Die R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Wiesbaden, die seit ihrer Gründung im Jahr 1992 einen besonderen Fokus auf persönliche Betreuung und umfassende Leistungen legt. Mit der Wahl dieser Krankenkasse entscheiden Sie sich automatisch für die Versicherung bei der zugehörigen R+V BKK Pflegekasse, die im Pflegefall umfassende Unterstützung bietet. Stand Januar 2025 vertrauen über 171.000 Versicherte auf die Leistungen der R+V BKK, was sie zu einer mittelgroßen, aber sehr stabilen Krankenkasse im deutschen Gesundheitssystem macht.
Historisch ist die R+V BKK eng mit der genossenschaftlichen FinanzGruppe verbunden. Ursprünglich wurde sie als geschlossene Betriebskrankenkasse ausschließlich für Mitarbeiter der R+V Versicherung AG gegründet. Seit dem Jahr 2002 steht sie jedoch allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland offen, unabhängig von ihrem Arbeitgeber oder ihrer beruflichen Situation. Heute arbeitet rund 40 Prozent der Versicherten in der genossenschaftlichen FinanzGruppe, etwa bei Volks- und Raiffeisenbanken, der R+V Versicherung oder der Union Investment Gruppe. Diese Verbindung zu den Genossenschaftswerten – Solidarität, Selbsthilfe und Selbstverwaltung – prägt auch heute noch die Unternehmenskultur und den Service der Krankenkasse.
Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist besonders relevant, dass die R+V BKK als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung alle gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) erbringt. Dies bedeutet, dass Sie bei der R+V BKK Pflegekasse denselben umfassenden Leistungskatalog erwarten können wie bei jeder anderen gesetzlichen Pflegekasse in Deutschland – mit dem Unterschied eines oft persönlicheren Services und spezieller Zusatzangebote.
Persönliche Beratung schafft Sicherheit im Pflegefall
Die Pflegeversicherung folgt in Deutschland einem klaren Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Dies bedeutet konkret, dass Sie mit Ihrer Mitgliedschaft bei der R+V BKK automatisch auch bei der R+V BKK Pflegekasse versichert sind. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich. Diese automatische Kopplung gilt seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995, die als fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung eingeführt wurde.
Die Pflegeversicherung wird über Beiträge finanziert, die Sie als Versicherter gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber tragen. Zum Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben, sodass kinderlose Versicherte nun 4,2 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Versicherte mit Kindern zahlen einen reduzierten Beitrag, der gestaffelt nach Kinderzahl berechnet wird. Diese Beiträge werden zusammen mit den Krankenversicherungsbeiträgen eingezogen, wobei der aktuelle Gesamtbeitragssatz bei der R+V BKK bei 17,56 Prozent liegt, wovon 2,96 Prozent auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entfallen.
Ein wichtiges Prinzip der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die Vorversicherungszeit. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre lang Mitglied oder familienversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein. Diese Regelung soll verhindern, dass Menschen erst im unmittelbaren Pflegefall eine Versicherung abschließen. Für die meisten Versicherten stellt diese Voraussetzung jedoch kein Problem dar, da sie in der Regel schon lange vor einem eventuellen Pflegefall gesetzlich versichert sind.
Beitragsanteile einfach im Blick behalten
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 wurden umfassende Verbesserungen für Pflegebedürftige beschlossen. Zum 1. Januar 2025 erfolgte eine generelle Erhöhung der meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent, die auch für Versicherte der R+V BKK gilt. Diese Anpassung betrifft nahezu alle Leistungsbereiche der Pflegeversicherung und trägt der allgemeinen Preisentwicklung sowie den gestiegenen Kosten in der Pflege Rechnung. Die nächste reguläre Leistungserhöhung ist für Januar 2028 vorgesehen und wird sich dann an der Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige: Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden und die Pflege zu Hause durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte organisiert wird, haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Dieses wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Die Beträge nach der Erhöhung zum Januar 2025 betragen: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Das Pflegegeld dient als Anerkennung für die Pflegeleistung der Angehörigen und kann beispielsweise genutzt werden, um Aufwandsentschädigungen zu zahlen oder kleine Anschaffungen für die Pflege zu finanzieren.
Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege: Wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt oder unterstützt, können Sie ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Die R+V BKK rechnet diese Leistungen in der Regel direkt mit dem Pflegedienst ab, sodass Sie sich um die Zahlungsabwicklung nicht kümmern müssen. Die monatlichen Höchstbeträge nach der Anpassung 2025 liegen bei 796 Euro für Pflegegrad 2, 1.497 Euro für Pflegegrad 3, 1.859 Euro für Pflegegrad 4 und 2.299 Euro für Pflegegrad 5. Diese Beträge decken pflegerische Leistungen wie Körperpflege, Mobilisierung, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung ab.
Kombinationsleistungen für flexible Pflege: Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Die R+V BKK ermöglicht eine Kombinationsleistung, bei der Sie beide Leistungsarten miteinander verbinden können. Wenn Sie beispielsweise einen Pflegedienst für bestimmte Aufgaben wie die morgendliche Körperpflege beauftragen, aber die restliche Pflege durch Angehörige erfolgt, können Sie anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld erhalten. Die Berechnung erfolgt dabei prozentual: Wenn Sie 60 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen ausschöpfen, erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese flexible Gestaltung ermöglicht es, die Pflegesituation optimal an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung: Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten von der R+V BKK einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, beispielsweise für Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder auch für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Der Entlastungsbetrag wird als Kostenerstattung ausgezahlt, das heißt, Sie legen zunächst in Vorleistung und reichen dann die Rechnungen bei der R+V BKK ein.
Ambulante Pflege ergänzt familiäre Unterstützung
Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle und oft belastende Aufgabe. Die R+V BKK Pflegekasse bietet daher verschiedene Leistungen an, die pflegende Angehörige entlasten und ihnen Auszeiten ermöglichen. Diese Leistungen sind essenziell, um eine langfristig tragfähige häusliche Pflege zu gewährleisten und Überlastungen der Pflegepersonen zu vermeiden.
Verhinderungspflege für Urlaubszeiten und Krankheitsfälle: Wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, übernimmt die R+V BKK die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienste als auch durch andere Privatpersonen erbracht werden. Ab Pflegegrad 2 stehen für die Verhinderungspflege jährlich bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, die für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden können. Die Verhinderungspflege kann flexibel gestaltet werden – entweder tageweise, stundenweise oder auch für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum. Besonders praktisch: Wenn die Verhinderungspflege durch entfernte Verwandte oder Bekannte erbracht wird, die nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammenwohnen, können die vollen Kosten bis zum Höchstbetrag geltend gemacht werden.
Kurzzeitpflege für vorübergehende stationäre Versorgung: Manchmal reicht die ambulante Pflege vorübergehend nicht aus, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Für diese Fälle leistet die R+V BKK Kurzzeitpflege in einer zugelassenen stationären Einrichtung. Ab Pflegegrad 2 können Sie für bis zu acht Wochen pro Jahr eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wobei die R+V BKK die pflegebedingten Kosten bis zu 3.539 Euro jährlich übernimmt. Mit dem Entlastungsbetrag können zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mitfinanziert werden. Die Kurzzeitpflege bietet sich besonders an, wenn die Pflegesituation zu Hause vorübergehend nicht aufrechterhalten werden kann oder wenn die pflegebedürftige Person nach einem Klinikaufenthalt noch intensive Betreuung benötigt.
Kombinierte Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Eine besonders flexible Regelung ermöglicht es, die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren. Wenn Sie das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausschöpfen, können Sie den restlichen Betrag für Verhinderungspflege verwenden und umgekehrt. Insgesamt steht Ihnen für beide Leistungsarten zusammen ein Jahresbudget von maximal 3.539 Euro zur Verfügung, das Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen aufteilen können. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Entlastungsangebote optimal an die jeweilige Pflegesituation anzupassen.
Verhinderungspflege schafft dringend benötigte Auszeiten
Wenn die häusliche Pflege tagsüber oder nachts nicht ausreichend sichergestellt werden kann, bietet die R+V BKK die Möglichkeit der teilstationären Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege. Diese Leistung ist besonders wertvoll für Angehörige, die berufstätig sind oder selbst eine Auszeit benötigen, während die pflegebedürftige Person professionell betreut wird.
Die Tagespflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, tagsüber in einer Einrichtung betreut zu werden, während sie abends und nachts zu Hause bleiben. In der Tagespflegeeinrichtung erhalten sie neben der pflegerischen Versorgung auch Betreuung, Beschäftigung und soziale Kontakte. Die Kosten für den Transport zur Einrichtung und zurück sind in der Leistung enthalten. Die R+V BKK übernimmt ab Pflegegrad 2 die pflegebedingten Aufwendungen bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen: 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5.
Ein großer Vorteil der Tages- und Nachtpflege besteht darin, dass diese Leistungen zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden können. Sie müssen also nicht auf andere Leistungen verzichten, wenn Sie Tagespflege nutzen. Dies macht die teilstationäre Pflege zu einem besonders attraktiven Angebot für Familien, die eine intensive häusliche Pflege mit professioneller Unterstützung kombinieren möchten. Die Tagespflege entlastet pflegende Angehörige erheblich und ermöglicht es der pflegebedürftigen Person, am sozialen Leben teilzunehmen und regelmäßige Tagesstrukturen zu erleben.
Tagespflege fördert Aktivität und Gemeinschaft
Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich oder gewünscht ist, kann ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig werden. Die R+V BKK Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten der vollstationären Pflege, wobei die Höhe der Leistung vom Pflegegrad abhängt. Bei Pflegegrad 1 übernimmt die R+V BKK monatlich 131 Euro, bei Pflegegrad 2 sind es 805 Euro, bei Pflegegrad 3 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 2.096 Euro.
Diese Beträge decken jedoch nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege ab. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen. Da diese Eigenanteile oft erheblich sind und je nach Bundesland und Einrichtung stark variieren können, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung geschaffen.
Leistungszuschlag für lange Heimaufenthalte: Seit Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Dieser Zuschlag bemisst sich nach der Dauer des Aufenthalts in der stationären Einrichtung und wird von der R+V BKK zusätzlich zu den regulären Leistungen gezahlt. In den ersten zwölf Monaten des Aufenthalts beträgt der Zuschlag 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Diese Staffelung soll die finanzielle Belastung bei längeren Heimaufenthalten deutlich reduzieren und die Inanspruchnahme stationärer Pflege erschwinglicher machen.
Bei Personen mit Beihilfeanspruch, etwa Beamte oder deren Angehörige, zahlt der zuständige Beihilfeträger die Hälfte der genannten Beträge, während die R+V BKK Pflegekasse die andere Hälfte übernimmt. Diese Regelung gilt sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege und gewährleistet eine faire Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Sozialleistungssystemen.
Im Pflegeheim gut betreut und begleitet
Die R+V BKK stellt ihren Versicherten verschiedene Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die häusliche Pflege erleichtern oder erst ermöglichen. Man unterscheidet dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, FFP2-Masken, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen übernimmt die R+V BKK monatlich bis zu 42 Euro. Diese Erhöhung von zuvor 40 Euro erfolgte im Rahmen der allgemeinen Leistungsanpassung zum Januar 2025. Der Betrag wird als Kostenerstattung ausgezahlt, das heißt, Sie kaufen die benötigten Produkte selbst und reichen die Rechnungen bei der R+V BKK ein. Alternativ können Sie die Pflegehilfsmittel auch über einen zugelassenen Versandanbieter beziehen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Diese Variante ist besonders bequem, da Sie sich nicht um die Kostenerstattung kümmern müssen und die Produkte regelmäßig nach Hause geliefert bekommen.
Technische Pflegehilfsmittel: Größere technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle, Toilettensitzerhöhungen oder Hausnotrufsysteme werden von der R+V BKK leihweise zur Verfügung gestellt oder bezuschusst. Die Versicherten zahlen in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung entfällt diese Zuzahlung häufig. Die R+V BKK arbeitet mit verschiedenen Sanitätshäusern und Hilfsmittelanbietern zusammen, die die technischen Pflegehilfsmittel liefern, installieren und bei Bedarf warten.
Ein besonders wichtiges Hilfsmittel ist das Hausnotrufsystem, das älteren und pflegebedürftigen Menschen Sicherheit in den eigenen vier Wänden bietet. Die R+V BKK übernimmt bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 die Kosten für die Installation und die monatliche Grundgebühr eines Hausnotrufsystems, wenn die Person überwiegend allein lebt oder regelmäßig längere Zeit allein zu Hause ist. Über einen Notfallknopf, der am Handgelenk oder um den Hals getragen wird, kann im Notfall schnell Hilfe gerufen werden, ohne dass ein Telefon erreichbar sein muss.
Hausnotruf bringt Sicherheit in den Alltag
Ein barrierefreies und pflegegerechtes Wohnumfeld ist für die häusliche Pflege oft entscheidend. Die R+V BKK unterstützt notwendige bauliche Anpassungen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieser Betrag wurde ebenfalls im Rahmen der Leistungsanpassung zum Januar 2025 erhöht. Der Zuschuss kann für verschiedene Umbaumaßnahmen beantragt werden, die das Wohnumfeld an die Erfordernisse der Pflege anpassen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau von Rampen oder Treppenliften, die Verbreiterung von Türen für Rollstühle oder Rollatoren, der Umbau von Badezimmern mit bodengleichen Duschen und Haltegriffen, die Installation von Handläufen im Treppenhaus oder die Anpassung der Höhe von Waschbecken und Küchenarbeitsplatten. Auch die Beseitigung von Türschwellen oder die Installation besserer Beleuchtung können gefördert werden, wenn sie die Pflegesituation verbessern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.
Der Zuschuss kann mehrfach beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert und dadurch erneute Umbaumaßnahmen notwendig werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann jede Person den vollen Zuschuss beantragen, wobei die Gesamtsumme auf maximal 16.720 Euro pro Maßnahme begrenzt ist. Es ist wichtig, den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Beginn der Umbauarbeiten bei der R+V BKK zu stellen. Nach Prüfung und Bewilligung können Sie dann mit den Arbeiten beginnen. Zusätzlich zur Pflegekasse können Sie auch Fördermittel der KfW-Bank für altersgerechtes Umbauen beantragen, die sich mit den Leistungen der Pflegekasse kombinieren lassen.
Barrierefreiheit erleichtert die Pflege zu Hause
Die R+V BKK weiß, dass die Pflege eines Angehörigen eine große Herausforderung darstellt und unterstützt pflegende Angehörige deshalb auf verschiedene Weise. Neben den bereits erwähnten Entlastungsleistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es weitere wichtige Unterstützungsangebote.
Kostenlose Pflegekurse: Die R+V BKK bietet pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden kostenlose Pflegekurse an. In diesen Kursen werden praktische Kenntnisse für die Pflege vermittelt, etwa zur richtigen Körperpflege, zum rückenschonenden Transfer oder zum Umgang mit Demenzerkrankungen. Die Kurse werden von erfahrenen Pflegefachkräften geleitet und können sowohl als Gruppenkurse als auch als individuelle Schulungen in Ihrem Zuhause stattfinden. Das Angebot ist für alle Interessierten kostenfrei zugänglich, auch wenn die zu pflegende Person nicht bei der R+V BKK versichert ist. Informationen zu aktuellen Kursterminen finden Sie auf der Website der R+V BKK.
Professionelle Pflegeberatung: Wenn eine Pflegesituation eintritt, stellen sich viele Fragen: Welche Leistungen stehen uns zu? Wie organisieren wir die Pflege am besten? Welche Hilfsangebote gibt es in unserer Region? Die R+V BKK bietet eine umfassende, kostenlose Pflegeberatung an, die Sie bei all diesen Fragen unterstützt. Sie können die Beratung telefonisch unter 0611 99909-960 oder über den Kooperationspartner SpectrumK in Anspruch nehmen. Auf Wunsch kommt ein Pflegeberater auch zu Ihnen nach Hause, um die Situation vor Ort zu beurteilen und individuell abgestimmte Empfehlungen zu geben. Die R+V BKK stellt Ihnen hierfür einen Beratungsgutschein aus, sodass keine Kosten für Sie entstehen.
Soziale Absicherung der Pflegeperson: Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen und deshalb Ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben, trägt die R+V BKK Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Dies stellt sicher, dass Ihnen durch die Pflegetätigkeit keine Nachteile bei Ihrer eigenen Altersvorsorge entstehen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen und dabei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und kann erheblich sein. Auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können unter bestimmten Bedingungen von der Pflegekasse übernommen werden, sodass Sie nach der Pflegezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Pflegeunterstützungsgeld bei akuter Pflegesituation: Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird und Sie die Pflege organisieren müssen, können Sie für bis zu zehn Arbeitstage eine Freistellung von der Arbeit beanspruchen. In dieser Zeit zahlt die R+V BKK ein Pflegeunterstützungsgeld, das in etwa dem Krankengeld entspricht und den Verdienstausfall kompensiert. Diese Leistung steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der pflegebedürftigen Person zu und ermöglicht es Ihnen, in Ruhe die weitere Pflege zu organisieren, einen Pflegedienst zu suchen oder einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.
Pflegeberatung hilft bei wichtigen Entscheidungen
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist der erste Schritt, um Unterstützung zu erhalten. Die R+V BKK hat verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um die Antragstellung so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Sie können den Pflegeantrag online, schriftlich oder telefonisch stellen.
Online-Antrag: Die komfortabelste Möglichkeit ist die Antragstellung über die Online-Geschäftsstelle Meine R+V BKK oder über Ihre elektronische Patientenakte (ePA). Auf der Formularseite der R+V BKK können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden und den Pflegeantrag direkt online ausfüllen und absenden. Wenn Sie noch keinen Zugang zur Online-Geschäftsstelle haben, können Sie sich direkt auf der Anmeldeseite registrieren. Der Online-Antrag hat den Vorteil, dass alle Daten direkt digital übermittelt werden und Sie keine Formulare ausdrucken oder per Post versenden müssen.
Schriftlicher Antrag: Sie können das Antragsformular auch als PDF-Dokument von der Website der R+V BKK herunterladen, am Computer ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie dann per E-Mail an Team-PV@ruv-bkk.de, über die Online-Geschäftsstelle oder per Post an folgende Adresse: R+V Betriebskrankenkasse, Team Pflege, 65215 Wiesbaden. Bei der postalischen Versendung ist keine Straßenadresse erforderlich, die Postleitzahl und der Ort reichen aus.
Telefonischer Antrag: Die einfachste Variante ist oft ein Anruf bei der R+V BKK unter der Telefonnummer 0611 99909-960. Sie können dort formlos Pflegeleistungen beantragen. Die Mitarbeiter nehmen Ihre Daten auf und senden Ihnen anschließend die notwendigen Unterlagen zu, die Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. Ein großer Vorteil dieser Methode ist, dass bereits parallel zur Antragstellung der Auftrag zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) in die Wege geleitet wird, was das Verfahren beschleunigt.
Im Pflegeantrag müssen Sie verschiedene Angaben machen: Ihre persönlichen Daten, Informationen zur gewünschten Leistungsart (Geldleistung, Sachleistung oder Kombinationsleistung), Angaben zu Ihrer Wohnsituation und zur Pflegesituation sowie gegebenenfalls Informationen zu einer Betreuungs- oder Vollmachtsperson. Wenn bereits Ansprüche auf Beihilfe, Leistungen aus der Unfallversicherung oder anderweitige Entschädigungen bestehen, müssen Sie dies im Antrag angeben. Auch Ihre Versicherungshistorie der letzten zehn Jahre sollten Sie dokumentieren, um die Vorversicherungszeit nachzuweisen.
Pflegeantrag bequem digital stellen
Nach Eingang Ihres Pflegeantrags beauftragt die R+V BKK den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der MD ist ein unabhängiger Gutachterdienst, der im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen arbeitet. Die Gutachterinnen und Gutachter sind erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärzte, die speziell für die Pflegebegutachtung geschult sind.
Der Medizinische Dienst meldet sich zeitnah bei Ihnen und vereinbart einen Termin für die Begutachtung. Bei Erstanträgen findet die Begutachtung in der Regel zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung statt. Dies ermöglicht es dem Gutachter, sich ein realistisches Bild von Ihrer Pflegesituation und Ihrem Wohnumfeld zu machen. In bestimmten Fällen, etwa bei Antragstellern, die bereits im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung sind, kann die Begutachtung auch dort erfolgen.
Wenn Sie den Antrag zur Begutachtung erhalten, sollten Sie sich sorgfältig auf den Termin vorbereiten. Es ist sehr hilfreich, wenn eine Person, die Sie regelmäßig pflegt oder die Ihre Einschränkungen gut kennt, beim Begutachtungstermin anwesend ist. Diese Person kann ergänzende Informationen geben und Details zur Pflegesituation schildern. Bereiten Sie auch relevante Unterlagen vor: ärztliche Befunde, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus, eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente und gegebenenfalls ein Pflegetagebuch, in dem Sie über einige Wochen dokumentiert haben, welche Hilfen Sie im Alltag benötigen.
Die Begutachtung selbst dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Der Gutachter stellt Ihnen Fragen zu verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität (können Sie sich selbstständig fortbewegen?), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (können Sie Gespräche führen und Entscheidungen treffen?), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (bestehen beispielsweise Ängste oder Unruhe?), Selbstversorgung (können Sie sich waschen, ankleiden, essen?), Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (können Sie Medikamente selbst einnehmen oder Blutzucker messen?) und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (können Sie Ihren Tagesablauf planen und Kontakte pflegen?).
Auf Basis dieser Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten, das er an die R+V BKK sendet. Die Pflegekasse entscheidet dann auf Grundlage des Gutachtens über Ihren Pflegegrad und die bewilligten Leistungen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem der Pflegegrad, die bewilligten Leistungen und der Beginn der Leistungsgewährung genannt sind. Die R+V BKK ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen zu entscheiden: In der Regel muss der Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang bei Ihnen ankommen. In besonderen Fällen, etwa wenn Sie sich im Krankenhaus befinden oder sich in einem Hospiz aufhalten, gelten verkürzte Fristen von fünf Arbeitstagen.
MD-Begutachtung findet meist zu Hause statt
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegebedarf steigt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Das Verfahren läuft ähnlich ab wie bei einem Erstantrag: Sie stellen einen Antrag bei der R+V BKK, der Medizinische Dienst führt erneut eine Begutachtung durch, und die Pflegekasse entscheidet über eine mögliche Höherstufung des Pflegegrades. Es ist sinnvoll, vor der Antragstellung eine Verschlechterung der Pflegesituation sorgfältig zu dokumentieren, beispielsweise durch ein aktuelles Pflegetagebuch oder durch ärztliche Stellungnahmen.
Falls Sie mit dem Bescheid der R+V BKK nicht einverstanden sind – etwa weil Ihnen ein niedrigerer Pflegegrad zuerkannt wurde als erwartet oder weil bestimmte Leistungen abgelehnt wurden – haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der R+V BKK eingereicht werden. In Ihrem Widerspruch sollten Sie begründen, warum Sie die Entscheidung für falsch halten und welche Aspekte Ihrer Pflegesituation möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die R+V BKK prüft dann Ihren Fall erneut, häufig wird eine zweite Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durchgeführt.
Es kann hilfreich sein, sich für den Widerspruch Unterstützung zu holen. Pflegeberatungsstellen, die Verbraucherzentralen oder auch Sozialverbände wie der VdK können Sie bei der Formulierung des Widerspruchs beraten und unterstützen. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Für sozialrechtliche Streitigkeiten fallen vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten an, allerdings können Kosten für einen Rechtsanwalt entstehen, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen möchten.
Gut dokumentieren erleichtert die Höherstufung
Die R+V BKK legt großen Wert auf persönlichen Service und bietet ihren Versicherten verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Das Team Pflege erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 0611 99909-960 zu den regulären Servicezeiten. Die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen zur Pflegeversicherung, helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie zu den verschiedenen Leistungen. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse Team-PV@ruv-bkk.de zur Verfügung.
Die Postadresse lautet: R+V Betriebskrankenkasse, Team Pflege, 65215 Wiesbaden. Diese Adresse verwenden Sie für die Einsendung von Anträgen, Nachweisen oder anderen Unterlagen. Die R+V BKK ist bemüht, Anfragen schnell zu bearbeiten, und antwortet in der Regel innerhalb weniger Tage auf Ihre Schreiben.
Über die Online-Geschäftsstelle Meine R+V BKK haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Versicherungsdaten, können Bescheinigungen herunterladen, Anträge stellen und mit der Krankenkasse kommunizieren. Die digitale Geschäftsstelle ist rund um die Uhr verfügbar und bietet Ihnen die Möglichkeit, viele Angelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich online registrieren oder bei der Kundenbetreuung einen Zugang anfordern.
Für Versicherte in Wiesbaden und Umgebung bietet die R+V BKK eine besondere Serviceleistung: Der Pflegestützpunkt Wiesbaden wird gemeinsam von der Stadt Wiesbaden und der R+V BKK betrieben. Dort können Sie sich persönlich und kostenlos zu allen Fragen rund um Pflege und Alter beraten lassen. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunkts unterstützen Sie bei der Antragstellung, vermitteln passende Hilfsangebote und koordinieren verschiedene Leistungen. Der Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle für alle pflegerelevanten Themen und arbeitet eng mit anderen Behörden und Dienstleistern zusammen.
Darüber hinaus arbeitet die R+V BKK mit dem Kooperationspartner SpectrumK zusammen, der spezialisierte Pflegeberatung anbietet. Wenn Sie eine intensive, individuelle Beratung wünschen, können Sie bei der R+V BKK einen Beratungsgutschein anfordern und diesen bei SpectrumK einlösen. Die Beratung kann auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause stattfinden, sodass die Berater sich ein genaues Bild von Ihrer Situation machen und maßgeschneiderte Empfehlungen geben können.
Schnelle Hilfe per Telefon und E-Mail
Die R+V BKK entwickelt kontinuierlich digitale Angebote, um ihren Versicherten moderne und komfortable Services zu bieten. Ein besonders hilfreiches Tool ist der digitale PflegeBerater, ein Online-Angebot der R+V Versicherung, das auch für Nicht-Kunden kostenfrei nutzbar ist. Dieser digitale Assistent führt Sie durch verschiedene Pflegethemen und gibt Ihnen auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Informationen und Empfehlungen. Der PflegeBerater hilft bei Fragen zur Antragstellung, zur Wahl der richtigen Leistungen und zur Organisation der Pflege.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bietet die R+V BKK ihren Versicherten die Möglichkeit, medizinische Dokumente, Befunde und Behandlungsinformationen digital zu verwalten. Die ePA kann auch für die Kommunikation mit der Pflegekasse genutzt werden und ermöglicht es Ihnen, Anträge digital einzureichen oder Bescheide abzurufen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, und Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Daten und darüber, wer Zugriff darauf hat.
Die R+V BKK stellt auf ihrer Website umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung. Sie finden dort ein ausführliches Merkblatt zu den Leistungen der Pflegekasse, Formulare zum Download und Erklärvideos zu verschiedenen Themen. Besonders hilfreich ist der BKK Pflegefinder, eine Online-Datenbank, in der Sie nach zugelassenen Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen, Pflegeheimen und anderen Leistungserbringern in Ihrer Nähe suchen können. Der Pflegefinder zeigt Ihnen auch Pflegestützpunkte und Beratungsstellen in Ihrer Region an.
Als Betriebskrankenkasse mit genossenschaftlichen Wurzeln zeichnet sich die R+V BKK durch einen persönlichen Service und teilweise besondere Leistungen aus. Während die Pflegeleistungen gesetzlich vorgegeben sind und bei allen Pflegekassen identisch sein müssen, gibt es im Bereich der Krankenversicherung durchaus Spielräume für Zusatzleistungen, die sich indirekt auch auf die Pflegesituation auswirken können.
Die R+V BKK bietet beispielsweise erweiterte Leistungen bei professioneller Zahnreinigung, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen und Zuschüsse zu verschiedenen Gesundheitsmaßnahmen. Auch im Bereich der alternativen Heilmethoden gibt es teilweise Kostenübernahmen, die über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen. Diese Zusatzleistungen im Gesundheitsbereich können dazu beitragen, dass Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder der Gesundheitszustand stabilisiert wird.
Ein Bonusprogramm belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht, an Gesundheitskursen teilnimmt oder andere präventive Maßnahmen ergreift, kann Bonuspunkte sammeln und diese gegen Prämien oder Beitragszuschüsse einlösen. Auch wenn dieses Programm in erster Linie für noch nicht pflegebedürftige Versicherte gedacht ist, zeigt es die grundsätzliche Philosophie der R+V BKK: Prävention und Gesunderhaltung stehen im Vordergrund.
Die R+V BKK bietet verschiedene Wahltarife an, mit denen Versicherte ihren Versicherungsschutz individuell ergänzen können. Dazu gehören beispielsweise Tarife für Kostenerstattung, Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung. Auch wenn diese Tarife keinen direkten Bezug zur Pflegeversicherung haben, können sie für manche Versicherten finanziell interessant sein und ihnen ermöglichen, das Budget für andere gesundheitliche oder pflegerische Zwecke einzusetzen.
Zusatzleistungen fördern Gesundheit und Prävention
Ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird, ist der nahtlose Übergang zwischen Leistungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Die R+V BKK als Kranken- und Pflegekasse unter einem Dach kann hier besonders gut koordinieren. Beispielsweise überschneiden sich medizinische Behandlungspflege und pflegerische Grundversorgung teilweise. Die R+V BKK sorgt dafür, dass Sie die jeweils zuständige Leistung erhalten, ohne zwischen verschiedenen Kostenträgern hin- und herverwiesen zu werden.
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist oft unklar, wie die weitere Versorgung zu Hause organisiert werden soll. Die R+V BKK bietet hier Unterstützung durch ihr Entlassmanagement und koordiniert die notwendigen Anschlusshilfen. Wenn absehbar ist, dass nach der Klinikentlassung Pflege benötigt wird, kann bereits während des Krankenhausaufenthalts ein Pflegeantrag gestellt und die Begutachtung organisiert werden. So vermeiden Sie Versorgungslücken und können direkt nach der Entlassung die benötigte Unterstützung erhalten.
Die R+V BKK informiert ihre Versicherten auch über Rehabilitationsmöglichkeiten, die eine drohende Pflegebedürftigkeit abwenden oder hinauszögern können. Der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege" ist im Sozialgesetzbuch verankert, und die Pflegegutachter des Medizinischen Dienstes prüfen bei jeder Begutachtung, ob Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll sein könnten. Wenn im Pflegegutachten eine Reha-Empfehlung ausgesprochen wird, können Sie dieser zustimmen und die R+V BKK leitet die Empfehlung an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter.
Nahtloser Übergang nach dem Krankenhaus
Neben der gesetzlichen Pflegekasse bietet die R+V Versicherung auch eine private Pflegepflichtversicherung für privat Krankenversicherte an. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung und sind bei allen privaten Versicherern identisch. Wenn Sie eine private Krankenversicherung bei der R+V abschließen, wird die private Pflegepflichtversicherung automatisch integriert.
Darüber hinaus gibt es am Markt private Pflegezusatzversicherungen, die zusätzlichen Schutz bieten und die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Pflegekosten schließen sollen. Die R+V bietet verschiedene Pflegetagegeld-Tarife an, die im Pflegefall zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Diese privaten Zusatzversicherungen sind freiwillig und werden zusätzlich zur Pflichtversicherung abgeschlossen. Die staatlich geförderte Variante, der sogenannte Pflege-Bahr, erhält eine Förderung von 5 Euro monatlich vom Staat, wenn Sie mindestens 10 Euro eigene Beiträge zahlen.
Tests unabhängiger Institute wie dem Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) bewerten die privaten Pflegeversicherungen der R+V regelmäßig mit guten bis sehr guten Noten. Besonders die Kombinationen aus geförderten und ungeförderten Tarifen werden positiv bewertet. Ob eine private Pflegezusatzversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – dem Alter, dem Gesundheitszustand, den finanziellen Möglichkeiten und der gewünschten Absicherung im Pflegefall. Eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Pflegeberater kann hier hilfreich sein.
Private Zusatzpolicen können Lücken schließen
Die R+V BKK Pflegekasse bietet ihren Versicherten einen umfassenden Schutz im Pflegefall und unterstützt sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige mit vielfältigen Leistungen. Alle gesetzlichen Pflegeleistungen nach SGB XI werden vollständig erbracht, wobei die Leistungsbeträge zum Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht wurden. Mit über 171.000 Versicherten ist die R+V BKK eine etablierte und stabile Krankenkasse mit genossenschaftlichen Wurzeln und einem Fokus auf persönlichen Service.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick: Pflegegeld ab Pflegegrad 2 zwischen 347 und 990 Euro monatlich, Pflegesachleistungen zwischen 796 und 2.299 Euro, ein Entlastungsbetrag von 131 Euro für alle Pflegegrade, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit jeweils bis zu 3.539 Euro jährlich, Tages- und Nachtpflege zwischen 721 und 2.085 Euro monatlich, Zuschüsse für vollstationäre Pflege zwischen 131 und 2.096 Euro sowie ein zeitabhängiger Leistungszuschlag, und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro pro Maßnahme.
Praktische Tipps für Versicherte: Stellen Sie den Pflegeantrag frühzeitig, sobald Sie merken, dass regelmäßige Hilfe im Alltag benötigt wird. Je früher der Antrag gestellt wird, desto eher können Leistungen gewährt werden. Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit, führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch über mehrere Wochen und bitten Sie eine vertraute Person, beim Begutachtungstermin dabei zu sein. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung der R+V BKK. Die Experten können Ihnen helfen, die für Sie passenden Leistungen zu finden und die Pflege optimal zu organisieren.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre bewilligten Leistungen noch zu Ihrer aktuellen Pflegesituation passen. Bei Verschlechterungen können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Kombinieren Sie verschiedene Leistungen sinnvoll miteinander. Nutzen Sie beispielsweise die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, schöpfen Sie den Entlastungsbetrag aus und beantragen Sie gegebenenfalls auch Tages- oder Nachtpflege. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Sie haben das Recht auf Widerspruch und können diesen innerhalb eines Monats einlegen. Holen Sie sich dabei professionelle Unterstützung.
Informieren Sie sich über ergänzende Hilfsangebote in Ihrer Region. Neben den Leistungen der Pflegekasse gibt es oft kommunale Unterstützungsangebote, ehrenamtliche Hilfen oder Angebote der Wohlfahrtsverbände, die die Pflege zusätzlich erleichtern können. Denken Sie auch an Ihre eigene Gesundheit, wenn Sie einen Angehörigen pflegen. Nehmen Sie Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege oder Tagespflege in Anspruch und besuchen Sie Pflegekurse, um die Pflege rückenschonend und effizient zu gestalten.
Die R+V BKK steht Ihnen als verlässlicher Partner im Pflegefall zur Seite. Mit ihrer Mischung aus gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, persönlichem Service und digitalen Angeboten bietet sie eine solide Basis für die Bewältigung der Herausforderungen, die eine Pflegesituation mit sich bringt. Zögern Sie nicht, die Angebote und die Beratung in Anspruch zu nehmen – Sie haben als Versicherter einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen, und die R+V BKK ist verpflichtet, Sie bestmöglich zu unterstützen.
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