Angehörigenpflege im späten Berufsleben: So schrumpft die Rente

Benedikt Hübenthal
Angehörigenpflege kostet Rentenpunkte: Vorsicht vor der Rentenfalle

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine emotionale und körperliche Herausforderung – doch sie kann auch handfeste finanzielle Nachteile mit sich bringen. Wer im späten Erwerbsleben, insbesondere zwischen 55 und 65 Jahren, intensiv Angehörige pflegt, riskiert spürbare Einbußen bei der späteren Rente. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung, die Pflegepersonen aufhorchen lassen sollte.

Studie offenbart Lücken im Rentensystem

Laut dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) haben Menschen, die gegen Ende ihrer Berufslaufbahn viel Zeit in die häusliche Pflege investieren, oft das Nachsehen. Für ihre repräsentative Analyse werteten die Forscher verknüpfte Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und der Deutschen Rentenversicherung aus. Die Ergebnisse sind deutlich: Reduzieren Pflegende ihre Arbeitszeit, um für Angehörige da zu sein, sinken ihre eigenen Rentenansprüche. Die vom Staat gutgeschriebenen Rentenpunkte für die Pflege können diesen Verlust häufig nur teilweise auffangen.

Unter diesen Bedingungen gibt es Rentenpunkte für die Pflege

Damit die Pflegezeit überhaupt auf die Rente angerechnet wird, müssen strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jede Form der familiären Unterstützung wird vom Rentensystem honoriert. Folgende Kriterien müssen greifen:

  • Mindestpflegezeit: Die Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen.
  • Arbeitszeitgrenze: Die pflegende Person darf nebenbei maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
  • Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sein.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, gehen Pflegende bei den Rentenpunkten komplett leer aus. Doch selbst wenn die Pflege rentenrechtlich anerkannt wird, hängt die Höhe der Gutschrift stark vom jeweiligen Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistungen ab.

Der Ausgleich reicht oft nicht aus

Die Forschenden stellten fest, dass die Rentenfolgen der familiären Pflege stark vom bisherigen Erwerbsverlauf abhängen. Wer seinen Job drastisch reduziert oder ganz aufgibt, verliert in den entscheidenden Jahren vor dem Renteneintritt wertvolle Beitragszahlungen. Die zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflegetätigkeit sind zwar eine wichtige Unterstützung, wiegen den Gehalts- und Rentenverlust einer regulären Vollzeitstelle jedoch in den meisten Fällen nicht auf.

Was betroffene Angehörige tun können

Pflegende Angehörige sollten sich frühzeitig beraten lassen, um spätere böse Überraschungen bei der Altersvorsorge zu vermeiden. Beratungsstellen der Rentenversicherung oder Pflegekassen können individuell klären, wie sich eine Reduzierung der Arbeitszeit auswirkt und ob alle staatlichen Unterstützungsleistungen voll ausgeschöpft werden. Wer die finanzielle Last der Pflege trägt, sollte nicht den Preis der eigenen Altersarmut zahlen müssen.

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