Die Generali Deutschland Krankenversicherung AG mit Sitz in Köln gehört zu den größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland. Das Unternehmen, das 1913 als Central Krankenversicherung AG gegründet wurde und seit 2020 unter dem Namen Generali firmiert, bietet sowohl private Krankenvollversicherungen als auch Pflegepflichtversicherungen und Zusatzversicherungen an. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist insbesondere die Pflegepflichtversicherung relevant, die alle privat krankenversicherten Personen automatisch abschließen müssen.
Mit rund 1,85 Millionen versicherten Personen (Stand 2023) verfügt die Generali über eine breite Erfahrung in der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Als privater Krankenversicherer arbeitet die Generali nach anderen Grundsätzen als die gesetzlichen Krankenkassen – dies betrifft sowohl die Beitragsberechnung als auch die Leistungsabwicklung. Dennoch sind die Pflegeleistungen gesetzlich geregelt und entsprechen denen der sozialen Pflegeversicherung.
Für Versicherte und deren Angehörige ist es wichtig zu verstehen, wie die Pflegeversicherung bei der Generali funktioniert, welche Leistungen zur Verfügung stehen und wie diese beantragt werden können. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Generali Pflegeversicherung.
Pflegeleistungen verständlich im persönlichen Gespräch
In Deutschland gilt seit 1995 eine umfassende Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Der Grundsatz lautet: "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Das bedeutet, wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Bei der Generali ist dies in der Regel der Tarif PVN für Nicht-Beihilfeberechtigte oder der Tarif PVB für Beihilfeberechtigte wie Beamte.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Vertragsabschluss. Anders als in der gesetzlichen Pflegeversicherung spielt das Einkommen keine Rolle. Allerdings schreibt der Gesetzgeber Höchstbeträge vor, die sich an der sozialen Pflegeversicherung orientieren. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Höchstbeitrag bei 198,45 Euro monatlich beziehungsweise 231,53 Euro für kinderlose Mitglieder.
Ein wichtiger Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung liegt in der Abrechnung: Während gesetzlich Versicherte ihre Leistungen oft direkt mit den Pflegeeinrichtungen abrechnen können, erhalten privat Versicherte bei der Generali zunächst Rechnungen, die sie dann zur Erstattung einreichen müssen. Dies gilt allerdings nicht für alle Leistungsarten – bei häuslicher Pflegehilfe durch professionelle Pflegedienste kann die Generali auch direkt mit dem Anbieter abrechnen.
Wichtige Vertragsdetails im Blick
Beihilfe und Tarife verständlich klären
Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 deutlich erhöht. Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes stiegen sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen um jeweils 4,5 Prozent. Diese Erhöhung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte gleichermaßen, da die Leistungen der Pflegeversicherung bundeseinheitlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige
Wenn Pflegebedürftige von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern zuhause gepflegt werden, erhalten sie monatlich Pflegegeld. Dieses kann frei verwendet werden und dient als finanzielle Anerkennung für die Pflegeperson. Die aktuellen Beträge seit Januar 2025 lauten:
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld wird von der Generali automatisch am Anfang des Monats für den Vormonat ausgezahlt. Wichtig ist jedoch, dass Pflegegeldempfänger regelmäßige Beratungseinsätze nachweisen müssen: Bei den Pflegegraden 2 und 3 alle sechs Monate, bei den Pflegegraden 4 und 5 alle drei Monate. Diese Beratungen dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Pflegesachleistungen für professionelle häusliche Pflege
Wenn ein zugelassener Pflegedienst die Pflege übernimmt, können Versicherte monatlich folgende Beträge für häusliche Pflegehilfe in Anspruch nehmen:
Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistungen (nur Entlastungsbetrag nutzbar)
Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich
Bei der Generali wird die Pflegesachleistung gegen Rechnung gezahlt. Der Pflegedienst rechnet bei privat Versicherten in der Regel direkt mit der Versicherung ab, sodass Versicherte die Kosten nicht vorfinanzieren müssen. Dies erfolgt durch eine Abtretungserklärung, bei der der Leistungsanspruch an den Pflegedienst übertragen wird.
Kombinationsleistung: Flexibel zwischen Geld- und Sachleistungen
Viele Pflegebedürftige kombinieren professionelle Pflege durch einen Pflegedienst mit der Pflege durch Angehörige. In diesem Fall greift die Kombinationsleistung. Wenn beispielsweise nur 60 Prozent der verfügbaren Pflegesachleistungen verbraucht werden, erhalten Versicherte zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes. Diese Berechnung erfolgt bei der Generali automatisch – Versicherte müssen nichts Besonderes beantragen.
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Wenn ein Pflegedienst Leistungen im Wert von 898,20 Euro erbringt (das sind 60 Prozent von 1.497 Euro), werden zusätzlich 239,60 Euro Pflegegeld ausgezahlt (40 Prozent von 599 Euro).
Pflegegeld unterstützt häusliche Betreuung
Professionelle Hilfe durch Pflegedienst nutzen
Entlastungsbetrag für Alltagsunterstützung
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden:
Haushaltshilfen und Betreuungsdienste
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Nachbarschaftshilfe mit Aufwandsentschädigung
Zusätzliche Kosten bei teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege
Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Nicht verbrauchte Beträge können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Bei Pflegegrad 1 wird der Entlastungsbetrag auch für Kosten der häuslichen Pflegehilfe verwendet, da hier keine Pflegesachleistungen zur Verfügung stehen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Gemeinsamer Jahresbetrag
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Neuerung: Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Dieser steht Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5 für maximal acht Wochen pro Jahr zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege greift, wenn die übliche Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist. In diesem Fall übernimmt die Generali die Kosten für eine Ersatzpflegeperson – sei es ein professioneller Pflegedienst oder auch nahe Angehörige. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad oder Personen aus dem gleichen Haushalt gelten allerdings reduzierte Sätze.
Die Kurzzeitpflege hingegen bezeichnet eine vorübergehende vollstationäre Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Auch hier erstattet die Generali bis zu 3.539 Euro pro Jahr, wobei bereits in Anspruch genommene Verhinderungspflege den verfügbaren Betrag reduziert.
Tages- und Nachtpflege zur Entlastung
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige. Versicherte verbringen dabei einen Teil des Tages oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung, werden aber überwiegend zuhause betreut. Die Generali übernimmt monatlich folgende Beträge:
Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro
Diese Leistungen können zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann ebenfalls für weitere Kosten der Tages- oder Nachtpflege eingesetzt werden, etwa für Unterkunft und Verpflegung.
Alltagsunterstützung entlastet Angehörige
Tagespflege schafft wichtige Pausen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz erstattet die Generali monatlich bis zu 42 Euro. Diese können bei Sanitätshäusern oder spezialisierten Anbietern bezogen werden. Versicherte reichen die Rechnungen monatlich bei der Generali ein und erhalten die Kosten zurück.
Die Generali arbeitet mit dem Sanitätshaus Müller Betten als Partner zusammen. Bestellungen über diesen Partner werden besonders schnell bearbeitet und innerhalb von 24 Stunden geliefert. Die Kosten rechnet das Sanitätshaus direkt mit der Versicherung ab. Versicherte können jedoch auch andere Sanitätshäuser wählen – in diesem Fall zahlt die Generali maximal den Betrag, den das Partner-Sanitätshaus berechnet hätte.
Technische Pflegehilfsmittel
Für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Gehhilfen ist eine individuelle Beantragung erforderlich. Die Generali beauftragt bei Bedarf den Medizinischen Dienst der Privaten (MDP) mit einem Gutachten. Wird das Hilfsmittel befürwortet, können Versicherte es über das Partner-Sanitätshaus beziehen. Bei Hilfsmitteln, die zur Miete angeboten werden, übernimmt die Generali in der Regel die kompletten Kosten.
Besonders wichtig für Senioren ist der Hausnotruf. Die Pflegeversicherung übernimmt hierfür monatlich bis zu 25,50 Euro für die Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation. Dies gilt ab Pflegegrad 1.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn das Wohnumfeld barrierefrei umgebaut werden muss, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die Generali dies mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Typische Beispiele sind:
Einbau einer ebenerdigen Dusche
Installation eines Treppenlifts
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung
Einbau von fest installierten Rampen
Anpassung der Badezimmerausstattung
Wichtig ist, dass diese Maßnahmen vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt und durch den MDP begutachtet werden müssen. Nach positiver Begutachtung erhalten Versicherte eine Kostenzusage. Erst dann sollten die Baumaßnahmen beauftragt werden. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen beantragt werden – maximal also 16.720 Euro pro Maßnahme.
Verbrauchshilfsmittel erleichtern den Alltag
Wenn eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig wird, übernimmt die Generali Pflegepflichtversicherung die pflegebedingten Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen:
Pflegegrad 1: bis zu 131 Euro (als Zuschuss)
Pflegegrad 2: bis zu 805 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1.319 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1.855 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2.096 Euro
Zusätzlich erhalten Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 seit 2022 einen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts:
Im ersten Jahr: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Im zweiten Jahr: 30 Prozent
Im dritten Jahr: 50 Prozent
Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent
Wichtig zu beachten: Die Pflegeversicherung übernimmt nur die pflegebedingten Kosten sowie Kosten für Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die sogenannten Hotelkosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen Heimbewohner selbst tragen. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil liegt bundesweit bei etwa 3.000 Euro, variiert jedoch stark zwischen den Bundesländern und einzelnen Einrichtungen.
Würdevolle Betreuung im Pflegeheim
Einzelzimmer bietet Ruhe und Sicherheit
Erstantrag auf einen Pflegegrad
Wenn Sie bei der Generali versichert sind und erstmals einen Pflegegrad beantragen möchten, gibt es mehrere Wege:
Telefonischer Antrag: Rufen Sie den Kundenservice unter 0221 1636-0 an (Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr) und teilen Sie mit, dass Sie Pflegeleistungen beantragen möchten.
Schriftlicher Antrag: Senden Sie eine E-Mail an gesundheit@generali.com oder einen Brief an: Generali Deutschland Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln.
Online-Formular: Auf der Webseite der Generali finden Sie digitale Antragsformulare, die Sie direkt ausfüllen und absenden können.
GesundheitsApp: Versicherte können den Antrag auch über die Generali GesundheitsApp stellen.
Der Tag der Antragstellung ist entscheidend, denn ab diesem Zeitpunkt haben Sie bei Bewilligung rückwirkend Anspruch auf Pflegeleistungen. Die Generali sendet Ihnen nach dem Erstantrag ein ausführliches Formular zu, in dem persönliche Angaben und Details zur Pflegesituation abgefragt werden.
Begutachtung durch MEDICPROOF
Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, bei denen der Medizinische Dienst (MD) die Begutachtung vornimmt, erfolgt die Pflegebegutachtung bei privat Versicherten durch MEDICPROOF. Dies ist ein Tochterunternehmen des Verbands der Privaten Krankenversicherung mit Sitz in Köln.
Nach Eingang Ihres vollständigen Antrags beauftragt die Generali MEDICPROOF mit der Begutachtung. Ein Gutachter – in der Regel ein Arzt oder eine Pflegefachkraft – vereinbart mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch. Die Begutachtung orientiert sich am bundeseinheitlichen Begutachtungsassessment (NBA) und umfasst sechs Module:
Mobilität (10 Prozent Gewichtung)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
Selbstversorgung (40 Prozent)
Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen (20 Prozent)
Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 Prozent)
Aus der erreichten Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Die Generali hat eine gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen, um über den Antrag zu entscheiden. In Eilfällen, etwa bei Palliativpflege oder kurz vor einer geplanten Krankenhausentlassung, muss die Begutachtung deutlich schneller erfolgen.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Für eine faire Pflegradbewertung ist eine gute Vorbereitung wichtig. Folgende Tipps helfen:
Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens eine Woche, in dem Sie alle Hilfestellungen dokumentieren
Sammeln Sie ärztliche Berichte und Medikamentenpläne
Notieren Sie sich konkrete Beispiele für Einschränkungen im Alltag
Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten, die den Pflegealltag kennt
Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts – zeigen Sie den Alltag so, wie er wirklich ist
Nach der Begutachtung erstellt MEDICPROOF ein Gutachten, das zusammen mit dem Pflegegrad-Bescheid der Generali zugesandt wird. Bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis haben Versicherte die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Pflegeantrag bequem telefonisch starten
Neben der verpflichtenden Pflegepflichtversicherung bietet die Generali auch private Pflegezusatzversicherungen an, um die Versorgungslücke zu schließen. Denn die gesetzlichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken häufig nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab.
Tarif PflegeBahr – staatlich gefördert
Der Tarif PflegeBahr ist eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung. Versicherte erhalten eine jährliche Förderung von 60 Euro (5 Euro monatlich) vom Staat, wenn sie mindestens 10 Euro Eigenbeitrag pro Monat zahlen. Vorteile des PflegeBahr:
Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Keine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
Versicherbares Pflegegeld zwischen 600 und 1.980 Euro monatlich
Leistungen bei allen Pflegegraden
Die Leistungen im PflegeBahr-Tarif staffeln sich nach Pflegegrad: Bei Pflegegrad 1 werden 10 Prozent des vereinbarten Pflegegeldes gezahlt, bei Pflegegrad 2 sind es 20 Prozent, bei Pflegegrad 3 dann 30 Prozent, bei Pflegegrad 4 insgesamt 40 Prozent und bei Pflegegrad 5 die vollen 100 Prozent. Dies gilt unabhängig von der Art der Pflege.
Tarif PflegePlus – erweiterter Schutz
Wer einen umfassenderen Schutz wünscht, kann den Tarif PflegePlus abschließen oder den PflegeBahr damit kombinieren. Dieser Tarif bietet höhere Leistungen bereits in den niedrigeren Pflegegraden:
Bei häuslicher oder teilstationärer Pflege: 10 Prozent (PG 1), 30 Prozent (PG 2), 60 Prozent (PG 3), 100 Prozent (PG 4 und 5)
Bei vollstationärer Pflege: 10 Prozent (PG 1), 100 Prozent (PG 2 bis 5)
Zusätzliche Vorteile im PflegePlus:
Optionsrecht: Zwischen dem 30. und 55. Lebensjahr kann der Versicherungsschutz alle fünf Jahre ohne Gesundheitsprüfung aufgestockt werden
Einmalzahlung: Bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher erhalten Versicherte das Doppelte des für Pflegegrad 5 vereinbarten monatlichen Pflegegeldes als Einmalzahlung
Beitragsfreistellung: Ab Pflegegrad 4 müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden
Leistungsdynamik: Alle drei Jahre kann das versicherte Pflegegeld um 10 Prozent erhöht werden
Zusatzschutz schließt Versorgungslücken
Pflegekosten rechtzeitig einplanen
Kundenservice der Generali Krankenversicherung
Für allgemeine Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung:
Telefon: 0221 1636-0 (Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr)
E-Mail: gesundheit@generali.com
Adresse: Generali Deutschland Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln
Pflegemanagement und Leistungsservice
Für spezielle Fragen zu Pflegeleistungen oder wenn Sie bereits Leistungen beziehen:
Telefon: 0221 1636-2935 (Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr)
E-Mail: pflegeversicherung@generali.de
Postadresse: Generali Deutschland Krankenversicherung AG, Leistungsservice LS, GD-ES-K-LS2-PFM, 50593 Köln
COMPASS Pflegeberatung
Die COMPASS private Pflegeberatung ist eine unabhängige Beratungsstelle, die von allen privat Pflegeversicherten kostenlos genutzt werden kann. Die Berater helfen bei allen Fragen rund um Pflege, Leistungen und Organisation:
Telefon: 0800 1018-800 (kostenfrei, Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr)
Adresse: compass private pflegeberatung GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln
Nach Antragstellung auf einen Pflegegrad wird automatisch eine Pflegeberatung durch COMPASS angeboten. Diese kann in der eigenen Häuslichkeit stattfinden und umfasst die Information über zustehende Leistungen sowie die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans.
Notfallkontakte
Für medizinische Notfälle oder Notfälle im Ausland stehen folgende Rufnummern zur Verfügung:
Gesundheitstelefon: 0221 1636-6668 (24 Stunden täglich)
Notfall Ausland: +49 89 5598-7192 (24 Stunden täglich)
Schnelle Hilfe über den Kundenservice
Die Generali bietet ihren Versicherten mit der GesundheitsApp einen modernen digitalen Zugang zu vielen Versicherungsleistungen. Die App ist für iOS und Android verfügbar und ermöglicht folgende Funktionen:
Rechnungen einreichen: Arzt- und Pflegekosten können einfach per Foto eingereicht werden
Dokumente empfangen: Abrechnungen und Bescheide werden digital zugestellt
Verträge einsehen: Alle Informationen zu Tarifen und Leistungen sind abrufbar
Bescheinigungen anfordern: Versicherungsbescheinigungen können direkt angefordert werden
Die Registrierung erfolgt mit der Versicherungsnummer und persönlichen Daten. Nach etwa 2 bis 3 Werktagen erhalten Nutzer einen Freischaltcode per Post, mit dem alle Funktionen aktiviert werden. Besonders praktisch: Zusammengehörige Belege wie Rechnungen und Verordnungen können gemeinsam hochgeladen werden, was die Bearbeitungszeit verkürzt.
Für die Nutzung der App gelten hohe Datenschutzstandards. Sensible Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Die GesundheitsApp kann auch auf mehreren Geräten genutzt werden – nach Anmeldung auf einem neuen Gerät wird ein Bestätigungscode per E-Mail versendet.
Rechnungen bequem per App einreichen
Belege schnell digital erfassen
Für verschiedene Anliegen stellt die Generali spezielle Formulare zur Verfügung. Die wichtigsten für den Pflegebereich sind:
Antrag auf Pflegeleistungen
Das zentrale Formular zur Erstbeantragung eines Pflegegrades oder zur Höherstufung. Es kann online ausgefüllt oder als PDF heruntergeladen werden. Wichtig ist die beigefügte Schweigepflichtentbindungserklärung, ohne die der Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Antrag auf Pflegehilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es ein spezielles Formular, in dem die benötigten Produkte angekreuzt werden können. Dies umfasst Positionen wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und weitere Hilfsmittel der Produktgruppe 54.
Antrag auf Wohnumfeldverbesserung
Wenn bauliche Maßnahmen geplant sind, muss dieses Formular vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Es sollten nach Möglichkeit bereits Kostenvoranschläge beigefügt werden. Die Generali beauftragt dann den MDP mit einer Begutachtung vor Ort.
Nachweis für Beratungseinsätze
Pflegegeldempfänger müssen regelmäßige Beratungseinsätze nachweisen. Der Pflegedienst oder die Beratungsstelle erstellt nach dem Beratungsbesuch ein Protokoll, das zusammen mit der Rechnung bei der Generali eingereicht wird.
Alle Formulare sind auf der Webseite der Generali unter dem Menüpunkt "Anträge, Infoblätter und Bedingungen" verfügbar oder können telefonisch beim Kundenservice angefordert werden.
Formulare richtig ausfüllen
Unterlagen fristgerecht versenden
Obwohl die Leistungen der Pflegeversicherung für gesetzlich und privat Versicherte gleich sind, gibt es einige wichtige Unterschiede in der praktischen Handhabung:
Kostenerstattungsprinzip
Während gesetzlich Versicherte häufig eine Direktabrechnung zwischen Pflegeeinrichtung und Pflegekasse nutzen können, gilt bei der Generali grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Versicherte erhalten zunächst die Rechnung, zahlen diese und reichen sie dann zur Erstattung ein. Dies gilt insbesondere für Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und Entlastungsleistungen.
Ausnahmen gibt es bei Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch zugelassene Pflegedienste sowie bei vollstationärer Pflege – hier kann eine Direktabrechnung vereinbart werden.
Unterschiedliche Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt bei privat Versicherten nicht durch den Medizinischen Dienst (MD), sondern durch MEDICPROOF. Die Kriterien und das Begutachtungssystem sind jedoch identisch, da sie gesetzlich im SGB XI geregelt sind. Es gibt keine qualitativen Unterschiede in der Begutachtung.
Keine Familienversicherung in der Pflegeversicherung
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Pflegeversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Pflegepflichtversicherung und zahlt dafür Beiträge.
Beiträge nach Gesundheitszustand
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Vertragsabschluss, nicht nach dem Einkommen. Für Bestandskunden gibt es allerdings gesetzliche Höchstbeträge, die sich an der sozialen Pflegeversicherung orientieren.
Dokumentation ist entscheidend
Eine sorgfältige Dokumentation des Pflegealltags ist sowohl für die Erstbegutachtung als auch für eventuelle Höherstufungen wichtig. Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie täglich notieren, welche Hilfestellungen in welchem Umfang benötigt werden. Dies hilft nicht nur bei der Begutachtung, sondern auch bei der realistischen Einschätzung des Pflegebedarfs.
Nutzen Sie die Beratungsangebote
Die kostenlose Pflegeberatung durch COMPASS ist eine wertvolle Ressource. Die Berater kennen alle Leistungen und können individuell beraten, welche Kombinationen von Leistungen in Ihrer Situation am sinnvollsten sind. Auch bei der Antragstellung und bei Problemen mit der Versicherung können sie unterstützen.
Planen Sie Umbaumaßnahmen frühzeitig
Wenn Sie wissen, dass bauliche Veränderungen notwendig werden, beantragen Sie den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen so früh wie möglich. Die Begutachtung durch den MDP kann einige Wochen dauern. Beginnen Sie auf keinen Fall mit den Arbeiten, bevor Sie die Kostenzusage erhalten haben.
Bewahren Sie alle Belege auf
Als privat Versicherter sollten Sie alle Originalbelege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren. Erstellen Sie Kopien, bevor Sie Dokumente einreichen. Bei der Einreichung per App oder E-Mail fotografieren Sie die Belege in guter Qualität ab. Für zusammengehörige Dokumente wie Rechnung und Rezept nutzen Sie am besten die Funktion "Mehrere Belege hochladen" in der App.
Informieren Sie sich über Kombinationsmöglichkeiten
Viele Leistungen können miteinander kombiniert werden. So kann beispielsweise der Entlastungsbetrag zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden. Auch Tages- oder Nachtpflege sind zusätzliche Leistungen. Lassen Sie sich beraten, welche Kombinationen für Ihre Situation optimal sind, um alle verfügbaren Mittel auszuschöpfen.
Pflegetagebuch schafft Übersicht
Beratung hilft bei der Auswahl
Die Pflegeversicherung befindet sich in einem ständigen Wandel. Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurden zum 1. Januar 2025 die Leistungen um 4,5 Prozent erhöht. Zum 1. Juli 2025 folgte die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro.
Für die Zukunft sind weitere Reformen zu erwarten, da die demografische Entwicklung zu einem steigenden Pflegebedarf führt. Die Bundesregierung plant weitere Entlastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Auch die Digitalisierung wird weiter vorangetrieben – digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen künftig stärker eingesetzt werden, um Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu unterstützen.
Die Generali als privater Krankenversicherer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Änderungen umzusetzen und die Leistungen entsprechend anzupassen. Versicherte werden über relevante Änderungen per Post oder über die GesundheitsApp informiert.
Die Generali Deutschland Krankenversicherung AG ist einer der größten privaten Krankenversicherer in Deutschland und bietet neben der Krankenvollversicherung auch die verpflichtende Pflegepflichtversicherung sowie Pflegezusatzversicherungen an. Für privat Versicherte gelten dieselben Leistungen wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, da diese im Sozialgesetzbuch bundeseinheitlich geregelt sind.
Zentrale Leistungen (Stand 2025):
Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich (je nach Pflegegrad)
Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro
Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege: 805 bis 2.096 Euro monatlich plus Leistungszuschlag
Wichtige Kontakte:
Kundenservice: 0221 1636-0
Pflegemanagement: 0221 1636-2935
COMPASS Pflegeberatung: 0800 1018-800 (kostenfrei)
E-Mail: gesundheit@generali.com
Digitale Services:
Die GesundheitsApp ermöglicht das einfache Einreichen von Rechnungen, den Empfang von Dokumenten und die Verwaltung des Versicherungsvertrags. Alle wichtigen Formulare sind auf der Webseite verfügbar oder können über die App angefordert werden.
Besonderheiten:
Die Begutachtung erfolgt bei der Generali durch MEDICPROOF, nicht durch den Medizinischen Dienst. Die Kriterien sind jedoch identisch. Als privat Versicherter gilt meist das Kostenerstattungsprinzip – Rechnungen werden zunächst selbst bezahlt und dann zur Erstattung eingereicht. Bei häuslicher Pflege durch Pflegedienste ist jedoch auch eine Direktabrechnung möglich.
Für eine optimale Nutzung aller Leistungen empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der kostenlosen Pflegeberatung sowie eine sorgfältige Dokumentation des Pflegebedarfs. Die Generali bietet zusätzlich private Pflegezusatzversicherungen an, um die Versorgungslücke zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Pflegekosten zu schließen – besonders der staatlich geförderte Tarif PflegeBahr ist hier eine attraktive Option.
Antworten zur Generali Pflegeversicherung