Die Diagnose Polyneuropathie stellt viele Betroffene und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Wenn die Nerven in den Beinen und Händen nicht mehr richtig arbeiten, verändert sich der Alltag drastisch. Ein ständiges Kribbeln, Taubheitsgefühle, Schmerzen oder ein unsicherer Gang gehören zu den häufigsten Symptomen. Tätigkeiten, die früher selbstverständlich waren – wie das Zuknöpfen einer Bluse, ein kurzer Spaziergang zum Bäcker oder das sichere Treppensteigen – werden plötzlich zu schwer überwindbaren Hürden.
Doch Sie müssen diese Einschränkungen nicht einfach hinnehmen. Das deutsche Gesundheitssystem bietet über die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen ein umfangreiches Netz an Unterstützungsleistungen. Von sensomotorischen Einlagen über spezielle Greifhilfen bis hin zum Rollator oder Elektromobil: Es gibt für fast jede Einschränkung das passende Hilfsmittel. Der Schlüssel zu mehr Lebensqualität liegt darin, zu wissen, welche Hilfsmittel Ihnen zustehen, wie Sie diese beantragen und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert und Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch auf medizinische Hilfsmittel bei Polyneuropathie erfolgreich durchsetzen, welche Eigenanteile auf Sie zukommen und wie Sie Ihr Zuhause wieder zu einem sicheren Ort machen.
Um zu verstehen, warum bestimmte Hilfsmittel von der Krankenkasse bewilligt werden, ist ein kurzer Blick auf das Krankheitsbild wichtig. Bei einer Polyneuropathie (oft als Begleiterkrankung von Diabetes mellitus oder durch andere toxische Einflüsse bedingt) erkranken die peripheren Nerven. Das sind die Nerven, die außerhalb des Gehirns und des Rückenmarks liegen und für die Reizübertragung zwischen Körper und Gehirn zuständig sind.
Die Folgen sind gravierend für die Mobilität und Sicherheit:
Verlust der Tiefensensibilität: Sie spüren den Boden unter Ihren Füßen nicht mehr richtig. Das Gehirn weiß nicht genau, wie der Fuß aufgesetzt ist, was zu einem stark schwankenden Gangbild und enormer Sturzgefahr führt.
Muskelschwäche: Die motorischen Nerven leiten Befehle nicht mehr richtig an die Muskeln weiter. Die Beine fühlen sich schwer an, die Hände verlieren ihre Kraftkraft.
Fehlende Schmerzwahrnehmung: Besonders an den Füßen werden kleine Verletzungen oder Druckstellen nicht bemerkt, was schnell zu chronischen Wunden führen kann (das sogenannte diabetische Fußsyndrom).
Genau hier setzen medizinische Hilfsmittel an. Sie kompensieren die fehlenden Nervenfunktionen, stützen schwache Gelenke, schützen vor Verletzungen und – am wichtigsten – sie verhindern Stürze und erhalten Ihre Selbstständigkeit.
Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen, ist das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes das wichtigste Regelwerk. In diesem Register sind alle Produkte gelistet, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ganz oder teilweise übernommen werden müssen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Ein Produkt, das im Verzeichnis steht, hat eine sogenannte Hilfsmittelnummer (Positionsnummer). Diese Nummer ist für Ihren Arzt und das Sanitätshaus von zentraler Bedeutung. Das Verzeichnis ist in verschiedene Produktgruppen (PG) unterteilt. Für Polyneuropathie-Patienten sind besonders folgende Gruppen relevant:
PG 08: Einlagen (z.B. sensomotorische Einlagen)
PG 10: Gehhilfen (z.B. Rollatoren, Gehstöcke)
PG 18: Kranken- und Behindertenfahrzeuge (z.B. Elektrorollstühle, Elektromobile)
PG 31: Schuhe (z.B. orthopädische Maßschuhe)
PG 02: Adaptionshilfen (z.B. Greifhilfen, Anziehhilfen)
Sie können das offizielle Verzeichnis jederzeit online einsehen. Es wird vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen gepflegt. Weitere Informationen finden Sie direkt beim GKV-Hilfsmittelverzeichnis.
Der Erhalt der eigenen Mobilität ist für Menschen mit Polyneuropathie das oberste Ziel. Wer sich nicht mehr sicher auf den Beinen fühlt, neigt dazu, das Haus nicht mehr zu verlassen. Das führt zu sozialer Isolation und einem weiteren Abbau der Muskulatur – ein gefährlicher Teufelskreis. Folgende Hilfsmittel zahlt die Kasse, um Sie in Bewegung zu halten.
Der Rollator ist das wohl bekannteste und wichtigste Hilfsmittel bei Gangunsicherheiten. Er bietet eine ständige Abstützmöglichkeit und gibt dem Gehirn über die Hände jene Rückmeldung zur räumlichen Orientierung, die von den tauben Füßen nicht mehr kommt.
Was zahlt die Kasse? Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen eines ärztlichen Rezeptes die Kosten für ein Standardmodell (Kassenmodell). Diese Modelle erfüllen ihren Zweck, sind robust und sicher, wiegen jedoch oft zwischen 9 und 12 Kilogramm.
Der Leichtgewichtrollator als bessere Alternative: Für viele Polyneuropathie-Patienten, die auch an Kraftverlust in den Armen und Händen leiden, ist ein Standardrollator zu schwer. Das Heben über Bordsteinkanten oder in den Bus wird zur Qual. Hier kommt der Leichtgewichtrollator (oft aus Aluminium oder Carbon, Gewicht ca. 5 bis 7 Kilogramm) ins Spiel.
Wenn Ihr Arzt auf dem Rezept ausdrücklich vermerkt, dass aufgrund Ihrer körperlichen Schwäche ein Leichtgewichtrollator medizinisch notwendig ist, steigen die Chancen, dass die Kasse auch dieses teurere Modell komplett übernimmt. Ohne diese explizite Begründung müssen Sie die Differenz zum Kassenmodell (die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung) selbst tragen. Diese liegt meist zwischen 100 und 300 Euro.
In frühen Stadien der Polyneuropathie reicht oft schon ein Gehstock oder ein sogenannter Vierpunktgehstock. Letzterer bietet durch seine vier Füße am Boden einen deutlich sichereren Stand als ein normaler Stock. Auch hier gilt: Die Kasse zahlt das Standardmodell bei ärztlicher Verordnung komplett (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung).
Wenn die Wegstrecke, die Sie aus eigener Kraft zurücklegen können, extrem kurz geworden ist, reicht ein Rollator oft nicht mehr aus, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. In diesem Fall kann ein Elektromobil (Scooter) oder ein Elektrorollstuhl verordnet werden.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Elektromobil (meist Modelle mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit), wenn:
Sie das Haus ohne das Mobil nicht mehr verlassen können.
Die Bedienung des Mobils geistig und körperlich noch sicher möglich ist (die Hände müssen den Lenker und Gashebel sicher bedienen können – hier ist bei Polyneuropathie eine genaue Prüfung wichtig!).
Eine sichere Unterbringungsmöglichkeit (mit Stromanschluss) vorhanden ist.
Hinweis: Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren (z.B. 15 km/h), gelten vor dem Gesetz als Kraftfahrzeuge und erfordern eine spezielle Haftpflichtversicherung sowie ein Kennzeichen. Die Kasse zahlt in der Regel nur die 6 km/h-Variante. Wünschen Sie ein schnelleres Modell, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Ein Leichtgewichtrollator gibt Ihnen sicheren Halt bei jedem Spaziergang.
Da die Polyneuropathie zumeist an den Füßen beginnt, ist das richtige Schuhwerk absolut überlebenswichtig. Kleine Steinchen im Schuh, drückende Nähte oder falsche Belastungen werden oft nicht gespürt. Die Folge sind offene Wunden, die extrem schlecht heilen.
Während klassische Einlagen den Fuß lediglich stützen und betten, haben sensomotorische Einlagen (auch propriozeptive Einlagen genannt) eine aktivere Aufgabe. Sie besitzen spezielle Druckpolster, die gezielt Reize an die Fußsohle abgeben. Dadurch sollen die verbliebenen intakten Nerven stimuliert und die Fußmuskulatur aktiviert werden. Dies kann das Gangbild bei Polyneuropathie spürbar verbessern.
Kostenübernahme: Reguläre orthopädische Einlagen (z.B. Weichpolstereinlagen für Diabetiker) werden problemlos von der Kasse übernommen (bis zu zwei Paar pro Jahr). Sensomotorische Einlagen hingegen sind eine sogenannte Einzelfallentscheidung. Viele Kassen weigern sich zunächst, da der medizinische Nutzen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch immer diskutiert wird. Hier ist eine sehr detaillierte Begründung Ihres Facharztes (Neurologe oder Orthopäde) zwingend erforderlich. Ein Widerspruch bei Ablehnung lohnt sich hier in über 50 Prozent der Fälle!
Wenn Konfektionsschuhe nicht mehr passen oder die Gefahr von Druckstellen zu groß ist, zahlt die Krankenkasse spezielles Schuhwerk:
Diabetikerschutzschuhe: Diese Konfektionsschuhe haben extra viel Platz, keine störenden Innennähte und eine starre Sohle, die den Fuß entlastet.
Orthopädische Maßschuhe: Wenn selbst Schutzschuhe nicht ausreichen (z.B. bei starken Fußverformungen), fertigt der Orthopädieschuhmacher einen Schuh komplett nach Maß an.
Da Schuhe auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, müssen Sie hier einen Eigenanteil leisten. Dieser liegt für Straßenschuhe bei 76 Euro und für Hausschuhe bei 40 Euro. Den großen Rest (oft über 1.000 Euro bei Maßschuhen) trägt die Krankenkasse.
Das richtige Schuhwerk schützt Ihre Füße zuverlässig vor unbemerkten Verletzungen.
Polyneuropathie betrifft nicht nur die Beine. Häufig breitet sich das Taubheitsgefühl handschuhförmig an den Händen aus. Die Feinmotorik schwindet. Das Aufheben einer Münze, das Zuknöpfen des Hemdes oder das Halten einer Kaffeetasse werden zu Kraftakten.
Sogenannte Adaptionshilfen sind kleine, oft unscheinbare Helfer mit enormer Wirkung. Eine Greifzange (auch als "helfende Hand" bekannt) verlängert Ihren Arm und ermöglicht es, Gegenstände vom Boden aufzuheben, ohne sich bücken zu müssen – was bei Schwindel und Gangunsicherheit gefährlich wäre.
Auch verdickte Griffe für Besteck oder Stifte fallen in diese Kategorie. Sie lassen sich auch mit tauben, kraftlosen Fingern deutlich besser greifen als dünne Standardgriffe. Die Krankenkasse übernimmt diese Hilfsmittel, wenn der Arzt sie mit der Diagnose Polyneuropathie und dem Verlust der Handfunktion verordnet.
Ein Knöpfhaken ist ein einfaches Instrument, mit dem man Knöpfe durch das Knopfloch ziehen kann, ohne die Fingerkuppen belasten zu müssen. Strumpfanziehhilfen ermöglichen das Anlegen von Socken oder Kompressionsstrümpfen, ohne die Füße erreichen zu müssen. Auch hier gilt: Steht es auf dem Rezept und hat eine Hilfsmittelnummer, zahlt die Kasse.
Praktische Greifhilfen erleichtern den Alltag, wenn die Feinmotorik der Hände nachlässt.
Das größte Risiko bei einer Polyneuropathie ist der Sturz im eigenen Zuhause. Stolperfallen, rutschige Böden und fehlende Haltemöglichkeiten führen schnell zu schweren Brüchen. Hier kommen nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Pflegekassen ins Spiel. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben, eröffnen sich Ihnen völlig neue Möglichkeiten der Finanzierung.
Ein Sturz ist schlimm, aber nach einem Sturz stundenlang hilflos auf dem Boden zu liegen, ist eine Katastrophe. Ein Hausnotrufsystem ist bei Polyneuropathie daher eine der wichtigsten Investitionen in Ihre Sicherheit.
Sie tragen einen kleinen Sender als Armband oder Halskette. Ein Knopfdruck genügt, und Sie sind über eine Basisstation mit einer 24-Stunden-Notrufzentrale verbunden. Diese alarmiert Angehörige oder den Rettungsdienst.
Die Kostenübernahme: Sobald Sie mindestens Pflegegrad 1 haben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für das Basispaket eines Hausnotrufs. Aktuell zahlt die Kasse eine monatliche Pauschale von 25,50 Euro an den Anbieter. Damit sind die Miete der Geräte und die Aufschaltung zur Zentrale in der Regel komplett abgedeckt. Die Anschlussgebühr (meist um die 10 bis 30 Euro) wird ebenfalls übernommen.
Wenn das Treppensteigen aufgrund tauber Füße und fehlender Kraft zur lebensgefährlichen Mutprobe wird, ist ein Treppenlift oft die einzige Möglichkeit, weiterhin im eigenen Haus wohnen zu bleiben.
Ein Treppenlift ist kein klassisches medizinisches Hilfsmittel der Krankenkasse (er hat keine Hilfsmittelnummer), sondern eine Maßnahme zur wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Zuständig ist hier die Pflegekasse.
Der Zuschuss der Pflegekasse: Wenn Sie einen Pflegegrad haben, gewährt Ihnen die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts. Leben zwei pflegebedürftige Personen (z.B. Ehepartner, die beide einen Pflegegrad haben) im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss auf bis zu 8.000 Euro verdoppeln. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau des Lifts genehmigt sein!
Das Badezimmer ist der Ort mit der höchsten Sturzgefahr. Nasse Fliesen und der hohe Rand der Badewanne sind für Polyneuropathie-Patienten ein extremes Risiko.
Badewannenlift: Dies ist ein medizinisches Hilfsmittel (PG 04). Er wird in die Wanne gestellt und fährt Sie per Knopfdruck sicher auf den Wannenboden und wieder hinauf. Mit ärztlichem Rezept zahlt die Krankenkasse den Lift komplett (bis auf die gesetzliche Zuzahlung).
Barrierefreier Badumbau: Wenn Sie die Badewanne komplett gegen eine bodengleiche, begehbare Dusche austauschen möchten, greift wieder der Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung. Auch hier gibt es bis zu 4.000 Euro (ab Pflegegrad 1). Eine bodengleiche Dusche in Kombination mit einem Duschklappsitz und Haltegriffen bietet maximale Sicherheit.
Ein Treppenlift bewahrt Ihre Selbstständigkeit im eigenen, vertrauten Zuhause.
Viele Patienten scheuen den Papierkram und kaufen sich Hilfsmittel aus eigener Tasche. Das ist oft ein teurer Fehler. Der Prozess der Beantragung ist logisch aufgebaut. Wenn Sie die folgenden Schritte beachten, kommen Sie schnell und sicher zu Ihrem Hilfsmittel.
Alles beginnt bei Ihrem Hausarzt, Neurologen oder Orthopäden. Dieser muss Ihnen ein rosafarbenes Rezept (Muster 16) ausstellen. Auf dieses Rezept gehört nicht einfach nur das Wort "Rollator" oder "Einlagen". Ein gutes Rezept, das von der Kasse nicht abgelehnt wird, enthält:
Die exakte Diagnose (z.B. "Diabetische Polyneuropathie mit starker Gangunsicherheit und Sturzgefahr").
Die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels, am besten direkt mit der 7-stelligen Hilfsmittelnummer.
Eine medizinische Begründung, besonders wenn Sie ein spezielles Modell benötigen (z.B. "Leichtgewichtrollator erforderlich wegen begleitender Kraftminderung in den oberen Extremitäten").
Mit dem Rezept gehen Sie nicht zur Apotheke, sondern zu einem Sanitätshaus oder einem Orthopädietechniker. Achtung: Ihre Krankenkasse hat Verträge mit bestimmten Sanitätshäusern geschlossen (sogenannte Vertragspartner). Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach, zu welchem Anbieter Sie gehen dürfen, oder fragen Sie direkt im Sanitätshaus, ob dieses mit Ihrer Kasse abrechnen darf.
Für einfache Hilfsmittel wie einen Standardrollator oder Greifhilfen kann das Sanitätshaus das Rezept oft direkt mit der Kasse abrechnen. Sie nehmen das Produkt sofort mit. Bei teureren oder maßgefertigten Hilfsmitteln (z.B. Elektromobil, Maßschuhe, sensomotorische Einlagen) muss das Sanitätshaus zunächst einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen.
Die Kasse prüft diesen Voranschlag, oft unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes (MD). Das Gesetz schreibt vor, dass die Kasse innerhalb von drei Wochen (bzw. fünf Wochen, wenn der MD eingeschaltet wird) eine Entscheidung treffen muss. Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, gilt das Hilfsmittel als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
Es kommt leider vor, dass Krankenkassen Anträge zunächst ablehnen – oft aus formalen Gründen oder weil das Standardmodell als ausreichend erachtet wird. Geben Sie hier nicht auf!
Sie haben das Recht, innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Fordern Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben die Kasse auf, Ihnen das Gutachten des Medizinischen Dienstes zuzusenden. Bitten Sie Ihren Arzt um ein kurzes, zusätzliches Attest, das die Notwendigkeit nochmals unterstreicht. Die Erfolgsquote bei Widersprüchen ist erstaunlich hoch, da viele Kassen bei fundiertem Gegenwind schnell einlenken.
Ein detailliertes ärztliches Rezept ist der wichtigste Schritt zur erfolgreichen Kostenübernahme.
Auch wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, bedeutet das in Deutschland fast nie, dass das Hilfsmittel für Sie völlig kostenlos ist. Es gibt gesetzlich geregelte Zuzahlungen und mögliche private Aufzahlungen, die Sie genau unterscheiden müssen.
Für jedes medizinische Hilfsmittel, das die Krankenkasse zahlt, müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben und beträgt:
10 Prozent des Abgabepreises
Mindestens 5 Euro
Höchstens 10 Euro
Allerdings nie mehr, als das Hilfsmittel tatsächlich kostet.
Beispiel: Kostet eine Greifzange 20 Euro, zahlen Sie 5 Euro (Mindestbetrag). Kostet ein Rollator 150 Euro, zahlen Sie 10 Euro (Höchstbetrag).
Niemand soll durch Krankheitskosten finanziell überfordert werden. Deshalb gibt es eine Belastungsgrenze. Sie müssen im Kalenderjahr maximal 2 Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens für Zuzahlungen (Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte) ausgeben.
Da Polyneuropathie oft eine chronische Erkrankung ist, können Sie sich von Ihrem Arzt als chronisch krank einstufen lassen. Dann sinkt Ihre Belastungsgrenze auf 1 Prozent Ihres Einkommens. Sammeln Sie alle Quittungen! Sobald Sie die Grenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres stellen.
Die gesetzliche Zuzahlung darf nicht mit der wirtschaftlichen Aufzahlung verwechselt werden. Die Krankenkasse zahlt immer nur das, was "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist (das Kassenmodell). Wenn Sie sich im Sanitätshaus für ein schickeres Design, ein leichteres Material (z.B. Carbon-Rollator ohne medizinische Notwendigkeit) oder zusätzliche Funktionen entscheiden, müssen Sie die Preisdifferenz zum Kassenmodell aus eigener Tasche zahlen. Das Sanitätshaus muss Sie darüber im Vorfeld schriftlich aufklären (Mehrkostenerklärung).
Im Dschungel der Zuständigkeiten kommt es oft zu Verwirrungen. Wer zahlt den Rollator? Wer den Treppenlift? Die Faustregel ist eigentlich ganz einfach, wenn man die Definitionen kennt:
Die Krankenkasse zahlt medizinische Hilfsmittel (§ 33 SGB V): Das sind alle Produkte, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen. Ziel ist die medizinische Rehabilitation. (Beispiele: Rollator, Einlagen, Elektromobil, Badewannenlift, orthopädische Schuhe).
Die Pflegekasse zahlt Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI): Das sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Voraussetzung ist immer ein anerkannter Pflegegrad. (Beispiele: Pflegebett, Hausnotruf, Zuschüsse zum Treppenlift, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe).
Tipp für die Praxis: Wenn Sie unsicher sind, wo Sie den Antrag stellen müssen, reichen Sie ihn einfach bei Ihrer Krankenkasse ein. Krankenkasse und Pflegekasse sind unter demselben Dach organisiert. Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet, den Antrag intern an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Wenn Ihr Partner, Vater oder Ihre Mutter an Polyneuropathie leidet, ist Ihre Unterstützung von unschätzbarem Wert. Die Beantragung von Hilfsmitteln und die Anpassung des Wohnumfelds können Betroffene schnell überfordern.
Begleiten Sie Arztbesuche: Vier Ohren hören mehr als zwei. Bitten Sie den Arzt aktiv um die Verschreibung von Hilfsmitteln, wenn Sie merken, dass die Mobilität zu Hause abnimmt. Betroffene spielen ihre Schwäche beim Arzt oft herunter.
Sturzgefahren beseitigen: Gehen Sie mit offenen Augen durch die Wohnung. Entfernen Sie lose Teppiche (Stolperfallen Nummer 1 bei Polyneuropathie), verlegen Sie Kabel sicher an der Wand und sorgen Sie für eine sehr gute Ausleuchtung aller Räume (besonders der Wege nachts zur Toilette).
Pflegegrad beantragen: Warten Sie nicht zu lange damit. Viele denken, ein Pflegegrad sei nur etwas für bettlägerige Menschen. Das ist falsch! Schon bei Einschränkungen in der Mobilität und der Notwendigkeit von Hilfe im Alltag (z.B. beim Anziehen oder Duschen) steht Betroffenen oft Pflegegrad 1 oder 2 zu. Dies öffnet die Tür für den Hausnotruf, Treppenlift-Zuschüsse und monatliche Entlastungsbeträge.
Unterstützung bei der Bürokratie: Übernehmen Sie das Sammeln von Quittungen für die Zuzahlungsbefreiung und helfen Sie beim Verfassen von Widersprüchen, falls die Kasse ein Hilfsmittel ablehnt.
Eine Polyneuropathie verändert das Leben, aber sie muss nicht das Ende Ihrer Selbstständigkeit bedeuten. Das deutsche Gesundheitssystem bietet ein hervorragendes Netz an Hilfsmitteln, die genau auf die Symptome dieser Nervenerkrankung zugeschnitten sind.
Fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen:
Mobilität ist alles: Lassen Sie sich frühzeitig einen Rollator, Gehstöcke oder bei Bedarf ein Elektromobil verschreiben. Achten Sie bei Kraftverlust in den Händen auf die Verordnung eines Leichtgewichtrollators.
Schützen Sie Ihre Füße: Sensomotorische Einlagen, Diabetikerschutzschuhe und orthopädische Maßschuhe verhindern gefährliche Wunden und geben Ihnen ein sichereres Trittgefühl.
Kleine Helfer, große Wirkung: Greifhilfen, Knöpfhilfen und dicke Besteckgriffe geben Ihren Händen die Unabhängigkeit zurück.
Sicherheit zu Hause: Beantragen Sie einen Pflegegrad, um Zuschüsse für den Hausnotruf, einen Treppenlift oder den barrierefreien Badumbau zu erhalten.
Das richtige Rezept: Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt die Diagnose und das gewünschte Hilfsmittel präzise und mit medizinischer Begründung auf dem Rezept vermerkt.
Bleiben Sie hartnäckig: Akzeptieren Sie eine Ablehnung der Krankenkasse nicht sofort. Ein gut begründeter Widerspruch führt oft doch noch zur Kostenübernahme.
Der erste Schritt zu einem leichteren Alltag beginnt mit einem ehrlichen Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt. Sprechen Sie Ihre Einschränkungen offen an und fordern Sie die Hilfsmittel ein, die Ihnen zustehen. Mit der richtigen Ausstattung, vom Rollator bis zu den Einlagen, können Sie sich wieder sicher bewegen und aktiv am Leben teilnehmen.
Die wichtigsten Antworten zur Beantragung und Kostenübernahme kompakt zusammengefasst.