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Die Pflegekasse der ZF BKK – Verlässlicher Partner in der Pflege

Die ZF BKK mit Hauptsitz in Friedrichshafen ist eine regional geöffnete Betriebskrankenkasse mit rund 98.000 Versicherten. Als Mitglied der ZF BKK sind Sie automatisch auch bei der zugehörigen Pflegekasse versichert – einer verlässlichen Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse der ZF BKK bietet Ihnen umfassende Leistungen und persönliche Beratung, wenn Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung im Alltag benötigen.

Über 245 Mitarbeiter kümmern sich an zwölf Geschäftsstandorten in Deutschland um die Anliegen der Versicherten. Die Pflegekasse begleitet Sie von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Bewilligung der Leistungen und steht Ihnen mit fachkundiger Pflegeberatung zur Seite. Besonders hervorzuheben ist die regionale Nähe zu den Versicherten, die eine persönliche Betreuung ermöglicht.

Pflegerische Fachberaterin spricht mit einem älteren Mann am Schreibtisch, ordentliche Unterlagen, freundliche Mimik, helles Büro, beruhigende Atmosphäre.

Kompetente Beratung schafft Vertrauen.

Team von Pflegekassen-Mitarbeitern in einem modernen Servicecenter, offene Arbeitsplätze, Headsets, konzentrierte Beratungssituation ohne sichtbare Bildschirme.

Ein starkes Team für Ihre Anliegen.

Wer kann Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen

Grundvoraussetzung für Pflegeleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad. Dieser wird nach einem standardisierten Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Die Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).

Die Pflegekasse der ZF BKK gewährt Leistungen unabhängig vom Alter der versicherten Person. Auch Kinder und jüngere Menschen mit Pflegebedarf können einen Pflegegrad erhalten. Bei der Begutachtung werden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Dies bedeutet, dass auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen angemessen eingestuft werden können.

Familienangehörige, die die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen, sind beitragsfrei bei der Pflegekasse mitversichert. Dies umfasst Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Pflegegutachter spricht mit Seniorin am Esstisch, Notizblock, respektvolle Haltung, helles Tageslicht, vertraute Wohnumgebung.

Begutachtung findet in vertrauter Umgebung statt.

Das Leistungsspektrum der Pflegekasse im Überblick

Die Pflegekasse der ZF BKK bietet ein breites Spektrum an Leistungen, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten. Seit Januar 2025 gelten erhöhte Leistungsbeträge, die durch eine Anpassung um 4,5 Prozent zu einer spürbaren Verbesserung der finanziellen Unterstützung führen.

Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Das Geld wird direkt an Sie ausgezahlt und kann frei verwendet werden, um beispielsweise die Pflegeperson für ihre Mühen zu entschädigen.

Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, rechnet dieser die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch kombinieren, wenn Sie den ambulanten Dienst nicht vollständig in Anspruch nehmen. Wird beispielsweise nur die Hälfte der Pflegesachleistungen genutzt, erhalten Sie noch 50 Prozent des Pflegegeldes.

Ambulanter Pflegedienst versorgt Senior am Bett, professionelle Pflegekraft mit Handschuhen, aufmerksamer Blick.

Ambulante Profis entlasten Familien.

Antragstellung – Der Weg zum Pflegegrad

Die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse der ZF BKK ist unkompliziert gestaltet. Sie benötigen keine ärztliche Bescheinigung für die Antragstellung. Ein formloser Antrag genügt, den Sie telefonisch, schriftlich oder über die Online-Geschäftsstelle stellen können.

So läuft die Antragstellung ab:

  1. Kontaktieren Sie die Pflegekasse telefonisch unter 07541 3908-3030 oder schriftlich

  2. Die Pflegekasse sendet Ihnen ein Antragsformular zu oder nimmt Ihren formlosen Antrag entgegen

  3. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung

  4. Ein Gutachter vereinbart einen Termin für die Begutachtung – entweder zu Hause oder telefonisch

  5. Die Pflegekasse erhält das Gutachten und entscheidet über den Pflegegrad

  6. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Entscheidung

Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit, beginnen die Leistungen ab dem Monatsbeginn der Antragstellung.

Bei der Begutachtung prüft der Medizinische Dienst Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich eine Punktzahl zwischen 0 und 100, die den Pflegegrad bestimmt.

Seniorin telefoniert entspannt in ihrer Wohnung, notiert einen Termin, Kugelschreiber und Notizzettel, freundliche Stimmung.
Pflegegutachter besucht älteres Ehepaar zu Hause, sitzt am Tisch, erklärt freundlich den Ablauf, respektvolle Distanz.
Brief mit Bewilligungsbescheid liegt auf Holztisch neben Brille und Stift, Details nicht lesbar, warmes Licht.

Ein Anruf startet den Antrag.

Ambulante Pflegeleistungen – Unterstützung im eigenen Zuhause

Die Pflegekasse der ZF BKK fördert ausdrücklich die häusliche Pflege, damit Sie so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen Ihnen weitere wichtige Leistungen zur Verfügung.

Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag wurde zum 1. Januar 2025 von zuvor 125 Euro erhöht. Sie können den Entlastungsbetrag für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern Sie reichen Belege bei der Pflegekasse ein und erhalten die Kosten erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Seit dem 1. Juli 2025 gelten deutlich vereinfachte Regelungen. Die Pflegekasse stellt einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für beide Leistungsarten zur Verfügung. Sie können diesen Betrag flexibel für Verhinderungspflege (bis zu acht Wochen pro Jahr) oder Kurzzeitpflege (bis zu acht Wochen pro Jahr) nutzen.

Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege ist entfallen – Sie können die Leistung sofort ab Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen. Wenn die Ersatzpflege mehr als acht Stunden täglich dauert, wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden täglich erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes.

Tages- und Nachtpflege: Die teilstationäre Pflege ergänzt die häusliche Pflege und entlastet pflegende Angehörige. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich

Diese Leistungen können Sie zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie selbst tragen, können aber den Entlastungsbetrag dafür einsetzen.

Ambulante Pflegekraft besucht Seniorin zu Hause, misst Blutdruck, ruhige und professionelle Szene.

Hilfe kommt direkt nach Hause.

Heller Gemeinschaftsraum einer Tagespflege mit Senioren beim Kaffeetrinken, entspannte Atmosphäre, Betreuung sichtbar.

Tagespflege entlastet Angehörige nachhaltig.

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Wenn eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist, unterstützt die Pflegekasse der ZF BKK Sie auch bei der vollstationären Pflege. Die monatlichen Leistungen betragen:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (Zuschuss)

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Seit 2017 gilt in vollstationären Einrichtungen ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Das bedeutet, dass alle Bewohner unabhängig vom Pflegegrad denselben Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen zahlen. Um die finanzielle Belastung bei längerer Pflegeheimaufnahme zu reduzieren, gewährt die Pflegekasse zusätzliche Leistungszuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil:

  • Ab dem 1. Monat: 15 Prozent

  • Ab dem 13. Monat: 30 Prozent

  • Ab dem 25. Monat: 50 Prozent

  • Ab dem 37. Monat: 75 Prozent

Diese Zuschläge beziehen sich auf den zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen und werden automatisch berücksichtigt. Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil entstehen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die Sie privat tragen müssen.

Seniorin hält die Hand einer Pflegekraft im Aufenthaltsraum, Vertrauen und Nähe, ruhige Szene.

Professionelle Zuwendung gibt Sicherheit.

Hilfsmittel und technische Unterstützung

Die Pflegekasse stellt verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, die die häusliche Pflege erleichtern und Ihre Selbstständigkeit fördern.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Schutzschürzen erhalten Sie bis zu 42 Euro monatlich. Diese Mittel dienen der Hygiene und Infektionsprophylaxe in der häuslichen Pflege. Sie können die Produkte über spezialisierte Pflegehilfsmittel-Anbieter beziehen, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, oder Sie kaufen die Artikel selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein.

Technische Pflegehilfsmittel: Geräte wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle oder Toilettensitzerhöhungen werden von der Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt oder bezuschusst. Für diese Hilfsmittel kann eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, anfallen. Größere Hilfsmittel wie Pflegebetten werden in der Regel leihweise überlassen.

Hausnotrufsysteme: Die Pflegekasse bezuschusst die Installation und den Betrieb eines Hausnotrufsystems mit 10,49 Euro einmalig für die Einrichtung und 25,50 Euro monatlich für die Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass Sie einen Pflegegrad haben und einen wesentlichen Teil des Tages allein sind. Das Hausnotrufsystem muss über eine 24-Stunden-Notrufzentrale verfügen und als Hilfsmittel zugelassen sein.

Digitale Pflegeanwendungen: Seit 2022 können Sie auch digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wie Pflege-Apps oder browserbasierte Webanwendungen nutzen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 53 Euro monatlich. Diese Anwendungen sollen helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder Beeinträchtigungen zu mindern. Ergänzende Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste bei der Nutzung der Anwendung sind im Budget enthalten.

Pflegebett in einem hellen Schlafzimmer mit verstellbarem Kopfteil, Nachttisch mit Lampe, aufgeräumte Umgebung.

Hilfsmittel erhöhen Komfort und Sicherheit.

Hausnotruf-Sender auf einem Nachttisch neben Brille und Wasserglas, klarer Fokus auf das Gerät.

Hausnotruf gibt schnelle Hilfe.

Wohnraumanpassung – Barrierefreiheit fördern

Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die Pflegekasse bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und ist unabhängig vom Pflegegrad – Sie benötigen lediglich einen anerkannten Pflegegrad.

Typische förderfähige Maßnahmen sind:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche oder Badewanne mit Tür

  • Installation eines Treppenlifts

  • Verbreiterung von Türen für Rollstühle oder Rollatoren

  • Abbau von Schwellen und Stufen

  • Anbringung von Haltegriffen und Handläufen

  • Verbesserung der Beleuchtung

  • Installation automatischer Türöffner

Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, das bedeutet bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands können Sie erneut einen Zuschuss beantragen. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt, kann jede Person den Zuschuss beantragen – bei vier Personen sind somit bis zu 16.720 Euro möglich.

Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Pflegekasse. Beschreiben Sie konkret, warum die Maßnahme in Ihrer Situation notwendig ist und wie sie die Pflege ermöglicht oder erleichtert. Fügen Sie Kostenvoranschläge bei. Die Pflegekasse prüft den Antrag und erteilt eine Bewilligung, erst danach sollten Sie mit den Arbeiten beginnen.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschsitz, hell und rutschfest.

Ein barrierefreies Bad ermöglicht Selbstständigkeit.

Treppenlift in einem hellen Treppenhaus, Holzstufen, neutrale Wände, sichere und stabile Konstruktion.

Ein Treppenlift schafft Mobilität zuhause.

Besondere Leistungen für Wohngruppen

Leben Sie in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft, können Sie und Ihre Mitbewohner zusätzliche Leistungen erhalten. Der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 Euro monatlich pro pflegebedürftiger Person und dient der Finanzierung einer Präsenzkraft.

Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:

  • Die Wohngruppe hat 3 bis 12 Bewohner

  • Mindestens drei Bewohner haben einen Pflegegrad

  • Die Wohngruppe organisiert die pflegerische Versorgung gemeinschaftlich

  • Es wird eine Präsenzkraft für organisatorische und betreuende Tätigkeiten beschäftigt

  • Die Wohngruppe ist keine stationäre Einrichtung

Die Präsenzkraft kümmert sich um organisatorische Aufgaben, Gemeinschaftsaktivitäten und Unterstützung bei der Haushaltsführung, aber nicht um individuelle Pflegeleistungen. Diese werden weiterhin durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste erbracht.

Zuschüsse für Badumbau sichern
Förderung

Bis zu 4.000 € je Maßnahme

PH24 Icon

Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflegekasse der ZF BKK unterstützt nicht nur die pflegebedürftigen Menschen, sondern auch deren pflegende Angehörige. Diese wichtige Arbeit wird durch verschiedene Maßnahmen abgesichert und wertgeschätzt.

Rentenversicherungsbeiträge: Wenn Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie. Voraussetzungen sind:

  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden wöchentlich verteilt auf zwei Tage

  • Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig

  • Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld

  • Die Pflege ist nicht erwerbsmäßig

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen – die Pflegekasse meldet Sie automatisch bei der Rentenversicherung an, nachdem Sie im Begutachtungsprozess als Pflegeperson erfasst wurden.

Unfallversicherung: Als pflegende Person sind Sie automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Beiträge übernehmen die Kommunen. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Pflegetätigkeit sowie auf dem direkten Weg zum oder vom Pflegebedürftigen. Auch Berufskrankheiten, die durch die Pflege entstehen, sind versichert.

Pflegekurse für Angehörige: Die Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse und Schulungen an, in denen Sie lernen, wie Sie die Pflege körperschonend und fachgerecht durchführen können. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen über Pflegetechniken, Hilfsmittel und recht

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