Das eigene Zuhause ist für die meisten Senioren der wichtigste Rückzugsort. Hier stecken Erinnerungen, hier fühlt man sich wohl, und hier möchte man den Lebensabend so lange wie möglich selbstbestimmt verbringen. Doch mit zunehmendem Alter steigt auch die Sorge: Was passiert, wenn ich stürze? Was, wenn ich plötzlich medizinische Hilfe benötige und das Telefon nicht erreichen kann? Genau für diese kritischen Momente wurde das Hausnotrufsystem entwickelt. Es bietet nicht nur den Senioren selbst ein unbezahlbares Gefühl der Sicherheit, sondern entlastet auch die Angehörigen enorm. Ein einziger Knopfdruck genügt, um rund um die Uhr professionelle Hilfe anzufordern.
Doch sobald die Entscheidung für ein solches System gefallen ist, stellt sich unweigerlich die Frage nach den Finanzen: Wer übernimmt die Kosten für den Hausnotruf? Ist es die Krankenkasse, die Pflegekasse oder muss man die monatlichen Gebühren komplett aus eigener Tasche bezahlen? Viele Senioren und ihre Familien scheuen zunächst die Anschaffung, weil sie unübersichtliche Verträge und hohe monatliche Belastungen fürchten. Dabei gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regelungen und großzügige Fördermöglichkeiten, die in vielen Fällen eine komplette Kostenübernahme der Basisleistungen ermöglichen.
In diesem umfassenden Ratgeber klären wir alle Fragen rund um die Kosten, die Zuschüsse der Pflegekasse und die steuerlichen Vorteile eines Hausnotrufs. Sie erfahren detailliert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten, wie Sie den Antrag richtig stellen und worauf Sie bei der Auswahl eines Anbieters unbedingt achten sollten.
Sicherheit im eigenen Zuhause
Bevor wir uns den Kosten widmen, ist es wichtig zu verstehen, wofür Sie eigentlich bezahlen. Ein klassischer Hausnotruf, in der Fachsprache oft als personenbezogenes Notrufsystem bezeichnet, besteht in der Regel aus zwei Hauptkomponenten: einer Basisstation und einem tragbaren Funksender.
Die Basisstation wird zentral in der Wohnung aufgestellt. Früher musste diese zwingend an die Telefondose angeschlossen werden. Heute funktionieren die meisten modernen Geräte über das Mobilfunknetz (GSM) und benötigen lediglich eine normale Steckdose. Diese Station ist mit einem empfindlichen Mikrofon und einem leistungsstarken Lautsprecher ausgestattet, sodass Sie im Notfall quer durch den Raum mit der Notrufzentrale sprechen können.
Der Funksender ist das Herzstück des Systems für den Nutzer. Er wird entweder als Armband am Handgelenk oder als Kette um den Hals getragen. Dieser kleine, leichte Sender ist in der Regel wasserdicht, sodass er auch beim Duschen oder Baden – den häufigsten Orten für häusliche Stürze – problemlos getragen werden kann. Auf dem Sender befindet sich ein gut tastbarer, meist roter Knopf.
Der Ablauf im Notfall: Wenn Sie stürzen oder plötzliche gesundheitliche Probleme bekommen, drücken Sie den Knopf am Funksender. Das Signal wird sofort an die Basisstation gesendet, welche automatisch eine Verbindung zur rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale herstellt. Ein ausgebildeter Mitarbeiter meldet sich über den Lautsprecher der Basisstation. Er fragt nach, was passiert ist, und kann dank der hinterlegten Kundendaten sofort Ihre Identität und Adresse aufrufen. Je nach Situation alarmiert die Zentrale dann vorab definierte Kontaktpersonen (wie Kinder oder Nachbarn), den ambulanten Pflegedienst oder im Ernstfall direkt den Rettungsdienst. Selbst wenn Sie nach dem Drücken des Knopfes nicht mehr sprechen können, schickt die Zentrale sofort Hilfe zu Ihnen nach Hause.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Hausnotruf als sogenannter Selbstzahler zu abonnieren – also ohne finanzielle Unterstützung durch eine Kasse –, setzen sich die Kosten in der Regel aus zwei Faktoren zusammen: einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Pauschale. Die Preise variieren je nach Anbieter (wie beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern, den Maltesern oder privaten Anbietern) und dem gewählten Leistungsumfang.
Die Einrichtungsgebühr: Für die Bereitstellung, den Versand oder die persönliche Installation des Geräts durch einen Techniker vor Ort berechnen die meisten Anbieter eine einmalige Anschlussgebühr. Diese liegt marktüblich zwischen 10 Euro und 50 Euro. Einige Anbieter verzichten im Rahmen von Sonderaktionen auch komplett auf diese Gebühr.
Die monatlichen Fixkosten (Basis-Tarif): Der Standard-Tarif, der die Bereitstellung der Geräte, die 24-Stunden-Bereitschaft der Notrufzentrale und die Alarmierung von Angehörigen oder Rettungsdiensten umfasst, kostet in Deutschland durchschnittlich zwischen 25 Euro und 30 Euro pro Monat.
Die monatlichen Fixkosten (Komfort-Tarif): Wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschen, wie etwa die sichere Hinterlegung Ihres Haustürschlüssels beim Anbieter oder einen Hintergrunddienst (ein eigener Bereitschaftsdienst des Anbieters, der bei Fehlalarmen oder leichten Stürzen vorbeikommt), steigen die Kosten. Für solche Premium-Tarife müssen Sie mit monatlichen Kosten zwischen 40 Euro und 60 Euro rechnen.
Zusätzlich können Kosten für spezielles Zubehör anfallen. Ein Sturzesensor, der Stürze automatisch erkennt und Alarm schlägt, ohne dass der Knopf gedrückt muss, kostet oft einen monatlichen Aufpreis von 5 Euro bis 10 Euro. Auch für Zweitsender (für den Partner im gleichen Haushalt) wird meist eine kleine Zusatzgebühr erhoben.
Die Basisstation verbindet zur Zentrale
Der Sender ist immer griffbereit
Einer der häufigsten Irrtümer bei der Finanzierung lautet: "Mein Arzt verschreibt mir den Hausnotruf, also zahlt die Krankenkasse." Dies ist in der Praxis fast immer falsch. Es ist von entscheidender Bedeutung, zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse zu unterscheiden, da beide Institutionen völlig unterschiedliche Aufgaben haben.
Die Krankenkasse (SGB V) ist für die medizinische Heilbehandlung und Krankenbeobachtung zuständig. Sie zahlt Hilfsmittel, die den Erfolg einer Heilbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen (z. B. Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte). Ein Hausnotruf gilt jedoch gesetzlich nicht als medizinisches Hilfsmittel, da er keine Krankheiten heilt. Daher lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme für einen Hausnotruf in 99 Prozent der Fälle ab. Es gibt nur extrem seltene Ausnahmen, etwa bei schwerster Epilepsie oder lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen, bei denen ein Arzt eine ständige "Krankenbeobachtung" verordnet und der Hausnotruf als Alternative zu einer stationären Aufnahme dient. Solche Einzelfallentscheidungen sind jedoch langwierig und enden oft vor dem Sozialgericht.
Die Pflegekasse (SGB XI) hingegen ist der richtige Ansprechpartner. Sie ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert, operiert aber nach anderen Gesetzen. Die Pflegekasse fördert Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Der Hausnotruf ist offiziell als Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter der Produktgruppe 52 ("Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität") gelistet. Daher ist es fast ausschließlich die Pflegekasse, die sich an den Kosten beteiligt.
Weitere offizielle Informationen zu Pflegeleistungen und Hilfsmitteln finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt die Pflegekasse einen fest definierten monatlichen Zuschuss sowie eine Pauschale für die Einrichtung. Dieser Zuschuss ist gesetzlich geregelt und bei allen Pflegekassen in Deutschland (egal ob AOK, TK, Barmer, DAK etc.) exakt gleich hoch.
Die Pflegekasse übernimmt:
25,50 Euro pro Monat für die laufenden Betriebskosten des Hausnotrufs.
10,49 Euro einmalig für die Anschluss- und Einrichtungsgebühren.
Da die Basis-Tarife der meisten großen Hausnotruf-Anbieter exakt auf diese 25,50 Euro abgestimmt sind, bedeutet dies in der Praxis: Wenn Ihnen der Zuschuss bewilligt wird, ist der Basis-Hausnotruf für Sie komplett kostenlos. Die Anbieter rechnen in diesem Fall direkt mit der Pflegekasse ab, Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Um diesen großzügigen Zuschuss zu erhalten, müssen jedoch drei zwingende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorliegen eines Pflegegrades: Dies ist die wichtigste Hürde. Sie müssen mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sein. Im Gegensatz zu vielen anderen Pflegeleistungen (wie dem Pflegegeld), die erst ab Pflegegrad 2 gezahlt werden, reicht für den Hausnotruf bereits der niedrigste Pflegegrad aus.
Alleinleben oder stundenweises Alleinsein: Der Zuschuss wird gewährt, wenn Sie den Großteil des Tages allein leben. Er wird aber auch bewilligt, wenn Sie mit jemandem zusammenleben, der in einer Notsituation nicht in der Lage wäre, selbst Hilfe zu holen. Ein klassisches Beispiel: Eine Seniorin lebt mit ihrem demenzkranken Ehemann zusammen. Der Ehemann könnte bei einem Sturz seiner Frau nicht adäquat reagieren oder das Telefon bedienen. In diesem Fall gilt das Kriterium als erfüllt.
Gefahr einer Notsituation: Es muss aufgrund von Krankheit oder Alter jederzeit mit dem Eintritt einer Notsituation gerechnet werden, in der Sie voraussichtlich nicht mehr in der Lage sind, ein normales Telefon zu benutzen, um Hilfe zu rufen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades und eingeschränkter Mobilität wird dieses Kriterium von den Kassen in der Regel problemlos anerkannt.
Beratung zur Kostenübernahme
Der bürokratische Weg zum kostenlosen Hausnotruf schreckt viele Senioren ab. Doch der Prozess ist standardisiert und mit der richtigen Vorbereitung schnell erledigt. Gehen Sie wie folgt vor:
Schritt 1: Pflegegrad prüfen oder beantragen
Haben Sie bereits einen Pflegegrad (1 bis 5)? Dann können Sie direkt zu Schritt 2 übergehen. Falls nicht, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Rufen Sie dazu Ihre Kasse an und bitten Sie um das Formular zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Medizinische Dienst (MD) wird dann Ihre Selbstständigkeit begutachten. Wichtig: Sie können den Hausnotruf-Antrag auch parallel zum Pflegegrad-Antrag stellen, bewilligt wird er jedoch erst rückwirkend ab dem Datum der Pflegegrad-Zuerkennung.
Schritt 2: Anbieter auswählen
Suchen Sie sich einen zertifizierten Hausnotruf-Anbieter aus. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine sogenannte Institutionskennzeichen-Nummer (IK-Nummer) besitzt. Nur Anbieter mit dieser Nummer sind berechtigt, direkt mit den Pflegekassen abzurechnen. Fast alle großen Wohlfahrtsverbände und etablierten privaten Dienstleister erfüllen diese Bedingung.
Schritt 3: Antrag ausfüllen (lassen)
Der Antrag nennt sich offiziell "Antrag auf Kostenübernahme für ein Pflegehilfsmittel". In der Praxis machen es Ihnen die Hausnotruf-Anbieter sehr leicht: Wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, bringt dieser das fertige Antragsformular direkt mit oder sendet es Ihnen zu. Sie müssen lediglich Ihre Daten eintragen, unterschreiben und ankreuzen, dass Sie allein leben (oder mit einer eingeschränkten Person). Eine ärztliche Verordnung (Rezept) ist für die Pflegekasse nicht erforderlich! Es beschleunigt den Prozess zwar manchmal, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt, zwingend notwendig ist es bei vorhandenem Pflegegrad jedoch nicht.
Schritt 4: Einreichung und Installation
Der Hausnotruf-Anbieter übernimmt meist den kompletten Service: Er reicht den unterschriebenen Antrag in Ihrem Namen bei der Pflegekasse ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Das Gerät wird oft schon installiert, bevor die Kasse endgültig zustimmt. Sollte die Kasse (wider Erwarten) ablehnen, haben Sie bei seriösen Anbietern ein Sonderkündigungsrecht oder können das Gerät gegen Selbstzahlung behalten.
Es ist essenziell zu verstehen, dass die Pflegekasse nur die Kosten für den Basis-Tarif (bis max. 25,50 Euro) übernimmt. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie als Privatleistung selbst tragen.
Was beinhaltet der Basis-Tarif (Kassenleistung)?
Die leihweise Überlassung der Basisstation und eines Funksenders (Armband oder Kette).
Die Aufschaltung auf eine 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr besetzte Notrufzentrale.
Die fachgerechte Wartung der Geräte und der kostenlose Austausch bei Defekten (z. B. wenn die Batterie des Senders leer ist).
Im Notfall: Die Benachrichtigung von bis zu drei von Ihnen benannten Bezugspersonen (Angehörige, Nachbarn) oder die direkte Alarmierung des Rettungsdienstes (112).
Was beinhaltet der Komfort-Tarif (Selbstzahler-Leistung)?
Viele Senioren wünschen sich mehr als nur die reine Vermittlung von Hilfe. Hier kommen die Komfort-Pakete ins Spiel. Eine der wichtigsten Zusatzleistungen ist die Schlüsselhinterlegung in Kombination mit einem Hintergrunddienst.
Stellen Sie sich vor, Sie sind gestürzt, können nicht mehr aufstehen, sind aber nicht lebensgefährlich verletzt. Im Basis-Tarif ruft die Zentrale Ihre Tochter an. Wenn diese nicht erreichbar ist, muss die Zentrale den Rettungsdienst rufen. Wenn Ihre Tür verschlossen ist, muss der Rettungsdienst im schlimmsten Fall die Tür aufbrechen – was zu hohen Reparaturkosten führt.
Im Komfort-Tarif hinterlegen Sie Ihren Wohnungsschlüssel direkt beim Hausnotruf-Anbieter. Wenn Sie stürzen, schickt die Zentrale den eigenen Hintergrunddienst (einen Mitarbeiter des Anbieters). Dieser schließt die Tür mit Ihrem Schlüssel auf, hilft Ihnen auf und sieht nach dem Rechten. Für diesen Service verlangen die Anbieter oft einen Aufpreis von 15 Euro bis 30 Euro monatlich. Wenn Sie Pflegegrad 1 haben, zahlt die Kasse weiterhin die 25,50 Euro für die Basisleistung, und Sie zahlen lediglich die Differenz (den Aufpreis) aus eigener Tasche.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Neben dem Hintergrunddienst gibt es mittlerweile zahlreiche technische Erweiterungen, die die Sicherheit erhöhen, aber von der Pflegekasse in der Regel nicht bezahlt werden. Wer diese nutzen möchte, muss die Mehrkosten selbst tragen.
Der Sturzesensor (Falldetektor): Nicht immer ist man nach einem Sturz noch in der Lage, den Knopf zu drücken (z. B. bei Ohnmacht). Ein Sturzesensor, der am Körper getragen wird, registriert abrupte Höhenveränderungen gepaart mit anschließender Reglosigkeit. Er löst nach einer kurzen Vorwarnzeit automatisch einen Alarm aus. Kostenpunkt: ca. 5 bis 10 Euro monatlich extra.
Mobiler Notruf mit GPS-Ortung: Der klassische Hausnotruf funktioniert nur in der Wohnung und im direkten Umkreis (Garten/Balkon). Wer noch viel spazieren geht oder im Wald Pilze sammelt, für den eignet sich ein mobiler Notruf. Dieser funktioniert wie ein kleines Handy über das Mobilfunknetz und übermittelt beim Knopfdruck per GPS den genauen Standort an die Zentrale. Kostenpunkt: oft zwischen 30 Euro und 50 Euro monatlich (teilweise bezuschusst, wenn er auch als Hausnotruf dient, die reinen Mobil-Kosten bleiben aber Eigenanteil).
Schlüsseltresor (Key-Safe): Anstatt den Schlüssel beim Anbieter zu hinterlegen, wird ein kleiner, extrem robuster Tresor mit Zahlencode außen an der Hauswand montiert. Im Notfall teilt die Zentrale dem Rettungsdienst den Zahlencode mit, sodass dieser ohne Türschaden in die Wohnung gelangt. Einmalige Kosten für den Tresor: ca. 40 bis 100 Euro.
Zweiter Funksender: Leben zwei Senioren im Haushalt, die beide ein hohes Sturzrisiko haben, kann ein zweiter Sender an dieselbe Basisstation gekoppelt werden. Die Kosten hierfür liegen meist bei 2 bis 5 Euro pro Monat.
Viele Senioren und deren Angehörige wissen nicht, dass die Kosten für einen Hausnotruf steuerlich geltend gemacht werden können. Das gilt insbesondere für die Beträge, die Sie als Selbstzahler aus eigener Tasche leisten (also die Gebühren ohne Pflegegrad oder die Aufpreise für Komfort-Tarife).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Urteil (Az. VI R 18/14) entschieden, dass die Gebühren für ein Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) absetzbar sind. Die Begründung der Richter: Die Leistung (die Überwachung und die Bereitschaft zur Hilfeleistung) findet im räumlichen Bereich des Haushalts statt, auch wenn die Notrufzentrale physisch ganz woanders sitzt.
Wie viel können Sie absetzen?
Sie können 20 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro im Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Ein Rechenbeispiel: Sie haben keinen Pflegegrad und zahlen für einen Premium-Hausnotruf monatlich 50 Euro aus eigener Tasche. Das sind 600 Euro im Jahr. In Ihrer Steuererklärung tragen Sie diese 600 Euro bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ein. Das Finanzamt zieht daraufhin 20 Prozent davon – also 120 Euro – direkt von der Steuer ab, die Sie zahlen müssten. Ihr Hausnotruf kostet Sie effektiv also nur noch 480 Euro im Jahr bzw. 40 Euro im Monat.
Wichtige Voraussetzung: Um die Kosten steuerlich abzusetzen, müssen Sie die Rechnungen des Anbieters vorlegen können und die Beträge müssen zwingend per Banküberweisung oder Lastschrift bezahlt worden sein. Barzahlungen erkennt das Finanzamt bei haushaltsnahen Dienstleistungen nicht an.
Was passiert, wenn Sie keinen Pflegegrad haben (also die Pflegekasse nicht zahlt), aber gleichzeitig nur eine winzige Rente beziehen und sich die 30 Euro für den Hausnotruf schlichtweg nicht leisten können? In solchen Härtefällen lässt der Staat Sie nicht allein.
Senioren, die Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können sich an das zuständige Sozialamt wenden. Wenn ein Arzt bescheinigt, dass der Hausnotruf aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist, um eine Heimunterbringung zu vermeiden, kann das Sozialamt die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege (SGB XII) übernehmen. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss beim örtlichen Sozialamt gestellt werden. Das Amt prüft dann die medizinische Notwendigkeit und die finanzielle Bedürftigkeit. Wenn beides gegeben ist, werden die Kosten für den Basis-Tarif vollständig vom Staat getragen.
Mobiler Notruf für unterwegs
Schlüsseltresor für den Notfall
Um die trockenen Zahlen und Paragrafen besser greifbar zu machen, betrachten wir drei typische Alltagssituationen und wie die Finanzierung des Hausnotrufs in diesen Fällen geregelt wird.
Fallbeispiel 1: Frau Müller (78), Pflegegrad 2, lebt allein
Frau Müller ist vor kurzem leicht gestürzt. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und hat Pflegegrad 2. Sie entscheidet sich für das Basis-Paket eines großen Anbieters, das genau 25,50 Euro im Monat kostet. Die Einrichtungsgebühr beträgt 10,49 Euro.
Die Lösung: Der Anbieter reicht den Antrag bei Frau Müllers Pflegekasse ein. Da sie allein lebt und einen Pflegegrad hat, bewilligt die Kasse den Antrag sofort. Die Kasse zahlt die 10,49 Euro Einrichtung und überweist fortan jeden Monat 25,50 Euro direkt an den Anbieter. Kosten für Frau Müller: 0,00 Euro.
Fallbeispiel 2: Herr Schmidt (82), kein Pflegegrad, wünscht Premium-Service
Herr Schmidt ist noch sehr fit, hat keinen Pflegegrad, möchte aber für den Notfall gewappnet sein. Da seine Kinder weit weg wohnen, wählt er einen Komfort-Tarif mit Schlüsselhinterlegung und Hintergrunddienst für 45 Euro im Monat. Die Einrichtungsgebühr beträgt 30 Euro.
Die Lösung: Da kein Pflegegrad vorliegt, lehnt die Pflegekasse ab. Herr Schmidt ist reiner Selbstzahler. Er zahlt die 30 Euro einmalig und 45 Euro monatlich selbst. Bei der nächsten Steuererklärung gibt er die Jahreskosten (540 Euro) als haushaltsnahe Dienstleistung an und bekommt vom Finanzamt 108 Euro (20 Prozent) erstattet. Effektive Kosten für Herrn Schmidt: 36 Euro im Monat.
Fallbeispiel 3: Ehepaar Weber (beide 80), Ehefrau hat Pflegegrad 3
Herr und Frau Weber leben zusammen. Frau Weber hat Parkinson und Pflegegrad 3. Herr Weber ist gesund, aber oft im Garten oder beim Einkaufen. Frau Weber benötigt einen Hausnotruf.
Die Lösung: Obwohl Frau Weber nicht allein lebt, greift hier die Ausnahmeregelung. Wenn Herr Weber einkaufen ist, ist sie allein. Zudem könnte Herr Weber nachts im Tiefschlaf einen Notfall nicht sofort bemerken. Die Pflegekasse bewilligt den Zuschuss von 25,50 Euro für Frau Weber. Herr Weber möchte zur Sicherheit ebenfalls einen Sender am Handgelenk tragen. Dafür buchen sie einen Zweitsender für 5 Euro im Monat dazu. Kosten für das Ehepaar: 5,00 Euro monatlich (für den Zweitsender).
Der Markt für Hausnotrufsysteme wächst stetig. Neben den bekannten Hilfsorganisationen drängen auch immer mehr private Unternehmen auf den Markt. Auch wenn die Pflegekasse die Kosten übernimmt, binden Sie sich vertraglich an einen Dienstleister. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vor Vertragsabschluss folgende Punkte prüfen:
Mindestvertragslaufzeit: Ein seriöser Hausnotruf-Vertrag sollte keine lange Mindestlaufzeit (wie z. B. 12 oder 24 Monate) haben. Die Lebensumstände von Senioren können sich schnell ändern (z. B. durch einen plötzlichen Umzug in ein Pflegeheim). Gute Anbieter bieten Verträge an, die monatlich kündbar sind.
Kündigungsfrist: Achten Sie darauf, dass die Kündigungsfrist maximal vier Wochen zum Monatsende beträgt. Im Todesfall des Nutzers muss der Vertrag automatisch und ohne weitere Fristen enden, sobald das Gerät zurückgegeben wird.
Versteckte Kosten bei Fehlalarmen: Ein versehentlicher Druck auf den Knopf passiert häufiger, als man denkt. Das ist völlig normal und menschlich. Fragen Sie gezielt nach, ob Fehlalarme (die sofort am Gerät mündlich aufgeklärt werden) Kosten verursachen. Bei seriösen Anbietern sind versehentliche Alarme immer kostenfrei.
Technik und Stromausfall: Was passiert, wenn der Strom in der Wohnung ausfällt? Gute Basisstationen verfügen über einen integrierten Notstrom-Akku, der das System für mindestens 24 bis 48 Stunden am Laufen hält und die Notrufzentrale über den Stromausfall informiert.
Reichweite des Senders: Der Funksender sollte eine ausreichende Reichweite zur Basisstation haben (meist 30 bis 50 Meter im Freifeld). Lassen Sie den Techniker bei der Installation prüfen, ob das Signal auch aus dem hintersten Zimmer, dem Keller oder vom Balkon zuverlässig bei der Basisstation ankommt.
Zertifizierung: Achten Sie auf das Siegel "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) bei den Geräten und fragen Sie, ob die Notrufzentrale nach DIN EN 50518 zertifiziert ist. Dies garantiert höchste technische und bauliche Sicherheitsstandards der Leitstelle.
Die Technik entwickelt sich rasant weiter. Für Senioren, die den klassischen "roten Knopf" ablehnen, weil er sie zu sehr an Hilfsbedürftigkeit erinnert, gibt es mittlerweile moderne Alternativen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Pflegekasse diese Alternativen oft nicht bezuschusst, da sie nicht als reine Pflegehilfsmittel anerkannt sind.
Smartwatches mit Notruffunktion:
Uhren wie die Apple Watch oder spezielle Senioren-Smartwatches verfügen über integrierte Sturzsensoren und SOS-Tasten. Wenn die Uhr einen harten Aufprall registriert, fragt sie auf dem Display nach, ob alles in Ordnung ist. Reagiert der Träger nicht, wählt die Uhr automatisch den Rettungsdienst (112) oder hinterlegte Notfallkontakte an und übermittelt die GPS-Koordinaten. Vorteil: Sieht aus wie eine normale Uhr, funktioniert überall (mit e-SIM). Nachteil: Muss fast täglich aufgeladen werden (was bei Demenz problematisch ist) und ist in der Anschaffung sehr teuer. Die Pflegekasse zahlt hierfür nicht.
Seniorenhandys mit SOS-Taste:
Viele Handys für Ältere haben auf der Rückseite eine große SOS-Taste. Wird diese gedrückt, ruft das Handy nacheinander bis zu fünf eingespeicherte Nummern an und schickt eine Notfall-SMS. Vorteil: Keine monatlichen Kosten für eine Zentrale. Nachteil: Wenn der Angerufene (z. B. der Sohn) in einer Besprechung ist und nicht abhebt oder die Mailbox anspringt, bricht die Notrufkette bei einfachen Geräten oft ab. Eine professionelle Notrufzentrale hingegen geht garantiert immer ran.
Sprachgesteuerte Systeme (Smart Home):
Systeme wie Amazon Alexa können so programmiert werden, dass man bei einem Sturz einfach rufen kann: "Alexa, rufe Hilfe!" Das System wählt dann einen hinterlegten Kontakt an. Nachteil: Wenn man bei einem Sturz das Bewusstsein verliert oder nicht mehr laut genug sprechen kann, ist das System nutzlos. Es ist eine gute Ergänzung, ersetzt aber keinen echten Hausnotruf.
Ein Hausnotruf ist eine der sinnvollsten Investitionen in die eigene Sicherheit und Unabhängigkeit im Alter. Die Sorge vor hohen Kosten ist in vielen Fällen unbegründet, da der Gesetzgeber die Wichtigkeit dieser Systeme erkannt hat. Hier sind die wichtigsten Fakten für Sie noch einmal kompakt zusammengefasst:
Krankenkasse zahlt nicht: Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel, kein medizinisches Hilfsmittel. Ansprechpartner ist immer die Pflegekasse.
25,50 Euro Zuschuss: Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 25,50 Euro für die Betriebskosten und einmalig 10,49 Euro für die Einrichtung.
Voraussetzungen: Sie benötigen mindestens Pflegegrad 1, müssen (zumindest zeitweise) allein leben und es muss ein gesundheitliches Risiko bestehen.
Komplett kostenloser Basis-Tarif: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, deckt der Zuschuss die Kosten für den Standard-Hausnotruf komplett ab.
Zusatzleistungen kosten extra: Wer Hintergrunddienste, Schlüsseltresore oder mobile GPS-Ortung wünscht, muss die Differenz als Selbstzahler tragen.
Steuern sparen: Alle selbst getragenen Kosten für den Hausnotruf können als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.
Ihre Checkliste für die nächsten Schritte:
Prüfen Sie, ob Sie bereits einen Pflegegrad haben. Wenn nicht, beantragen Sie diesen umgehend bei Ihrer Kasse.
Überlegen Sie, welche Leistungen Sie wirklich benötigen (Reicht der Basis-Tarif oder möchten Sie, dass ein Dienstleister Ihren Schlüssel hat?).
Vergleichen Sie zwei bis drei Anbieter in Ihrer Region hinsichtlich Verträgen, Kündigungsfristen und verdeckten Kosten.
Entscheiden Sie sich für einen Anbieter und lassen Sie diesen den Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse für Sie stellen.
Tragen Sie den Funksender nach der Installation Tag und Nacht am Körper – ein Notruf auf dem Nachttisch nützt Ihnen nichts, wenn Sie im Badezimmer stürzen.
Zögern Sie nicht aus falschem Stolz. Ein Hausnotrufsystem ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein kluges Instrument, um so lange wie möglich sicher und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Es schenkt Ihnen Sicherheit und Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass Sie im Ernstfall niemals allein sind.
Alles Wichtige zu Hausnotruf und Kosten