sozialrechtliche Ansprüche

  • Finanzielle Aspekte der Pflegesituation

  • Zusätzliche Angebote zur Unterstützung pflegender Angehöriger

  • Informationen zu Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Angeboten

  • Hilfe in Notsituationen

Die Beratung findet auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause statt. Kontaktieren Sie dafür das Team Pflegeversicherung unter 0571 93409-8341 oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Pflegeberaterin. In Minden ist dies Sina Dunker (Tel. 0571 93409-1142), in Herford Vanessa Babenhauserheide (Tel. 05221 1026-333).

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Wichtige Formulare und Anträge der bkk melitta hmr

Die bkk melitta hmr stellt alle relevanten Formulare als beschreibbare PDF-Dateien auf ihrer Website zum Download bereit. Diese finden Sie im Formularcenter unter dem Punkt „Anträge der Pflegeversicherung". Die wichtigsten Formulare sind:

  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (für Erst- und Höherstufungsanträge)

  • Umstellungsantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (für Änderung der Leistungsart)

  • Antrag auf Kurzzeitpflege

  • Antrag auf Verhinderungspflege

  • Antrag auf Verhinderungspflege für unter 25-jährige mit Pflegegrad 4 oder 5

  • Antrag auf Tages- und Nachtpflege

  • Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld

  • Antrag auf Wohngruppenzuschlag

  • Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Fragebogen zum Antrag auf ein Hausnotrufsystem

  • Formular zur Abrechnung zusätzlicher Entlastungsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Alle ausgefüllten Formulare können Sie per Post an die zentrale Adresse (Postfach 1224, 32372 Minden), per Fax (0571 93409-1212) oder über die Onlinegeschäftsstelle einreichen. Die digitale Einreichung über die Online-Services spart Zeit und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen

Die bkk melitta hmr bietet kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese Kurse vermitteln wichtiges Wissen über Pflegetechniken, Umgang mit Demenz, Rücken schonendes Arbeiten und vieles mehr. Die Schulungen sollen die Qualität der häuslichen Pflege verbessern und pflegende Angehörige entlasten.

Neben Präsenzkursen werden auch Online-Pflegekurse angeboten, die Sie flexibel von zu Hause aus absolvieren können. Informationen zu aktuellen Kursangeboten erhalten Sie beim Team Pflegeversicherung oder auf der Website der bkk melitta hmr.

Digitale Services: Online-Geschäftsstelle und Apps

Die bkk melitta hmr hat ihre digitalen Angebote in den letzten Jahren stark ausgebaut. Über die Onlinegeschäftsstelle können Sie viele Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen:

  • Adress- und Kontodatenänderungen

  • Anträge online einreichen

  • Bescheinigungen anfordern

  • Sicherer Nachrichtenaustausch mit der Kasse

  • Dokumente hochladen

Zusätzlich bietet die bkk melitta hmr zwei praktische Smartphone-Apps an:

  • bkk melitta hmr OGS: Die App für alle Online-Services mit sicherem Login und verschlüsselter Kommunikation

  • bkk melitta hmr ePA: Die App für die elektronische Patientenakte mit Zugriff auf Gesundheitsdaten, E-Rezept-Funktion und vielen weiteren Features

Beide Apps sind kostenlos für iOS und Android verfügbar und bieten Ihnen flexiblen Zugang zu Ihren Versicherungsangelegenheiten.

Besondere Leistungen und zusätzliche Angebote

Über die gesetzlichen Pflegeleistungen hinaus bietet die bkk melitta hmr einige zusätzliche Services:

Gesundheitstelefon: Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 9759-100 erreichen Sie rund um die Uhr medizinische Experten, die Sie bei Gesundheitsfragen beraten. Der Service steht an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung und wird von examinierten Krankenpflegern und Ärzten verschiedener Fachrichtungen betrieben.

Medizinische Videoberatung: Für bestimmte Anliegen können Sie auch eine Videoberatung mit medizinischem Fachpersonal vereinbaren.

Pflegeunterstützungsgeld: Wenn Sie als Berufstätiger plötzlich mit einer akuten Pflegesituation konfrontiert sind, können Sie bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung erhalten, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Die bkk melitta hmr zahlt in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung.

Soziale Absicherung für Pflegepersonen: Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und dafür mindestens zehn Stunden wöchentlich (verteilt auf mindestens zwei Tage) aufwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen rentenversichert sein. Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Zudem sind pflegende Angehörige automatisch unfallversichert.

Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept

Die bkk melitta hmr hat mit mehreren Anbietern Verträge über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln geschlossen. Bei medizinischer Notwendigkeit und entsprechender ärztlicher Verordnung können Versicherte Windeln, Vorlagen, Einlagen oder Pants beziehen.

Die bkk melitta hmr übernimmt eine Pauschale von 23,80 Euro pro Monat für Inkontinenzhilfsmittel. Diese Pauschale kann auf bis zu drei Monate angerechnet werden, sodass sich der Eigenanteil bei geringerem Bedarf reduziert. Sie haben die Wahl zwischen einer aufzahlungsfreien gesetzlichen Versorgung und einer Wunschversorgung, bei der Sie gegen Aufpreis bestimmte Produkte auswählen können.

Wichtig ist, dass zur Bezugsgebühr pro Monat noch eine Rezeptgebühr von maximal 2,38 Euro hinzukommt, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Änderungen in der Pflegereform: Was sich 2024 und 2025 geändert hat

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurden wichtige Verbesserungen in der Pflege umgesetzt:

Ab 1. Januar 2025:

  • Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent

  • Entlastungsbetrag steigt auf 131 Euro monatlich

  • Verbrauchshilfsmittel-Pauschale erhöht auf 42 Euro monatlich

  • Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung steigt auf 4.180 Euro (bzw. 16.720 Euro für Wohngruppen)

  • Wohngruppenzuschlag erhöht auf 224 Euro monatlich

  • Anschubfinanzierung für ambulante Wohngruppen auf 2.613 Euro (bzw. 10.452 Euro gesamt)

Ab 1. Juli 2025:

  • Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags (Entlastungsbudget) von 3.539 Euro

  • Flexible Nutzung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  • Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit für Verhinderungspflege

  • Verlängerung der hälftigen Pflegegeldzahlung auf acht Wochen bei Verhinderungspflege

Seit Oktober 2023:

  • Bearbeitungsfrist für Pflegeanträge von 25 Arbeitstagen mit Sanktionsmöglichkeit (70 Euro pro verspätete Woche)

  • Möglichkeit der telefonischen Begutachtung bei Änderungsanträgen (außer bei Kindern)

  • Erleichterte Mitaufnahme von Pflegebedürftigen bei Reha der Pflegeperson

  • Auskunftsrecht über abgerechnete Pflegeleistungen der letzten 18 Monate

Praktische Tipps für den Alltag mit der bkk melitta hmr

Tipp 1 – Nutzen Sie die Beratungsangebote: Die Pflegeberatung ist kostenlos und hilft Ihnen, alle verfügbaren Leistungen optimal auszuschöpfen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen.

Tipp 2 – Kombinieren Sie Leistungen intelligent: Sie können Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nutzen. Auch der Entlastungsbetrag ist zusätzlich verfügbar. Prüfen Sie, welche Kombinationen für Ihre Situation sinnvoll sind.

Tipp 3 – Dokumentieren Sie den Pflegeaufwand: Führen Sie ein Pflegetagebuch, besonders wenn Sie eine Höherstufung beantragen möchten. Dies hilft bei der Begutachtung und dokumentiert den tatsächlichen Hilfebedarf.

Tipp 4 – Beantragen Sie Leistungen rechtzeitig: Viele Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt. Stellen Sie Anträge daher immer so früh wie möglich, idealerweise bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

Tipp 5 – Bewahren Sie alle Belege auf: Für Kostenerstattungen benötigen Sie die Originalrechnungen. Legen Sie sich ein Ordnungssystem an, um alle Belege systematisch zu sammeln.

Tipp 6 – Informieren Sie sich über Änderungen: Die Pflegeversicherung wird regelmäßig reformiert. Halten Sie sich über Neuerungen auf dem Laufenden, um keine Leistungen zu verpassen.

Tipp 7 – Nutzen Sie digitale Services: Die Onlinegeschäftsstelle und die Apps sparen Zeit und ermöglichen schnellere Bearbeitungszeiten. Einmal eingerichtet, sind viele Anliegen mit wenigen Klicks erledigt.

Tipp 8 – Prüfen Sie Bescheide sorgfältig: Lesen Sie Bescheide der Pflegekasse aufmerksam durch und vergleichen Sie mit dem Gutachten. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie zeitnah reagieren.

Häufig gestellte Fragen zur bkk melitta hmr Pflegekasse

Wo kann ich Pflegehilfsmittel bestellen?
Sie können Pflegehilfsmittel über Vertragspartner der bkk melitta hmr beziehen, die Sie über die Vertragspartnersuche auf der Website finden. Alternativ können Sie bei Online-Anbietern wie Sanubi oder anderen Pflegebox-Diensten bestellen, die meist direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Muss ich bei einem Pflegedienst in der Nähe des ServiceCenters bleiben?
Nein, Sie können bundesweit jeden zugelassenen Pflegedienst beauftragen, unabhängig von den Standorten der bkk melitta hmr. Die Pflegekasse rechnet mit allen nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegediensten ab.

Wie schnell wird mein Pflegeantrag bearbeitet?
Die bkk melitta hmr muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden. Bei Verzögerungen, die die Kasse zu vertreten hat, müssen Sie 70 Euro pro verspätete Woche als Entschädigung erhalten.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, das ist möglich und nennt sich Kombinationsleistung. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem wie viel Pflegesachleistung Sie ausschöpfen. Die Entscheidung bindet Sie für sechs Monate.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Nicht verbrauchte Beträge werden in die folgenden Monate des Kalenderjahres übertragen. Zum Jahresende verfallen sie allerdings, daher sollten Sie diese rechtzeitig nutzen.

Wo finde ich die Formulare für Pflegeanträge?
Alle Formulare sind im Formularcenter auf der Website der bkk melitta hmr unter www.bkk-melitta-hmr.de verfügbar. Sie können diese als beschreibbare PDF-Dateien herunterladen, am Computer ausfüllen und ausdrucken.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen zur bkk melitta hmr Pflegekasse

Die bkk melitta hmr ist eine leistungsstarke regionale Pflegekasse mit Sitz in Minden, die über 85.000 Versicherte betreut. Sie bietet alle gesetzlichen Pflegeleistungen und setzt die aktuellen Reformen zeitnah um. Mit sieben ServiceCentern in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Oberbergischen Kreis ist sie nah bei ihren Versicherten und bietet persönliche Beratung vor Ort.

Die Pflegeleistungen 2025 wurden durch die 4,5-prozentige Erhöhung deutlich verbessert. Das Pflegegeld reicht nun von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Pflegesachleistungen stehen in Höhe von 796 Euro bis 2.299 Euro zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 Euro bieten zusätzliche Unterstützung.

Eine wichtige Neuerung ab 1. Juli 2025 ist das Entlastungsbudget: Die Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst, den Sie nach Bedarf für beide Leistungsarten einsetzen können.

Die Antragstellung ist unkompliziert: Ein formloser Antrag genügt, alle Formulare sind online verfügbar. Die Bearbeitungsfristen sind gesetzlich geregelt, und bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung können Sie Widerspruch einlegen. Die kostenlose Pflegeberatung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Pflege.

Über die digitalen Services wie die Onlinegeschäftsstelle und die Smartphone-Apps können Sie viele Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen. Das Gesundheitstelefon steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Für Fragen und Anträge erreichen Sie die Pflegekasse telefonisch unter 0571 93409-0 (allgemein) oder 0571 93409-8341 (Team Pflegeversicherung), per E-Mail unter info@bkk-melitta.de oder über die zentrale Postadresse Postfach 1224, 32372 Minden.

Die bkk melitta hmr verbindet regionale Nähe mit umfassenden Leistungen und modernen digitalen Services – eine solide Wahl für Ihre Pflegeversicherung in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern.

FAQ bkk melitta hmr

Antworten auf wichtige Fragen

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