Placeholder Text

Placeholder Text

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung: Ihr Partner in der privaten Pflegeversicherung

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG gehört zu den traditionsreichen Versicherungsunternehmen in Deutschland und bietet seit über 140 Jahren umfassenden Versicherungsschutz. Mit Sitz in Nürnberg an der Ostendstraße 100 ist das Unternehmen ein wichtiger Anbieter privater Kranken- und Pflegeversicherungen. Für privat krankenversicherte Personen ist die NÜRNBERGER Krankenversicherung nicht nur im Krankheitsfall ein verlässlicher Partner, sondern auch wenn es um die Absicherung im Pflegefall geht.

Die private Pflegepflichtversicherung der NÜRNBERGER bietet einen gesetzlich vorgeschriebenen Grundschutz für alle Privatversicherten. Dieser Schutz ist seit 1995 verpflichtend und stellt sicher, dass Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanzielle Unterstützung erhalten. Dabei gelten für privat Versicherte die gleichen Leistungsansprüche wie für gesetzlich Versicherte – ein wichtiger Aspekt der Gleichbehandlung im deutschen Pflegesystem.

Private Pflegepflichtversicherung: Grundlagen und Versicherungspflicht

Wenn Sie bei der NÜRNBERGER Krankenversicherung privat krankenversichert sind, müssen Sie auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese Verpflichtung gilt für alle Personen, die eine Krankheitskostenvollversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen haben. Die Pflegepflichtversicherung funktioniert nach dem Kapitaldeckungsprinzip, was bedeutet, dass Sie durch den Aufbau eines Kapitalstocks frühzeitig für das mit dem Alter steigende Pflegerisiko vorsorgen.

Für wen besteht Versicherungspflicht? Die Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung gilt für verschiedene Personengruppen. Alle privat Krankenversicherten müssen eine entsprechende Pflegepflichtversicherung abschließen. Besonders relevant ist dies für Beamte und Beamtenanwärter, die Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben. Für diese Personengruppe gilt, dass sie für die nicht durch Beihilfe gedeckten Leistungen eine private Pflegepflichtversicherung benötigen. Dies betrifft beispielsweise Lehrer, Richter, Polizisten und Polizeianwärter sowie Zeit- und Berufssoldaten.

Die Beitragsgestaltung in der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Während die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung einkommensabhängig sind, orientieren sich die Beiträge bei der NÜRNBERGER an Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem individuellen Pflegerisiko bei Vertragsschluss. Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) kalkuliert die Beiträge nach gesetzlichen Vorgaben für alle Unternehmen. Ein wichtiger Vorteil: Kinderlose Privatversicherte zahlen keinen Zuschlag zur Pflegepflichtversicherung, wie es in der gesetzlichen Pflegeversicherung der Fall ist.

Leistungen der NÜRNBERGER Pflegepflichtversicherung im Detail

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt und damit für private wie gesetzliche Pflegeversicherungen identisch. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad, der von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen) reicht.

Aktuelle Leistungsbeträge ab 2025: Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung ist Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) und soll die gestiegenen Kosten in der Pflege abfedern. Die NÜRNBERGER Krankenversicherung hat diese Erhöhungen automatisch umgesetzt, sodass Sie als Versicherter von den verbesserten Leistungen profitieren.

Pflegegeld für häusliche Pflege erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. Die monatlichen Beträge ab 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung und kann als Anerkennung an die pflegende Person weitergegeben werden. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, da hier nur geringe Beeinträchtigungen vorliegen.

Pflegesachleistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem professionellen ambulanten Pflegedienst betreut werden. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der NÜRNBERGER Krankenversicherung ab. Die monatlichen Höchstbeträge ab 2025 sind:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro pro Monat

Die Sachleistungen können für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme sowie bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Reinigung der Wohnung.

Kombinationsleistungen bieten Ihnen die Flexibilität, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen zu nutzen. Wenn Sie beispielsweise nur 60 Prozent der Pflegesachleistungen ausschöpfen, erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes. Diese Kombinationsmöglichkeit ist besonders praktisch, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und Sie gleichzeitig professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst benötigen.

Weitere wichtige Leistungen der Pflegeversicherung

Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro ab 2025. Dieser zweckgebundene Betrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, beispielsweise für Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. Der Entlastungsbetrag kann mit nicht genutzten Pflegesachleistungen kombiniert werden – Sie können bis zu 40 Prozent nicht genutzter Sachleistungen in zusätzliches Entlastungsbudget umwandeln.

Tages- und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege, bei denen Sie tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, aber weiterhin zu Hause wohnen. Die monatlichen Leistungen ab 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro pro Monat

Ein wichtiger Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen gewährt und nicht miteinander verrechnet.

Verhinderungspflege sichert die Versorgung ab, wenn Ihre private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit. Ab 2025 stehen Ihnen 1.685 Euro jährlich zur Verfügung. Ab Juli 2025 wird die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu einem

gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Diese Zusammenlegung bietet mehr Flexibilität bei der Nutzung der Mittel.

Kurzzeitpflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustands. Der jährliche Betrag liegt ab 2025 bei 1.854 Euro. Wie bei der Verhinderungspflege wird auch hier ab Juli 2025 der gemeinsame Jahresbetrag gelten.

Vollstationäre Pflege: Wenn Sie dauerhaft in einem Pflegeheim leben, übernimmt die NÜRNBERGER Pflegepflichtversicherung einen Teil der Kosten. Die monatlichen Leistungen ab 2025 sind:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro Zuschuss pro Monat

  • Pflegegrad 2: 805 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro pro Monat

Zusätzlich erhalten Sie Leistungszuschläge zur Senkung des Eigenanteils, die von der Aufenthaltsdauer abhängen. Nach mehr als 12 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag von 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils.

Pflegehilfsmittel und technische Unterstützung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden mit bis zu 42 Euro monatlich ab 2025 bezuschusst. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene und Infektionsprophylaxe in der häuslichen Pflege. Sie müssen dafür mindestens Pflegegrad 1 haben und zu Hause gepflegt werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme ab 2025 gefördert. Damit können Sie Ihre Wohnung barrierefrei umbauen, beispielsweise durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen für Rollstühle oder die Installation eines Treppenlifts. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden – in einer Wohngemeinschaft also bis zu 16.720 Euro.

Hausnotruf-Systeme erhöhen die Sicherheit von Pflegebedürftigen, die allein leben. Die NÜRNBERGER Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Installation und die monatlichen Betriebskosten unter bestimmten Voraussetzungen. Der monatliche Zuschuss beträgt 25,50 Euro für die Betriebskosten plus einmalig 10,49 Euro für die Installation. Voraussetzung ist, dass Sie überwiegend allein sind und aufgrund Ihres Gesundheitszustands jederzeit eine Notsituation eintreten kann.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind eine neuere Form der Unterstützung. Hierfür steht ein monatlicher Betrag von 53 Euro ab 2025 zur Verfügung. DiPA sind Apps oder webbasierte Programme, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bei der Organisation der Pflege unterstützen. Die Anwendungen müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein.

Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos sichern

Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Kostenübernahme bis 40 € mtl. bei Pflegegrad.

Pflegebox beantragen
Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos sichern

Besonderheiten für Beamte und Beihilfeberechtigte

Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe haben, gelten für Sie besondere Regelungen in der privaten Pflegepflichtversicherung. Die NÜRNBERGER bietet spezielle Tarife für Beihilfeberechtigte an. Sie schließen die Pflegepflichtversicherung nur für den Teil ab, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist. Dies führt zu einem reduzierten Beitrag, da Ihr Dienstherr die Hälfte der Pflegekosten übernimmt.

Die Leistungen im Tarif PVB (für Beihilfeberechtigte) werden entsprechend dem tariflichen Prozentsatz gekürzt. Wenn Sie beispielsweise einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent haben, zahlt Ihre private Pflegeversicherung die andere Hälfte der Leistungen. Zusammen mit der Beihilfe erhalten Sie dennoch die vollen gesetzlichen Pflegeleistungen.

Für Beamte, die bereits mindestens fünf Jahre privat pflegeversichert sind, ist der Beitrag per Gesetz begrenzt. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung. Beihilfeberechtigte, die diese Vorversicherungszeit erfüllen, zahlen nicht mehr als 40 Prozent dieses Höchstbeitrags.

Beamter im Anzug füllt in ruhigem Amtszimmer Formulare aus, Aktenordner und Stempel liegen bereit.

Beihilfe reduziert Ihren Eigenbeitrag

Antragstellung und Leistungsgewährung bei der NÜRNBERGER

So beantragen Sie Leistungen: Wenn Sie pflegebedürftig werden, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der NÜRNBERGER Krankenversicherung stellen. Dieser Antrag kann von Ihnen selbst oder von einer bevollmächtigten Person eingereicht werden. Sie können den Antrag formlos per E-Mail, Fax oder Telefon stellen. Die NÜRNBERGER wird Ihnen daraufhin ein Antragsformular zusenden, das Sie ausgefüllt zurückschicken müssen.

Die Kontaktdaten für Ihren Pflegeantrag sind:

  • Telefon: 0911 531-333 800 (Team Kranken)

  • Leistungsfall melden: 0911 531-65403

  • Postanschrift: NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg

  • E-Mail: info@nuernberger.de

Nach der Antragstellung beauftragt die NÜRNBERGER die Medicproof GmbH mit der Begutachtung. Medicproof ist der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherungen und übernimmt bei Privatversicherten die gleiche Funktion wie der Medizinische Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten.

Das Begutachtungsverfahren durch Medicproof

Die Pflegebegutachtung ist entscheidend für die Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad. Ein qualifizierter Gutachter von Medicproof – ein Arzt oder eine Pflegefachkraft – vereinbart mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch. Die Begutachtung findet in Ihrer häuslichen Umgebung statt, damit der Gutachter sich ein realistisches Bild von Ihrer Pflegesituation machen kann.

Was wird bei der Begutachtung geprüft? Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:

  • Mobilität: Können Sie sich selbstständig fortbewegen und Ihre Körperhaltung ändern?

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Können Sie sich orientieren, Entscheidungen treffen und Gespräche führen?

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es herausfordernde Verhaltensweisen wie Unruhe, Ängste oder Aggressionen?

  • Selbstversorgung: Können Sie sich selbst waschen, ankleiden und ernähren?

  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Können Sie Medikamente einnehmen, Blutzucker messen oder mit Hilfsmitteln umgehen?

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Können Sie Ihren Tagesablauf gestalten und soziale Kontakte pflegen?

In jedem Bereich werden Punkte vergeben, die gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden. Diese Punktzahl bestimmt Ihren Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Vorbereitung auf die Begutachtung: Medicproof sendet Ihnen vor dem Termin ein Pflegeprotokoll zu, das Sie ausfüllen sollten. Nutzen Sie dieses Formular, um Ihre Pflegesituation möglichst genau darzustellen. Seien Sie ehrlich und offen – es geht darum, Ihren tatsächlichen Hilfebedarf zu erfassen. Sammeln Sie relevante Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne und Bescheinigungen über Erkrankungen. Bitten Sie nach Möglichkeit eine pflegende Person, beim Termin dabei zu sein, die aus erster Hand über Ihren Pflegebedarf berichten kann.

Entscheidung und Bescheid: Nach der Begutachtung erstellt Medicproof ein Gutachten mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad. Die NÜRNBERGER Krankenversicherung entscheidet auf Basis dieses Gutachtens und teilt Ihnen das Ergebnis in einem schriftlichen Bescheid mit. Das Gutachten wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Bescheid zugeschickt, sofern Sie dem nicht widersprechen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 25 Arbeitstage nach Antragseingang.

Pflegerische Gutachterin besucht Senior zu Hause, beide sitzen am Tisch, Notizblock und Ordner liegen bereit.

Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause statt

Pflegeprotokoll wird von Angehöriger sorgfältig ausgefüllt, Unterlagen und Brille auf dem Tisch.

Gute Vorbereitung unterstützt das Ergebnis

Widerspruch bei Ablehnung oder unzureichendem Pflegegrad

Wenn Sie mit der Entscheidung der NÜRNBERGER nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Sie haben ab Zugang des Bescheides einen Monat Zeit für den Widerspruch. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein) oder per Fax. E-Mail ist nicht zulässig.

Im Widerspruch sollten Sie begründen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Prüfen Sie das Gutachten genau: Wurden wichtige Informationen übersehen? Entspricht die Darstellung Ihrer tatsächlichen Pflegesituation? Fehlen nur wenige Punkte zum nächsthöheren Pflegegrad? Lassen Sie sich von Ihrem Arzt, einem Pflegedienst oder einer Pflegeberatung unterstützen. Diese können Stellungnahmen verfassen, die Ihren Widerspruch stärken.

Die NÜRNBERGER prüft Ihren Widerspruch und beauftragt in der Regel Medicproof mit einer Wiederholungsbegutachtung. Dabei wird erneut ein Gutachter zu Ihnen nach Hause kommen. Nutzen Sie diese Chance, um alle relevanten Aspekte Ihrer Pflegebedürftigkeit deutlich zu machen. Wenn auch der Widerspruch nicht erfolgreich ist, können Sie vor dem Sozialgericht klagen – die Klage ist für Sie kostenfrei.

Erwachsene Tochter formuliert am Schreibtisch einen Widerspruchsbrief, konzentrierter Blick, Papier und Laptop.

Widerspruch gut begründen und fristgerecht einreichen

Beratung und Unterstützung für Versicherte

Pflegeberatung durch compass: Als Privatversicherter haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch compass private pflegeberatung. Dieses unabhängige Beratungsunternehmen wurde von den privaten Krankenversicherern eingerichtet und berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um Pflege. Sie erreichen compass unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 101 88 00. Die Berater helfen Ihnen bei der Organisation der Pflege, informieren über Leistungen und unterstützen Sie auch bei der Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung.

Beratungsbesuche bei Pflegegeld: Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und von Angehörigen gepflegt werden, sind regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen Sie sich halbjährlich beraten lassen, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Beratung führen zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen durch. Die Kosten übernimmt die NÜRNBERGER Krankenversicherung.

Die Beratungsbesuche können abwechselnd in Ihrer Häuslichkeit oder per Video stattfinden. Die Erstberatung muss jedoch immer persönlich bei Ihnen zu Hause erfolgen. Wenn Sie die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann die NÜRNBERGER die Zahlung des Pflegegeldes einstellen.

Pflegekurse für Angehörige: Die NÜRNBERGER bietet über Medicproof kostenlose Pflegekurse an, die als Pflegetraining bezeichnet werden. Diese Schulungen vermitteln Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen praktisches Wissen für die Pflege zu Hause. Sie lernen beispielsweise, wie man bei der Körperpflege hilft, Pflegebedürftige richtig lagert oder mit Pflegehilfsmitteln umgeht. Auch der Umgang mit besonderen Situationen, etwa bei Demenz, wird vermittelt.

Beraterin führt ein Telefonat und gibt Pflegeinformationen, Notizblock und Headset, ruhiges Büro.

Kostenlose Pflegeberatung durch compass

Pflegerin zeigt Angehöriger zu Hause Lagerungstechniken, Bett und Kissen sichtbar.

Pflegetraining erleichtert den Alltag

Digitale Services und Kundenportal

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung bietet verschiedene digitale Services, die Ihnen die Verwaltung Ihrer Versicherung erleichtern. Im Kundenportal „Meine NÜRNBERGER" können Sie rund um die Uhr auf Ihre Vertragsdaten zugreifen. Dort haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Überblick über alle Ihre Verträge bei der NÜRNBERGER

  • Einsicht in alle Briefe und Dokumente

  • Änderung Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Name, Bankverbindung)

  • Download von Formularen und Bescheinigungen

Für die Nutzung des Kundenportals müssen Sie sich einmalig registrieren. Der Zugriff ist über Smartphone, Tablet oder PC möglich. Viele Anliegen können Sie so direkt online erledigen, ohne telefonieren oder Briefe schreiben zu müssen.

Formulare und Downloads: Auf der Website der NÜRNBERGER finden Sie alle wichtigen Formulare zum Download. Dazu gehören Anträge auf Pflegeleistungen, Formulare für Erstattungen, Änderungsformulare und vieles mehr. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2024) sind ebenfalls online verfügbar.

Aktuelle Entwicklungen und Änderungen 2025

Das Jahr 2025 bringt mehrere wichtige Neuerungen für die private Pflegepflichtversicherung. Die bereits erwähnte Leistungserhöhung um 4,5 Prozent ist dabei nur eine von mehreren Änderungen.

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: Eine wesentliche Neuerung ist die Zusammenführung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag. Ab dem 1. Juli 2025 können Sie flexibel über 3.539 Euro jährlich verfügen und diese Summe nach Bedarf für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege einsetzen. Dies bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum als die bisherige strikte Trennung der beiden Leistungsarten.

Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze wurde zum 1. Januar 2025 auf 73.800 Euro jährlich angehoben. Das bedeutet: Arbeitnehmer müssen nun ein höheres Einkommen erzielen, um zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen zu können. Wenn Sie bereits privatversichert sind und Ihr Einkommen unter diese Grenze fällt, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben.

Höhere Arbeitgeberzuschüsse: Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt 2025 auf 471,32 Euro monatlich – fast 50 Euro mehr als 2024. Auch der Zuschuss zur Pflegeversicherung erhöht sich auf 99,23 Euro pro Monat. Dies entlastet privatversicherte Arbeitnehmer finanziell spürbar.

Höchstbeiträge in Sozialtarifen: Im Basistarif der NÜRNBERGER beträgt der Höchstbeitrag 2025 nun 942,64 Euro monatlich, im Standardtarif 804,82 Euro (für Ehepaare zusammen 1.207,23 Euro). Diese Beiträge sind für Versicherte relevant, die nur ein geringes Einkommen haben oder hilfebedürftig sind.

Image
Kostenlos

Ergebnis in 3 Minuten

PH24 Icon

Besondere Leistungen und Zusatzangebote

Soziale Absicherung pflegender Angehöriger: Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen automatisch in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Die Beiträge dafür übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – für Sie als Pflegeperson entstehen keine Kosten. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, Sie mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Die Rentenversicherungsbeiträge können sich positiv auf Ihre spätere Rente auswirken. Je nach Pflegegrad und Pflegezeit können Sie monatliche Rentenansprüche zwischen etwa 7 Euro und 37 Euro aufbauen. Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen, summiert sich aber über Jahre zu einem nennenswerten Betrag.

Pflegeunterstützungsgeld: Wenn Sie kurzfristig eine akute Pflegesituation organisieren müssen, haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld, das etwa 90 Prozent Ihres Nettogehalts entspricht. Dies gibt Ihnen die nötige Zeit, die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Wohngruppenzuschlag: Wenn Sie in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit anderen Pflegebedürftigen leben, können Sie einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro erhalten. Dieser Zuschuss dient der Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten übernimmt. Für die Gründung einer neuen ambulanten Wohngemeinschaft gibt es zudem eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro, maximal 2.500 Euro pro Person.

Mehrere Senioren sitzen in einer gemütlichen Wohngemeinschaftsküche, eine Präsenzkraft kocht Tee.

Wohngemeinschaften bieten Gemeinschaft und Unterstützung

Private Zusatzversicherungen zur Pflegepflichtversicherung

Die NÜRNBERGER weist ausdrücklich darauf hin, dass die Pflegepflichtversicherung nur einen Grundschutz bietet und häufig hohe Eigenanteile verbleiben. Deshalb empfiehlt das Unternehmen den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Die NÜRNBERGER bietet verschiedene Produkte an:

Pflegetagegeldversicherung: Diese Versicherung zahlt Ihnen im Pflegefall ein vereinbartes Tagegeld, mit dem Sie frei verfügen können. Sie können selbst bestimmen, wie viel Geld Sie pro Pflegegrad absichern möchten.

Pflegevorsorge (Pflege-Bahr): Dies ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 Euro monatlich erhalten Sie eine staatliche Zulage von 60 Euro jährlich. Die Pflegevorsorge bietet eine günstige Basisabsicherung ohne Gesundheitsprüfung und leistet bereits ab Pflegegrad 1.

Pflegeschutzbrief: Dieses Produkt kombiniert verschiedene Leistungen und Services für den Pflegefall, beispielsweise Beratungsleistungen, Vermittlung von Pflegediensten und zusätzliche finanzielle Leistungen.

Eine private Zusatzversicherung ist besonders wichtig, da die tatsächlichen Pflegekosten oft erheblich höher sind als die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. In der vollstationären Pflege beispielsweise müssen Sie neben dem Eigenanteil für die Pflege auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen selbst tragen. Diese können sich auf

2.000 bis 3.000 Euro monatlich und mehr belaufen.

Image
Wichtig

Kostenloser Erst-Check

PH24 Icon

Kontaktmöglichkeiten und Service bei der NÜRNBERGER

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung ist über verschiedene Kanäle erreichbar. Je nach Anliegen können Sie den passenden Kontaktweg wählen:

Telefonischer Kontakt: Für allgemeine Fragen zur Krankenversicherung erreichen Sie das Team Kranken unter 0911 531-333 800. Für Leistungsfälle in der Krankenversicherung wählen Sie 0911 531-65403. Die zentrale Servicenummer lautet 0911 531-6666 oder kostenfrei aus Deutschland 0800 531-6666.

Schriftlicher Kontakt: Die Postanschrift lautet: NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg. Sie können auch eine E-Mail an info@nuernberger.de senden oder das Kontaktformular auf der Website nutzen.

Persönliche Beratung: Wenn Sie eine persönliche Beratung vor Ort bevorzugen, können Sie über die Website der NÜRNBERGER einen Berater in Ihrer Nähe finden. Das Unternehmen verfügt über ein bundesweites Netzwerk von Beratern.

Beschwerdestelle: Sollten Sie mit einer Entscheidung oder dem Service nicht zufrieden sein, können Sie sich zunächst an die NÜRNBERGER selbst wenden. Als neutrale Anlaufstelle bei Problemen steht Ihnen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung. Die BaFin erreichen Sie unter: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Tel. 0228 4108-0, poststelle@bafin.de.

Kostenlose Pflegeberatung buchen
Individuelle Hilfe zu Antrag, Begutachtung und Leistungen.

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Beitragsanpassungen und finanzielle Stabilität

Wie alle privaten Krankenversicherungen passt auch die NÜRNBERGER ihre Beiträge regelmäßig an, wenn die tatsächlichen Kosten von den kalkulierten Kosten abweichen. Die Gründe für Beitragsanpassungen sind vielfältig: medizinischer Fortschritt mit höheren Behandlungskosten, demografischer Wandel mit steigender Lebenserwartung, Inflation und gestiegene Personalkosten im Gesundheitswesen.

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung erfolgt die Beitragskalkulation nach strengen gesetzlichen Vorgaben durch den PKV-Verband. Ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Pflegeversicherung: Die private Pflegeversicherung arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren mit Alterungsrückstellungen. Das bedeutet, dass Sie in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen, dafür im Alter von den aufgebauten Rückstellungen profitieren.

Für Personen, die bereits mindestens fünf Jahre privat pflegeversichert sind, ist der Beitrag gesetzlich begrenzt: Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung. Dies schützt langjährig Versicherte vor übermäßigen Beitragssteigerungen im Alter.

Praktische Tipps für Versicherte der NÜRNBERGER

Frühzeitig Leistungen beantragen: Warten Sie nicht zu lange mit dem Antrag auf Pflegeleistungen. Die Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, sollten Sie also möglichst schnell handeln.

Beratungsangebote nutzen: Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung durch compass. Diese unabhängige Beratung hilft Ihnen, alle verfügbaren Leistungen auszuschöpfen und die Pflege optimal zu organisieren. Viele Versicherte verschenken Geld, weil sie nicht alle Leistungen kennen oder nicht wissen, wie sie diese beantragen.

Kombination der Leistungen: Prüfen Sie, ob die Kombination verschiedener Leistungen für Sie vorteilhaft ist. Beispielsweise können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, zusätzlich Tages- oder Nachtpflege nutzen und den Entlastungsbetrag ausschöpfen. Auch nicht genutzte Pflegesachleistungen können Sie teilweise in den Entlastungsbetrag umwandeln.

Belege sammeln: Wenn Sie Pflegehilfsmittel auf eigene Rechnung kaufen oder Leistungen in Anspruch nehmen, sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungen. Diese können Sie später bei der NÜRNBERGER einreichen und sich die Kosten erstatten lassen. Beachten Sie dabei die jeweiligen Höchstbeträge.

Pflegesituation dokumentieren: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie den täglichen Pflegeaufwand dokumentieren. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen. Eine detaillierte Dokumentation hilft dem Gutachter, Ihre Situation richtig einzuschätzen.

Regelmäßige Überprüfung: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch wenn ein Antrag zunächst abgelehnt wurde, können Sie bei Verschlechterung einen neuen Antrag stellen. Die Pflegebedürftigkeit wird dann erneut geprüft.

Private Zusatzversicherung erwägen: Informieren Sie sich frühzeitig über private Pflegezusatzversicherungen. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge. Eine Zusatzversicherung kann die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Kosten schließen.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte im Überblick

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung bietet privat Versicherten eine umfassende Pflegepflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Als Versicherter profitieren Sie von den gleichen Leistungen wie gesetzlich Versicherte, die Beitragsgestaltung erfolgt jedoch nach anderen Prinzipien.

Kernpunkte der NÜRNBERGER Pflegepflichtversicherung:

  • Leistungen nach fünf Pflegegraden, abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit

  • Erhöhung aller Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025

  • Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige

  • Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro für professionelle ambulante Pflege

  • Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Kostenlose Pflegeberatung durch compass private pflegeberatung

  • Begutachtung durch Medicproof mit persönlichem Hausbesuch

  • Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Juli 2025 für mehr Flexibilität

Besonders wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung bei Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Nutzen Sie die vielfältigen Kontaktmöglichkeiten der NÜRNBERGER und lassen Sie sich durch compass umfassend beraten. Die Kombination verschiedener Leistungen ermöglicht es Ihnen, die Pflege optimal zu organisieren und finanzielle Belastungen zu reduzieren.

Denken Sie auch an eine private Pflegezusatzversicherung, um die Lücke zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger sind die Konditionen. Die NÜRNBERGER bietet verschiedene Zusatzprodukte an, die Sie nach Ihrem individuellen Bedarf auswählen können.

Mit der richtigen Information, rechtzeitiger Planung und Nutzung aller verfügbaren Leistungen können Sie sich und Ihre Angehörigen gut für den Pflegefall absichern. Die NÜRNBERGER Krankenversicherung steht Ihnen dabei als erfahrener Partner zur Seite.

Häufige Fragen und Missverständnisse

Häufige Fragen

Antworten auf wichtige Fragen zur NÜRNBERGER Pflegepflichtversicherung

Ähnliche Artikel

Hallesche Krankenversicherung

Artikel lesen

Ratgeber Übersicht Hausnotruf

Artikel lesen

Duschstuhl – Sicherheit und Komfort beim Duschen

Artikel lesen

Homelift – Komfortabler Aufzug fürs eigene Zuhause

Artikel lesen