Apotheken dürfen bald gegen viele weitere Infektionen impfen
Neuer Meilenstein für die Gesundheitsversorgung im Alltag
Die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland stehen vor einer deutlichen Erweiterung ihrer medizinischen Präventionsangebote. Bislang durften pharmazeutische Fachkräfte Schutzimpfungen lediglich gegen das Coronavirus und die saisonale Grippe durchführen. Mit einem aktuellen Beschluss der Bundesapothekerkammer ist nun der formale Weg geebnet, um das Angebot auf zahlreiche weitere Impfungen auszuweiten. Volljährige Bürgerinnen und Bürger können sich damit künftig direkt in vielen Apotheken vor Ort gegen eine Vielzahl von Infektionskrankheiten immunisieren lassen.
Gesetzliche Grundlage erlaubt alle Totimpfstoffe
Die rechtliche Basis für diese Neuerung bildet das im Bundestag beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Dieses Gesetz räumt Apotheken das Recht ein, erwachsenen Personen grundsätzlich alle Impfstoffe zu verabreichen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Dazu zählen unter anderem Schutzimpfungen gegen:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis)
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Gürtelrose (Herpes Zoster)
- Pneumokokken
Um die gewohnt hohen Standards der Patientensicherheit zu gewährleisten, hat die Bundesapothekerkammer auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung ein bundesweit einheitliches Schulungscurriculum verabschiedet. In diesem Lehrplan sind alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten definiert, die das pharmazeutische Personal vor dem ersten Nadelstich erwerben muss.
Mehr Personal im Einsatz und Ausblick auf die Kostenübernahme
Eine zentrale Neuerung der aktuellen Reform betrifft die personelle Umsetzung in den Apotheken. Neben den Apothekerinnen und Apothekern dürfen nach erfolgreicher Qualifizierung künftig auch pharmazeutisch-technische Assistenten sowie Pharmazeuten im Praktikum die Injektionen vornehmen. Die Erstellung der Lehrmaterialien und die Organisation konkreter Schulungstermine laufen bereits an.
Für gesetzlich Versicherte ist zudem die Frage der Abrechnung entscheidend: Aktuell laufen hierzu die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Einschätzung der Bundesapothekerkammer dürften die Verträge so rechtzeitig stehen, dass die erweiterten Schutzimpfungen spätestens ab Beginn des Jahres 2027 regulär über die Versichertenkarte abgerechnet werden können.
Spürbare Entlastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Gerade für Pflegekräfte, pflegebedürftige Menschen und betreuende Angehörige bringt die Ausweitung des Angebots erhebliche Vorteile mit sich. Lange Wartezeiten in vollen Hausarztpraxen entfallen, wodurch sich Auffrischimpfungen unkompliziert und flexibel in den Alltag integrieren lassen. Die wohnortnahen Teams der Apotheken bieten damit eine verlässliche Anlaufstelle, um Schutzlücken schnell zu schließen und das gesamte Gesundheitssystem spürbar zu entlasten.
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