Die BKK EWE ist eine betriebsbezogene Betriebskrankenkasse mit Sitz in Oldenburg, die als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems auch eine Pflegekasse führt. Jeder bei der BKK EWE krankenversicherten Person steht automatisch auch die zugehörige Pflegeversicherung zur Verfügung. Diese bietet umfassende Leistungen zur finanziellen und praktischen Unterstützung im Pflegefall und orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI).
Als betriebsbezogene Krankenkasse richtet sich die BKK EWE primär an Mitarbeiter des EWE-Konzerns und deren Angehörige. Trotz dieser Beschränkung bietet die Kasse einen hochwertigen Service mit persönlicher Betreuung und einem stabilen Beitragssatz. Für das Jahr 2025 liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag bei 1,98 Prozent und damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2,5 Prozent.
Die BKK EWE ist über verschiedene Kanäle erreichbar und bietet ihren Versicherten sowohl persönliche als auch digitale Kontaktmöglichkeiten. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich seit 2024 wieder in der Donnerschweer Straße 20 in 26123 Oldenburg – eine Rückkehr an den historischen Standort nach 14 Jahren an einem anderen Ort.
Zentrale Kontaktdaten:
Telefon: 0441 / 35028-5101
Fax: 0441 / 35028-5195
Kostenfreie Hotline: 0800 1255393 (aus allen deutschen Netzen)
E-Mail: info@bkk-ewe.de
Postanschrift: BKK EWE, Postfach 5334, 26043 Oldenburg
Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr. Sollten diese Kernzeiten nicht passen, besteht die Möglichkeit, individuelle Termine zu vereinbaren. Die Geschäftsstelle ist gut mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, da sich eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe befindet und Parkplätze in fußläufiger Entfernung verfügbar sind.
Für digitale Anliegen bietet die BKK EWE eine Online-Geschäftsstelle sowie eine Service-App an, über die Versicherte rund um die Uhr verschiedene Vorgänge wie Adressänderungen, Krankmeldungen oder das Einreichen von Rechnungen erledigen können.
Die BKK EWE bietet allen Versicherten und deren Angehörigen eine qualifizierte und umfassende Pflegeberatung an, wenn ein individueller Beratungsbedarf besteht. Diese Beratung erfolgt über den Kooperationspartner spectrumK, der als professioneller Dienstleister im Gesundheitswesen tätig ist.
Kontakt zur Pflegeberatung:
Telefon: 0800 7237267 (kostenfrei, 24 Stunden täglich erreichbar)
E-Mail: pflegeberatung@spectrumK.de
Die Pflegeberatung kann sowohl telefonisch als auch in der Häuslichkeit erfolgen und unterstützt Betroffene bei allen Fragen rund um die Pflege. Dazu gehören Informationen über verfügbare Pflegeleistungen, Hilfe bei der Antragstellung, Beratung zu geeigneten Pflegeeinrichtungen sowie praktische Tipps für die häusliche Pflege.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Das deutsche Pflegesystem unterscheidet seit 2017 fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeitseinschränkung einer Person widerspiegeln. Diese Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen einer Begutachtung.
Die fünf Pflegegrade im Überblick:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Als pflegebedürftig gelten Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – Hilfe benötigen. Die genaue Einstufung erfolgt dabei durch den Medizinischen Dienst mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments, das verschiedene Lebensbereiche bewertet.
Um Leistungen aus der Pflegekasse der BKK EWE zu erhalten, müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten sowohl für die häusliche als auch für die vollstationäre Pflege.
Wichtigste Voraussetzungen:
Vorversicherungszeit: Es muss eine Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre erfüllt sein
Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen (für die meisten Leistungen wird mindestens Pflegegrad 2 benötigt)
Antragstellung: Die Leistungen werden nur auf Antrag erbracht
Begutachtung: Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist erforderlich
Die Leistungen der Pflegeversicherung dienen zur finanziellen Unterstützung im Falle der Pflegebedürftigkeit und werden zwischen häuslicher und vollstationärer Pflege unterschieden.
Das Pflegegeld ist eine der zentralen Leistungen der Pflegeversicherung und wird gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person durch private Pflegepersonen – in der Regel Angehörige, Freunde oder Verwandte – in der Häuslichkeit gepflegt wird. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die über dessen Verwendung frei verfügen kann.
Pflegegeld-Beträge ab 1. Januar 2025 (nach Erhöhung um 4,5 Prozent):
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Wichtig zu wissen: Bei Bezug von Pflegegeld ist die Inanspruchnahme von Beratungseinsätzen verpflichtend. Bei den Pflegegraden 2 und 3 muss dieser Beratungsbesuch halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden. Die Kosten für diese Beratung übernimmt die BKK EWE.
Werden die verpflichtenden Beratungseinsätze nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld zunächst um 50 Prozent gekürzt und bei wiederholtem Versäumnis sogar komplett eingestellt werden. Nach Nachholen des Beratungsbesuchs wird das Pflegegeld jedoch ab dem Tag der Beratung wieder in voller Höhe ausgezahlt.
Die Pflegesachleistungen ermöglichen es, einen professionellen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege zu beauftragen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass die pflegebedürftige Person nur eventuelle Differenzbeträge selbst tragen muss.
Pflegesachleistungen ab 1. Januar 2025:
Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro monatlich
Ambulante Pflegedienste bieten verschiedene Leistungen an, darunter körperbezogene Pflegemaßnahmen (wie Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (wie Unterstützung bei der Alltagsgestaltung) sowie Hilfen bei der Haushaltsführung (wie Kochen oder Reinigung der Wohnung).
Pflegebedürftige müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden – sie können beide Leistungsarten auch kombinieren. Dies bietet sich besonders dann an, wenn ein Pflegedienst nur teilweise in Anspruch genommen wird und die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Die Kombinationsleistung funktioniert nach folgendem Prinzip: Wenn beispielsweise 60 Prozent der verfügbaren Pflegesachleistungen genutzt werden, können noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt werden. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Pflegesituation, bei der professionelle Hilfe und familiäre Pflege optimal kombiniert werden können.
Wichtig: Wer sich für eine feste Kombination entscheidet, ist an diese für mindestens sechs Monate gebunden. Bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation kann die Aufteilung jedoch vorzeitig angepasst werden.
Die Tages- und Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege, bei der pflegebedürftige Personen tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, während sie den Rest der Zeit zu Hause verbringen. Diese Leistung entlastet pflegende Angehörige erheblich und kann zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden.
Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege ab 2025:
Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro monatlich
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, während Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst zu tragen sind. Diese können jedoch gegebenenfalls über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet werden. Ein wichtiger Vorteil: Der Anspruch auf Pflegegeld bleibt bei Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege unberührt.
Wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation – besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege. Diese Form der vollstationären Pflege kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Die Leistungshöhe beträgt ab 2025 1.854 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Während der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld hälftig weitergezahlt.
Für Personen mit Pflegegrad 1 besteht kein direkter Anspruch auf Kurzzeitpflege. Sie können sich die Kosten jedoch über den Anspruch auf Entlastungsleistungen erstatten lassen, soweit das Budget hierfür ausreicht.
Wenn die private Pflegeperson – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe – an der Pflege verhindert ist, übernimmt die BKK EWE die Kosten für eine Ersatzpflege durch eine andere Person, einen Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung.
Der Jahresbetrag für Verhinderungspflege liegt ab 2025 bei 1.685 Euro und kann für bis zu 42 Tage im Kalenderjahr genutzt werden. Es wird zwischen tageweiser und stundenweiser Verhinderungspflege unterschieden:
Tageweise Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson zu keinem Zeitpunkt des Tages an der Pflege beteiligt ist
Stundenweise Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson noch einen Teil der täglich notwendigen Pflege übernimmt (weniger als 8 Stunden täglich verhindert)
Wichtig: Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen zusammenleben, die Verhinderungspflege, dürfen die Aufwendungen das 1,5-fache des Pflegegeldes des entsprechenden Pflegegrades nicht überschreiten. Bei Nachweis höherer Auslagen (wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten) können diese jedoch zusätzlich erstattet werden.
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von maximal 3.539 Euro zusammengeführt. Dies ermöglicht eine deutlich flexiblere Nutzung der Mittel, je nach individuellem Bedarf.
Zudem entfällt die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Diese Regelung erleichtert besonders jungen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen den Zugang zu Entlastungsleistungen.
Für pflegebedürftige Personen, die dauerhaft in einem zugelassenen Pflegeheim leben, zahlt die BKK EWE einen pauschalen monatlichen Betrag. Dieser deckt einen Teil der Kosten für Pflege, Betreuung und Ausbildung ab.
Monatliche Pauschalen für vollstationäre Pflege ab 2025:
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Diese Beträge decken jedoch nicht alle Kosten ab. Pflegebedürftige müssen selbst einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen tragen.
Seit dem 1. Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich einen Zuschlag zum Eigenanteil, der mit der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim steigt. Seit 2024 gelten folgende Sätze:
Im ersten Jahr: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Im zweiten Jahr: 30 Prozent
Im dritten Jahr: 50 Prozent
Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent
Alle pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad – von Pflegegrad 1 bis 5 – haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (ab 2025). Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient dazu, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren.
Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags:
Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene ambulante Pflegedienste
Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung
Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
Bei Pflegegrad 1: auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch ambulante Pflegedienste
Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen und bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Danach verfallen sie. Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zusätzlich bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Betrags für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die die häusliche Pflege erleichtern und zur Hygiene beitragen. Die BKK EWE erstattet hierfür bis zu 42 Euro monatlich ab 2025 (zuvor 40 Euro).
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Saugende Bettschutzeinlagen
Mundschutz
Schutzschürzen
Die Leistung ist unabhängig vom Pflegegrad und steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Versicherte können die Pflegehilfsmittel entweder selbst kaufen und die Rechnungen zur Erstattung einreichen oder einen externen Dienstleister beauftragen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Monatlich 40 € für Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Jetzt bequem online beantragen – wir rechnen mit der Kasse ab.
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Neben den Verbrauchsmitteln unterstützt die BKK EWE auch die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln. Diese müssen ärztlich verordnet werden und werden von der Pflegekasse abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen übernommen.
Ein besonders wichtiges technisches Hilfsmittel ist das Hausnotrufsystem. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse folgende Kosten:
Monatliche Betriebskosten: 25,50 Euro
Einmalige Installationskosten: 10,49 Euro
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die pflegebedürftige Person allein oder überwiegend allein im Haushalt lebt und aufgrund ihres Gesundheitszustands jederzeit das Risiko einer Notsituation besteht, in der sie ohne Hausnotrufsystem nicht selbstständig Hilfe rufen könnte.
Die BKK EWE gewährt finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
Je Maßnahme kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (ab 2025) gewährt werden. Dieser Betrag ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt.
Beispiele für bezuschussungsfähige Maßnahmen:
Einbau eines Treppenlifts oder Aufzugs
Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer
Installation von fest installierten Rampen
Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche
Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe
Herstellung von Wasseranschlüssen bei hygienischen Einrichtungen
Motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken
Wichtig: Alle Änderungen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, gelten als eine Verbesserungsmaßnahme und sind mit dem maximalen Zuschuss von 4.180 Euro abgegolten. Für aktuell bereits notwendige, aber noch nicht beantragte Maßnahmen kann ein weiterer Zuschuss zu einem späteren Zeitpunkt nur noch bis zum nicht ausgeschöpften Restanspruchsbetrag erfolgen.
Die BKK EWE übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Beitragszahlungen zur Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig pflegen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und den wöchentlichen Pflegestunden.
Diese soziale Sicherung dient dazu, pflegende Angehörige für ihren Verzicht auf Erwerbstätigkeit oder die Reduzierung ihrer Arbeitszeit zu entschädigen und ihre eigene Altersvorsorge nicht zu gefährden.
Voraussetzungen für die soziale Sicherung:
Die Pflegeperson pflegt mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage
Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig
Die Pflegeperson ist neben der Pflege maximal 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig
Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 1 sind Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen nicht vorgesehen.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der BKK EWE gestellt werden. Dies kann formlos erfolgen – telefonisch, schriftlich per Brief oder E-Mail, oder über die Online-Geschäftsstelle.
Der Ablauf im Überblick:
Antragstellung: Formloses Schreiben oder Anruf bei der Pflegekasse mit dem Hinweis „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung"
Zusendung des Antragsformulars: Die BKK EWE sendet ein ausführliches Formular zu, das ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss
Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Erstellung eines Pflegegutachtens
Hausbesuch: Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und beurteilt den Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen
Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über den Pflegegrad und teilt dies schriftlich mit
Die Pflegekasse hat ab Antragseingang 25 Arbeitstage Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Wird diese Frist überschritten, muss die Pflegekasse pro begonnener Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller zahlen – es sei denn, die Kasse ist nicht verantwortlich für die Verzögerung oder die Person ist bereits in vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2.
In dringenden Fällen gelten verkürzte Fristen von nur einer Woche, wenn sich die antragstellende Person im Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder einem Hospiz befindet, ambulant palliativ versorgt wird oder die Pflegeperson Pflege- oder Familienpflegezeit nehmen will.
Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin kann entscheidend sein, um den angemessenen Pflegegrad zu erhalten. Folgende Hinweise helfen dabei:
Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über etwa zwei Wochen vor dem Termin, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird und wie lange diese dauern
Angehörige einbeziehen: Holen Sie sich eine vertraute Person dazu, die die tatsächliche Pflegesituation bestätigen kann
Ehrlich sein: Beschönigen Sie nichts – zeigen Sie die Situation realistisch, auch wenn es schwerfällt
Unterlagen bereitlegen: Halten Sie ärztliche Berichte, Medikamentenpläne und andere relevante Dokumente bereit
Schlechte Tage schildern: Beschreiben Sie nicht nur gute, sondern vor allem auch schwierige Tage
Der Gutachter wird verschiedene Lebensbereiche prüfen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Wenn Sie mit dem zugeteilten Pflegegrad nicht einverstanden sind oder der Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids.
Mögliche Gründe für einen Widerspruch:
Die pflegebedürftige Person war am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit
Wichtige Aspekte der Pflege wurden im Gutachten nicht berücksichtigt
Der Gesundheitszustand hat sich seit der Begutachtung deutlich verschlechtert
Formale Fehler im Bescheid (fehlende Begründung, keine Rechtsbehelfsbelehrung, fehlende Unterschrift)
Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber im ersten Schreiben bereits angekündigt werden. Die Pflegekasse wird den Bescheid dann erneut prüfen und gegebenenfalls ein zweites Gutachten in Auftrag geben.
Die BKK EWE bietet in Zusammenarbeit mit dem Anbieter curendo kostenlose Online-Pflegekurse an, die pflegenden Angehörigen helfen, sich optimal auf die Pflegesituation vorzubereiten und praktisches Wissen zu erwerben.
Verfügbare Kurse:
Grundlagen der häuslichen Pflege: Themen wie Ernährung, Körperpflege, Organisation der Pflege und Pflegekosten
Alzheimer und Demenz: Spezieller Kurs für den Umgang mit demenziell erkrankten Menschen
Wohnen und Pflege im Alter: Informationen über verschiedene Wohnformen im Alter
Die Kurse bieten freie Zeiteinteilung und Themenwahl, sind jederzeit abrufbar und können unbegrenzt wiederholt werden. Experten geben online persönliche Tipps, und interaktive Anwendungen sowie Übungsaufgaben erleichtern das Lernen. Die Anmeldung erfolgt über eine einfache Registrierung mit Name, E-Mail-Adresse und Passwort. Nach Eingabe der Kassen-Nummer ist die Teilnahme kostenfrei.
Für Versicherte, die über die gesetzlichen Leistungen hinaus abgesichert sein möchten, bietet die BKK EWE im Rahmen einer Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung verschiedene Zusatztarife an.
Verfügbare Zusatzversicherungen:
BKK ExtraPlus auf Reisen (BKKR): Auslandsreise-Krankenversicherung für bis zu 42 Tage pro Urlaubsreise
BKK ExtraPlus bei Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen (BKKNV): Umfangreiche Leistungen im Bereich Naturheilkunde und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
BKK ExtraPlus bei Zahnersatz (BKKZ/BKKZ+): Absicherung für Zahnersatz, Implantate und Inlays
BKK ExtraPlus für Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung (BKKST): Wahlleistungen im Krankenhaus
BKK SOS.stationär: Absicherung bei schweren Erkrankungen mit Krankenhausaufenthalt
Diese Zusatzversicherungen werden privat abgeschlossen und sind unabhängig von den gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen bietet die BKK EWE ihren Versicherten einige zusätzliche Pluspunkte:
Professionelle Zahnreinigung: Zuschuss von bis zu 70 Euro einmal jährlich für die PZR
Osteopathie: Bezuschussung osteopathischer Behandlungen
Medizinische Beratungshotline: Rund um die Uhr erreichbares Expertenteam aus Ärzten und medizinischem Fachpersonal (7 Tage die Woche)
Spezielle Eltern- und Baby-Hotline: Beratung für werdende Eltern, Eltern und Paare mit unerfülltem Kinderwunsch
Hebammen-Chat: Beratung per Chat oder Telefon, täglich von 7 bis 22 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen
Die BKK EWE hat ihre digitalen Angebote in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und bietet ihren Versicherten verschiedene moderne Kommunikationswege:
Online-Geschäftsstelle: Verfügbar rund um die Uhr über die Homepage oder als App, ermöglicht Krankmeldungen, Adressänderungen, Einreichen von Rechnungen und vieles mehr
Elektronische Gesundheitsakte (ePA): Digitaler Speicher für medizinische Unterlagen, Befunde, Diagnosen und Therapien
Digitale eGK-Anforderung: Elektronische Gesundheitskarte einfach online anfordern, inklusive Lichtbild-Upload
Sicheres Nachrichtenpostfach: Geschützte Kommunikation mit der Krankenkasse
Diese digitalen Angebote erleichtern die Kommunikation erheblich und ermöglichen eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung vieler Anliegen ohne Wartezeiten oder Öffnungszeiten.
Die BKK EWE bietet ihren Versicherten zwei praktische Online-Tools zur Suche nach geeigneten Einrichtungen und Hilfsmitteln:
Der BKK Pflegefinder unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung und bietet eine Übersicht über Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und andere Pflegeangebote.
Die Hilfsmittelsuche „hello Hilfsmittel" bietet wichtige Informationen rund um Hilfsmittel, einen Überblick über mögliche Kosten und hilft bei der Suche nach qualifizierten Vertragspartnern in Wohnortnähe.
Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert und deckt nicht alle Pflegekosten vollständig ab. Besonders bei vollstationärer Pflege müssen Pflegebedürftige mit erheblichen Eigenanteilen rechnen.
Diese Kosten müssen selbst getragen werden:
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Aufwendungen
Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten")
Investitionskosten der Einrichtung
Eventuell Komfortleistungen
Reichen eigenes Einkommen und verwertbares Vermögen nicht aus, können unterhaltsverpflichtete Angehörige herangezogen werden. Ist dies ebenfalls nicht möglich, besteht Anspruch auf Sozialhilfe in Form der „Hilfe zur Pflege" nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Bundesdurchschnitt lag der monatliche Eigenanteil für vollstationäre Pflege im Jahr 2024 bei etwa 2.500 bis 3.000 Euro, wobei regionale Unterschiede erheblich sein können. Durch die Zuschläge nach Aufenthaltsdauer sinkt die finanzielle Belastung mit zunehmender Verweildauer.
Die BKK EWE bietet als Pflegekasse umfassende Leistungen für pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Zugang: Nur für Mitarbeiter des EWE-Konzerns und deren Angehörige, automatische Pflegeversicherung bei Krankenversicherung
Kontakt: Persönliche Betreuung in Oldenburg, kostenfreie Hotline, digitale Services rund um die Uhr verfügbar
Pflegegrade: Fünf Pflegegrade entsprechend dem Grad der Selbstständigkeitseinschränkung
Leistungen 2025: Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum Jahresbeginn
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (Pflegegrad 2 bis 5) bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen: 721 bis 2.085 Euro monatlich für professionelle ambulante Pflege
Kombinationsleistung: Flexible Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen möglich
Entlastungsleistungen: Verhinderungspflege (1.685 Euro/Jahr), Kurzzeitpflege (1.854 Euro/Jahr), ab Juli 2025 gemeinsames Budget von 3.539 Euro
Zusätzliche Leistungen: Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat), Pflegehilfsmittel (42 Euro/Monat), Hausnotruf, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 Euro)
Beratung: Kostenlose Pflegeberatung über spectrumK, verpflichtende Beratungseinsätze bei Pflegegeld, Online-Pflegekurse
Antragstellung: Formloser Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung durch Medizinischen Dienst, Entscheidung innerhalb von 25 Arbeitstagen
Die BKK EWE zeichnet sich durch persönlichen Service, digitale Angebote und einen stabilen, günstigen Beitragssatz aus. Mit dem Kooperationspartner spectrumK steht eine professionelle Pflegeberatung zur Verfügung, die Versicherte und Angehörige bei allen Fragen rund um die Pflege unterstützt. Durch die Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025 und die geplante Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025 wird die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige weiter verbessert.
Für Versicherte der BKK EWE empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen, wenn ein Pflegebedarf entsteht oder absehbar ist. Die persönliche Beratung hilft dabei, alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
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