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Signal Krankenversicherung: Umfassender Ratgeber zur Pflegekasse

Überblick zur SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.

Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. zählt zu den größten privaten Krankenversicherern in Deutschland und bietet ihren Versicherten umfassende Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Mit Hauptsitz in Dortmund betreut das Unternehmen sowohl privat krankenversicherte Personen als auch deren Pflegepflichtversicherung. Für Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige ist besonders die private Pflegepflichtversicherung von großer Bedeutung, die im Pflegefall wichtige finanzielle Unterstützung bietet.

Als einer der führenden Anbieter im Bereich der privaten Krankenversicherung kombiniert die SIGNAL IDUNA moderne digitale Services mit persönlicher Beratung. Die SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt bietet Versicherten kostenfreie digitale Dienste rund um ihre Gesundheit und Pflege. Besonders wichtig für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien: Die Pflegekasse der SIGNAL IDUNA arbeitet eng mit dem medizinischen Dienst Medicproof zusammen, der die Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchführt.

Die rechtliche Form als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.) bedeutet, dass die Versicherten gleichzeitig Mitglieder sind und von stabilen Beiträgen sowie kundenorientierten Leistungen profitieren können. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung steht allen Personen offen, deren Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die für 2025 bei 73.800 Euro festgelegt ist. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Die private Pflegepflichtversicherung bei SIGNAL IDUNA

Jeder privat krankenversicherte Mensch benötigt auch eine private Pflegepflichtversicherung (PPV). Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und läuft parallel zur privaten Krankenversicherung. Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. bietet als Pflegekasse alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung an – mit dem wichtigen Unterschied, dass die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, bei der Leistungen häufig direkt mit Pflegediensten oder Einrichtungen abgerechnet werden, funktioniert die private Pflegepflichtversicherung ähnlich wie die private Krankenversicherung: Versicherte gehen zunächst in Vorleistung und reichen ihre Belege anschließend zur Erstattung ein. Dies bietet mehr Flexibilität bei der Auswahl von Pflegedienstleistern, erfordert aber auch eine gewisse finanzielle Vorleistungsfähigkeit.

Die Beitragshöhe in der privaten Pflegepflichtversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Kinderlose Versicherte zahlen einen Beitragszuschlag, der seit 2023 bei 0,6 Prozentpunkten liegt. Für Versicherte mit mehreren Kindern gibt es Beitragsabschläge von 0,25 Prozentpunkten pro Kind ab dem zweiten Kind, maximal bis zum fünften Kind.

Pflegegrade und Leistungshöhen ab 2025

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung, die bei der SIGNAL IDUNA durch den medizinischen Dienst Medicproof durchgeführt wird. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent gestiegen, um der gestiegenen Inflation und den höheren Pflegekosten Rechnung zu tragen.

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat

  • Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 Euro

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 Euro monatlich

  • Bei vollstationärer Pflege: 131 Euro monatlich

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit:

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 332 Euro monatlich

  • Pflegesachleistung (ambulanter Dienst): bis 761 Euro monatlich

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

  • Tages- und Nachtpflege: bis 761 Euro monatlich

  • Kurzzeitpflege: bis 1.854 Euro für 8 Wochen pro Jahr

  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro (ab 1. Juli 2025)

  • Bei vollstationärer Pflege: 805 Euro monatlich

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit:

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 573 Euro monatlich

  • Pflegesachleistung: bis 1.432 Euro monatlich

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

  • Tages- und Nachtpflege: bis 1.432 Euro monatlich

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro

  • Bei vollstationärer Pflege: 1.319 Euro monatlich

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit:

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 765 Euro monatlich

  • Pflegesachleistung: bis 1.685 Euro monatlich

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

  • Tages- und Nachtpflege: bis 1.685 Euro monatlich

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro

  • Bei vollstationärer Pflege: 1.855 Euro monatlich

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen:

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 947 Euro monatlich

  • Pflegesachleistung: bis 2.085 Euro monatlich

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

  • Tages- und Nachtpflege: bis 2.085 Euro monatlich

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro

  • Bei vollstationärer Pflege: 2.096 Euro monatlich

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Wichtig

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Wichtige Neuerung ab Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag

Eine bedeutende Änderung trat zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die bisherigen separaten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Diese Regelung gilt auch für die private Pflegepflichtversicherung bei der SIGNAL IDUNA.

Der gemeinsame Jahresbetrag bietet Versicherten mehr Flexibilität, da sie frei entscheiden können, wie sie das Budget zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen möchten. Zudem entfällt bei der Verhinderungspflege die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten – der Anspruch besteht nun direkt ab Pflegegrad 2.

Während der Inanspruchnahme von Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das hälftige Pflegegeld nun einheitlich für bis zu acht Wochen weitergezahlt. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber der früheren Regelung dar, bei der das halbe Pflegegeld während der Verhinderungspflege nur für maximal sechs Wochen gezahlt wurde.

Antragstellung auf Pflegeleistungen bei SIGNAL IDUNA

Die Beantragung von Pflegeleistungen bei der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Das Unternehmen bietet moderne digitale Lösungen sowie klassische Antragswege an.

Digitale Antragstellung über edith.care:

Die SIGNAL IDUNA hat mit dem Servicepartner edith.care eine Kooperation geschlossen, die es ermöglicht, Pflegeleistungen vollständig digital zu beantragen. Dieser Service steht für Personen ab 18 Jahren zur Verfügung und führt Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Folgende Anträge können digital gestellt werden:

  • Erstmaliger Antrag auf Pflegegrad

  • Höherstufung des bestehenden Pflegegrades

  • Antrag auf einzelne Pflegeleistungen

  • Änderung bestehender Leistungen

Der digitale Antrag wird direkt an die SIGNAL IDUNA übermittelt und beschleunigt das Begutachtungsverfahren erheblich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa vier Wochen.

Schriftliche Antragstellung:

Alternativ können Versicherte die erforderlichen Formulare auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post an die SIGNAL IDUNA senden. Die wichtigsten Formulare sind:

  • Antrag auf Pflegeleistungen (Erstantrag)

  • Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades

  • Pflegeprotokoll zur Vorbereitung auf die Begutachtung

  • Rechnung für Verhinderungspflege

  • Entbindung von der Schweigepflicht

Alle Formulare stehen auf der Website der SIGNAL IDUNA im Downloadbereich zur Verfügung oder können telefonisch angefordert werden.

Das Begutachtungsverfahren durch Medicproof

Nach Eingang des Antrags auf Pflegeleistungen beauftragt die SIGNAL IDUNA den medizinischen Dienst Medicproof GmbH mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. Medicproof ist der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen und entspricht dem Medizinischen Dienst (MD) in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Ablauf der Begutachtung:

  1. Terminvereinbarung: Ein Gutachter von Medicproof kontaktiert die zu begutachtende Person oder deren Angehörige telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren. Die Begutachtung kann je nach Situation vor Ort im häuslichen Umfeld oder telefonisch erfolgen.

  2. Vorbereitung: Zur optimalen Vorbereitung auf die Begutachtung sollte das Pflegeprotokoll ausgefüllt werden. Dieses Formular hilft dabei, alle relevanten Informationen zu sammeln und nichts Wichtiges zu vergessen. Auch aktuelle ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und Hilfsmittelverordnungen sollten bereitliegen.

  3. Begutachtung: Der Gutachter prüft in sechs verschiedenen Modulen die Selbstständigkeit der Person:

    • Mobilität

    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    • Selbstversorgung

    • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  4. Punktevergabe: In jedem Modul werden Punkte vergeben, die gewichtet in eine Gesamtpunktzahl einfließen. Diese bestimmt den Pflegegrad:

    • 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1

    • 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2

    • 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3

    • 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4

    • 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5

  5. Gutachtenerstellung: Medicproof erstellt das Gutachten und übermittelt es an die SIGNAL IDUNA. Eine Kopie des Gutachtens erhalten Versicherte zusammen mit dem Leistungsbescheid.

Wichtige Hinweise zur Begutachtung:

Bei der Begutachtung ist es wichtig, die tatsächliche Pflegesituation realistisch darzustellen. Viele pflegebedürftige Menschen neigen dazu, ihre Einschränkungen zu verharmlosen oder am Tag der Begutachtung besonders selbstständig aufzutreten. Dies kann zu einer zu niedrigen Einstufung führen. Angehörige sollten daher beim Termin anwesend sein und ergänzende Informationen geben können.

Die Entbindung von der Schweigepflicht ist für das Begutachtungsverfahren erforderlich. Mit der Unterschrift auf dem entsprechenden Formular willigen Versicherte ein, dass ihre Gesundheitsdaten an Medicproof und den beauftragten Gutachter übermittelt werden dürfen. Ohne diese Einwilligung kann die Begutachtung nicht durchgeführt werden.

Leistungen für häusliche Pflege im Detail

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt – entweder durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder eine Kombination aus beidem. Die SIGNAL IDUNA Pflegekasse bietet hierfür verschiedene Leistungsformen an.

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen:

Wenn die Pflege ausschließlich durch Angehörige, Freunde oder selbst organisierte Pflegepersonen erfolgt, zahlt die SIGNAL IDUNA das Pflegegeld aus. Dieses wird monatlich im Voraus auf ein vom Versicherten angegebenes Konto überwiesen. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden – beispielsweise als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige.

Bei Bezug von Pflegegeld sind Versicherte verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich

  • Bei Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich

Diese Beratungsbesuche können durch ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen durchgeführt werden. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Der Nachweis über den erfolgten Beratungsbesuch muss der SIGNAL IDUNA vorgelegt werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall gestrichen werden.

Pflegesachleistungen bei ambulanten Pflegediensten:

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege ganz oder teilweise übernimmt, können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Im Unterschied zur gesetzlichen Pflegeversicherung funktioniert die Abrechnung in der privaten Pflegepflichtversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip: Der Pflegedienst stellt dem Versicherten eine Rechnung aus, die dieser zunächst selbst begleicht. Anschließend reicht der Versicherte die Rechnung bei der SIGNAL IDUNA ein und erhält die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegrad-Höchstbetrags erstattet.

Viele Pflegedienste bieten auch an, die Abrechnung direkt mit der privaten Pflegekasse zu übernehmen. Dies sollte im Vorfeld geklärt werden.

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung:

Häufig ist eine Kombination aus beiden Leistungsformen sinnvoll: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt beispielsweise die Grundpflege am Morgen, während Angehörige die Betreuung tagsüber und abends sicherstellen. In diesem Fall wird zunächst der Anteil der genutzten Pflegesachleistung berechnet. Das verbleibende Pflegegeld wird entsprechend anteilig ausgezahlt.

Berechnungsbeispiel bei Pflegegrad 3:

  • Maximale Pflegesachleistung: 1.432 Euro

  • Tatsächlich genutzt: 1.074 Euro (75%)

  • Verbleibender Anspruch: 25%

  • Maximales Pflegegeld: 573 Euro

  • Anteiliges Pflegegeld: 143,25 Euro (25% von 573 Euro)

Die einmal gewählte Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung gilt grundsätzlich für sechs Monate. Eine vorzeitige Änderung ist nur bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation möglich.

Entlastungsleistungen und zusätzliche Hilfen

Entlastungsbetrag:

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann verwendet werden für:

  • Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Ambulante Pflegedienste (nur für Betreuungsleistungen und Haushaltshilfe, nicht für Körperpflege bei Pflegegrad 2-5)

  • Kurzzeitpflege

Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern nach Vorlage der Rechnungen von der SIGNAL IDUNA erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Tages- und Nachtpflege:

Diese teilstationären Pflegeformen können ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu Pflegegeld oder ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden nicht auf andere Leistungen angerechnet. Die Höchstbeträge entsprechen denen der ambulanten Pflegesachleistung (761 bis 2.085 Euro monatlich je nach Pflegegrad).

Verhinderungspflege:

Wenn die private Pflegeperson verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe – kann seit dem 1. Juli 2025 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro Ersatzpflege finanziert werden. Die Verhinderungspflege kann stundenweise (weniger als acht Stunden täglich) oder tageweise in Anspruch genommen werden.

Wichtige Regelung: Wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen (bis zum zweiten Grad verwandt oder im gleichen Haushalt lebend) übernommen, ist der Erstattungsbetrag auf das Zweifache des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades begrenzt. Zusätzlich können jedoch nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfälle erstattet werden. Bei Ersatzpflege durch nicht verwandte Personen oder professionelle Dienste kann der gemeinsame Jahresbetrag uneingeschränkt genutzt werden.

Kurzzeitpflege:

Ist eine häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – kann Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch genommen werden. Ab Pflegegrad 2 werden aus dem gemeinsamen Jahresbetrag die Kosten für bis zu acht Wochen pro Jahr übernommen.

Während der Kurzzeitpflege wird das hälftige Pflegegeld für bis zu acht Wochen weitergezahlt. Zusätzlich können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag finanziert werden, sofern dieser noch nicht ausgeschöpft ist.

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Förderung

Entlastungsbetrag ab PG 1

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Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die SIGNAL IDUNA monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen:

  • Einmalhandschuhe

  • Schutzschürzen

  • Bettschutzeinlagen

  • Desinfektionsmittel

  • Mundschutz

Die Beschaffung kann über Kooperationspartner der SIGNAL IDUNA erfolgen oder über beliebige Anbieter. Bei Eigenanschaffung werden die Kosten nach Einreichung der Rechnung bis zum Höchstbetrag erstattet.

Technische Pflegehilfsmittel:

Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme werden auf Antrag von der SIGNAL IDUNA zur Verfügung gestellt. Diese werden in der Regel leihweise überlassen. Die Beantragung sollte mit einem entsprechenden Gutachten oder ärztlicher Verordnung erfolgen. Die Pflegekasse organisiert die Versorgung über ihre Kooperationspartner, wodurch für Versicherte in der Regel keine Differenzkosten entstehen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Wenn bauliche Veränderungen in der Wohnung oder im Haus erforderlich sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, beteiligt sich die SIGNAL IDUNA mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dies gilt ab Pflegegrad 1. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung

  • Installation von Treppenliften oder Rampen

  • Anpassung der Badezimmerausstattung

  • Verbesserung der Beleuchtung

Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Nach Bewilligung durch die SIGNAL IDUNA können die Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Rechnung. Bei mehreren Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt kann der Zuschuss pro Person gewährt werden, maximal jedoch 16.720 Euro pro Maßnahme.

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Leistungen bei vollstationärer Pflege

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich oder ausreichend ist, kann eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich werden. Die SIGNAL IDUNA übernimmt abhängig vom Pflegegrad pauschale monatliche Beträge für den pflegebedingten Aufwand einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Zusätzlich werden der Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung sowie der Vergütungszuschlag für Pflegehilfskräfte erstattet.

Leistungszuschläge zur Reduzierung des Eigenanteils:

Seit 2022 gibt es gestaffelte Zuschläge, die den pflegebedingten Eigenanteil in Pflegeheimen reduzieren. Diese werden abhängig von der Aufenthaltsdauer gewährt:

  • 15 Prozent im ersten Jahr der vollstationären Pflege

  • 30 Prozent im zweiten Jahr

  • 50 Prozent im dritten Jahr

  • 75 Prozent ab dem vierten Jahr

Diese Zuschläge werden von der Pflegekasse direkt an das Pflegeheim gezahlt und mindern automatisch den von den Bewohnern zu zahlenden Eigenanteil. Sie gelten für die Pflegegrade 2 bis 5.

Hinweis zu den Gesamtkosten:

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken in der Regel nicht die gesamten Kosten eines Pflegeheims. Bewohner müssen zusätzlich selbst tragen:

  • Den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil (trotz Zuschlägen)

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • Investitionskosten der Einrichtung

Die Gesamtkosten können je nach Region und Einrichtung erheblich variieren und liegen oft zwischen 3.000 und 5.000 Euro monatlich, wovon die Pflegeversicherung nur einen Teil übernimmt.

Kontaktmöglichkeiten und Serviceangebote

Hauptverwaltung Dortmund:

SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Joseph-Scherer-Straße 3
44139 Dortmund
Telefon: 0231 135-0
Telefax: 0231 135-4638
E-Mail: info@signal-iduna.de

Service-Hotline Krankenversicherung:

Für Leistungsfragen und Schadenmeldungen:
Telefon: 0231 135-9120
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr

Service-Hotline Vertragsfragen:

Für allgemeine Vertragsfragen:
Telefon: 0231 135-7991
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr

Digitale Services:

Die SIGNAL IDUNA bietet umfassende digitale Services über das Meine SI Kundenportal und die Meine SI Mobile App. Hier können Versicherte:

  • Rechnungen und Belege online einreichen

  • Den Bearbeitungsstatus einsehen

  • Dokumente und Bescheide abrufen

  • Kontaktdaten ändern

  • Pflegeleistungen beantragen

Bei technischen Problemen mit dem Portal oder der App steht die technische Hotline zur Verfügung:
Telefon: 0231 135-7333
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 7:00 bis 18:00 Uhr

Pflegeberatung durch compass:

Als privat pflegeversicherte Person haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch compass private pflegeberatung. Compass ist der Pflegeberatungsdienst der privaten Krankenversicherungen und bietet:

  • Persönliche Beratungstermine vor Ort oder telefonisch

  • Unterstützung bei der Antragstellung

  • Hilfe bei der Organisation der Pflege

  • Informationen zu Pflegeleistungen und Hilfsmitteln

  • Vermittlung regionaler Angebote

Die Pflegeberater von compass sind deutschlandweit im Einsatz und können kostenfrei kontaktiert werden.

Case Management bei schweren Erkrankungen

Für vollversicherte Kunden der SIGNAL IDUNA steht ein besonderer Service zur Verfügung: Das Case Management durch die MedX GmbH, ein Tochterunternehmen der SIGNAL IDUNA. Dieser Service ist besonders wertvoll bei schweren Erkrankungen oder rund um Krankenhausaufenthalte.

Das Case Management bietet:

  • Unterstützung bei der Kliniksuche und Spezialistensuche

  • Beratung zu Diagnosen und Therapieoptionen

  • Organisation von Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitation

  • Koordination der ambulanten Weiterbehandlung

  • Beratung für Angehörige

Dieser Service ist für Vollversicherte der SIGNAL IDUNA kostenfrei und kann bei Bedarf über die Krankenversicherung angefordert werden.

Gesundheitsberaterin telefoniert und prüft eine Patientenakte; Schreibtisch mit Notizbuch und Laptop, ruhiges Büro.

Koordination im Krankheitsfall erleichtert vieles

Beschwerdewege und Ombudsmann-Verfahren

Sollten Sie mit Entscheidungen der SIGNAL IDUNA nicht einverstanden sein oder Beschwerden haben, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

Interne Beschwerdebearbeitung:

Zunächst sollten Sie sich direkt an die SIGNAL IDUNA wenden. Das Unternehmen verfügt über ein strukturiertes Beschwerdemanagement. Beschwerden können eingereicht werden:

  • Schriftlich per Post an die Hauptverwaltung

  • Per E-Mail an info@signal-iduna.de

  • Telefonisch über die Service-Hotlines

  • Über das Online-Portal

Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung:

Bei ungelösten Beschwerden können Sie sich an den unabhängigen Ombudsmann wenden:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei)
Fax: 030 20458931
Website: www.pkv-ombudsmann.de

Das Ombudsmann-Verfahren ist für Versicherte kostenfrei und kann helfen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):

Als Aufsichtsbehörde kann auch die BaFin kontaktiert werden:
BaFin
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 4108-0
E-Mail: poststelle@bafin.de

Widerspruch gegen Pflegekassenbescheide

Wenn Sie mit der Entscheidung der SIGNAL IDUNA über Ihren Pflegegrad oder Pflegeleistungen nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie ab Zustellung des Bescheides einen Monat Zeit.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch:

  • Fristgerechte Einreichung (innerhalb eines Monats)

  • Schriftliche Form (per Post mit Einschreiben oder Fax)

  • Bezugnahme auf den konkreten Bescheid

  • Ausführliche Begründung mit nachvollziehbaren Argumenten

  • Beifügung relevanter Unterlagen (ärztliche Bescheinigungen, Pflegetagebuch, etc.)

Mögliche Gründe für einen Widerspruch:

  • Die pflegebedürftige Person war am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit

  • Wichtige Aspekte der Pflegesituation wurden im Gutachten nicht berücksichtigt

  • Der Gesundheitszustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtert

  • Demenzbedingte Einschränkungen wurden nicht ausreichend gewürdigt

  • Der zeitliche Pflegeaufwand wurde unterschätzt

Bei einem Widerspruch prüft die SIGNAL IDUNA den Fall erneut. In vielen Fällen wird eine zweite Begutachtung durchgeführt. Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate dauern. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie vor dem Sozialgericht klagen können.

Wichtig: Das Widerspruchsverfahren bei der privaten Pflegeversicherung folgt grundsätzlich denselben Regeln wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, da die Leistungen gesetzlich geregelt sind (§ 23 SGB XI). Bei Streitigkeiten sind die Sozialgerichte zuständig, nicht die ordentlichen Gerichte.

Besonderheiten für Beihilfeberechtigte

Beamte, Richter und andere beihilfeberechtigte Personen haben eine Besonderheit bei der privaten Pflegepflichtversicherung: Sie schließen eine Pflegeversicherung nur für den Teil ab, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist (meist 50 Prozent). Die SIGNAL IDUNA bietet hierfür die Tarifstufe PVB an.

Die Leistungen werden dann anteilig ausgezahlt – entsprechend dem Beihilfebemessungssatz. Bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent zahlt die Beihilfestelle die Hälfte der Pflegekosten, die SIGNAL IDUNA die andere Hälfte.

Wichtig für Beihilfeberechtigte: Sowohl bei der Pflegeversicherung als auch bei der Beihilfestelle müssen die Leistungen beantragt werden. Die Koordination zwischen beiden Stellen liegt in der Verantwortung des Versicherten.

Pflegezusatzversicherungen der SIGNAL IDUNA

Neben der Pflegepflichtversicherung bietet die SIGNAL IDUNA auch private Pflegezusatzversicherungen an, die die Leistungen der Pflegepflichtversicherung aufstocken. Der Tarif PflegeTop gehört zu den Pflegetagegeldversicherungen und zahlt je nach Pflegegrad einen vereinbarten Tagessatz aus.

Leistungsstruktur PflegeTop:

Bei diesem Tarif wird die Absicherung für Pflegegrad 5 frei gewählt. Die Leistungen für die Pflegegrade 1 bis 4 ergeben sich dann prozentual:

  • Pflegegrad 1: 10% der Pflegegrad-5-Leistung

  • Pflegegrad 2: 35% der Pflegegrad-5-Leistung

  • Pflegegrad 3: 55% der Pflegegrad-5-Leistung

  • Pflegegrad 4: 75% der Pflegegrad-5-Leistung

  • Pflegegrad 5: 100% der vereinbarten Leistung

Die Pflegezusatzversicherung ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein, um die Versorgungslücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflegepflichtversicherung zu schließen. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar.

Praktische Tipps für Versicherte

Vor der Begutachtung:

  • Führen Sie für zwei Wochen ein Pflegetagebuch, in dem Sie detailliert notieren, welche Hilfen wann benötigt werden

  • Füllen Sie das Pflegeprotokoll sorgfältig aus

  • Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen (Arztbriefe, Medikamentenpläne, Hilfsmittelverordnungen)

  • Bitten Sie Angehörige, beim Begutachtungstermin anwesend zu sein

  • Stellen Sie die tatsächliche Pflegesituation realistisch dar, ohne zu übertreiben, aber auch ohne zu verharmlosen

Bei der Beantragung von Leistungen:

  • Nutzen Sie die digitale Antragstellung über edith.care – dies beschleunigt den Prozess

  • Reichen Sie alle Nachweise zeitnah ein

  • Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen und Rechnungen auf

  • Notieren Sie sich die Eingangsbestätigung und Bearbeitungsnummern

  • Bei Rückfragen: Nutzen Sie die Service-Hotlines während der weniger frequentierten Zeiten (12:00 bis 15:00 Uhr)

Zur Kostenerstattung:

  • Reichen Sie Rechnungen vollständig und gut lesbar ein

  • Digitale Einreichung über die Meine SI App ist am schnellsten

  • Bearbeitungszeit beträgt aktuell etwa vier Wochen – vermeiden Sie Nachfragen innerhalb dieser Zeit

  • Prüfen Sie Erstattungsbescheide auf Vollständigkeit und legen Sie bei Unstimmigkeiten zeitnah Widerspruch ein

Bei finanziellen Engpässen:

  • Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen aus (Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, etc.)

  • Prüfen Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen

  • Informieren Sie sich über regionale Unterstützungsangebote und ehrenamtliche Hilfen

  • Ziehen Sie eine Pflegezusatzversicherung in Betracht, solange Sie noch gesund sind

Beim Wechsel von ambulanter zu stationärer Pflege:

  • Informieren Sie die SIGNAL IDUNA rechtzeitig über die bevorstehende Heimunterbringung

  • Klären Sie mit dem Pflegeheim, ob eine direkte Abrechnung möglich ist

  • Kündigen Sie nicht benötigte Leistungen (z.B. Pflegegeld) rechtzeitig

  • Beantragen Sie die Leistungszuschläge zur Reduzierung des Eigenanteils

Pflegerin erklärt Angehörigen die nächsten Schritte beim Pflegewechsel; offene, klare Gesprächssituation.

Gute Absprachen erleichtern Übergänge

Häufige Missverständnisse und Irrtümer

Irrtum 1: "Die Pflegeversicherung übernimmt alle Pflegekosten"

Die Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert und deckt nicht alle Kosten ab. Besonders bei vollstationärer Pflege verbleibt ein erheblicher Eigenanteil bei den Pflegebedürftigen.

Irrtum 2: "Als Privatversicherter bekomme ich automatisch höhere Leistungen"

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen exakt denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Hauptunterschied liegt im Abrechnungsverfahren (Kostenerstattungsprinzip).

Irrtum 3: "Pflegegeld kann nur an Angehörige gezahlt werden"

Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und steht der pflegebedürftigen Person zu – unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt.

Irrtum 4: "Einmal eingestuft, bleibt der Pflegegrad dauerhaft"

Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Auch eine Herabstufung ist möglich, wenn sich der Zustand verbessert.

Irrtum 5: "Verhinderungspflege kann nur bei Urlaub genutzt werden"

Die Verhinderungspflege steht aus verschiedensten Gründen zur Verfügung – auch für Arztbesuche, Friseurtermine oder einfach zur Entlastung der Pflegeperson.

Pflegerin erklärt einem Senior Unterschiede von Leistungen mit einfachen Gegenständen; klare Geste, keine Texte sichtbar.

Missverständnisse klären spart Zeit und Geld

Zukunftsperspektiven und aktuelle Entwicklungen

Die Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen: Die demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger bei gleichzeitigem Fachkräftemangel. Die Reform zum 1. Juli 2025 mit dem gemeinsamen Jahresbetrag ist ein Schritt hin zu mehr Flexibilität.

Weitere Reformen sind absehbar, insbesondere zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wurde zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent erhöht (zuzüglich Kinderlosenzuschlag). Experten gehen davon aus, dass weitere Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren notwendig werden.

Die Digitalisierung schreitet voran: Online-Anträge, digitale Pflegeanwendungen und Videobegutachtungen werden zunehmend etabliert. Die SIGNAL IDUNA baut ihre digitalen Angebote kontinuierlich aus, um den Verwaltungsaufwand für Versicherte zu reduzieren.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Prävention und Rehabilitation: Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit sollen ausgebaut werden. Auch die Unterstützung pflegender Angehöriger wird verstärkt – etwa durch Pflegekurse, Beratungsangebote und die soziale Absicherung der Pflegepersonen.

Pflegekraft zeigt Seniorin eine Videoberatung auf dem Tablet; moderne, barrierefreie Umgebung, beide wirken interessiert.

Digitale Lösungen entlasten Pflege und Verwaltung

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. ist einer der größten privaten Krankenversicherer in Deutschland und bietet als Pflegekasse alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Leistungen nach Pflegegraden (ab 2025):

  • Pflegegrad 1: 131 Euro Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung

  • Pflegegrad 2: 332 Euro Pflegegeld oder 761 Euro Sachleistung monatlich

  • Pflegegrad 3: 573 Euro Pflegegeld oder 1.432 Euro Sachleistung monatlich

  • Pflegegrad 4: 765 Euro Pflegegeld oder 1.685 Euro Sachleistung monatlich

  • Pflegegrad 5: 947 Euro Pflegegeld oder 2.085 Euro Sachleistung monatlich

  • Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Antragstellung:

  • Digital über edith.care oder schriftlich mit Formularen

  • Begutachtung durch Medicproof innerhalb von etwa vier Wochen

  • Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum

Besonderheiten der privaten Pflegepflichtversicherung:

  • Kostenerstattungsprinzip: Versicherte gehen in Vorleistung

  • Leistungen entsprechen der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Beiträge unabhängig vom Einkommen

Wichtige Kontakte:

  • Service-Hotline Leistungen: 0231 135-9120

  • Service-Hotline Vertragsfragen: 0231 135-7991

  • Digitale Services über Meine SI Portal und App

  • Kostenlose Pflegeberatung durch compass

Handlungsempfehlungen:

  • Pflegegrad frühzeitig beantragen, nicht erst im Notfall

  • Alle verfügbaren Leistungen ausschöpfen (Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, etc.)

  • Bei Verschlechterung zeitnah Höherstufung beantragen

  • Pflegeberatung in Anspruch nehmen für optimale Leistungsgestaltung

  • Bei Unzufriedenheit mit Bescheiden fristgerecht Widerspruch einlegen

  • Pflegezusatzversicherung erwägen zur Schließung der Versorgungslücke

Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe. Die SIGNAL IDUNA als Pflegekasse bietet umfassende Unterstützung durch finanzielle Leistungen, Beratungsangebote und moderne digitale Services. Nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Hilfen und scheuen Sie sich nicht, bei Fragen die Service-Hotlines oder die Pflegeberatung zu kontaktieren. Eine gut organisierte Pflege mit Kenntnis aller Leistungsansprüche erleichtert den Pflegealltag erheblich und ermöglicht pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben in ihrer gewohnten Umgebung.

Pflegekasse FAQ

Wichtige Fragen zur SIGNAL IDUNA Pflegekasse

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