Die mhplus Betriebskrankenkasse ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Ludwigsburg und weiteren Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Mit über 510.000 Versicherten (Stand Januar 2025) gehört sie zu den etablierten Krankenkassen in Deutschland. Als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die mhplus ihren Versicherten automatisch auch eine soziale Pflegeversicherung, die bei Pflegebedürftigkeit umfassende Leistungen zur Verfügung stellt. Für pflegebedürftige Senioren und deren Angehörige ist es wichtig zu wissen, welche Pflegeleistungen die mhplus übernimmt, wie Anträge gestellt werden und welche Unterstützung im Pflegefall zur Verfügung steht.
Persönliche Beratung zur Pflege – verständlich erklärt
Informationen zur Pflegeversicherung in Ruhe durchgehen
Die mhplus ist in 14 Bundesländern geöffnet und steht damit nahezu bundesweit zur Verfügung. Versichern können sich alle Personen, die in folgenden Bundesländern leben oder arbeiten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Mit dieser breiten regionalen Abdeckung erreicht die mhplus einen Großteil der deutschen Bevölkerung.
Die Krankenkasse verfügt über 16 Geschäftsstellen in ganz Deutschland, darunter in Ludwigsburg (Hauptsitz), Nürnberg, Gotha, Hof, Raubling, Augsburg, Lübeck, Rheinfelden, Albstadt, Bonn und weiteren Städten. Diese Geschäftsstellen sind montags bis donnerstags in der Regel von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet, wobei die genauen Öffnungszeiten je nach Standort variieren können. Für Versicherte bedeutet dies eine persönliche Anlaufstelle in ihrer Nähe, wo sie Beratung zu allen Fragen rund um Kranken- und Pflegeversicherung erhalten können.
Die Beiträge zur Krankenversicherung bei der mhplus setzen sich aus dem gesetzlichen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt gesetzlich festgelegt 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Ab dem 1. April 2025 erhöht die mhplus ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag von bisher 2,56 Prozent auf 3,29 Prozent. Damit ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,89 Prozent ab April 2025. Diese Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Für die Pflegeversicherung gelten seit 2023 gestaffelte Beitragssätze, die sich nach der Anzahl der Kinder richten. Versicherte mit einem Kind zahlen 3,60 Prozent, während Kinderlose einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen und damit 4,20 Prozent beitragen müssen. Für Eltern mit mehreren Kindern reduziert sich der Beitragssatz: Mit zwei Kindern auf 3,35 Prozent, mit drei Kindern auf 3,10 Prozent, mit vier Kindern auf 2,85 Prozent und mit fünf oder mehr Kindern auf 2,60 Prozent. Auch hier wird der Beitrag zur Pflegeversicherung je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft alle Pflegegrade und Leistungsarten. Die mhplus übernimmt diese gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhungen automatisch für alle Versicherten, die bereits Pflegeleistungen beziehen. Für pflegebedürftige Senioren und deren Angehörige bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige: Wenn Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen betreut werden, zahlt die mhplus monatliches Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 800 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 990 Euro. Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen und kann frei verwendet werden, sofern die Pflege sichergestellt ist.
Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste: Wenn professionelle Pflegedienste die häusliche Pflege übernehmen, rechnet die mhplus direkt mit dem Pflegedienst ab. Die Höchstbeträge für Pflegesachleistungen liegen bei Pflegegrad 2 bei 796 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 bei 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 bei 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 bei 2.299 Euro. Diese Beträge können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst die Pflege übernehmen.
Kombinationsleistungen: Viele Pflegebedürftige nutzen eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wenn der Pflegedienst beispielsweise nur 50 Prozent der möglichen Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, wird das Pflegegeld zu 50 Prozent ausgezahlt. Diese flexible Kombination ermöglicht es Familien, die Pflege optimal zwischen professionellen Dienstleistern und privaten Pflegepersonen aufzuteilen.
Professionelle Pflege bequem zu Hause
Angehörige unterstützen im Pflegealltag
Tages- und Nachtpflege: Die teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen wird von der mhplus mit folgenden monatlichen Höchstbeträgen unterstützt: Pflegegrad 2 erhält 721 Euro, Pflegegrad 3 bekommt 1.357 Euro, Pflegegrad 4 erhält 1.685 Euro und Pflegegrad 5 wird mit 2.085 Euro unterstützt. Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und dienen der Entlastung pflegender Angehöriger.
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim: Bei dauerhafter Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt die mhplus abhängig vom Pflegegrad folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 1 erhält einen Zuschuss von 131 Euro, Pflegegrad 2 bekommt 805 Euro, Pflegegrad 3 erhält 1.319 Euro, Pflegegrad 4 wird mit 1.855 Euro unterstützt und Pflegegrad 5 erhält 2.096 Euro. Diese Beträge decken jedoch nicht die vollständigen Heimkosten, sodass Pflegebedürftige einen Eigenanteil zahlen müssen.
Zuschuss zum Eigenanteil bei vollstationärer Pflege: Um die finanzielle Belastung für Heimbewohner zu reduzieren, gewährt die mhplus einen zusätzlichen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil, der sich nach der Dauer des Heimaufenthalts richtet. In den ersten 12 Monaten werden 15 Prozent des Eigenanteils übernommen, vom 13. bis 24. Monat sind es 30 Prozent, vom 25. bis 36. Monat steigt der Zuschuss auf 50 Prozent und ab dem 37. Monat übernimmt die mhplus 75 Prozent des Eigenanteils. Dieser Zuschlag wird automatisch berechnet und direkt an das Pflegeheim überwiesen, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss.
Entlastung durch Tagespflege nutzen
Sichere Versorgung im Pflegeheim
Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die mhplus die Kosten für eine Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, mit einem Höchstbetrag von 1.685 Euro. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus dem nicht genutzten Budget für Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und letzten Tag der Ersatzpflege sogar in voller Höhe.
Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung kann für maximal 56 Tage im Kalenderjahr genutzt werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Die mhplus übernimmt hierfür Kosten in Höhe von bis zu 1.854 Euro pro Jahr für die pflegebedingten Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen selbst getragen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege zu übertragen.
Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Dieser Betrag steht flexibel für beide Leistungsarten zur Verfügung und kann je nach Bedarf zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden. Diese neue Regelung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität bei der Planung von Ersatzpflege und Kurzzeitpflege.
Besondere Regelung für junge Pflegebedürftige: Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gelten seit 2024 erweiterte Leistungen bei der Verhinderungspflege. Die Kosten werden für bis zu 8 Wochen übernommen, und durch Übertragung der Kurzzeitpflege kann der Zuschuss auf bis zu 3.386 Euro pro Jahr erhöht werden. Zudem ist keine Vorpflegezeit von 6 Monaten erforderlich, was eine schnellere Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht.
Verhinderungspflege schafft dringend benötigte Pausen
Kurzzeitpflege überbrückt schwierige Phasen
Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser zweckgebundene Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, etwa für Betreuungsleistungen, Haushaltshilfen oder auch für Tages- und Nachtpflege. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Körperpflegeleistungen genutzt werden. Der Entlastungsbetrag muss nicht im selben Monat ausgeschöpft werden, sondern kann in den Folgemonat und sogar ins nächste Kalenderjahr übertragen werden. Versicherte reichen die Rechnungen bei der mhplus ein und erhalten dann die Erstattung.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz übernimmt die mhplus monatlich bis zu 42 Euro. Diese Pauschale steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Die Pflegehilfsmittel können über spezialisierte Anbieter bestellt werden, die direkt mit der mhplus abrechnen, oder Versicherte legen die Rechnungen selbst vor.
Technische Pflegehilfsmittel: Neben den Verbrauchsmaterialien werden auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme von der mhplus bezuschusst oder vollständig übernommen. Für den Hausnotruf übernimmt die Krankenkasse beispielsweise 25,50 Euro monatlich für die Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation. Für diese Hilfsmittel ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich, die bei der mhplus eingereicht werden muss.
Alltagsunterstützung entlastet pflegende Angehörige
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: Um das Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen anzupassen, gewährt die mhplus Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Dies gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören das Anbringen von Handläufen und Haltegriffen, die Beseitigung von Schwellen und Stufen durch Rampen, der Einbau unterfahrbarer Küchenschränke, der Umbau zu einem behindertengerechten Bad oder die Installation eines Treppenlifts. Wenn mehrere Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden, gelten sie als eine Maßnahme. Der Zuschuss kann bei einer erneuten Verschlechterung der Pflegesituation erneut beantragt werden.
Ambulant betreute Wohngruppen: Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, erhalten von der mhplus einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro. Dieser Zuschlag gilt für alle Pflegegrade und wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt. Für die Gründung einer neuen Wohngruppe beteiligt sich die mhplus mit bis zu 2.500 Euro pro Bewohner, maximal jedoch mit 10.000 Euro pro Wohngruppe als Anschubfinanzierung. Zudem können Wohngruppen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 16.000 Euro erhalten, wenn mehrere Bewohner zusammen einen Antrag stellen.
Ein barrierefreies Bad ermöglicht selbstständiges Leben
Wohngruppen bieten Gemeinschaft und Unterstützung
Antrag auf Pflegeleistungen stellen: Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der mhplus gestellt werden. Dies kann formlos telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die mhplus stellt auch ein spezielles Antragsformular zur Verfügung, das auf der Website heruntergeladen werden kann. Im Antrag wird angegeben, welche Art der Pflegeleistung benötigt wird – etwa Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, Kombinationsleistungen oder stationäre Pflege.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Nach Eingang des Antrags beauftragt die mhplus den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch, bei dem die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen beurteilt werden. Die Begutachtung erfolgt anhand eines strukturierten Verfahrens mit sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach erreichter Punktzahl wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgelegt.
Bescheid und Leistungsbeginn: Die mhplus hat nach Eingang des Antrags grundsätzlich 5 Wochen Zeit für die Entscheidung, bei reiner Prüfung ohne zusätzliche Unterlagen 3 Wochen. Der Bescheid über den Pflegegrad wird schriftlich zugestellt. Die bewilligten Pflegeleistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Wenn pflegebedürftige Personen mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In diesem Fall wird ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.
Anträge sorgfältig vorbereiten und einreichen
Die mhplus bietet allen Versicherten, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben oder bereits Pflegeleistungen beziehen, eine kostenlose Pflegeberatung an. Diese Beratung wird durch den Kooperationspartner spectrum K durchgeführt und kann zu Hause oder telefonisch stattfinden. Nach Antragstellung erhalten Versicherte automatisch einen Beratungsgutschein, den sie innerhalb von 2 Wochen einlösen sollten, um die Pflege möglichst schnell optimal zu organisieren.
Inhalte der Pflegeberatung: Die Pflegeberater unterstützen umfassend bei allen Fragen rund um die Pflege. Sie helfen bei der Organisation des Pflegealltags, informieren über verfügbare Leistungen und erstellen einen individuellen Versorgungsplan. Zudem unterstützen sie bei der Suche nach geeigneten Pflegediensten oder Pflegeheimen, helfen beim Ausfüllen von Anträgen und geben Tipps zu weiteren finanziellen Hilfen oder Unterstützungsangeboten. Die Beratung ist vertraulich und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen.
Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug: Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dieser Besuch halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und bieten den Pflegepersonen Hilfestellung und praktische Tipps. Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die mhplus vollständig.
Berufstätige Angehörige, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen, haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dieses kann für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr beantragt werden, wenn ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig wird und die Pflege organisiert oder eine Betreuung in einer akuten Pflegesituation sichergestellt werden muss. Die Voraussetzung ist, dass der pflegebedürftige Angehörige mindestens Pflegegrad 1 hat oder voraussichtlich haben wird.
Höhe und Berechnung: Das Pflegeunterstützungsgeld gleicht den Verdienstausfall während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung aus und wird von der mhplus gezahlt. Die Höhe orientiert sich am Krankengeld und beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für die Beantragung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass der Angehörige akut pflegebedürftig ist und eine Freistellung notwendig ist. Das entsprechende Formular steht auf der Website der mhplus zum Download bereit.
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Rentenversicherung: Pflegende Angehörige, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegen, können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung erhalten. Die Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen zahlt diese Beiträge, wenn die Pflegeperson mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Diese Beiträge erhöhen die eigenen Rentenansprüche der Pflegeperson erheblich.
Arbeitslosenversicherung: Pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, um einen Angehörigen zu pflegen, können auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vor der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben und mindestens 10 Stunden pro Woche an 2 Tagen eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen. Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit 2025 einheitlich 48,96 Euro (bei einem Beitragssatz von 2,6 Prozent). Diese Absicherung ermöglicht es pflegenden Angehörigen, nach Ende der Pflegetätigkeit Leistungen der Arbeitsförderung in Anspruch zu nehmen.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige verstehen
Arbeitslosenversicherung bei Pflege rechtzeitig klären
Die mhplus stellt auf ihrer Website ein umfangreiches Download-Center mit allen wichtigen Formularen und Anträgen zur Verfügung. Diese können als PDF heruntergeladen, ausgefüllt und per Post, Fax oder E-Mail an die mhplus geschickt werden. Zu den wichtigsten Formularen gehören:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung: Grundantrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Bewilligung von Pflegeleistungen
Antrag auf Kurzzeitpflege: Für die vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung
Antrag auf Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson verhindert ist und eine Ersatzpflege benötigt wird
Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen: Zum Wechsel zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld: Für berufstätige Angehörige zur kurzzeitigen Freistellung
Vollmacht Pflegeversicherung: Wenn eine andere Person bevollmächtigt werden soll, in Pflegeangelegenheiten zu handeln
Gutschein für Pflegeberatung: Kann direkt ausgedruckt und bei spectrum K eingelöst werden
Alle Formulare sollten vollständig ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. ärztlichen Bescheinigungen) eingereicht werden. Bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare steht der Kundenservice der mhplus telefonisch oder in den Geschäftsstellen zur Verfügung.
Telefonische Erreichbarkeit: Der Kundenservice der mhplus ist montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr unter der zentralen Telefonnummer 07141 9790-0 erreichbar. Für spezielle Anliegen zur Pflegeversicherung können Versicherte auch direkt die Fachabteilung kontaktieren. Für Fragen zur medizinischen Beratung steht eine separate Hotline unter 07141 9790-9515 zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar ist.
Schriftlicher Kontakt: Schriftliche Anfragen, Anträge und Dokumente können per Post an die Hauptadresse der mhplus geschickt werden: mhplus Betriebskrankenkasse, Franckstraße 8, 71636 Ludwigsburg, oder an die Postanschrift: 71632 Ludwigsburg. Per Fax ist die mhplus unter 07141 9790-113 erreichbar. Für E-Mail-Anfragen steht die allgemeine Adresse info@mhplus.de zur Verfügung, speziell für Pflegethemen die Adresse Pflegeversicherung@mhplus.de.
Online-Filiale und digitale Services: Die mhplus bietet mit meine mhplus eine Online-Filiale, die rund um die Uhr verfügbar ist. Nach einmaliger Registrierung mit Identitätsnachweis (SmartIdent-Verfahren) können Versicherte dort Anträge einreichen, Bescheinigungen abrufen, ihre Stammdaten ändern und den Bearbeitungsstand von Anträgen verfolgen. Die Registrierung erfolgt über die mhplus Service-App, die für iOS und Android verfügbar ist. Mit dieser App können Versicherte auch Krankschreibungen einreichen, nach Ärzten suchen oder die Bonus-App für Gesundheitsprogramme nutzen.
Persönliche Beratung in Geschäftsstellen: Für persönliche Beratungsgespräche stehen die 16 Geschäftsstellen der mhplus zur Verfügung. Die Öffnungszeiten variieren je nach Standort, üblich sind jedoch Öffnungszeiten von montags bis donnerstags zwischen 9 und 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr. Für komplexere Anliegen oder ausführliche Beratungen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Schnelle Hilfe per Telefon
Bonusprogramme: Die mhplus bietet verschiedene Bonusprogramme an, die auch für Senioren interessant sind. Mit dem Fitcash-Gesundheitsbonus können Versicherte bis zu 290 Euro pro Jahr erhalten, wenn sie gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge, Sportverein-Mitgliedschaften oder Gesundheitskurse wahrnehmen. Über die mhplus Bonus-App können die Aktivitäten bequem dokumentiert werden. Zusätzlich gibt es die mhplus move-App für Schritte und Bewegung (bis zu 70 Euro jährlich) sowie die mhplus mind-App für Achtsamkeitsübungen (bis zu 50 Euro jährlich).
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Seit 2022 übernimmt die mhplus auch die Kosten für zugelassene digitale Pflegeanwendungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegealltag unterstützen. Diese Apps können beispielsweise bei der Organisation der Pflege, bei Gedächtnistraining oder bei der Kommunikation mit Pflegekräften helfen. Die mhplus erstattet hierfür bis zu 53 Euro monatlich (ab 2025). Die Anwendungen müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein.
Pflegekurse für Angehörige: Die mhplus bietet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an, die praktisches Wissen zur häuslichen Pflege vermitteln. Diese Kurse können in Präsenz oder online absolviert werden und behandeln Themen wie Lagerungstechniken, Mobilisation, Körperpflege, Umgang mit Demenz oder rechtliche Aspekte der Pflege. Die Teilnahme ist für alle Angehörigen kostenlos, unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person bei der mhplus versichert ist.
Pflegekurse vermitteln praxisnahes Wissen
Die mhplus Betriebskrankenkasse bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Mit der Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent zum Januar 2025 und der Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden die Leistungen weiter verbessert. Besonders hervorzuheben sind:
Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad für häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro monatlich für professionelle Pflegedienste
Flexible Kombinationsmöglichkeiten zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit Juli 2025
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Gestaffelte Zuschüsse zum Eigenanteil bei vollstationärer Pflege von 15 bis 75 Prozent je nach Aufenthaltsdauer
Kostenlose Pflegeberatung durch den Partner spectrum K
Soziale Absicherung für pflegende Angehörige durch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist zunächst ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung erforderlich. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Feststellung eines Pflegegrads werden die Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum gewährt. Die mhplus unterstützt ihre Versicherten mit umfangreichen Beratungsangeboten, gut erreichbaren Geschäftsstellen und digitalen Services bei allen Fragen rund um die Pflege.
Mit über 510.000 Versicherten und 16 Geschäftsstellen in 14 Bundesländern ist die mhplus eine etablierte Krankenkasse, die sowohl bei der Kranken- als auch bei der Pflegeversicherung auf persönlichen Service und umfassende Leistungen setzt. Für Senioren und ihre Angehörigen bietet die mhplus damit eine verlässliche Absicherung im Pflegefall mit transparenten Leistungen und gut zugänglichen Kontaktmöglichkeiten.
Antworten zu Pflege und Leistungen