Die häusliche Pflege steht vor enormen Herausforderungen: Der demografische Wandel schreitet voran, Pflegekräfte sind knapp, und pflegende Angehörige tragen eine immense Last. Um diese Situation zu entschärfen, hat der Gesetzgeber die sogenannten Digitalen Pflegeanwendungen, kurz DiPA, ins Leben gerufen. Im Jahr 2026 nimmt dieses Thema endlich an Fahrt auf. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff "Pflege-App auf Rezept"? Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse, und wie können Senioren und ihre Familien ganz konkret von diesen neuen Technologien profitieren?
Wenn Sie oder ein geliebter Mensch auf Pflege angewiesen sind, wissen Sie, wie kräftezehrend der Alltag sein kann. Genau hier sollen die neuen, staatlich geförderten Apps ansetzen. Sie versprechen Hilfe bei der Sturzprävention, bieten Gedächtnistraining an oder erleichtern die Kommunikation zwischen Angehörigen, Senioren und ambulanten Pflegediensten. Das Wichtigste vorweg: Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für diese digitalen Helfer. Die Pflegeversicherung stellt hierfür monatliche Budgets zur Verfügung.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie im Jahr 2026 über Digitale Pflegeanwendungen wissen müssen. Wir erklären Ihnen detailliert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie hoch die finanzielle Förderung exakt ausfällt, wie der Beantragungsprozess funktioniert und warum das offizielle Zulassungsverfahren so streng ist. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren, verständlichen und sofort anwendbaren Leitfaden an die Hand zu geben, damit Sie die Vorteile der Digitalisierung in der Pflege optimal für sich nutzen können.
Eine Digitale Pflegeanwendung (DiPA) ist im Kern ein Softwareprogramm, das speziell dafür entwickelt wurde, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige im häuslichen Pflegealltag zu unterstützen. Diese Anwendungen können Sie sich als App auf ein Smartphone oder Tablet herunterladen oder als webbasierte Anwendung über den Internetbrowser an einem normalen Computer nutzen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der § 78a des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI).
Das primäre Ziel einer DiPA ist es nicht, eine Krankheit zu heilen – das ist die Aufgabe der Medizin. Vielmehr geht es bei der DiPA um die Stabilisierung der Pflegesituation. Der Gesetzgeber formuliert dies so: Eine DiPA soll dazu beitragen, Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit aktiv entgegenzuwirken. Gleichzeitig sollen pflegende Angehörige bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags entlastet werden.
Typische Funktionen einer Digitalen Pflegeanwendung umfassen:
Kognitives Training: Übungen zur Stärkung der Gedächtnisleistung, beispielsweise bei beginnender Demenz.
Sturzprävention und Mobilität: Angeleitete, altersgerechte Bewegungsübungen, die per Video auf dem Tablet gezeigt werden, um die Muskulatur zu stärken und das Gleichgewicht zu trainieren.
Pflegeorganisation: Digitale Kalender und Checklisten, in denen Angehörige und ambulante Pflegedienste die Medikamentengabe, Arzttermine und Pflegeprotokolle gemeinsam verwalten können.
Kommunikation: Sichere, datenschutzkonforme Chat- und Videofunktionen, die den Austausch zwischen dem Pflegebedürftigen, den weit entfernt wohnenden Angehörigen und dem Pflegepersonal erleichtern.
Mit digitalen Pflegeanwendungen bleiben Senioren zu Hause aktiv und mobil.
Ein häufiges Missverständnis im Jahr 2026 ist die Verwechslung von DiPA und DiGA. Beide klingen ähnlich, haben aber völlig unterschiedliche rechtliche und finanzielle Grundlagen. Es ist essenziell, diesen Unterschied zu kennen, um die Anträge bei der richtigen Kasse zu stellen.
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen):
Ziel: Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von spezifischen Krankheiten (z. B. Tinnitus, Depressionen, Diabetes).
Zielgruppe: Patienten mit einer bestimmten medizinischen Diagnose, unabhängig vom Alter oder Pflegegrad.
Kostenträger: Die gesetzliche Krankenkasse.
Zugangsweg: Sie benötigen in der Regel ein klassisches Rezept vom behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten.
DiPA (Digitale Pflegeanwendungen):
Ziel: Erhalt der Selbstständigkeit, Bewältigung des Pflegealltags und Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Zielgruppe: Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden.
Kostenträger: Die Pflegekasse (die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist).
Zugangsweg: Sie benötigen kein ärztliches Rezept. Der Antrag wird direkt von Ihnen oder Ihren Bevollmächtigten bei der Pflegekasse gestellt.
Damit die Pflegekasse die Kosten für eine App übernimmt, darf es sich nicht um ein beliebiges Programm aus dem App-Store handeln. Die Anwendung muss strenge Qualitätskriterien erfüllen und offiziell zugelassen sein. Zuständig für diese Zulassung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Das BfArM führt ein offizielles, öffentliches DiPA-Verzeichnis. Nur Apps, die in diesem Verzeichnis gelistet sind, sind erstattungsfähig. Im Jahr 2026 befindet sich der Markt für diese Anwendungen in einer entscheidenden Übergangsphase. Der Grund, warum es in der Vergangenheit zu Verzögerungen kam und das Verzeichnis anfangs leer blieb, liegt in den extrem hohen deutschen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Hersteller mussten aufwendige Zertifizierungsverfahren durchlaufen, für die zunächst die entsprechenden Prüfstellen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditiert werden mussten.
Aktuell reichen Entwickler ihre Anwendungen in das elektronische Antragsportal des BfArM ein. Das Institut prüft die Apps auf Herz und Nieren. Dabei muss der Hersteller einen sogenannten pflegerischen Nutzen wissenschaftlich nachweisen. Das bedeutet: Er muss durch vergleichende Studien belegen, dass die Nutzung der App die Pflegesituation tatsächlich messbar verbessert. Erst wenn dieser Nachweis erbracht ist und alle Datenschutz-Zertifikate vorliegen, wird die App in das offizielle Verzeichnis aufgenommen und kann von der Pflegekasse bezahlt werden.
Sobald Sie eine App suchen, sollten Sie daher immer zuerst einen Blick in das offizielle Online-Verzeichnis des BfArM werfen. Dort sehen Sie transparent, welche Anwendungen aktuell zugelassen sind, für welche Zielgruppe sie sich eignen und welche Funktionen sie bieten.
Die Kostenübernahme für Digitale Pflegeanwendungen wurde vom Gesetzgeber klar geregelt. Laut den aktuellen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stehen Ihnen im Jahr 2026 zwei separate Budgets zur Verfügung, die sich auf insgesamt bis zu 70 Euro im Monat summieren können.
1. Das Budget für die App selbst (bis zu 40 Euro monatlich) Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für das Abonnement oder die Lizenzgebühr der DiPA bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat. Dieses Geld wird in der Regel nach dem Kostenerstattungsprinzip ausgezahlt. Das bedeutet: Sie schließen den Vertrag mit dem App-Anbieter ab, bezahlen die Rechnung und reichen diese anschließend bei Ihrer Pflegekasse ein, welche Ihnen den Betrag erstattet.
Was passiert, wenn die App teurer oder günstiger ist? Kostet die Anwendung beispielsweise nur 25 Euro im Monat, erstattet die Pflegekasse exakt diese 25 Euro. Kostet die App hingegen 50 Euro im Monat, zahlt die Pflegekasse den Maximalbetrag von 40 Euro. Die verbleibenden 10 Euro müssen Sie in diesem Fall als Eigenanteil selbst tragen. Es lohnt sich also, die Preise der zugelassenen Apps im BfArM-Verzeichnis zu vergleichen.
2. Das Budget für ergänzende Unterstützungsleistungen (bis zu 30 Euro monatlich) Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die bloße Bereitstellung einer App oft nicht ausreicht. Viele Senioren tun sich schwer mit der Einrichtung eines Tablets oder der Bedienung einer neuen Software. Deshalb gibt es ein zusätzliches Budget von bis zu 30 Euro im Monat. Dieses Geld ist ausschließlich für ambulante Pflegedienste gedacht. Wenn Sie ohnehin von einem Pflegedienst betreut werden, kann eine Pflegefachkraft Ihnen helfen, die App zu installieren, Ihnen die Übungen zu erklären und die Nutzung in den Pflegealltag zu integrieren. Der Pflegedienst rechnet diese Dienstleistung dann direkt über das 30-Euro-Budget ab.
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 70 Euro für DiPA-Leistungen.
Um die finanzielle Förderung für eine Digitale Pflegeanwendung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hürden sind jedoch bewusst niedrig gehalten, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu ermöglichen.
Anerkannter Pflegegrad: Sie oder der pflegebedürftige Angehörige müssen mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft sein. Der Anspruch gilt gleichermaßen für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Dies ist ein großer Vorteil, da viele andere Leistungen der Pflegeversicherung (wie das Pflegegeld) erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden.
Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person muss im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im Haushalt der aufnehmenden Angehörigen gepflegt werden. Wer vollstationär in einem Pflegeheim lebt, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine eigene DiPA, da die Heime selbst für die pflegerische Versorgung und Aktivierung der Bewohner zuständig sind.
Zulassung der App: Wie bereits erwähnt, muss die gewählte Anwendung zwingend im offiziellen DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein.
Vorherige Antragstellung: Die Kostenübernahme muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Der Beantragungsprozess für eine Digitale Pflegeanwendung ist im Vergleich zu vielen anderen bürokratischen Hürden in der Pflege relativ unkompliziert gestaltet. Da Sie kein ärztliches Rezept benötigen, liegt die Initiative ganz bei Ihnen oder Ihren pflegenden Angehörigen. Gehen Sie im Jahr 2026 wie folgt vor:
Schritt 1: Bedarf ermitteln und App auswählen Überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen oder Ihrem Pflegedienst, wo der größte Unterstützungsbedarf im Alltag liegt. Geht es um die Vermeidung von Stürzen? Um das Training geistiger Fähigkeiten? Oder um die bessere Koordination von Pflegeaufgaben? Besuchen Sie anschließend das Online-Verzeichnis des BfArM und suchen Sie nach einer passenden, offiziell gelisteten DiPA.
Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (diese ist telefonisch oder online über Ihre Krankenkasse erreichbar). Fordern Sie das Formular zur Kostenübernahme einer Digitalen Pflegeanwendung an. Viele Kassen bieten diesen Antrag im Jahr 2026 bereits bequem als Online-Formular oder als Download auf ihrer Webseite an. Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie den Namen der gewünschten DiPA an.
Schritt 3: Prüfung und Bewilligung Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag. Da keine medizinische Diagnose durch einen Arzt bestätigt werden muss, geht es hierbei primär um die formale Prüfung (Liegt ein Pflegegrad vor? Ist die Pflege häuslich? Ist die App gelistet?). In der Regel wird die DiPA zunächst für einen befristeten Zeitraum, beispielsweise sechs Monate, bewilligt. Nach dieser Zeit wird geprüft, ob die App tatsächlich genutzt wird und einen Nutzen bringt, bevor sie unbefristet genehmigt wird.
Schritt 4: Nutzung und Kostenerstattung Nach der Bewilligung können Sie die App im App-Store (z. B. Google Play Store oder Apple App Store) herunterladen oder sich auf der Webseite des Anbieters registrieren. Sie schließen das Abonnement ab und bezahlen die anfallenden Gebühren. Die Rechnungen reichen Sie – ähnlich wie bei Wahlarztrechnungen – bei Ihrer Pflegekasse ein, die Ihnen bis zu 40 Euro monatlich auf Ihr Konto überweist.
Schritt 5: Pflegedienst einbinden (Optional) Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben oder Hilfe bei der Umsetzung der Übungen benötigen, sprechen Sie Ihren ambulanten Pflegedienst an. Bitten Sie ihn um ergänzende Unterstützungsleistungen. Der Pflegedienst kann diese Leistungen dann im Rahmen des zusätzlichen Budgets von bis zu 30 Euro monatlich mit der Kasse abrechnen.
Die Digitalisierung darf alte oder technisch unerfahrene Menschen nicht abhängen. Der Gesetzgeber hat dieses Risiko erkannt und deshalb die ergänzenden Unterstützungsleistungen eingeführt. Ambulante Pflegedienste spielen hierbei eine Schlüsselrolle als Brückenbauer zwischen der Technologie und dem Pflegebedürftigen.
Konkret können die Leistungen des Pflegedienstes folgende Punkte umfassen:
Technische Ersteinrichtung: Die Pflegekraft hilft dabei, die App auf dem Smartphone oder Tablet des Senioren zu installieren, ein Benutzerkonto anzulegen und die Grundeinstellungen (wie Schriftgröße oder Lautstärke) altersgerecht anzupassen.
Einweisung in die Bedienung: Die Funktionen der App werden Schritt für Schritt und mit viel Geduld erklärt, bis der Pflegebedürftige sich sicher im Umgang fühlt.
Motivation und Begleitung: Wenn die DiPA beispielsweise tägliche Bewegungsübungen vorschreibt, kann die Pflegekraft während ihres regulären Besuchs die Übungen gemeinsam mit dem Senioren starten, Haltungsfehler korrigieren und zur regelmäßigen Nutzung motivieren.
Auswertung von Daten: Manche Apps dokumentieren den Pflegeverlauf oder das Wohlbefinden. Die Pflegekraft kann diese Daten gemeinsam mit dem Senioren und den Angehörigen besprechen und gegebenenfalls den Pflegeplan anpassen.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Leistungen freiwillig sind. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen technisch versiert sind und die App problemlos selbst bedienen können, müssen Sie keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Das 30-Euro-Budget verfällt dann ungenutzt; es kann nicht bar ausgezahlt oder für andere Pflegeleistungen verwendet werden.
Ambulante Pflegedienste helfen gerne bei der Einrichtung und Nutzung der Apps.
Um die abstrakten gesetzlichen Regelungen greifbarer zu machen, lassen Sie uns zwei fiktive, aber absolut realistische Szenarien aus dem Pflegealltag des Jahres 2026 betrachten.
Beispiel 1: Herr Müller und die Sturzprävention Herr Müller ist 78 Jahre alt, lebt allein in seinem Haus und hat Pflegegrad 2. In den letzten Monaten ist er mehrfach leicht gestürzt, was ihn stark verunsichert hat. Sein Sohn, der in einer anderen Stadt lebt, macht sich große Sorgen. Gemeinsam entdecken sie im BfArM-Verzeichnis eine DiPA zur Sturzprävention. Herr Müller beantragt die Kostenübernahme bei seiner Pflegekasse und erhält die Zusage.
Die App kostet 35 Euro im Monat, welche die Pflegekasse in voller Höhe erstattet. Da Herr Müller kein Smartphone besitzt, kauft ihm sein Sohn ein einfaches Tablet. Der ambulante Pflegedienst, der ohnehin zweimal wöchentlich zum Richten der Medikamente kommt, übernimmt die Installation und zeigt Herrn Müller, wie er die täglichen, 15-minütigen Balance-Übungen startet. Der Pflegedienst rechnet dafür monatlich 25 Euro über das Zusatzbudget ab. Herr Müller trainiert nun täglich, fühlt sich sicherer auf den Beinen, und die Sturzgefahr sinkt erheblich.
Beispiel 2: Frau Schmidt und die Pflegeorganisation Frau Schmidt (84 Jahre, Pflegegrad 3) leidet an beginnender Demenz. Sie wird liebevoll von ihrer Tochter gepflegt, die jedoch berufstätig ist und zunehmend unter der organisatorischen Belastung leidet. Die Tochter wählt eine DiPA aus, die speziell für pflegende Angehörige entwickelt wurde. Diese App kostet 45 Euro im Monat.
Die Pflegekasse übernimmt den Höchstsatz von 40 Euro, die restlichen 5 Euro zahlt die Tochter selbst. Über die App koordiniert die Tochter nun Arzttermine, dokumentiert das Trinkverhalten ihrer Mutter und tauscht sich über eine sichere Schnittstelle direkt mit dem ambulanten Pflegedienst aus. Die App erinnert die Tochter zudem an wichtige Fristen, wie die Beantragung von Pflegehilfsmitteln. Die Belastung der Tochter sinkt spürbar, und die Pflege von Frau Schmidt ist deutlich besser strukturiert.
Trotz der vielen Vorteile gibt es bei der Einführung von Pflege-Apps auch Herausforderungen. Ein zentrales Thema ist der Datenschutz. Gesundheits- und Pflegedaten gehören zu den sensibelsten persönlichen Informationen überhaupt. Niemand möchte, dass Daten über eine Demenzerkrankung oder das Sturzrisiko an Werbenetzwerke oder Versicherungen verkauft werden.
Genau deshalb ist das Verfahren des BfArM so streng. Bevor eine App in das Verzeichnis aufgenommen wird, muss der Hersteller ein aufwendiges Zertifizierungsverfahren nach Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesdatenschutzbeauftragten durchlaufen. Die Server müssen in Europa stehen, die Daten müssen verschlüsselt übertragen werden, und eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist strengstens untersagt. Wenn Sie eine App aus dem offiziellen DiPA-Verzeichnis nutzen, können Sie im Jahr 2026 sicher sein, dass Ihre Daten nach den höchsten Standards der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt sind.
Eine weitere Hürde ist die digitale Kompetenz. Nicht jeder 80-Jährige besitzt ein Smartphone oder WLAN. Hier sind oft die Angehörigen gefragt, die technische Infrastruktur (wie einen Internetanschluss oder ein seniorengerechtes Tablet) bereitzustellen. Wichtig zu wissen: Die Anschaffungskosten für die Hardware (also das Tablet oder das Smartphone) sowie die monatlichen Kosten für den Internetanschluss werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Die Kasse zahlt lediglich die Software (die App) und die Dienstleistung des Pflegedienstes.
Strenge Zertifizierungsverfahren garantieren den Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten.
Ein Begriff, der im Zusammenhang mit DiPA immer wieder fällt, ist der pflegerische Nutzen. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Pflegekassen keine Steuer- und Beitragsgelder für Apps ausgeben, die lediglich nette Spielereien sind. Es muss ein harter, wissenschaftlicher Beweis erbracht werden, dass die App wirkt.
Hersteller müssen dafür klinische oder pflegewissenschaftliche Studien durchführen. Sie müssen nachweisen, dass eine Gruppe von Pflegebedürftigen, die die App nutzt, signifikant bessere Ergebnisse erzielt als eine Vergleichsgruppe ohne die App. Dies kann sich beispielsweise in einer messbar geringeren Sturzrate, einer langsameren Verschlechterung der kognitiven Fähigkeiten oder einer nachweisbaren Reduktion des Stresslevels bei den pflegenden Angehörigen äußern. Diese strenge evidenzbasierte Prüfung garantiert, dass Sie nur qualitativ hochwertige und wirksame Hilfsmittel erhalten.
Da sich das DiPA-Verzeichnis des BfArM im Jahr 2026 noch im Aufbau befindet und stetig um neue Anwendungen wächst, fragen sich viele Betroffene, welche digitalen Hilfsmittel sie bereits heute parallel nutzen können. Die Digitalisierung in der Pflege bietet glücklicherweise noch weitere Bausteine:
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Wie bereits oben erwähnt, können Sie bei spezifischen Erkrankungen Apps auf Rezept von Ihrem Arzt verschreiben lassen. Das DiGA-Verzeichnis ist bereits sehr umfangreich und bietet Hilfe bei Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder psychischen Belastungen. Die Krankenkasse übernimmt hier die vollen Kosten.
Digitale Pflegekurse: Nach § 45 SGB XI haben pflegende Angehörige Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Diese werden zunehmend online angeboten. In interaktiven Webinaren oder E-Learning-Modulen lernen Angehörige wichtige Handgriffe (wie rückenschonendes Heben) oder den Umgang mit Demenzkranken, ganz bequem von zu Hause aus.
Smarte Hausnotrufsysteme: Der klassische Hausnotruf hat sich weiterentwickelt. Moderne Systeme erkennen Stürze automatisch über Sensoren im Raum oder an einer Smartwatch und setzen selbstständig einen Notruf ab. Für Hausnotrufsysteme zahlt die Pflegekasse unabhängig von der DiPA-Regelung einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro (als sogenanntes technisches Pflegehilfsmittel).
Smart Home Technologien: Intelligente Herdabschaltungen, sensorgesteuerte Nachtlichter, die Stolperfallen ausleuchten, oder elektronische Türschlösser können die Sicherheit im Haus massiv erhöhen. Hierfür können Sie den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem) bei der Pflegekasse beantragen.
Um Ihnen maximale Klarheit zu verschaffen, haben wir die häufigsten und wichtigsten Fragen von Senioren und Angehörigen rund um das Thema DiPA für Sie beantwortet:
1. Kann ich eine DiPA auch ohne Pflegegrad nutzen? Ja, Sie können die Apps der Hersteller jederzeit auf eigene Kosten in den App-Stores herunterladen und nutzen. Die finanzielle Erstattung durch die Pflegekasse (die 40 Euro) ist jedoch zwingend an das Vorliegen von mindestens Pflegegrad 1 gebunden.
2. Werde ich gezwungen, eine App zu nutzen? Nein, die Nutzung von Digitalen Pflegeanwendungen ist absolut freiwillig. Sie stellen ein zusätzliches Angebot dar und ersetzen keine menschliche Pflege oder Zuwendung. Wenn Sie digitale Technologien ablehnen, hat dies keinerlei negative Auswirkungen auf Ihre sonstigen Leistungen aus der Pflegeversicherung.
3. Kann ich mehrere DiPA gleichzeitig nutzen? Grundsätzlich ist das möglich, solange der pflegerische Nutzen für jede einzelne App gegeben ist. Allerdings ist das Budget der Pflegekasse auf insgesamt 40 Euro pro Monat für Digitale Pflegeanwendungen gedeckelt. Wenn Sie zwei Apps nutzen, die jeweils 30 Euro kosten (zusammen 60 Euro), erstattet die Kasse dennoch maximal 40 Euro. Die restlichen 20 Euro müssen Sie selbst tragen.
4. Können Angehörige die DiPA auf ihrem eigenen Smartphone installieren? Ja, absolut. Viele DiPA richten sich sogar explizit an die pflegenden Angehörigen, um diese bei der Organisation des Pflegealltags zu entlasten. Die App wird dann auf dem Handy der Tochter oder des Sohnes installiert, abgerechnet wird sie aber über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
5. Brauche ich ein spezielles "Senioren-Tablet"? Nein, die zugelassenen Anwendungen funktionieren in der Regel auf handelsüblichen Smartphones und Tablets (Android und Apple iOS) sowie oft auch über den Webbrowser am PC. Es empfiehlt sich jedoch, bei der Anschaffung eines Geräts für Senioren auf ein ausreichend großes Display und eine gute Lautsprecherqualität zu achten.
6. Wer hilft mir, wenn die App abstürzt oder nicht funktioniert? Für technische Probleme mit der Software ist der jeweilige App-Hersteller verantwortlich. Dieser muss im Rahmen der BfArM-Zulassung einen funktionierenden Kundenservice (Support) nachweisen. Bei Problemen mit der Bedienung im Alltag kann Ihnen, wie beschrieben, der ambulante Pflegedienst im Rahmen der ergänzenden Unterstützungsleistungen helfen.
7. Wird mir das Geld für die App auf mein Konto überwiesen? Ja, in den meisten Fällen gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie treten in Vorleistung, bezahlen die App-Gebühren und reichen die Nachweise bei der Pflegekasse ein. Diese überweist den Betrag dann auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
8. Wie lange ist die Genehmigung der Pflegekasse gültig? Die Erstgenehmigung erfolgt oft befristet, häufig für sechs Monate. Danach möchte die Pflegekasse wissen, ob die App tatsächlich genutzt wird und Ihnen hilft. Ist dies der Fall, wird die Genehmigung meist problemlos verlängert oder unbefristet erteilt, solange der Pflegegrad bestehen bleibt.
Das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung der häuslichen Pflege. Mit den Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wirkungsvolle, staatlich finanzierte Werkzeuge an die Hand, um den anspruchsvollen Pflegealltag besser zu meistern, die Selbstständigkeit zu fördern und Stürze oder kognitiven Abbau zu verhindern.
Die finanzielle Unterstützung von bis zu 40 Euro für die App und bis zu 30 Euro für die Hilfe durch den Pflegedienst bietet einen starken Anreiz, sich neuen Technologien zu öffnen. Die strengen Prüfungen durch das BfArM garantieren dabei, dass Ihre sensiblen Gesundheitsdaten sicher sind und die Apps einen echten, wissenschaftlich belegten Nutzen haben.
Ihre Checkliste für den Start:
Pflegegrad prüfen: Liegt bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen mindestens Pflegegrad 1 vor?
Bedarf analysieren: In welchem Bereich benötigen Sie die meiste Unterstützung? (Gedächtnis, Bewegung, Organisation, Kommunikation).
Verzeichnis prüfen: Besuchen Sie die Webseite des BfArM und suchen Sie im offiziellen DiPA-Verzeichnis nach einer passenden, zugelassenen Anwendung.
Technische Voraussetzungen klären: Ist ein Smartphone, Tablet oder PC sowie eine stabile Internetverbindung vorhanden?
Antrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme ein.
Pflegedienst ansprechen: Klären Sie mit Ihrem ambulanten Pflegedienst, ob dieser Sie bei der Einrichtung und Nutzung der App im Rahmen der ergänzenden Unterstützungsleistungen begleiten kann.
Die Digitalisierung kann menschliche Zuwendung, ein tröstendes Wort oder die fachkundige Hand einer Pflegekraft niemals ersetzen. Aber sie kann im Hintergrund wertvolle Dienste leisten, damit mehr Zeit und Energie für genau diese menschlichen Momente bleibt. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber im Jahr 2026 bietet, und machen Sie den Pflegealltag für sich und Ihre Liebsten ein Stück weit sicherer und organisierter.
Die wichtigsten Antworten rund um Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) auf einen Blick.