Der bundeseinheitliche Medikationsplan: Anspruch & Nutzen

Der bundeseinheitliche Medikationsplan: Anspruch & Nutzen

Sicherheit im Alltag: Warum der bundeseinheitliche Medikationsplan unverzichtbar ist

Mit zunehmendem Alter steigt bei den meisten Menschen die Anzahl der täglich benötigten Arzneimittel. Ob Tabletten gegen Bluthochdruck, Tropfen für das Herz, Kapseln zur Regulierung des Blutzuckers oder Schmerzmittel für die Gelenke – die tägliche Tabletten-Routine wird schnell unübersichtlich. Wenn Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen, spricht die Medizin von einer sogenannten Polymedikation. Genau hier entsteht ein erhebliches Risiko für die Gesundheit: Verschiedene Präparate können sich gegenseitig beeinflussen, Nebenwirkungen verstärken oder in ihrer Wirksamkeit abgeschwächt werden. Um dieses Risiko zu minimieren und Ihnen maximale Sicherheit im eigenen Zuhause zu bieten, wurde der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) eingeführt.

Dieser detaillierte Ratgeber von PflegeHelfer24 richtet sich direkt an Sie als Senioren sowie an pflegende Angehörige. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was genau dieser Plan ist, welche gesetzlichen Ansprüche Sie haben, wie Sie ihn erhalten und warum er für die Organisation der häuslichen Pflege – sei es durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine 24-Stunden-Pflegekraft – von absolut zentraler Bedeutung ist. Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Wissen an die Hand zu geben, um Ihre Arzneimitteltherapie so sicher und effektiv wie möglich zu gestalten.

Was genau ist der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP)?

Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist weit mehr als nur ein handschriftlicher Zettel oder eine einfache Liste Ihres Hausarztes. Es handelt sich um ein offizielles, standardisiertes Dokument, das seit dem 1. Oktober 2016 in ganz Deutschland einheitlich geregelt ist. Der Plan listet alle verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamente auf, die ein Patient einnimmt. Das Besondere daran ist seine strikte, leicht verständliche Struktur, die bundesweit von jedem Arzt, jedem Apotheker und jeder Pflegekraft sofort verstanden wird.

Optisch erkennen Sie den offiziellen Plan sofort an einem quadratischen Barcode, dem sogenannten DataMatrix-Code, der sich in der Regel am oberen oder unteren Rand des Ausdrucks befindet. Dieser Code ist das digitale Herzstück des Papierdokuments. Er enthält alle aufgedruckten Informationen in digitaler Form. Wenn Sie beispielsweise einen Facharzt aufsuchen oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden, kann das medizinische Personal diesen Code einfach einscannen. Sofort haben die Ärzte Ihre komplette Medikation auf ihrem Bildschirm, ohne alles mühsam abtippen zu müssen. Das spart wertvolle Zeit und schließt lebensgefährliche Übertragungsfehler nahezu vollständig aus.

Arzt im freundlichen Gespräch mit einer Seniorin in einer hellen, modernen Praxis

Der Arztbesuch schafft Klarheit

Apothekerin überreicht einer lächelnden Kundin freundlich eine Medikamentenschachtel über den Tresen

Apotheken beraten umfassend

Ihr gesetzlicher Anspruch: Wer hat ein Recht auf den Plan?

Viele Patienten wissen nicht, dass der Erhalt dieses Dokuments keine reine Serviceleistung des Arztes ist, sondern ein festgeschriebenes Patientenrecht. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Sozialgesetzbuch. Genauer gesagt regelt § 31a SGB V den Anspruch auf einen Medikationsplan. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie diesen Plan kostenfrei von Ihrem Arzt einfordern können?

Der Gesetzgeber hat hierfür klare Regeln definiert. Sie haben einen verbindlichen Anspruch auf die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans, wenn folgende zwei Kriterien gleichzeitig zutreffen:

  • Sie wenden mindestens 3 verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig an.

  • Diese Medikamente sind für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen (also als Dauertherapie) verordnet.

Dabei ist es unerheblich, ob die Medikamente alle vom selben Arzt verschrieben wurden oder ob beispielsweise Ihr Hausarzt ein Blutdruckmittel verordnet und Ihr Kardiologe ein weiteres Herzmedikament hinzugefügt hat. Sobald die Schwelle von 3 dauerhaft verordneten Präparaten erreicht ist, muss Ihr Hausarzt (oder der Facharzt, der die Hauptverantwortung für Ihre Therapie trägt) den Plan für Sie erstellen. Wichtig zu wissen: Dieser Anspruch gilt für gesetzlich krankenversicherte Patienten ebenso wie für Privatpatienten. Die Erstellung und der Ausdruck sind für Sie vollkommen kostenlos.

Die Gefahren der Polymedikation: Warum der Plan Leben retten kann

Um den wahren Wert des Medikationsplans zu verstehen, müssen wir einen Blick auf die Risiken der sogenannten Polymedikation (Mehrfachmedikation) werfen. Wenn der menschliche Körper im Alter empfindlicher wird und gleichzeitig verschiedene Wirkstoffe verarbeiten muss, steigt das Risiko für sogenannte Arzneimittelinteraktionen (Wechselwirkungen). Einige dieser Risiken sind:

  • Wirkungsverstärkung: Zwei Medikamente können den Blutdruck senken. Werden sie ohne genaue Abstimmung eingenommen, kann der Blutdruck lebensgefährlich abfallen, was zu Schwindel und schweren Stürzen im Haushalt führen kann.

  • Wirkungsverlust: Bestimmte Nährstoffe oder rezeptfreie Präparate (wie Kalzium, Magnesium oder pflanzliche Mittel wie Johanniskraut) können die Aufnahme von lebenswichtigen Medikamenten im Magen-Darm-Trakt blockieren.

  • Verstärkte Nebenwirkungen: Die Leber und Nieren arbeiten im Alter oft langsamer. Medikamente verbleiben länger im Körper. Ohne einen genauen Plan und die Überprüfung durch den Arzt kann es zu schleichenden Vergiftungserscheinungen kommen.

Der bundeseinheitliche Medikationsplan zwingt den behandelnden Arzt dazu, sich mindestens einmal alle Medikamente in der Gesamtschau anzusehen. Oftmals fallen dabei Präparate auf, die eigentlich gar nicht mehr benötigt werden oder die doppelt verschrieben wurden – etwa wenn der Hausarzt ein Schmerzmittel verordnet hat und der Orthopäde unwissentlich ein Präparat mit dem exakt gleichen Wirkstoff, aber unter einem anderen Handelsnamen, hinzufügt.

Nahaufnahme einer ordentlich sortierten und gefüllten Medikamentenbox für eine ganze Woche auf einem hellen Holztisch

Eine Dosierbox erleichtert die tägliche Einnahme

Der detaillierte Aufbau: So lesen Sie Ihren Medikationsplan richtig

Die große Stärke des BMP ist seine Übersichtlichkeit. Er ist in Form einer Tabelle aufgebaut, die für den Laien gut lesbar ist. Um Ihnen den Umgang im Alltag zu erleichtern, erklären wir Ihnen hier die einzelnen Spalten der Tabelle im Detail:

  1. Wirkstoff: Hier steht der medizinische Name der Substanz (z. B. Ramipril oder Ibuprofen). Diese Spalte ist extrem wichtig! Apotheken geben oft Medikamente von verschiedenen Herstellern heraus (sogenannte Generika), je nachdem, mit welcher Krankenkasse Rabattverträge bestehen. Der Name auf der Schachtel ändert sich, aber der Wirkstoff bleibt gleich.

  2. Handelsname: Hier finden Sie den Namen, der groß auf der Medikamentenschachtel steht. Dies hilft Ihnen, das Präparat im heimischen Medikamentenschrank schnell zu finden.

  3. Stärke: Diese Spalte gibt an, wie viel des Wirkstoffs in einer Tablette oder Kapsel enthalten ist, meistens in Milligramm (mg) oder Mikrogramm (µg). Achten Sie stets genau auf diese Zahl, da sich Verpackungen von unterschiedlichen Stärken oft sehr ähnlich sehen.

  4. Form: Hier wird die Darreichungsform beschrieben. Abkürzungen wie Tab. für Tabletten, Kaps. für Kapseln, Trpf. für Tropfen oder Pfl. für Pflaster sind hier üblich. Auch der Zusatz retard (verzögerte Wirkstofffreisetzung) ist hier vermerkt.

  5. Morgens / Mittags / Abends / Zur Nacht: Das ist der wichtigste Teil für Ihren Alltag. Hier steht exakt, wie viele Einheiten Sie zu welcher Tageszeit einnehmen müssen. Steht dort beispielsweise "1 - 0 - 0,5 - 0", bedeutet das: Eine ganze Tablette morgens, keine mittags, eine halbe Tablette abends, keine zur Nacht.

  6. Einheit: Hier steht, worauf sich die Dosierung bezieht (z. B. Stück, Hub, Tropfen, Milliliter).

  7. Hinweise: Diese Spalte enthält lebenswichtige Einnahmeempfehlungen. Hier kann stehen: "vor dem Essen", "nüchtern einnehmen", "mit reichlich Wasser" oder "nicht mit Milchprodukten".

  8. Grund: Warum nehmen Sie dieses Medikament? Hier steht in verständlicher Sprache der Behandlungsanlass, z. B. "Bluthochdruck", "Diabetes", "Schmerzen" oder "Herzschwäche". Das hilft Ihnen und Ihren Angehörigen, den Sinn der Therapie zu verstehen und fördert die sogenannte Adhärenz (Therapietreue).

Zusätzlich enthält der Plan am unteren Rand eine Sektion für Medikamente, die nur bei Bedarf eingenommen werden (z. B. Notfall-Asthmasprays oder akute Schmerzmittel). Auch rezeptfreie Mittel, die Sie sich selbst in der Apotheke kaufen (wie Vitamine oder pflanzliche Präparate), sollten unbedingt handschriftlich von Ihnen oder Ihrem Arzt in den Plan eingetragen werden.

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Der Weg zum Plan: Wie Sie das Dokument erhalten und pflegen

Die Erstellung des Plans geschieht nicht immer automatisch. Im hektischen Praxisalltag kann es vorkommen, dass Ärzte nicht von sich aus daran denken. Daher ist Ihre Eigeninitiative gefragt.

Schritt 1: Das Gespräch mit dem Hausarzt
Sprechen Sie Ihren Hausarzt beim nächsten Termin aktiv auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan an. Bringen Sie zu diesem Termin am besten alle Medikamente mit, die Sie aktuell zu Hause haben – am besten in einer großen Tüte (der sogenannte "Brown-Bag-Check"). Dazu gehören auch Salben, Augentropfen, Vitamintabletten und pflanzliche Mittel. Der Arzt wird alle Präparate erfassen, auf Wechselwirkungen prüfen und den Plan am Computer erstellen.

Schritt 2: Der Ausdruck und die Erklärung
Der Arzt druckt den Plan aus und händigt ihn Ihnen aus. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen den Plan und die Bedeutung der einzelnen Medikamente verständlich zu erklären. Zögern Sie nicht, nachzufragen, wenn Sie Abkürzungen oder Hinweise nicht verstehen.

Schritt 3: Die kontinuierliche Aktualisierung
Ein Medikationsplan ist nur dann nützlich, wenn er absolut aktuell ist. Ein veralteter Plan ist gefährlich! Jedes Mal, wenn ein Medikament abgesetzt wird, ein neues hinzukommt oder sich die Dosierung ändert, muss der Plan aktualisiert werden. Wenn Sie beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen werden, erhalten Sie oft neue Medikamente. Gehen Sie mit dem Entlassungsbrief umgehend zu Ihrem Hausarzt, damit dieser den Plan auf den neuesten Stand bringt und mit einem neuen Datum versieht. Jeder Arzt (auch Fachärzte) und auch Apotheker sind berechtigt und verpflichtet, Änderungen im Plan vorzunehmen, wenn sie den DataMatrix-Code einscannen.

Pflegekraft reicht einem lächelnden Senior ein Glas Wasser am Küchentisch

Sichere Unterstützung bei der Einnahme

Pflegende Angehörige und Senior betrachten gemeinsam und fokussiert ein Dokument auf dem Wohnzimmertisch

Gemeinsame Organisation gibt Sicherheit

Die Rolle der Apotheken: Ein zusätzliches Sicherheitsnetz

Apotheken spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Arzneimittelsicherheit. Seit Mitte 2022 haben gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Dazu gehört die sogenannte Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation.

Wenn Sie mindestens 5 ärztlich verordnete Medikamente dauerhaft einnehmen, können Sie in vielen Apotheken einmal im Jahr eine extrem gründliche Analyse Ihrer gesamten Medikation durchführen lassen. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Krankenkasse. Der Apotheker nimmt sich in einem separaten Beratungsraum Zeit für Sie, prüft alle Medikamente auf Wechselwirkungen, kontrolliert die Haltbarkeit Ihrer Vorräte und bespricht mit Ihnen Anwendungsprobleme (z. B. wenn Sie Schwierigkeiten haben, Tabletten zu schlucken oder einen Inhalator zu bedienen). Die Ergebnisse dieser Analyse werden dann, in Absprache mit Ihnen, an Ihren Hausarzt weitergeleitet, der den Medikationsplan entsprechend anpasst. Zögern Sie nicht, Ihre Stammapotheke auf diesen Service anzusprechen.

Der Medikationsplan im Pflegealltag: Unverzichtbar für PflegeHelfer24-Kunden

Wenn Senioren pflegebedürftig werden und Unterstützung im Alltag benötigen, verändert sich die Handhabung der Medikamente gravierend. Hier wird der bundeseinheitliche Medikationsplan vom persönlichen Hilfsmittel zum absolut zwingenden Arbeitsdokument für Dritte.

Einsatz bei der ambulanten Pflege:
Wenn ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt, um Ihnen bei der Medikamentengabe zu helfen (z. B. Richten der Tablettenbox für die Woche oder Verabreichung von Insulinspritzen), darf das Pflegepersonal dies rechtlich nur auf Basis einer ärztlichen Verordnung und eines aktuellen Medikationsplans tun. Der Pflegedienst haftet für Fehler. Daher wird die Pflegedienstleitung bei der Erstaufnahme zwingend nach Ihrem aktuellen BMP fragen. Ist dieser nicht vorhanden oder veraltet, verzögert sich der Start der pflegerischen Versorgung.

Die Bedeutung für die 24-Stunden-Pflege:
Viele Familien entscheiden sich für eine 24-Stunden-Pflegekraft, um den Verbleib im eigenen Zuhause zu sichern. Diese Betreuungskräfte leisten wertvolle Alltagshilfe, bereiten Mahlzeiten zu und begleiten die Senioren. Obwohl 24-Stunden-Betreuungskräfte keine medizinische Behandlungspflege (wie das Setzen von Spritzen) durchführen dürfen, unterstützen sie massiv bei der Einnahme der vorbereiteten Medikamente. Sie erinnern an die Tabletten, reichen das Wasserglas und achten auf die Einnahmehinweise ("vor dem Essen"). Damit die Betreuungskraft weiß, wann welches Medikament fällig ist, ist der ausgedruckte Medikationsplan, gut sichtbar am Kühlschrank oder Medikamentenschrank befestigt, die wichtigste Kommunikationsbrücke zwischen Arzt, Angehörigen und der Betreuungskraft.

Entlastung für pflegende Angehörige:
Für Töchter, Söhne oder Ehepartner, die die Pflege organisieren, ist der Plan eine enorme mentale Entlastung. Sie müssen sich nicht mehr aus dem Gedächtnis merken, ob die blaue Pille morgens oder abends eingenommen werden muss. Im Notfall – etwa wenn nachts der ärztliche Bereitschaftsdienst oder der Notarzt über den Hausnotruf gerufen wird – können Angehörige den Plan sofort übergeben. Der Notarzt sieht auf einen Blick, ob der Patient blutverdünnende Medikamente (wie Marcumar oder Apixaban) einnimmt, was für lebensrettende Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist.

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Wer soll den Hausnotruf verwenden?

Papierform vs. Digital: Der elektronische Medikationsplan (eMP)

Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das E-Rezept ist bereits Alltag, und auch der Medikationsplan entwickelt sich weiter. Neben dem klassischen Papierausdruck gibt es den elektronischen Medikationsplan (eMP).

Der eMP ist im Grunde die digitale Version des Papierplans. Er kann auf dem Mikrochip Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Der Vorteil: Wenn Sie Ihre Karte beim Arzt oder in der Apotheke in das Lesegerät stecken, haben die Fachleute sofort Zugriff auf Ihre Medikationsdaten. Sie müssen den Papierplan nicht mehr zwingend mit sich herumtragen.

Zudem wird der Medikationsplan künftig ein zentraler Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) sein, die ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt wird. Über eine App auf Ihrem Smartphone können Sie oder Ihre bevollmächtigten Angehörigen den Plan dann jederzeit einsehen. Dennoch: Für den häuslichen Pflegealltag, insbesondere wenn Pflegedienste oder 24-Stunden-Betreuungskräfte involviert sind, bleibt der gut lesbare Ausdruck auf Papier vorerst der Goldstandard. Wir empfehlen Ihnen daher, stets auf einem aktuellen Ausdruck zu bestehen, auch wenn die Daten elektronisch gespeichert sind.

Smartphone mit einer Gesundheits-App neben einer elektronischen Gesundheitskarte auf einem hellen, aufgeräumten Schreibtisch

Digitale Lösungen ergänzen den Papierplan

Häufige Fehler bei der Medikamenteneinnahme – und wie der Plan hilft

Trotz bester Absichten passieren im häuslichen Umfeld viele Fehler bei der Medikamenteneinnahme. Der Medikationsplan hilft, diese zu vermeiden, wenn man ihn richtig anwendet. Hier sind die häufigsten Fallstricke:

  • Tabletten eigenmächtig teilen oder mörsern: Viele Senioren haben Schluckbeschwerden und zerkleinern ihre Tabletten. Das kann lebensgefährlich sein! Sogenannte Retardtabletten (im Plan oft mit "ret." gekennzeichnet) geben den Wirkstoff langsam über 12 oder 24 Stunden ab. Werden sie zerkleinert, gelangt die gesamte Dosis sofort ins Blut – eine massive Überdosierung ist die Folge. Wenn im Plan "Retard" steht, dürfen diese niemals geteilt werden. Sprechen Sie mit dem Arzt über flüssige Alternativen.

  • Falsche Einnahmezeitpunkte: Ein Medikament für die Schilddrüse (z. B. L-Thyroxin) muss zwingend morgens nüchtern, mindestens 30 Minuten vor dem Frühstück, eingenommen werden. Nimmt man es zusammen mit dem Kaffee und dem Brötchen ein, wirkt es nicht. Der Medikationsplan enthält in der Spalte "Hinweise" genau diese wichtigen Informationen.

  • Doppeleinnahmen bei Generika-Wechsel: Die Apotheke gibt Ihnen ein neues Präparat mit einer anderen Verpackung, weil die Krankenkasse den Vertrag gewechselt hat. Zu Hause nehmen Sie versehentlich das neue Präparat UND die Reste des alten Präparats aus der alten Schachtel ein, weil Sie denken, es seien zwei verschiedene Medikamente. Ein Blick auf die Spalte "Wirkstoff" im Medikationsplan würde sofort zeigen, dass es sich um dasselbe Mittel handelt.

Ausführliche und verlässliche Informationen zur allgemeinen Arzneimittelsicherheit und zu gesetzlichen Regelungen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Checkliste: So nutzen Sie den Medikationsplan optimal im Alltag

Damit der bundeseinheitliche Medikationsplan seine volle Wirkung entfalten kann, haben wir von PflegeHelfer24 eine praktische Checkliste für Sie zusammengestellt:

  1. Sichtbar aufbewahren: Heften Sie den aktuellen Plan gut sichtbar an den Kühlschrank, die Innenseite des Medikamentenschranks oder an eine Pinnwand in der Küche. Er darf nicht in einem Aktenordner im Arbeitszimmer verschwinden.

  2. Kopien anfertigen: Machen Sie Kopien für Ihre Brieftasche (für Notfälle unterwegs), für pflegende Angehörige und für die Betreuungskraft.

  3. Notfallmappe aktualisieren: Legen Sie stets eine aktuelle Kopie in Ihre Notfallmappe, die Sie bereitliegen haben, falls der Rettungsdienst oder Hausnotruf-Einsatzkräfte kommen.

  4. Alte Pläne vernichten: Sobald Sie einen neuen, aktualisierten Plan erhalten, reißen Sie alle alten Pläne sofort durch und werfen Sie diese in den Papiermüll. Nichts ist gefährlicher als zwei widersprüchliche Pläne im Haushalt.

  5. Selbstmedikation eintragen: Tragen Sie Schmerzmittel, die Sie ohne Rezept in der Apotheke kaufen, sowie Nahrungsergänzungsmittel (Magnesium, Vitamine) mit einem Stift in den unteren Teil des Plans ein. Zeigen Sie diese Ergänzungen beim nächsten Arztbesuch vor.

  6. Tablettendispenser (Dosierboxen) nutzen: Richten Sie Ihre Medikamente einmal pro Woche in eine Dosierbox mit Fächern für Morgens, Mittags, Abends und Nachts. Nutzen Sie den Medikationsplan als strikte Vorlage beim Befüllen. Lassen Sie sich dabei von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst unterstützen, falls Ihre Sehkraft oder Feinmotorik nachlässt.

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Zusammenfassung: Ihr Schlüssel zu mehr Sicherheit im Alter

Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist weit mehr als ein bürokratisches Dokument. Er ist Ihr persönlicher Fahrplan für eine sichere, effektive und nebenwirkungsarme Therapie. Besonders im Alter, wenn die Übersicht über die verschiedenen Tabletten, Tropfen und Kapseln schwerfällt, bietet der Plan eine unschätzbare Orientierungshilfe. Er schützt Sie vor gefährlichen Wechselwirkungen, verhindert versehentliche Über- oder Unterdosierungen und stellt sicher, dass alle behandelnden Ärzte auf dem gleichen Stand sind.

Für die häusliche Pflege – egal ob durch liebevolle Angehörige, professionelle ambulante Pflegedienste oder engagierte 24-Stunden-Pflegekräfte – ist der Plan das absolute Fundament der täglichen Versorgung. Er schafft Vertrauen, rechtliche Sicherheit und sorgt dafür, dass Ihre Gesundheit stets im Mittelpunkt steht.

Nehmen Sie Ihre Gesundheit aktiv in die Hand: Zählen Sie heute noch Ihre dauerhaft eingenommenen Medikamente. Wenn Sie auf drei oder mehr kommen und noch keinen offiziellen Plan mit dem markanten DataMatrix-Code besitzen, machen Sie umgehend einen Termin bei Ihrem Hausarzt. Es ist Ihr gutes Recht – und ein entscheidender Schritt für ein langes, sicheres und selbstbestimmtes Leben in Ihren eigenen vier Wänden.

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