Die BKK Technoform ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Sitz in Göttingen, die seit Jahrzehnten für eine persönliche und kompetente Betreuung ihrer Versicherten steht. Als regionale Krankenkasse betreut sie aktuell rund 11.686 Mitglieder und 14.404 Versicherte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Ihre Wurzeln hat die BKK Technoform in renommierten Unternehmen wie der Sartorius AG, KWS Saat, Sappi, der Porzellanmanufaktur Fürstenberg und weiteren traditionsreichen Betrieben.
Im Bereich der Pflege zeichnet sich die BKK Technoform durch kurze Entscheidungswege, persönliche Ansprechpartner und eine umfassende Beratung aus. Versicherte profitieren von einer individuellen Pflegeberatung, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Die Pflegekasse der BKK Technoform bietet nicht nur alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen, sondern auch zusätzliche Satzungsleistungen, die den Pflegealltag für Betroffene und ihre Angehörigen erleichtern.
Besonders hervorzuheben ist die regionale Verwurzelung der BKK Technoform. Mit Geschäftsstellen in Göttingen, Alfeld, Ehingen, Einbeck, Fürstenberg und Herzberg ist die Kasse nah bei ihren Versicherten und bietet persönliche Beratung vor Ort – ohne anonyme Callcenter. Diese Nähe ermöglicht es den Mitarbeitern, auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.
Persönliche Beratung macht den Unterschied
Individuelle Unterstützung vor Ort
Der Zusatzbeitrag der BKK Technoform beträgt seit Juli 2025 3,49 Prozent, was zu einem Gesamtbeitragssatz von 18,09 Prozent (14,6% allgemeiner Beitragssatz + 3,49% Zusatzbeitrag) führt. Im Vergleich zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von 2,50 Prozent liegt die BKK Technoform damit leicht über dem Durchschnitt, bietet jedoch dafür zahlreiche Zusatzleistungen und eine persönliche Betreuung, die viele Versicherte sehr schätzen.
Zur Pflegeversicherung zahlen Versicherte den gesetzlichen Beitragssatz von 3,4 Prozent. Kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 1. Januar 1940 geboren wurden, zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Seit 2025 gibt es zudem einen Beitragsabschlag für Eltern: Für jedes Kind unter 25 Jahren (ab dem zweiten Kind) reduziert sich der Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte, maximal bis zu fünf Kindern.
Die Grundlage für den Bezug von Pflegeleistungen ist die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Diese wurden 2017 eingeführt und ersetzen die früheren Pflegestufen. Die Pflegegrade richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person und berücksichtigen körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren). Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie Pflegehilfsmittel beantragen.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte). Dieser Pflegegrad berechtigt zu Pflegegeld in Höhe von 347 Euro oder Pflegesachleistungen bis 796 Euro monatlich. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag und weitere Leistungen.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte). Die monatlichen Leistungen umfassen 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte). Versicherte erhalten 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Pflegesachleistungen monatlich.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte). Die höchsten Leistungen umfassen 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat.
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) und betrifft sämtliche Leistungsbereiche der Pflegeversicherung. Die nächste reguläre Erhöhung ist für Januar 2028 vorgesehen.
Konkret bedeutet dies für Versicherte der BKK Technoform:
Pflegegeld: Die Erhöhung reicht von 15 Euro (Pflegegrad 2) bis 43 Euro (Pflegegrad 5) monatlich
Pflegesachleistungen: Die Steigerung beträgt zwischen 35 Euro (Pflegegrad 2) und 99 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat
Entlastungsbetrag: Von 125 Euro auf 131 Euro monatlich gestiegen (alle Pflegegrade)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Von 40 Euro auf 42 Euro monatlich erhöht
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme
Tages- und Nachtpflege: Erhöhungen zwischen 32 Euro (Pflegegrad 2) und 90 Euro (Pflegegrad 5) monatlich
Vollstationäre Pflege: Steigerungen von 35 Euro (Pflegegrad 2) bis 91 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat
Beiträge und Leistungen im Blick
Der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist die Antragstellung bei der Pflegekasse. Die BKK Technoform empfiehlt ausdrücklich, sich bereits vor der Antragstellung beraten zu lassen. Die persönliche Pflegeberatung hilft dabei, den Antrag direkt auf die individuelle Situation auszurichten und alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen.
So läuft die Antragstellung ab:
Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich telefonisch, schriftlich oder persönlich an die Pflegekasse der BKK Technoform. Ein formloser Antrag genügt zunächst – ein Anruf oder eine E-Mail mit dem Hinweis "Ich möchte Pflegeleistungen beantragen" reicht aus.
Antragsformular: Sie erhalten ein ausführliches Antragsformular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Das Formular kann auch online ausgefüllt werden.
Beratungsgespräch: Die BKK Technoform bietet ein kostenloses Beratungsgespräch an, um den Antrag zu besprechen und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.
Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch oder alternativ eine telefonische Begutachtung.
Bescheid: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
Wichtig ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Viele Menschen warten zu lange, weil sie das Eingeständnis der Pflegebedürftigkeit vermeiden möchten. Doch bereits bei regelmäßigen, auch kleinen Hilfeleistungen im Alltag kann ein Anspruch auf Pflegeleistungen bestehen. Jeder Monat ohne Antrag bedeutet den Verlust von Leistungen, die Ihnen zustehen.
Die Begutachtung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad. Der Medizinische Dienst bewertet anhand eines standardisierten Verfahrens, das Neue Begutachtungsassessment (NBA), wie selbstständig die antragstellende Person noch ist. Die Begutachtung dauert in der Regel zwischen 30 und 90 Minuten und findet normalerweise in der häuslichen Umgebung statt.
Diese sechs Bereiche werden bewertet:
Mobilität (10% Gewichtung): Kann die Person ihre Körperhaltung ändern, aufstehen, gehen, Treppen steigen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% Gewichtung): Orientierung zu Zeit und Ort, Entscheidungsfähigkeit im Alltag, Kommunikationsfähigkeit
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Gewichtung): Unruhezustände, Aggressionen, Wahnvorstellungen, ängstliches Verhalten
Selbstversorgung (40% Gewichtung): Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Toilettengang – dieser Bereich hat den größten Einfluss auf die Einstufung
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20% Gewichtung): Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Wundversorgung, Therapiemaßnahmen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung): Tagesgestaltung, soziale Kontakte, Beschäftigungen
Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, die je nach Wichtigkeit unterschiedlich gewichtet werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt dann den Pflegegrad. Die BKK Technoform empfiehlt, sich gut auf die Begutachtung vorzubereiten, etwa durch das Führen eines Pflegetagebuches, in dem über mehrere Wochen dokumentiert wird, welche Hilfen im Alltag benötigt werden.
Antrag telefonisch starten
Ein besonderes Merkmal der BKK Technoform ist die persönliche und umfassende Beratung. Anders als bei vielen großen Krankenkassen gibt es hier keine anonymen Callcenter, sondern feste Ansprechpartner, die ihre Versicherten kennen und individuell betreuen.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Allgemeine Kundenberatung: Telefon 0551 507645-00 (Montag bis Freitag 8:00-17:00 Uhr)
Pflegekasse: Katja Sowinski-Ohm (05561 92-32981) und Florian Kwast (05561 92-32982)
Pflegeberatung: Andrea Schaper, examinierte Pflegeberaterin (05181 8470-77)
E-Mail: Willkommen@bkk-technoform.de
Postanschrift: BKK Technoform, Beleglesezentrum, 30645 Hannover
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlich verankerter Anspruch aller Pflegebedürftigen. Andrea Schaper, die speziell qualifizierte Pflegeberaterin der BKK Technoform, unterstützt Versicherte bei:
Der Auswahl geeigneter Pflegeformen und -dienste
Der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Der Koordination verschiedener Leistungsträger
Der Beantragung von Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen
Fragen zu Pflegegraden und Leistungsansprüchen
Der Organisation von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
Die Beratung findet auf Wunsch auch zu Hause statt und ist für Versicherte kostenlos. Besonders wertvoll ist diese persönliche Betreuung in komplexen Pflegesituationen oder wenn mehrere Leistungsträger involviert sind.
Schnell erreichbar per Telefon
Beratung auf Augenhöhe
Die meisten Pflegebedürftigen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Die BKK Technoform unterstützt die häusliche Pflege durch verschiedene Leistungen, die flexibel kombiniert werden können.
Pflegegeld (2025):
Das Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Die Zahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person, die das Geld frei verwenden kann – häufig als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Pflegesachleistungen (2025):
Wenn die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erfolgt, übernimmt die BKK Technoform die Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, sodass für die Versicherten keine Vorauszahlungen nötig sind. Die Leistungen umfassen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Kombinationsleistung:
Viele Pflegebedürftige wählen eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst nur an bestimmten Tagen kommt und Angehörige die restliche Pflege übernehmen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Diese flexible Lösung ermöglicht es, professionelle Hilfe gezielt einzusetzen und gleichzeitig die Unterstützung durch Angehörige zu honorieren.
Beispielrechnung für Pflegegrad 3:
Nutzt jemand 50% der Pflegesachleistungen (748,50 Euro von 1.497 Euro), erhält er noch 50% des Pflegegeldes (299,50 Euro von 599 Euro). Die Pflegekasse zahlt somit insgesamt 1.048 Euro für die häusliche Pflege.
Hilfe bei der Körperpflege
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (Stand 2025). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Entlastungsangebote verwendet werden:
Betreuungsangebote: Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
Haushaltshilfe: Reinigung, Einkäufe, Wäschepflege
Alltagshilfen: Begleitung zu Ärzten, Spaziergänge, Vorlesen
Tages- oder Nachtpflege: Finanzierung von Eigenanteilen
Kurzzeitpflege: Zuschuss zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Ambulante Pflegedienste: Zusätzliche Leistungen über die Pflegesachleistungen hinaus (ab Pflegegrad 2 nur für hauswirtschaftliche Versorgung)
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern auf Antrag erstattet. Versicherte reichen die Rechnungen bei der BKK Technoform ein und erhalten das Geld zurück. Wichtig: Nicht genutzte Beträge können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden, verfallen also nicht sofort.
Für die häusliche Pflege benötigen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen regelmäßig Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die BKK Technoform übernimmt die Kosten hierfür bis zu 42 Euro pro Monat (seit 2025). Zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln gehören:
Einmalhandschuhe (Latex, Vinyl oder Nitril)
FFP2-Masken und medizinische Gesichtsmasken
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Schutzschürzen oder Schutzkleidung
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Diese Hilfsmittel dienen der Infektionsprophylaxe und erleichtern die Pflege im häuslichen Umfeld. Die Bestellung kann über spezialisierte Dienstleister erfolgen, die Pflegeboxen direkt nach Hause liefern und die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen. Alternativ können Versicherte die Hilfsmittel selbst kaufen und die Belege zur Erstattung bei der BKK Technoform einreichen.
Pflegebox erleichtert den Alltag
Hygiene schützt in der Pflege
Wenn die häusliche Pflege allein nicht ausreicht oder pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind, bietet die teilstationäre Pflege eine wertvolle Ergänzung. Die BKK Technoform übernimmt die Kosten für die Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen.
Leistungen der Tages- und Nachtpflege (2025):
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Die Tagespflege umfasst in der Regel einen Zeitraum von 8-10 Stunden und beinhaltet:
Pflegerische Betreuung und Grundpflege
Soziale Betreuung und Aktivierung
Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee)
Fahrdienst von und zur Einrichtung
Die BKK Technoform rechnet direkt mit der Tagespflegeeinrichtung ab. Versicherte zahlen lediglich einen Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung, der je nach Einrichtung variiert. Dieser Eigenanteil kann teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Der große Vorteil der Tagespflege: Pflegebedürftige werden tagsüber in einer Gemeinschaft betreut und aktiviert, während Angehörige entlastet werden und Zeit für Beruf, Haushalt oder eigene Erholung haben. Abends kehrt die pflegebedürftige Person in ihr vertrautes Zuhause zurück.
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden. Die BKK Technoform gewährt hierfür pauschale Leistungen, die je nach Pflegegrad gestaffelt sind.
Leistungen für vollstationäre Pflege (2025):
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Diese Beträge decken jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten. Zusätzlich müssen Heimbewohner einen Eigenanteil zahlen, der sich aus folgenden Posten zusammensetzt:
Pflegebedingter Eigenanteil (einheitlich für Pflegegrad 2-5 in einer Einrichtung)
Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungsumlage
Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer:
Um die finanzielle Belastung bei langen Heimaufenthalten zu reduzieren, gewährt die Pflegeversicherung seit 2022 einen gestaffelten Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil:
Bis 12 Monate Aufenthalt: 15 Prozent Zuschlag
Nach mehr als 12 Monaten: 30 Prozent Zuschlag
Nach mehr als 24 Monaten: 50 Prozent Zuschlag
Nach mehr als 36 Monaten: 75 Prozent Zuschlag
Die BKK Technoform hilft bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim durch den BKK Pflegefinder, ein Online-Portal, das Informationen zu Pflegeeinrichtungen in der Region bietet.
Gemeinschaft und Aktivierung am Tag
Rundum versorgt im Pflegeheim
Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist die Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Diese Vereinfachung macht die Nutzung flexibler und transparenter.
Kurzzeitpflege wird benötigt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreicht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die pflegebedürftige Person wird dann für maximal acht Wochen im Jahr in einer vollstationären Einrichtung versorgt.
Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Die Ersatzpflege kann durch einen Pflegedienst, entfernte Angehörige oder auch durch nahe Angehörige geleistet werden. Auch hier gilt die Höchstdauer von acht Wochen pro Jahr.
Vorteile des gemeinsamen Jahresbetrags:
Flexiblere Nutzung: Der Betrag kann frei auf beide Leistungsarten verteilt werden
Keine komplizierten Übertragungsregeln mehr
Vereinfachte Abrechnung
Keine Vorpflegezeit mehr für Verhinderungspflege erforderlich
Einheitliche Höchstdauer von acht Wochen für beide Leistungen
Wichtig: Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner) ist der Betrag auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt, zuzüglich Fahrt- und Verdienstausfallkosten. Bei Pflege durch entfernte Angehörige oder professionelle Dienste steht der volle Betrag zur Verfügung.
Die BKK Technoform informiert Versicherte regelmäßig über den Stand der in Anspruch genommenen Leistungen, sodass immer klar ist, wie viel vom Jahresbudget noch verfügbar ist.
Flexibel entlastet im Alltag
Gemeinsam Pflegezeiten planen
Um das Wohnen in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu ermöglichen, bezuschusst die BKK Technoform wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2025). Dieser Zuschuss kann mehrfach beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert oder der Pflegegrad steigt.
Förderfähige Maßnahmen:
Badumbau: Ebenerdige Dusche statt Badewanne, bodengleiche Duschtasse, Haltegriffe, erhöhtes WC
Türverbreiterungen: Für Rollstuhl oder Rollator
Rampen und Treppenlifte: Überwindung von Stufen und Treppen
Handläufe und Haltegriffe: Im gesamten Wohnbereich
Bodenbeläge: Rutschfeste, schwellenfreie Böden
Beleuchtung: Verbesserte Ausleuchtung zur Sturzprophylaxe
Automatische Türöffner: Bei eingeschränkter Mobilität
Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die persönliche Pflegeberatung der BKK Technoform unterstützt bei der Antragstellung und gibt Tipps, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind. Oft ist auch eine Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich, etwa von der KfW-Bank oder vom Sozialamt.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss mehrfach gewährt werden – maximal 16.720 Euro bei vier oder mehr pflegebedürftigen Personen pro Maßnahme.
Neben den Verbrauchsmitteln übernimmt die BKK Technoform auch die Kosten für technische Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Hierzu gehören:
Pflegebetten: Höhenverstellbar, mit Seitengittern und speziellen Matratzen
Lagerungshilfen: Kissen und Keile zur Druckentlastung
Notrufsysteme: Hausnotruf mit Basisbetrag von 25,50 Euro monatlich plus einmalig 10,49 Euro für die Installation
Rollstühle und Rollatoren: Zur Verbesserung der Mobilität
Toilettensitzerhöhungen: Erleichterung beim Toilettengang
Duschstühle und Badewannenlifter: Für sichere Körperpflege
Medikamentendispenser: Zur selbstständigen Medikamenteneinnahme
Die BKK Technoform arbeitet mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen, die über eine Partnersuche auf der Website gefunden werden können. Diese Vertragspartner übernehmen das Genehmigungsverfahren und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Versicherte zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel).
Bei einigen Hilfsmitteln, die Strom verbrauchen (z.B. Sauerstoffkonzentratoren), kann zusätzlich ein Zuschuss zu den Stromkosten beantragt werden. Das entsprechende Formular steht auf der Website der BKK Technoform zum Download bereit.
Ein barrierefreies Bad stärkt Selbstständigkeit
Neben der persönlichen Beratung vor Ort bietet die BKK Technoform auch moderne digitale Services. In der Online-Geschäftsstelle können Versicherte rund um die Uhr:
Mitgliedsbescheinigungen herunterladen
Rechnungen einreichen
Adress- und Bankdatenänderungen vornehmen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übermitteln
Fotos für die Gesundheitskarte hochladen
Neue Gesundheitskarten bestellen
Die BKK Technoform Service-App ermöglicht den Zugriff auf diese Funktionen auch mobil. Nach einer einmaligen Registrierung erhalten Versicherte einen Zugangscode per Post und können dann alle Services bequem vom Smartphone aus nutzen.
Seit April 2025 arbeitet die BKK Technoform zudem an der Einführung der GesundheitsID, die ab 2026 als digitale Alternative zur Gesundheitskarte dienen soll. Diese ID ermöglicht den Zugang zu E-Rezept, elektronischer Patientenakte (ePA) und weiteren digitalen Gesundheitsanwendungen.
Über die gesetzlichen Pflegeleistungen hinaus bietet die BKK Technoform attraktive Satzungsleistungen im Gesundheitsbereich, die auch für pflegebedürftige Versicherte interessant sind:
Professionelle Zahnreinigung: Bis zu 60 Euro pro Zahnreinigung, zweimal jährlich. Bei Vertragszahnärzten des Kooperationspartners Dent-Net sogar eine zusätzliche kostenlose PZR im Wert von 62,50 Euro.
Bonusprogramm "Topfit": Bis zu 150 Euro Bonus jährlich für Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Aktivitäten und Gesundheitsmaßnahmen.
Homöopathie und Osteopathie: Zuschüsse für alternative Heilmethoden, die gerade bei chronischen Erkrankungen eine wertvolle Ergänzung sein können.
Online-Fitness-Kurse: Bis zu 200 Euro pro Jahr (90% der Kosten für bis zu zwei Kurse) für digitale Gesundheitskurse – ideal auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Haushaltshilfe bei Krankheit: Die BKK Technoform gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushaltes wegen einer akuten Krankheit nicht möglich ist und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Maximal 8 Stunden pro Tag für 20 Tage pro Jahr.
Services bequem per App
Online-Geschäftsstelle rund um die Uhr
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, ist verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese dienen der Qualitätssicherung und sollen pflegende Angehörige beraten und unterstützen.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (alle sechs Monate)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (alle drei Monate)
Der Beratungseinsatz wird von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt und dauert etwa 30-45 Minuten. Dabei wird die Pflegesituation besprochen, Tipps zur Pflege gegeben und auf mögliche Verbesserungen hingewiesen. Die Kosten übernimmt die BKK Technoform vollständig.
Werden die Beratungseinsätze nicht regelmäßig nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Die BKK Technoform erinnert ihre Versicherten rechtzeitig an fällige Beratungseinsätze.
Die Pflege eines Angehörigen ist körperlich und emotional belastend. Die BKK Technoform bietet deshalb kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese Kurse vermitteln:
Praktische Pflegetechniken (rückenschonendes Heben und Lagern)
Umgang mit Demenzerkrankungen
Rechtliche Fragen (Vollmachten, Patientenverfügung)
Entlastungsmöglichkeiten und Selbstfürsorge
Ernährung und Hygiene in der Pflege
Kommunikation mit Pflegebedürftigen
Die Kurse werden sowohl als Präsenzveranstaltungen als auch als Online-Pflegekurse angeboten, sodass sie flexibel von zu Hause aus absolviert werden können. Die Anmeldung erfolgt über die Pflegeberatung oder direkt bei der BKK Technoform.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, erhält nicht nur das Pflegegeld, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge zur Renten- und Unfallversicherung von der Pflegekasse.
Voraussetzungen für die Rentenversicherung:
Pflege einer Person mit mindestens Pflegegrad 2
Pflege von mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage
Die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Je höher der Pflegegrad und je mehr Zeit für die Pflege aufgewendet wird, desto höher fallen die Rentenansprüche aus. Die Beiträge werden direkt von der Pflegekasse an die Rentenversicherung gezahlt.
Unfallversicherung:
Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit automatisch gesetzlich unfallversichert. Dies umfasst nicht nur Unfälle in der Wohnung des Pflegebedürftigen, sondern auch Wegeunfälle (z.B. beim Einkaufen für die pflegebedürftige Person). Die Beiträge zur Unfallversicherung übernimmt ebenfalls die Pflegekasse.
Pflegewissen sicher anwenden
Absicherung für Pflegepersonen
Wenn plötzlich und unerwartet eine Pflegesituation eintritt – etwa durch einen Schlaganfall oder Unfall – können Angehörige bis zu zehn Arbeitstage freigestellt werden, um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld, das 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beträgt.
Diese Leistung kann einmal pro pflegebedürftiger Person und Pflegesituation in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig informiert werden, und die Pflegekasse benötigt eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit.
Im Rahmen der Pflegeberatung weist die BKK Technoform auch auf die Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hin. Diese Dokumente regeln, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit Entscheidungen treffen darf und welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.
Die BKK Technoform stellt auf ihrer Website Informationen und Musterformulare zur Verfügung. Die Pflegeberaterin Andrea Schaper berät auch zu diesen wichtigen Vorsorgedokumenten und gibt Hinweise zur rechtssicheren Gestaltung.
Wenn Sie mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und ausführlich begründen, warum die Einstufung nicht angemessen erscheint.
Tipps für einen erfolgreichen Widerspruch:
Lesen Sie das Pflegegutachten genau durch und vergleichen Sie es mit Ihren eigenen Aufzeichnungen
Nutzen Sie das Pflegetagebuch als Nachweis für den tatsächlichen Hilfebedarf
Holen Sie ärztliche Stellungnahmen ein, die den Pflegebedarf belegen
Lassen Sie sich von der Pflegeberatung oder einem Pflegestützpunkt unterstützen
Bitten Sie um eine erneute Begutachtung, wenn sich der Zustand seit der ersten Begutachtung verschlechtert hat
Die BKK Technoform prüft den Widerspruch und kann eine Neubegutachtung veranlassen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder nehmen die Einschränkungen zu, sollte ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Dies ist jederzeit möglich und läuft ähnlich ab wie der Erstantrag. Die BKK Technoform beauftragt erneut den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung.
Wichtig: Auch bei abgelehnter Höherstufung bleibt der bisherige Pflegegrad bestehen. Es besteht also kein Risiko, dass der Pflegegrad herabgestuft wird – es sei denn, es tritt eine deutliche Verbesserung ein.
Kurzfristige Pflege organisieren
Frühzeitig Vorsorge regeln
In Niedersachsen, dem Haupteinzugsgebiet der BKK Technoform, gibt es ein Netzwerk von Senioren- und Pflegestützpunkten (SPN). Diese Beratungsstellen bieten unabhängige Beratung zu allen Fragen rund um Pflege, Betreuung und Unterstützung im Alter – auch für Personen ohne Pflegegrad.
Die Senioren- und Pflegestützpunkte:
Beraten zu Pflegeleistungen und Anträgen
Vermitteln Kontakte zu Pflegediensten und Einrichtungen
Informieren über finanzielle Hilfen und Fördermöglichkeiten
Bieten Schulungen für ehrenamtliche Seniorenbegleiter (Programm "DUO")
Koordinieren lokale Hilfeangebote und Netzwerke
Diese unabhängigen Beratungsstellen ergänzen das Beratungsangebot der BKK Technoform und können bei komplexen Fragestellungen oder dem Wunsch nach einer neutralen Zweitmeinung eine wertvolle Anlaufstelle sein.
Die BKK Technoform warnt ausdrücklich vor Phishing-Mails und unseriösen Telefonanrufen, die sich im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) oder angeblichen Pflegeleistungen häufen. Betrüger geben sich als Mitarbeiter von Krankenkassen aus und versuchen, persönliche Daten zu erlangen oder überteuerte Hilfsmittelpakete zu verkaufen.
So erkennen Sie unseriöse Kontaktversuche:
Die Absenderadresse von E-Mails stimmt nicht mit der offiziellen Adresse überein
Unpersönliche Anrede ("Sehr geehrter Versicherter" statt namentliche Ansprache)
Aufforderung, persönliche Daten preiszugeben oder auf dubiose Links zu klicken
Druck und Zeitdruck bei Telefonanrufen
Angebot von "kostenlosen Hilfsmittelpaketen", die direkt am Telefon bestellt werden sollen
Versprechen der BKK Technoform: Die Pflegekasse wird niemals am Telefon nach Versichertennummer, Bankdaten oder Kontoinformationen fragen, wenn sie selbst den Anruf initiiert. Bei Zweifeln sollten Versicherte auflegen und unter den offiziellen Telefonnummern der BKK Technoform zurückrufen.
Pflegestützpunkte beraten unabhängig
Bei Verdacht lieber auflegen
Die BKK Technoform betreibt mehrere Geschäftsstellen in Niedersachsen und Baden-Württemberg, in denen persönliche Beratungsgespräche möglich sind:
Hauptgeschäftsstelle Göttingen:
August-Spindler-Straße 1, 37079 Göttingen
Telefon: 0551 308-3391
Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8:00-17:00 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr
Geschäftsstelle Einbeck:
Altendorfer Tor 13, 37574 Einbeck
Telefon: 05561 92-3349
Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8:00-17:00 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr
Geschäftsstelle Alfeld:
Winzenburger Straße 6, 31061 Alfeld
Telefon: 05181 8470-70
Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8:00-17:00 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr
Geschäftsstelle Herzberg:
Andreasberger Straße 1, 37412 Herzberg
Telefon: 05521 82-485
Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8:00-17:00 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr
Geschäftsstelle Ehingen:
Biberacher Straße 73, 89584 Ehingen
Telefon: 07391 501-203
Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8:00-16:00 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr
Geschäftsstelle Fürstenberg:
Meinbrexener Straße 2, 37699 Fürstenberg
Öffnungszeiten: Jeden 1. und 3. Freitag im Monat 8:00-11:00 Uhr
Für Beratungsgespräche zur Pflege empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und ausreichend Zeit für die Beratung sicherzustellen.
Ihre Geschäftsstelle vor Ort
Willkommen zur persönlichen Beratung
Kann ich als Nicht-Mitarbeiter der Trägerunternehmen Mitglied bei der BKK Technoform werden?
Ja, die BKK Technoform ist seit vielen Jahren für alle Versicherten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz geöffnet. Eine Beschäftigung in einem der ursprünglichen Trägerunternehmen ist nicht erforderlich.
Wie schnell muss die Pflegekasse über meinen Pflegeantrag entscheiden?
Die Pflegekasse hat nach Antragseingang fünf Wochen Zeit für die Begutachtung und Entscheidung. Befindet sich der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer stationären Reha-Einrichtung, verkürzt sich die Frist auf eine Woche. Wird die Frist nicht eingehalten, können Versicherte 70 Euro Verzugspauschale pro angefangener Woche geltend machen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig erhalten?
Ja, die Kombinationsleistung ermöglicht es, beide Leistungsarten anteilig zu nutzen. Der nicht verbrauchte Teil der Pflegesachleistungen wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht voll ausschöpfe?
Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbudgets können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Zum Jahresende nicht genutzte Beträge verfallen jedoch und können nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Muss ich Pflegehilfsmittel selbst bezahlen und mir das Geld erstatten lassen?
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bestellen bei einem Vertragspartner der BKK Technoform, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet, oder Sie kaufen die Hilfsmittel selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein. Die erste Variante ist unkomplizierter.
Wie oft kann ich Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Grundsätzlich kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert oder ein höherer Pflegegrad festgestellt wird. Eine neue Maßnahme im selben Wohnumfeld ist möglich, wenn sie unabhängig von der ersten Maßnahme ist.
Erhalte ich auch im Pflegeheim noch Pflegegeld?
Nein, bei vollstationärer Pflege wird kein Pflegegeld mehr gezahlt. Die Pflegekasse übernimmt direkt einen Teil der Heimkosten entsprechend dem Pflegegrad.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Kurzzeitpflege findet immer in einer vollstationären Einrichtung statt und wird benötigt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreicht. Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson und kann sowohl ambulant zu Hause als auch stationär erfolgen.
Die BKK Technoform ist eine regional verwurzelte Betriebskrankenkasse mit persönlichem Service und umfassender Pflegeberatung. Für rund 14.400 Versicherte in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bietet sie alle gesetzlichen Pflegeleistungen sowie darüber hinausgehende Satzungsleistungen.
Zentrale Leistungen im Überblick (Stand 2025):
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich (alle Pflegegrade)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro monatlich
Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege: 3.539 Euro jährlich
Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Vollstationäre Pflege: 805 bis 2.096 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Besondere Stärken der BKK Technoform:
Persönliche Ansprechpartner ohne Callcenter
Umfassende Pflegeberatung durch qualifizierte Pflegeberaterin
Sechs Geschäftsstellen für persönliche Beratung vor Ort
Schnelle Entscheidungswege durch regionale Struktur
Individuelle Versorgungsplanung und Koordination
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Digitale Services durch Online-Geschäftsstelle und App
Wichtige Kontaktdaten:
Kundenservice: 0551 507645-00
Pflegekasse: 05561 92-32981 oder 05561 92-32982
Pflegeberatung: 05181 8470-77 (Andrea Schaper)
E-Mail: Willkommen@bkk-technoform.de
Postanschrift: BKK Technoform, Beleglesezentrum, 30645 Hannover
Die persönliche Pflegeberatung sollte bereits vor der Antragstellung in Anspruch genommen werden, um alle Leistungsmöglichkeiten optimal zu nutzen und den Antrag gezielt auf die individuelle Situation auszurichten. Die BKK Technoform unterstützt Versicherte umfassend – von der Antragstellung über die Organisation der Pflege bis zur Vermittlung lokaler Hilfsangebote.
Mit ihrer Kombination aus traditioneller Betriebskrankenkassen-Philosophie und modernen digitalen Services bietet die BKK Technoform eine verlässliche Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Pflege. Die regionale Präsenz und die persönliche Betreuung machen sie besonders für ältere Menschen und deren Angehörige zu einem geschätzten Partner in allen Pflegeangelegenheiten.
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